Wärmepumpenstrom kostet 2026 im günstigsten Neukundentarif 20,66 Cent pro Kilowattstunde – Haushaltsstrom liegt im Bundesdurchschnitt bei 37,0 Cent. Diese Differenz von rund 16 Cent entscheidet bei einem Einfamilienhaus über 700 bis 900 Euro im Jahr. Der Weg dorthin führt über § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, drei Module mit sehr unterschiedlichem Nutzen und die Frage, ob Sie einen zweiten Zähler brauchen. Wir rechnen für Sie durch, welcher Wärmepumpentarif sich wann lohnt – und warum der separate Zähler ausgerechnet mit einer Photovoltaikanlage zum Problem werden kann.
- Günstige Wärmepumpentarife liegen 2026 bei 20 bis 26 ct/kWh, Haushaltsstrom im Schnitt bei 37,0 ct/kWh. Bei 5.000 kWh Heizstrom sind das rund 750 € Unterschied im Jahr.
- Voraussetzung ist die Anmeldung der Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf dann kurzzeitig auf 4,2 kW dimmen – abschalten darf er nicht.
- Modul 1 bringt pauschal 110 bis 190 € Netzentgeltrabatt ohne zweiten Zähler. Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 %, verlangt aber einen separaten Zähler.
- Der Wechsel auf Modul 2 rechnet sich nach unserer Rechnung erst ab etwa 4.700 kWh Heizstrom im Jahr – darunter fahren Sie mit Modul 1 besser.
- Mit Photovoltaik ist ein separater Zähler oft ein Nachteil: Ihr Solarstrom erreicht die Wärmepumpe dann nicht. Die Lösung heißt Kaskadenschaltung.
- Die entscheidende Kennzahl ist nicht der Strompreis, sondern der Wärmepreis: 20,66 ct/kWh geteilt durch eine JAZ von 3,5 ergeben 5,9 ct/kWh Wärme – gegenüber 12,3 ct/kWh bei Gas.
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Was Wärmepumpenstrom ist und warum ein Wärmepumpentarif günstiger ist
Wärmepumpenstrom – oft auch Heizstrom genannt – ist kein anderer Strom, sondern derselbe Strom zu einem anderen Preis. Der Rabatt kommt nicht vom Lieferanten, sondern vom Netz: Weil Ihre Wärmepumpe steuerbar ist, kann der Netzbetreiber sie in Engpasssituationen kurz herunterregeln. Für diese Flexibilität bekommen Sie reduzierte Netzentgelte.
Dazu kommen zwei weitere Effekte. Die Konzessionsabgabe, die Ihre Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege erhebt, sinkt bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen von 1,32 bis 2,39 ct/kWh auf 0,11 ct/kWh. Und bei einem separaten Zählpunkt entfallen einzelne Umlagen ganz. Die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh bleibt dagegen unverändert.
| Preisbestandteil | Haushaltsstrom | Wärmepumpenstrom |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | ca. 15 ct/kWh | ca. 12–14 ct/kWh |
| Netzentgelte | 8–12 ct/kWh | ✓ 3–6 ct/kWh |
| Konzessionsabgabe | 1,32–2,39 ct/kWh | ✓ 0,11 ct/kWh |
| Stromsteuer | 2,05 ct/kWh | 2,05 ct/kWh |
| Messstellenbetrieb | im Grundpreis | ~ zweiter Zähler nötig |
| Endpreis 2026 | Ø 37,0 ct/kWh | 20–26 ct/kWh |
Wärmepumpenstrom Preise 2026: was ein Wärmepumpentarif kostet
Die Preisentwicklung ist erfreulich stabil. Nach dem Ausschlag auf 44,53 ct/kWh im Krisenjahr 2022 liegt der günstigste Neukundentarif seit 2024 konstant um die 20,5 Cent – 2026 bei 20,66 ct/kWh, gemessen bei 7.500 kWh Jahresverbrauch.
| Jahr | Günstigster Neukundentarif |
|---|---|
| 2020 | 20,63 ct/kWh |
| 2021 | 22,86 ct/kWh |
| 2022 | 44,53 ct/kWh |
| 2023 | 27,51 ct/kWh |
| 2024 | 20,44 ct/kWh |
| 2025 | 20,55 ct/kWh |
| 2026 | 20,66 ct/kWh |
Was Sie tatsächlich zahlen, hängt stark vom Anbietertyp ab. Online-Anbieter mit reinem Wärmepumpentarif liegen bei 18 bis 22 ct/kWh, alternative Versorger bei 20 bis 25 ct/kWh, der örtliche Grundversorger meist bei 22 bis 28 ct/kWh. Die Spanne von acht Cent macht bei 5.000 kWh 400 € im Jahr aus – ein Tarifvergleich lohnt sich also messbar.
