Energieberater Nichtwohngebäude: Gewerbe Energieausweise Energieaudit DIN EN 16247 Sanierungskonzept Fördermittelantrag

Energieberater Nichtwohngebäude: Energieausweis Energieaudit Sanierungskonzept Fördermittelantrag

Energieberater für Nichtwohngebäude: Energieberatung nach DIN EN 16247 und DIN V 18599

Leistungen

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Bewertet mit 4.8 von 5

Energieberater Nichtwohngebäude: GREENOX bietet folgende Leistungen an.

Sanierungskonzept

nach DIN V 18599

nichtwohngebäude-energieberater-greenox-sanierungskonzept

1.950€

Ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept nach DIN V 18599 ist für Nichtwohngebäude entscheidend, um den Energieverbrauch zu optimieren und die Betriebskosten langfristig zu senken. Unsere erfahrenen Energieberater für Nichtwohngebäude führen eine eingehende Analyse durch, um spezifische Einsparpotenziale zu identifizieren und individuelle Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen die BAFA Energieauditoren sowohl bauliche als auch technische Aspekte sowie mögliche Anpassungen im Betriebsablauf. Durch die Umsetzung eines ganzheitlichen energetischen Sanierungskonzepts können Nichtwohngebäudebesitzer nicht nur die Energieeffizienz steigern und die CO2-Emissionen reduzieren, sondern auch langfristige Kostenersparnisse realisieren. Unsere Nichtwohngebäude Energieberater stehen Ihnen dabei kompetent zur Seite, unabhängig vom Standort, um Ihre individuellen Ziele zu erreichen und Ihr Nichtwohngebäude nachhaltig zu optimieren.

Sie haben Fragen zum Sanierungskonzept? Hier können Sie eine Frage stellen.

Energieausweis Gewerbe

Energieausweis Nichtwohngebäude

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750€

Der Energieausweis Gewerbe informiert über die Energieeffizienz von Gebäuden und wird von unserem Energieberater für Nichtwohngebäude ausgestellt. Er gibt den berechneten Energiebedarf für Heizung, Kühlung usw. an und hilft Käufern, Mietern und Eigentümern, den Energieverbrauch zu verstehen. Der Ausweis ist in einigen Ländern beim Verkauf oder der Vermietung von Gewerbeimmobilien Pflicht. Er fördert energetische Verbesserungen und bewussten Energiegebrauch. Es gibt Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die auf Berechnungen bzw. Verbrauchsdaten basieren.

Sie haben Fragen zum Gewerbe Energieausweis? Hier können Sie eine Frage stellen.

Energieausweis Gewerbe

Energieausweis Nichtwohngebäude

energieberater-stuttgart-energieausweis-verbrauch

249€

Der Verbrauchsenergieausweis für Gewerbeimmobilien – auch als verbrauchsorientierter Energieausweis bezeichnet – bietet eine transparente Darstellung der tatsächlichen Energieverbräuche eines Nichtwohngebäudes. Er wird von qualifizierten Energieberatern ausgestellt und basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung und Strom. Dies ermöglicht Eigentümern, Mietern und Käufern, den Energieverbrauch des Gebäudes realistisch einzuschätzen und Einsparpotenziale zu erkennen.

In Deutschland ist der Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeimmobilien. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr besteht zudem eine Aushangpflicht. Der Verbrauchsausweis ist besonders geeignet für Bestandsgebäude, bei denen vollständige Verbrauchsdaten vorliegen. Alternativ kann ein Bedarfsausweis erstellt werden, der auf technischen Berechnungen basiert.

Beide Ausweisarten sind in der Regel zehn Jahre gültig und dienen als Grundlage für energetische Modernisierungen sowie für die Bewertung der Energieeffizienz von Gewerbeobjekten. Sie tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu optimieren und die Betriebskosten nachhaltig zu senken.

Sie haben Fragen zum Gewerbe Energieausweis? Hier können Sie eine Frage stellen.

CO2 Zertifikat

ausgestellt durch den TÜV

CO2-Zertifikat-ISO-5001

1.250€

Ein CO2-Zertifikat zum Nachweis der Emissionen, die im Rahmen eines Energieaudits quantifiziert wurden, ist ein strukturiertes Verfahren zur systematischen Erfassung und Dokumentation des CO2-Ausstoßes eines Gebäudes oder Unternehmens. Gemäß § 8 EDL-G sind alle Nicht-KMU verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Unsere zertifizierten Energieberater für Nichtwohngebäude führen eine gründliche Untersuchung durch, um die CO2-Emissionen zu erfassen und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.