Die Werte beruhen auf aktuellen Verbraucherportalen und der BDEW-Strompreisanalyse. Netzentgelte unterscheiden sich regional erheblich – in manchen Netzgebieten liegt der Wärmepumpentarif deutlich unter, in anderen über den genannten Spannen. Verbindlich ist immer das Angebot für Ihre Postleitzahl.
§ 14a EnWG: die drei Module im Detail
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Systematik. Jede Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die neu in Betrieb geht, muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden. Der Netzbetreiber ist im Gegenzug verpflichtet, ein reduziertes Netzentgelt zu gewähren. Sie können zwischen drei Modulen wählen.
Modul 1: die Pauschale
Sie bekommen einen festen Betrag vom jährlichen Netzentgelt abgezogen – je nach Netzbetreiber 110 bis 190 € brutto im Jahr. Kein zweiter Zähler, keine Umbauten, kein Aufwand. Das ist die Standardlösung für alle, die die Wärmepumpe über den Haushaltszähler mitlaufen lassen.
Modul 2: 60 Prozent auf den Arbeitspreis
Statt der Pauschale wird der Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 % reduziert. Bei einem Netzentgelt-Arbeitspreis von 8 bis 10 ct/kWh sind das rund 5 bis 6 Cent Rabatt je Kilowattstunde. Bedingung: Die Wärmepumpe braucht einen eigenen Zählpunkt, ihr Verbrauch muss also getrennt gemessen werden.
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte
Hier zahlen Sie zu Schwachlastzeiten weniger, zu Hochlastzeiten mehr. Modul 3 ist nur in Kombination mit Modul 1 wählbar und lohnt sich vor allem dann, wenn ein Energiemanager die Wärmepumpe automatisch in die günstigen Fenster verschiebt. Ohne Automatisierung ist der Effekt gering.
Sie sind nicht dauerhaft an Ihre erste Wahl gebunden. Der Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist einmal im Jahr möglich. Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb gingen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028 – ein freiwilliger Wechsel in die neue Systematik ist jederzeit möglich und lohnt sich in vielen Fällen.
- Kein zweiter Zähler
- Kein Umbau nötig
- Gut bei geringem Verbrauch
- Separater Zähler nötig
- 5–6 ct/kWh Rabatt
- Gut ab 4.700 kWh/Jahr
- Nur mit Modul 1
- Günstige Zeitfenster
- Braucht Energiemanager
Modul 1 oder Modul 2? Die Rechnung zum Wärmepumpentarif
Die Frage entscheidet über einige Hundert Euro im Jahr, und pauschal beantworten lässt sie sich nicht. Rechnen wir sie deshalb auf.
Modul 1 bringt einen festen Vorteil, im Mittel etwa 150 € im Jahr. Modul 2 bringt einen variablen Vorteil von rund 5,5 ct je Kilowattstunde – verlangt dafür aber einen zweiten Zähler. Der kostet einmalig 500 bis 1.000 € für Zählerplatz und Installation, dazu 20 bis 100 € pro Jahr für den Messstellenbetrieb.
Der Break-even liegt bei rund 4.700 kWh
Setzen wir 60 € laufende Zählerkosten und eine Investition von 750 € an, die über 15 Jahre mit 50 € pro Jahr zu Buche schlägt. Modul 2 muss dann 150 € plus 110 € Zusatzkosten erwirtschaften, also 260 €. Bei 5,5 ct Rabatt je Kilowattstunde entspricht das 4.727 kWh Heizstrom im Jahr.