Im Rahmen des BAFA-Energieaudits werden alle relevanten Bereiche wie Gebäudetechnik, Betriebsabläufe und Energiekosten berücksichtigt. Dies ermöglicht es, präzise und verlässliche Daten über den CO2-Ausstoß zu sammeln. Das CO2-Zertifikat bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht Ihrer Emissionen und unterstützt Sie dabei, gezielte Maßnahmen zur Reduktion dieser Emissionen zu entwickeln. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch zur Verringerung der Umweltbelastung.

Mit dem CO2-Zertifikat legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und effiziente Energiepolitik für Ihr Unternehmen oder Gebäude. Es ermöglicht Ihnen, Ihren Beitrag zum Klimaschutz nachzuweisen und sich gegenüber Kunden, Partnern und Behörden als umweltbewusstes Unternehmen zu präsentieren.

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Hydraulischer Abgleich

gemäß der Heizlastberechnung

Hydraulischer Abgleich-GREENOX

119€

Ein hydraulischer Abgleich ist ein standardisiertes Verfahren zur Optimierung der Heizungsanlage in einem Gebäude. Er stellt sicher, dass jeder Heizkörper die richtige Menge an Heizwasser erhält, um die Räume gleichmäßig und effizient zu beheizen. Für gewisse Personen ist der hydraulische Abgleich Pflicht.

Unsere zertifizierten Energieberater für Nichtwohngebäude prüfen ihre Heizungskörper und schauen, ob diese optimal eingestellt sind bzw. stellen die Heizkörper nach Berechnung der Heizlast korrekt ein. Dabei werden alle relevanten Parameter wie Rohrleitungsnetz, Heizkörper und Ventile berücksichtigt. Der hydraulische Abgleich ermöglicht es, den Energieverbrauch zu senken, die Heizkosten zu reduzieren und den Komfort in Ihrem Gebäude zu erhöhen.

Mit einem hydraulischen Abgleich legen wir den Grundstein für eine nachhaltige und effiziente Heizpolitik für Ihr Unternehmen oder Gebäude. Es ermöglicht Ihnen, Ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Betriebskosten zu senken.

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Beantragung Förderung

Für Einzelmaßnahmen

Energieberater Energieberatung Fördergeld

490€

Die Beantragung von Förderungen spielt eine zentrale Rolle. Die BAFA-Energieauditoren berücksichtigen sowohl bauliche als auch technische Aspekte sowie mögliche Anpassungen im Betriebsablauf und helfen Ihnen, die passenden Förderprogramme zu finden und zu beantragen. Durch die Nutzung dieser Fördermittel können die Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen erheblich reduziert werden.

Sie haben Fragen zur Beantragung von Fördergeldern? Hier können Sie eine Frage stellen.

BAFA Modul 1

Querschnittstechnologien

Das BAFA Modul 1: Querschnittstechnologien ist ein zentrales Förderinstrument für Unternehmen, die ihre Energieeffizienz durch den Einsatz modernster Technologien steigern möchten. Diese Förderung unterstützt gezielt Investitionen in den Austausch und die Modernisierung von Anlagen, um den Energieverbrauch erheblich zu reduzieren.

Im Fokus stehen sogenannte Querschnittstechnologien, die branchenübergreifend in verschiedenen industriellen und gewerblichen Anwendungen eingesetzt werden können. Dazu zählen unter anderem elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung. Auch Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung und thermischen Isolierung von Anlagen sind förderfähig.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Deutschland ansässig sind.Dabei müssen die eingesetzten Technologien bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die eine nachweisbare Effizienzsteigerung gegenüber den bisherigen Anlagen gewährleisten.

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen sind die ordnungsgemäße Durchführung und die erzielten Energieeinsparungen nachzuweisen.

Durch die Investition in moderne, energieeffiziente Technologien können Unternehmen nicht nur ihre laufenden Energiekosten erheblich reduzieren, sondern auch ihre Umweltbilanz verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem positionieren sie sich als zukunftsorientiert und umweltbewusst, was in einem Markt, der zunehmend auf Nachhaltigkeit setzt, klare Wettbewerbsvorteile bietet.

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BAFA Modul 2

Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Das BAFA Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien ist ein Förderprogramm, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten. Im Rahmen dieses Moduls werden Investitionen in Anlagen gefördert, die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen und diese überwiegend für Produktionsprozesse nutzen.

Förderfähig sind unter anderem Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen sowie Biomassefeuerungsanlagen. Die erzeugte Wärme muss zu mehr als 50 % für Prozesse wie Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.

Neben den Wärmeerzeugern selbst können auch Investitionen in zugehörige Komponenten und Maßnahmen gefördert werden, beispielsweise Wärmespeicher, die Anbindung der Wärmeerzeuger an die prozessrelevanten Systeme, Aufständerungen für Solarkollektoren sowie notwendige bauliche Maßnahmen zur Aufstellung der Anlagen. Zudem sind Mess- und Datenerfassungseinrichtungen zur Überwachung der Anlageneffizienz förderfähig.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umstellen und dadurch ihre CO₂-Emissionen reduzieren möchten. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme können Unternehmen nicht nur ihre Umweltbilanz verbessern, sondern auch langfristig Energiekosten einsparen.

Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass die geplanten Maßnahmen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.Nach Abschluss der Maßnahmen sind die ordnungsgemäße Durchführung und die erzielten Energieeinsparungen nachzuweisen.

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BAFA Modul 3

MSR, Sensorik und Energie & Management

Das BAFA Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software unterstützt Unternehmen dabei, ihre Energieeffizienz durch den Einsatz moderner Technologien zu steigern. Im Fokus stehen dabei Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie spezialisierte Softwarelösungen, die eine präzise Erfassung und Analyse von Energieverbräuchen ermöglichen.

Durch die Implementierung dieser Technologien können Unternehmen ihre Energieflüsse in Echtzeit überwachen und steuern, was zu einer signifikanten Reduktion des Energieverbrauchs führt. Sensoren erfassen relevante Daten wie Stromverbrauch, Temperatur oder Druck, die anschließend von Energiemanagement-Software ausgewertet werden. Diese Softwarelösungen unterstützen Unternehmen dabei, ineffiziente Prozesse zu identifizieren und gezielt zu optimieren.EurA Innovationsberatung

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen oder bereits betreiben. Gefördert werden sowohl die Anschaffung und Installation der notwendigen Hardware und Software als auch Schulungen für das Personal im Umgang mit den neuen Systemen.

Die Investition in MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software ermöglicht es Unternehmen, ihre Betriebskosten nachhaltig zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem stärken sie ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie auf effiziente und zukunftsorientierte Technologien setzen.

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BAFA Modul 4

Energie- und Ressourcen- Optimierung

Das BAFA Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Es unterstützt Unternehmen dabei, ihre Produktionsprozesse effizienter zu gestalten und somit Energie- und Ressourceneinsparungen zu realisieren.

Im Rahmen dieses Moduls werden Investitionen in Maßnahmen gefördert, die zu einer signifikanten Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs führen. Dazu zählen unter anderem Prozess- und Verfahrensumstellungen, die Nutzung von Prozessabwärme, die Optimierung von Wärme-, Kälte- und Belüftungssystemen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess. Auch die Elektrifizierung von Prozessen und der Einsatz erneuerbarer Energien können förderfähig sein.

Die Förderung erfolgt technologieoffen, sodass Unternehmen aus verschiedenen Branchen und mit unterschiedlichen Technologien von diesem Programm profitieren können. Voraussetzung für die Förderung ist ein Einsparkonzept, das die geplanten Maßnahmen und deren Einsparpotenziale detailliert darstellt. Dieses Konzept muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht und vom BAFA genehmigt werden.

Durch die Umsetzung der geförderten Maßnahmen können Unternehmen nicht nur ihre Betriebskosten senken, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

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BAFA Modul 5

Klimaneutralität für Unternehmen

Das BAFA Modul 5: Transformationspläne ist ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Es unterstützt Unternehmen dabei, strategische Konzepte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu entwickeln und umzusetzen, mit dem langfristigen Ziel der Klimaneutralität.