Daraus folgt eine klare Faustregel: Unter etwa 3.800 kWh Heizstrom pro Jahr ist Modul 1 die bessere Wahl, weil der separate Zähler seine Kosten nicht einspielt. Über 4.700 kWh gewinnt Modul 2 deutlich. Dazwischen liegt ein Graubereich, in dem die regionalen Netzentgelte den Ausschlag geben. Wie viel Strom Ihre Anlage tatsächlich braucht, lässt sich anhand von Heizlast und Jahresarbeitszahl vorab abschätzen – die Methode dazu beschreiben wir unter Stromverbrauch der Wärmepumpe berechnen.
| Heizstrom im Jahr | Vorteil Modul 1 | Vorteil Modul 2 (netto) | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 2.500 kWh | 150 € | 28 € | ✓ Modul 1 |
| 3.500 kWh | 150 € | 83 € | ✓ Modul 1 |
| 4.700 kWh | 150 € | 149 € | ~ Gleichstand |
| 6.000 kWh | 150 € | 220 € | ✓ Modul 2 |
| 9.000 kWh | 150 € | 385 € | ✓ Modul 2 |
Die Werte in der Spalte für Modul 2 sind nach Abzug von 110 € Zähler- und Messkosten gerechnet, mit 5,5 ct/kWh Netzentgeltrabatt. In Netzgebieten mit hohen Arbeitspreisen verschiebt sich der Break-even nach unten, in günstigen Netzgebieten nach oben.
Der separate Zähler für den Wärmepumpentarif
Ein eigener Zählpunkt für den Wärmepumpenstrom bedeutet: eigene Zählernummer, eigener Vertrag, eigene Abrechnung. Sie können für Haushalt und Wärmepumpe sogar unterschiedliche Anbieter wählen. Was Sie dafür brauchen, ist überschaubar, aber es sind mehrere Schritte.
- Zählerplatz prüfen: Im Zählerschrank muss ein freier Platz vorhanden sein. Fehlt er, wird der Schrank erweitert oder getauscht – das ist der Posten, der die Kosten sprengen kann.
- Elektriker beauftragen: Die Wärmepumpe wird auf einen eigenen Stromkreis gelegt und zum neuen Zählerplatz geführt. Rechnen Sie mit 400 bis 800 € Installationskosten.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden: Ihr Elektriker meldet die Anlage beim Netzbetreiber an. Ohne diese Anmeldung gibt es kein reduziertes Netzentgelt.
- Steuerbox und Messsystem einbauen: Für die netzorientierte Steuerung brauchen Sie eine Steuerbox und ein intelligentes Messsystem. Bis Ende 2028 sind Zeitschaltuhren als Übergangslösung noch zulässig.
- Wärmepumpentarif abschließen: Erst mit dem eigenen Zählpunkt können Sie einen echten Wärmepumpentarif buchen. Die Kündigungsfrist des Haushaltstarifs bleibt davon unberührt.
Für die Steuerung und die spätere Abrechnung ist ein intelligentes Messsystem der Standard – was ein solcher Zähler leistet und wie Sie ihn ablesen, erklären wir im Beitrag zum Smart Energy Meter.
Achtung bei Photovoltaik: wann der Wärmepumpentarif teuer wird
Diesen Punkt übersehen fast alle Tarifvergleiche, und er kostet in der Praxis mehr, als der Netzentgeltrabatt einbringt. Wenn Ihre Wärmepumpe einen eigenen Zählpunkt hat, der direkt am Netz hängt, dann erreicht Ihr Solarstrom sie nicht. Die Wärmepumpe bezieht ihren Strom vollständig aus dem Netz, während Ihre Photovoltaikanlage gleichzeitig einspeist – für rund 8 Cent Einspeisevergütung, während die Wärmepumpe daneben 22 Cent zahlt.
Bei einer Wärmepumpe mit 5.000 kWh Jahresverbrauch und einem realistischen Eigenverbrauchsanteil von 25 % gehen so 1.250 kWh Solarstrom verloren, die Sie sonst selbst genutzt hätten. Bei 14 Cent Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugspreis sind das 175 € im Jahr – womit der Vorteil aus Modul 2 zu einem guten Teil aufgezehrt ist.
Die Lösung heißt Kaskadenschaltung
Bei einer Kaskadenmessung sitzt der Wärmepumpenzähler nicht parallel, sondern hinter dem Hauptzähler. Der Summenzähler erfasst den gesamten Bezug des Hauses, der nachgelagerte Unterzähler nur den Anteil der Wärmepumpe. Damit haben Sie beides: Solarstrom kann die Wärmepumpe versorgen, und der Netzbetreiber kann trotzdem den reduzierten Arbeitspreis nach Modul 2 abrechnen.
Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem für beide Zählpunkte, und nicht jeder Netzbetreiber setzt das gleich schnell um. Fragen Sie deshalb vor der Installation nach dem zulässigen Messkonzept – ein nachträglicher Umbau ist deutlich teurer als die richtige Planung. Wie sich Photovoltaik und Wärmepumpe rechnerisch ergänzen, zeigen wir im Beitrag Wärmepumpe mit Solar.
Wenn Sie Photovoltaik haben oder in den nächsten Jahren planen, klären Sie das Messkonzept vor der Wärmepumpen-Installation. In unseren Projekten sehen wir regelmäßig Anlagen, bei denen der zweite Zähler nachträglich wieder aufgelöst werden musste, weil der Solarstrom die Wärmepumpe nicht erreichte. Mit einem Stromspeicher verschärft sich der Effekt zusätzlich.
- Beide Zähler parallel am Netz
- Solarstrom wird eingespeist
- Verlust ca. 175 € im Jahr
- Modul 2 möglich
- Summenzähler vorn
- WP-Zähler als Unterzähler
- Eigenverbrauch bleibt erhalten
- Modul 2 ebenfalls möglich
Dynamische Stromtarife als Alternative zum Wärmepumpentarif
Neben dem klassischen Wärmepumpentarif gibt es für Wärmepumpenstrom einen zweiten Weg: einen dynamischen Tarif, dessen Arbeitspreis stündlich dem Börsenpreis folgt. Grundlage ist der Day-Ahead-Preis der Strombörse EPEX SPOT, aktualisiert stündlich oder viertelstündlich. Seit 2025 müssen Energielieferanten solche Tarife anbieten, und Sie haben Anspruch auf ein intelligentes Messsystem.
Für Wärmepumpen ist das attraktiv, weil ein Gebäude thermisch träge ist. Eine Wärmepumpe kann mittags bei viel Solarstrom im Netz vorheizen und in den teuren Abendstunden pausieren, ohne dass es im Wohnzimmer kälter wird. Typische Preisspannen liegen zwischen 10 und 20 ct/kWh in der Mittagszeit und 12 bis 18 ct/kWh nachts, mit Ausschlägen nach oben in der Abendspitze.
Realistisch sparen Sie mit einem dynamischen Tarif gegenüber einem festen Wärmepumpentarif 5 bis 15 %, also 70 bis 200 € im Jahr – aber nur mit Automatisierung. Ohne Energiemanager, der die Wärmepumpe in die günstigen Stunden verschiebt, bleibt vom Vorteil kaum etwas übrig. Was dynamische Tarife leisten und wo ihre Grenzen liegen, haben wir im Beitrag Dynamischer Stromtarif: lohnt er sich? ausführlich behandelt.
| Kriterium | Fester Wärmepumpentarif | Dynamischer Tarif |
|---|---|---|
| Preis pro kWh | 20–26 ct, kalkulierbar | Ø 18–24 ct, schwankend |
| Planbarkeit | ✓ Hoch | ✗ Gering |
| Technikbedarf | ✓ Zähler genügt | ~ Smart Meter und Energiemanager |
| Sparpotenzial | Basis | ✓ 5–15 % zusätzlich |
| Kombinierbar mit § 14a Modul 1 | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Aufwand im Alltag | ✓ Keiner | ~ Automatisierung nötig |
Sperrzeiten beim Wärmepumpentarif: was Dimmen im Alltag bedeutet
Die häufigste Sorge in unseren Beratungsgesprächen: Wird meine Wärmepumpe abgeschaltet, wenn es kalt ist? Die Antwort lautet nein. Der Netzbetreiber darf die Leistung nach § 14a EnWG auf 4,2 kW absenken – abschalten darf er nicht. Und diese Absenkung ist auf maximal zwei Stunden am Stück begrenzt.
4,2 kW elektrische Leistung entsprechen bei einer Arbeitszahl von 3 immer noch rund 12,6 kW Heizleistung. Das deckt die Heizlast der meisten Einfamilienhäuser vollständig ab. Kritisch wird es erst bei unsanierten großen Altbauten mit hoher Heizlast – und genau deshalb gehört an den Anfang jeder Wärmepumpenplanung eine Heizlastberechnung für die Wärmepumpe und nicht ein Tarifvergleich.