Im Rahmen dieses Moduls erstellen Unternehmen individuelle Transformationspläne, die eine umfassende Analyse des aktuellen CO₂-Fußabdrucks (Corporate Carbon Footprint) beinhalten. Darauf aufbauend werden konkrete Reduktionsziele definiert und Maßnahmen zur Emissionsminderung geplant. Diese Maßnahmen können sowohl technischer als auch organisatorischer Natur sein und sollen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens umgesetzt werden.

Die Förderung umfasst die Kosten für externe Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans stehen. Dazu gehören beispielsweise Beratungsleistungen, Datenerhebungen und die Entwicklung von Maßnahmenkatalogen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Unternehmensgröße und kann durch die Teilnahme an Netzwerken wie der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhöht werden.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und muss vor Beginn der Maßnahmen eingereicht werden. Nach Genehmigung des Antrags können Unternehmen mit der Umsetzung ihrer Transformationspläne beginnen und so einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten.

Durch die Entwicklung und Umsetzung eines Transformationsplans positionieren sich Unternehmen als verantwortungsbewusste Akteure im Klimaschutz und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Marktumfeld.

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BAFA Modul 6

Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Elektriker-Stuttgart-Wallbox

Das BAFA Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich gezielt an Kleinst- und Kleinunternehmen. Ziel dieses Moduls ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Produktionsanlagen von fossilen Energieträgern wie Erdgas, Kohle oder Öl auf elektrische Energie umzustellen.

Gefördert wird sowohl der Austausch bestehender Anlagen durch neue, elektrisch betriebene Systeme als auch die Umrüstung vorhandener Anlagen auf elektrischen Betrieb. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind der Ersatz von gasbetriebenen Öfen in Bäckereien durch elektrische Öfen, die Umstellung von dieselbetriebenen Gabelstaplern auf elektrische Modelle oder die Elektrifizierung von Prozesswärmeerzeugern in der Produktion.

Um förderfähig zu sein, müssen die bestehenden Anlagen mindestens fünf Jahre alt und noch funktionsfähig sein. Die neuen oder umgerüsteten Anlagen müssen ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden können.Hybridanlagen, die zusätzlich fossile Brennstoffe nutzen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem müssen die neuen Anlagen mindestens drei Jahre am Standort betrieben werden.

Die Förderung umfasst nicht nur die Anschaffungskosten der neuen Anlagen, sondern auch Nebenkosten wie Transport, Montage und Entsorgung der alten Anlagen. Die Antragstellung erfolgt über das BAFA-Portal und muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.

Durch die Teilnahme an diesem Förderprogramm können kleine Unternehmen ihre Energieeffizienz steigern, Betriebskosten senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Elektrifizierung von Produktionsprozessen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Unternehmensführung

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Wohngebäude Energieberatung

Entwicklung energetischer Konzepte für Neubau und Sanierung:

  • KfW-Effizienzhaus
  • Vor-Ort-Beratung
 

Ermittlung verfügbarer Fördermittel und Unterstützung bei der Beantragung:

 

Teilleistungen:

 

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Nichtwohngebäude Energieberatung

Teilleistungen:

 

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Kommunale Energieberatung

Voller Einsatz für Kommunen:

  • Klimaschutz hat nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische Bedeutung, da der Klimawandel mit hohen Kosten durch Folgen wie Überflutungen und Unwetter verbunden ist.
  • Die GREENOX Energieberatung unterstützt bei Energie- und Klimaschutzzielen.
  • GREENOX bietet integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte mit aktuellem Know-how, umfassender Beratung und transparenten Ergebnissen.
  • Dienstleistungen im Bereich Klimaschutz umfassen Beratung zur Klimafolgenanpassung, CO₂-Bilanzen, Energieeinspar- und Sanierungskonzepte.
  • Es gibt auch die Option für ein ganzheitliches Paket, inklusive Energiecontrolling, Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung aller relevanten Akteure.
  • GREENOX berücksichtigt wichtige Normen und Leitlinien von staatlichen und institutionellen Stellen.
  • Fördermittel durch die Kommunalrichtlinie sind für öffentliche Einrichtungen und finanzschwache Kommunen verfügbar.
  • Das Team GREENOX setzt Kompetenzen ein, um Projekte im Bereich Klimaschutz erfolgreich durchzuführen und ist engagiert, informiert und zielorientiert.
  •  

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Nichtwohngebäude Energieberatung spart Energie Geld Zeit Emissionen

Eine Nichtwohngebäude Energieberatung über einen Nichtwohngebäude Energieberater ist der erste Schritt für ein klimaneutrales und autarkes Gebäude. Ihr Vorhaben wird von unseren GREENOX Nichtwohngebäude Energieberatern professionell erfasst. Im Anschluss wird Dir ein ökonomisch und ökologisch nutzen stiftendes Konzept nach DIN EN 16247-1 vorgestellt, dass Ihren Zielen entspricht.

Eine Nichtwohngebäude Energieberatung über einen Nichtwohngebäude Energieberater ist der erste Schritt für ein klimaneutrales und autarkes Gebäude.

Energieaudit DIN EN 16247-1:
Energieflüsse verstehen und optimieren.
Mehr erfahren

Photovoltaikanlage:
Wandelt die Sonnenenergie in Strom.
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Wärmepumpe:
Erzeugt effizient Wärmeenergie aus Strom.
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Dämmung:
Geringerer Energieverlust durch moderne Fenster.
Bis zu 40 % weniger Heizkosten.
Mehr erfahren

Fenster:
Geringerer Energieverlust durch moderne Fenster.
Bis zu 40 % weniger Heizkosten.
Mehr erfahren

Energiemanagement Software:
Die Energie wird bestmöglich an die Verbraucher verteilt.
Die Ersparnis beträgt bis zu 30%.
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Solarthermie:
Die Sonne erzeugt Dein warmes Wasser. Die Ersparnis beträgt bis zu 20%.
Mehr erfahren

erfolgreich abgewickelt
> 0 Projekte
⌀ jährliche Einsparung pro Objekt
0
⌀ CO2 Reduktion pro Objekt
0 kg
erfolgreich abgewickelt
> 0 Anträge

Stuttgart

Karlsruhe

Ulm

Frankfurt

Wuppertal

Köln

München

Düsseldorf

Leipzig

Berlin

Hannover

Bremen

Hamburg

Kiel

Nichtwohngebäude Energieberater

GREENOX ist stolz darauf, aktiv an der Kampagne 80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel teilzunehmen. Als mehrfach ausgezeichnete Nichtwohngebäude Energieberatung mit mehrjähriger Erfahrung unserer Energieberater stehen wir an Ihrer Seite! Unsere erfahrenen, zertifizierten und in die Energieeffizienzliste eingetragenen Energieberater optimieren Ihre Energieeffizienz, senken Ihre Kosten und helfen Ihnen, nachhaltiger und unabhängiger zu leben

GREENOX Energieberater

Andere Online-Energieberater

Kunden-bewertungen über

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GREENOX Logo

Kundenbewertungen über

Ob Energieberatung, Photovoltaik oder Sanierungsplanung: Die folgenden Kundenstimmen zeigen, wie die Zusammenarbeit mit GREENOX erlebt wird – transparent, verlässlich und praxisnah.

4.9 (61)
Bewertet mit 4.9 von 5
4.8 (137)
Bewertet mit 4.8 von 5
4.7 (107)
Bewertet mit 4.7 von 5

„Wir haben bei GREENOX eine PV Anlage gekauft, und sind sehr damit zufrieden. Von Anfang bis Ende ein Top Service, sehr kompetente und freundliche Beratung, sowie ein Super Handwerker Team! Eine sehr gute Erfahrung!“

Andreas B.

„Junge, dynamische und kompetente Firma. Umfangreicher Service und somit ein guter Begleiter für alle energetischen Fragen und Maßnahmen rund ums Gebäude.“

Kurt K.

„Gute Beratung und eine sinnvolle erste Anlaufstelle bei der Planung von Renovierung und oder Umbau von älteren Häusern.“

Christian R. Google Bewertung GREENOX

Christian R.