Wie oft wird tatsächlich gedimmt
In der Praxis sehr selten. Die Netzbetreiber greifen nur bei tatsächlichen Engpässen ein, und die treten in den meisten Verteilnetzen an einer Handvoll Stunden im Jahr auf. Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen will, plant einen Pufferspeicher mit ausreichendem Volumen ein: 500 bis 800 Liter überbrücken zwei Stunden reduzierte Leistung ohne merkbaren Komfortverlust.
Wärmepumpenstrom richtig vergleichen: die Kennzahl, auf die es ankommt
Der Strompreis pro Kilowattstunde ist die falsche Vergleichsgröße. Eine Wärmepumpe kauft Strom, liefert aber Wärme – und macht aus einer Kilowattstunde Strom drei bis viereinhalb Kilowattstunden Wärme. Vergleichbar wird das erst, wenn Sie den Strompreis durch die Jahresarbeitszahl teilen.
| Heizsystem | Energiepreis | Wirkungsgrad bzw. JAZ | Wärmepreis |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe, WP-Tarif, JAZ 4,5 | 20,66 ct/kWh | 4,5 | ✓ 4,6 ct/kWh |
| Wärmepumpe, WP-Tarif, JAZ 3,5 | 20,66 ct/kWh | 3,5 | ✓ 5,9 ct/kWh |
| Wärmepumpe, WP-Tarif, JAZ 2,7 | 24,00 ct/kWh | 2,7 | ~ 8,9 ct/kWh |
| Wärmepumpe, Haushaltsstrom, JAZ 3,5 | 37,00 ct/kWh | 3,5 | ~ 10,6 ct/kWh |
| Gasheizung (Brennwert) | 11,10 ct/kWh | 0,90 | ✗ 12,3 ct/kWh |
Diese Tabelle enthält das wichtigste Ergebnis des ganzen Themas: Selbst mit teurem Haushaltsstrom heizt eine Wärmepumpe mit anständiger Jahresarbeitszahl günstiger als eine Gasheizung. Der Wärmepumpentarif ist also keine Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit, sondern eine zusätzliche Verbesserung. Und die Rechnung verschiebt sich weiter, weil der CO2-Preis 2026 im Korridor von 55 bis 65 € pro Tonne liegt und mit dem Übergang in den europäischen Emissionshandel weiter steigt – bei Gas macht die CO2-Komponente bereits bis zu 1,55 ct/kWh aus.
Eine JAZ-Verbesserung von 3,0 auf 3,8 senkt Ihren Wärmepreis um denselben Betrag wie ein Tarifwechsel von 26 auf 20 ct/kWh. Erreicht wird sie über niedrigere Vorlauftemperaturen, größere Heizflächen und einen sauberen hydraulischen Abgleich. Welcher Wärmepumpentyp welche Werte erreicht, zeigt unser Wärmepumpen-Vergleich.
Drei Rechenbeispiele: was der Wärmepumpentarif konkret bringt
Damit Sie die Größenordnung für Ihr Haus einschätzen können, hier drei typische Fälle. Gerechnet wurde mit 37,0 ct/kWh Haushaltsstrom und 22 ct/kWh Wärmepumpentarif.
| Gebäude | Heizwärme | JAZ | Heizstrom | Haushaltstarif | WP-Tarif | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neubau, 120 m² | 10.000 kWh | 4,0 | 2.500 kWh | 925 € | 550 € | 375 € |
| Saniertes EFH, 150 m² | 18.000 kWh | 3,5 | 5.143 kWh | 1.903 € | 1.131 € | 772 € |
| Altbau, 200 m² | 30.000 kWh | 2,8 | 10.714 kWh | 3.964 € | 2.357 € | 1.607 € |
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Je schlechter das Gebäude, desto größer der absolute Vorteil des Wärmepumpentarifs – weil mehr Kilowattstunden vom Rabatt profitieren. Zweitens: Beim Neubau mit 2.500 kWh Heizstrom liegt die Ersparnis unter dem Break-even für den separaten Zähler. Hier ist Modul 1 ohne zweiten Zähler die richtige Wahl.
Wärmepumpentarif im Mehrfamilienhaus und bei Vermietung
Bei vermieteten Objekten sieht die Rechnung anders aus, und hier machen viele Eigentümer denselben Fehler: Sie schließen einen günstigen Wärmepumpentarif ab und rechnen ihn dann falsch um.
Der Heizstrom gehört in die Heizkostenabrechnung
Der Strom für eine zentrale Wärmepumpe ist Teil der Heizkosten und wird nach der Heizkostenverordnung verteilt – zu 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Wohnfläche. Genau deshalb ist ein separater Zählpunkt im Mehrfamilienhaus fast immer sinnvoll: Ohne getrennte Messung lässt sich der Heizstromanteil nicht sauber vom Allgemeinstrom trennen, und die Abrechnung ist angreifbar.
Der Netzentgeltrabatt kommt den Mietern zugute
Weil Heizkosten umlagefähig sind, wirkt ein günstiger Wärmepumpentarif direkt auf die Nebenkosten Ihrer Mieter – nicht auf Ihre eigene Bilanz. Für Vermieter ist das trotzdem ein Argument: Niedrige Warmmieten sind ein Vermietungsvorteil, und die Umlage der Modernisierungskosten wird leichter durchsetzbar, wenn die Betriebskosten sichtbar sinken.
Wärmelieferung als Alternative
Manche Eigentümer geben Betrieb und Strombeschaffung an einen Wärmelieferanten ab und rechnen gegenüber den Mietern nur noch einen Wärmepreis pro Kilowattstunde ab. Das entlastet organisatorisch, ist aber nach der Wärmelieferverordnung nur zulässig, wenn die Umstellung für die Mieter kostenneutral bleibt. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich binden.
Vier verbreitete Irrtümer zum Wärmepumpentarif
In unseren Beratungsgesprächen tauchen immer dieselben Missverständnisse auf. Vier davon halten sich besonders zäh.
„Ohne Wärmepumpentarif rechnet sich eine Wärmepumpe nicht.” Falsch. Selbst mit Haushaltsstrom zu 37,0 ct/kWh liegt der Wärmepreis bei einer Jahresarbeitszahl von 3,5 bei 10,6 ct/kWh und damit unter dem einer Gasheizung. Der Tarif verbessert die Rechnung, er trägt sie nicht.
„Der separate Zähler ist immer die bessere Lösung.” Falsch. Unter etwa 3.800 kWh Heizstrom im Jahr spielt der zweite Zähler seine Kosten nicht ein, und mit Photovoltaik kostet er ohne Kaskadenschaltung sogar Geld.
„Beim Wärmepumpenstrom bin ich an den Grundversorger gebunden.” Falsch. Sobald ein eigener Zählpunkt existiert, gilt die freie Lieferantenwahl wie beim Haushaltsstrom. Der Grundversorger ist beim Heizstrom häufig sogar der teuerste Anbieter.
„Die Wärmepumpe wird bei Kälte abgeschaltet.” Falsch. Der Netzbetreiber darf nur auf 4,2 kW dimmen und das maximal zwei Stunden am Stück. Ein ausreichend dimensionierter Pufferspeicher überbrückt das ohne Komfortverlust.
Anbieter für Wärmepumpenstrom wechseln: worauf Sie achten
Der Arbeitspreis ist nicht alles. Bei einem Wärmepumpentarif gehören vier weitere Punkte in die Prüfung. Der Grundpreis fällt bei einem separaten Zählpunkt zusätzlich zum Haushaltstarif an – bei 120 € im Jahr entspricht das bei 4.000 kWh schon 3 Cent je Kilowattstunde. Die Preisgarantie sollte mindestens zwölf Monate laufen, und zwar auf den Gesamtpreis, nicht nur auf die Beschaffungskomponente.
Achten Sie außerdem auf Vorauskasse und Kautionsmodelle, die bei Billiganbietern verbreitet sind, und auf die Bonusstruktur: Ein Neukundenbonus im ersten Jahr rechnet den Preis optisch klein, im zweiten Jahr zahlen Sie den vollen Tarif. Vergleichen Sie deshalb immer den Preis im zweiten Vertragsjahr.
Fazit: Erst die Technik, dann der Wärmepumpentarif
Ein Wärmepumpentarif senkt Ihre Heizkosten spürbar: 20 bis 26 ct/kWh statt 37,0 ct/kWh im Haushaltsschnitt, bei einem sanierten Einfamilienhaus also rund 770 € im Jahr. Der Weg dorthin ist die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, und die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 sollten Sie rechnen, nicht raten – der Break-even liegt bei etwa 4.700 kWh Heizstrom im Jahr.