„Wir haben bei GREENOX eine PV Anlage gekauft, und sind sehr damit zufrieden. Von Anfang bis Ende ein Top Service, sehr kompetente und freundliche Beratung, sowie ein Super Handwerker Team! Eine sehr gute Erfahrung!“

Andreas B.
14 Rezensionen

„Junge, dynamische und kompetente Firma. Umfangreicher Service und somit ein guter Begleiter für alle energetischen Fragen und Maßnahmen rund ums Gebäude.“

Kurt K.
44 Rezensionen

„Gute Beratung und eine sinnvolle erste Anlaufstelle bei der Planung von Renovierung und oder Umbau von älteren Häusern.“

Christian R. Google Bewertung GREENOX

Christian R.
39 Rezensionen

Unsere zertifizierten Energieberater sind für Sie da

Energieberater mit Eintrag beim Bund. Persönlich erreichbar. Unser Team ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) eingetragen – qualifiziert für unabhängige Beratung, Energieausweise, individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieaudits und alles rund um Sanierung – aus einer Hand. Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Energieeffizienz-Experten-Logo
dena-gelistetEnergieeffizienz-Experte
GIH-Mitglied
GIH-MitgliedBundesweite Interessenvertretung
Zukunft Altbau Auszeichnung
Zukunft AltbauAusgezeichnete Beratung
BAFA zugelassen
BAFA-zugelassenFörderfähige Beratung
Tobias Ströhle – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Tobias Ströhle

Energieberater – WG & NWG

Martina Lechner – Energieberaterin bei GREENOX München

Martina Lechner

Energieberaterin – WG

Julia Rosenbaum – Energieberaterin bei GREENOX Köln

Julia Rosenbaum

Energieberaterin – WG

Jonathan Eichhorn – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Jonathan Eichhorn

Energieberater – NWG

Astrid Hartl – Energieberaterin bei GREENOX Köln

Astrid Hartl

Energieberaterin – WG

Jan-Dirk Blöhs – Energieberater bei GREENOX Stuttgart

Jan-Dirk Blöhs

Energieberater – NWG

Philipp Seil – Energieberater und Architekt bei GREENOX Stuttgart

Philipp Seil

Energieberater – WG, Architekt

Jakob Talko – Energieberater (WG + Denkmal) bei GREENOX München

Jakob Talko

Energieberater – WG & Denkmal

Susanne Mayr – Energieberaterin (WG+ NWG) bei GREENOX München

Susanne Mayr

Energieberaterin – WG & NWG

Sanierungskonzept nach DIN V 18599

Das BAFA und die DIN V 18599 geben den Rahmen für den Ablauf von einem Sanierungskonzept bzw. einer Nichtwohngebäude Energieberatung vor. 

1

Einleitender Kontakt: Rahmenbedingungen festlegen, Ziele und Erwartungen an den Nichtwohnegebäude Energieberater bestimmen, sowie Kriterien für die Beurteilung von Energieeffizienzmaßnahmen diskutieren

2

Auftakt Besprechung: Zu erhebende Daten erläutern, Auditverantwortlichen im Unternehmen benennen

3

Datenerfassung: Daten und beeinflussende Parameter werden durch Nichtwohngebäude Energieberater erfasst

4

Vor-Ort-Untersuchung: Im Außeneinsatz wird das Objekt durch den Nichtwohngebäude Energieberater untersucht und es werden Verbesserungsvorschläge generiert

5

Datenanalyse & digitaler Zwilling: Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs- und Versorgungsseite, Bewertung der Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie das Aufzeigen angewandter Berechnungsmethoden und Annahmen nach DIN V 18599

6

Sanierungskonzept: Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, Kosten und Förderpotenziale werden im Sanierungskonzept gesammelt

7

Abschlussbesprechung: Ergebnisse werden präsentiert und erklärt, der Sanierungskonzept wird vom Nichtwohngebäude Energieberater übergeben

Ihr Nichtwohngebäude Energieberater

Ob Nichtwohngebäude Energieberatung oder energetische Sanierung: GREENOX ist Ihr Rundum-Service

Energieberatung

1. Schritt: Energieberater

energieberater-stuttgart-greenox

Handwerker finden

2. Schritt: Handwerker Angebote

Förderung einholen

3. Schritt: Zuschuss / Förderung

energieberater-fördermittel-stuttgart

Kunden & Partner die GREENOX vertrauen

Nichtwohngebäude Energieberater für​ Energieberatung Energieaudit Sanierungskonzept Fördermittel Heizlast Berechnung Hydraulischer Abgleich

Durch den Nichtwohngebäude Energieberater konnten GREENOX-Kunden nachfolgende Einsparungen erreichen. Lassen Sie sich inspirieren und nehmen Sie Kontakt mit GREENOX auf – Ihre cleveren Einsparmöglichkeiten warten auf Sie.

Fenster nach Maß Nachher
Vorher

Minimaler Aufwand
großer Effekt

Familie Müller hatte von Anfang an ein klares Ziel vor Augen: Die alten Fenster in ihrem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren sollten durch energieeffiziente Modelle ersetzt werden. Im Rahmen der Energieberatung konnte festgestellt werden, dass die Gebäudehülle ausreichend gedämmt war, und somit die Heizlast bereits auf einem akzeptablen Niveau lag, was die Installation moderner, energiesparender Fenster ermöglichte.

Unsere Arbeit von GREENOX begann mit einer gründlichen Bedarfsanalyse, bei der wir die Bedürfnisse und Wünsche von Familie Müller in den Mittelpunkt stellten. Unsere zertifizierten Energieberater erstellten daraufhin einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der genau auf diese Anforderungen zugeschnitten war und die Energieeffizienz steigerte sowie Kosten senkte. Wir unterbreiteten ein detailliertes Angebot für die Umsetzung des Fenstertausches, inklusive Kosten und Zeitrahmen. Dabei überprüften unsere Energieberater auch die verfügbaren Fördermöglichkeiten wie BAFA und KfW, um die Finanzierung optimal zu gestalten. Nach Abschluss der Vorbereitungen setzten unsere qualifizierten Handwerker die im Sanierungsfahrplan festgelegten Maßnahmen um, während unsere Energieberater den Fortschritt sorgfältig überwachten, um höchste Qualitätsstandards sicherzustellen.

Noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu einem Nichtwohngebäude Energieberater von GREENOX auf.
Thermografie_Haus_Energieberater

Darum clever sanieren mit GREENOX

Deshalb solltest Du mit einem Energieberater für Nichtwohngebäude zusammenarbeiten.

Fachkompetenz und Erfahrung

Unsere Nichtwohngebäude Energieberater verfügen über ein umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung, um fundierte Empfehlungen zu geben und effektive Lösungen anzubieten.

Maßgeschneiderte Lösungen

Unsere Nichtwohngebäude Energieberater bieten eine Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unsere maßgeschneiderten Lösungen gewährleisten optimale Ergebnisse für Ihr Unternehmen.

State of the Art

Unsere Nichtwohngebäude Energieberater sind auf dem neuesten Stand der Förderungen, Technologie und Trends in der Sanierung und Energieeffizienz. Wir bringen Ihnen die fortschrittlichsten Lösungen, um Ihren Energieverbrauch effizient zu gestalten.

1

Anfrage
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen.

2

Beratung
Wir vereinbaren innerhalb von 7 Tagen einen Termin. 

3

Umsetzung
Wir legen einen Zeitplan fest und setzen innerhalb der vereinbarten Zeit Ihren Wunsch um.

In 3 Schritten zur Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Bei GREENOX steht eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe
an erster Stelle als Energieberater für Nichtwohngebäude.

Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Über unser Kontaktformular können Sie uns alles Fragen.

Die Kosten für eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 hängen von der Größe des Objekts ab und die Kosten liegen zwischen 6.000 € und 16.000 €. Es werden jedoch maximal EUR 8.000 bezuschusst. Bei einer Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter maximal 1700 €, zwischen 200 Quadratmeter bis 500 Quadratmeter maximal 5.000 € und bei einer Nettogrundfläche über 500 Quadratmeter maximal 8.000 €.

Ein Nichtwohngebäude Energieberater hat die notwendigen Fachkenntnisse, um Nichtwohngebäude energieeffizient zu planen bzw. Konzepte für bestehende Gebäude zu erstellen und Fördergelder zu beantragen. Er ist berechtigt Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen.

Es gilt bei GREENOX ein Grundpreis von 7.500 Euro für Energieaudits unabhängig von Ihrer Fläche.

Ein Nicht-KMU ist und zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet. Als Nicht-KMU gilt, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz6 und mehr als 43 Mio.

Im Rahmen der Analyse ermittelt der Auditor sämtliche Faktoren, die Energieverbrauch, Energieflüsse und Energiebilanz beeinflussen, legt passende Kennzahlen fest, erarbeitet Einsparpotenziale und prüft notwendige Investitionen. Der Auditor erstellt auf dieser Basis seinen Bericht.