Zwei Dinge sind wichtiger als der Tarif. Erstens die Jahresarbeitszahl: Sie hebelt jeden Preisvorteil, und eine Verbesserung von 3,0 auf 3,8 wirkt so stark wie sechs Cent Preisnachlass. Zweitens das Messkonzept, wenn Photovoltaik im Spiel ist – ein falsch geplanter zweiter Zähler kostet mehr Eigenverbrauch, als der Netzentgeltrabatt einbringt. Klären Sie beides, bevor Sie Tarife vergleichen.
Weiterführende Artikel: Förderung für Wärmepumpen 2026, Wärmepumpe einbauen: Ablauf und Kosten und Heizkosten mit dem Heizspiegel vergleichen.
Häufige Fragen zum Wärmepumpentarif
Der günstigste Neukundentarif liegt 2026 bei 20,66 ct/kWh, gemessen bei 7.500 kWh Jahresverbrauch. Marktübliche Wärmepumpentarife bewegen sich zwischen 20 und 26 ct/kWh, je nach Anbietertyp und Netzgebiet. Zum Vergleich: Haushaltsstrom kostet 2026 im Bundesdurchschnitt 37,0 ct/kWh.
Nur für Modul 2 nach § 14a EnWG, bei dem der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 % reduziert wird. Für Modul 1 mit der pauschalen Netzentgeltreduzierung von 110 bis 190 € im Jahr genügt der bestehende Haushaltszähler. Der zweite Zähler kostet einmalig 500 bis 1.000 € plus 20 bis 100 € im Jahr für den Messstellenbetrieb.
Nach unserer Rechnung ab etwa 4.700 kWh Heizstrom im Jahr. Modul 1 bringt fix rund 150 €, Modul 2 rund 5,5 ct je Kilowattstunde – davon gehen aber 110 € für Zählerkosten und Abschreibung ab. Unter 3.800 kWh ist Modul 1 klar besser, dazwischen entscheiden die regionalen Netzentgelte.
Nein. Er darf die Leistung nach § 14a EnWG auf 4,2 kW absenken, und zwar maximal zwei Stunden am Stück. 4,2 kW elektrische Leistung entsprechen bei einer Arbeitszahl von 3 noch rund 12,6 kW Heizleistung – das deckt die Heizlast der meisten Einfamilienhäuser ab. Ein Pufferspeicher mit 500 bis 800 Litern überbrückt die Absenkung komfortabel.
Nicht bei einem separaten Zählpunkt, der direkt am Netz hängt – dort kommt Ihr Solarstrom nicht an. Die Lösung ist eine Kaskadenschaltung: Der Wärmepumpenzähler sitzt als Unterzähler hinter dem Hauptzähler, dann funktionieren Eigenverbrauch und reduziertes Netzentgelt gleichzeitig. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, und nicht jeder Netzbetreiber setzt das gleich schnell um.
Nur mit Automatisierung. Ein dynamischer Tarif folgt stündlich dem Börsenpreis und liegt im Schnitt bei 18 bis 24 ct/kWh. Wer die Wärmepumpe per Energiemanager in die günstigen Stunden verschiebt, spart gegenüber einem festen Tarif 5 bis 15 %, also 70 bis 200 € im Jahr. Ohne Steuerung bleibt davon kaum etwas übrig, dafür haben Sie das Preisrisiko.
Deutlich. Bei 20,66 ct/kWh und einer Jahresarbeitszahl von 3,5 kostet die Kilowattstunde Wärme 5,9 Cent. Eine Gas-Brennwertheizung liegt bei einem Gaspreis von 11,10 ct/kWh und 90 % Jahresnutzungsgrad bei 12,3 Cent je Kilowattstunde Wärme. Selbst mit reinem Haushaltsstrom zu 37,0 ct/kWh kommt die Wärmepumpe auf 10,6 Cent und bleibt damit günstiger.
Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb gingen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Sie können aber freiwillig jederzeit in die neue Systematik wechseln, und das lohnt sich häufig, weil die alten Sperrzeitenmodelle oft ungünstiger waren. Sprechen Sie Ihren Netzbetreiber darauf an – der Wechsel ist einmal jährlich möglich.
Ja, wenn die Wärmepumpe einen eigenen Zählpunkt mit eigener Zählernummer hat. Beide Verträge sind dann vollständig unabhängig voneinander, mit eigener Laufzeit und eigener Abrechnung. Achten Sie darauf, dass der zusätzliche Grundpreis des Wärmepumpentarifs in Ihrer Vergleichsrechnung enthalten ist.