Seit November 2020 gilt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beim Kauf oder einer umfangreichen Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtet es den Eigentümer zu einem informatorischen Gespräch mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater.

Diese Arten von Energieberater gibt es:

  • Energieaudits nach DIN 16247-1
  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Energieberatung für Nicht-Wohngebäude (DIN V 18599)
  • Energieberatung für Anlagen / Produktionsprozesse
  • Energie-Contracting-Orientierungsberatung

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) reguliert, wonach Unternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit wiederholen müssen. Nach der Erst-Auditierung in 2015 und dem ersten Wiederholungsaudit in 2019 folgt nun für viele Unternehmen das zweite Wiederholungsaudit in 2023.

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 GWh im Jahrmüssen ein Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS einführen. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen in konkreten Plänen erfasst und veröffentlicht werden.

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Energieberatung Förderung

Folgende Förderung für Energieberatung gibt es

Welche Förderprogramme gibt es?

Für Nichtwohngebäude greifen zwei Ebenen: Zuerst wird die Beratung gefördert, anschließend die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

  • BAFA – Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN): 50 % Zuschuss auf das förderfähige Beratungshonorar. Modul 1 (Energieaudit nach DIN EN 16247), Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599, inklusive Sanierungskonzept oder Neubauberatung) und Modul 3 (Contracting-Orientierungsberatung).
  • BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik im Nichtwohngebäude.
  • KfW 522 – Heizungsförderung für Nichtwohngebäude: 30 % Zuschuss auf den Heizungstausch, Höchstbetrag 28.000 € bis 150 m² Nettoraumfläche, darüber gestaffelt nach Quadratmetern.
  • KfW 263 – Sanierung zum Effizienzgebäude: zinsverbilligter Kredit bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche (max. 10 Mio. € je Vorhaben) mit Tilgungszuschuss – der Nachweis stammt aus der Energieberatung.

Die Höchstbeträge der geförderten Beratung richten sich nach Modul und Gebäudegröße:

Modul Voraussetzung Zuschuss
Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 jährliche Energiekosten über 10.000 € netto 50 %, max. 3.000 €
Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 jährliche Energiekosten bis 10.000 € netto 50 %, max. 600 €
Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 Nettogrundfläche unter 200 m² 50 %, max. 850 €
Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 Nettogrundfläche 200 bis 500 m² 50 %, max. 2.500 €
Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 Nettogrundfläche über 500 m² 50 %, max. 4.000 €

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Reihenfolge beachten: Den Vertrag mit dem Energieberater dürfen Sie erst unterschreiben, wenn der Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt. Wird vorher beauftragt, entfällt der Zuschuss. Das Gleiche gilt bei KfW-Programmen: Antrag vor Auftragserteilung.

Details zur Beratungsförderung finden Sie beim BAFA zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, die Konditionen der Umsetzungsförderung in der BEG-Programmübersicht des BAFA.

Warum jetzt eine geförderte Energieberatung nutzen?

Mit der Energieberatung für Unternehmen und Nichtwohngebäude senken Sie nicht nur Ihre Energiekosten – Sie sichern sich auch den Zugang zur Umsetzungsförderung. Für KfW 263 und die meisten BEG-Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Effizienz-Experte ohnehin Pflicht, die Beratung ist also kein zusätzlicher Schritt, sondern der erste.

Zwei Gründe für zügiges Handeln: Die Gebäudeförderung wurde zum 21. Juli 2026 reformiert, ab Februar 2027 sinken die Fördersätze und Höchstbeträge der Heizungsförderung schrittweise. Ein professionelles Sanierungskonzept erhöht außerdem den Wert und die Vermietbarkeit Ihrer Immobilie nachhaltig.

Energieberatung BAFA

Energieberatung BAFA – so geht es!

Wie funktioniert die BAFA-Förderung?

Für Nichtwohngebäude läuft die Beratungsförderung über das BAFA-Programm Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Es umfasst drei Module – für ein Sanierungskonzept ist Modul 2 das richtige.

  • Zuschuss: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. In Modul 2 (Energieberatung nach DIN V 18599) gestaffelt nach Nettogrundfläche: max. 850 € unter 200 m², max. 2.500 € bei 200 bis 500 m², max. 4.000 € über 500 m².
  • Die drei Module: Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247 (Prozesse, Anlagen, Querschnittstechnologien; max. 3.000 € bei Energiekosten über 10.000 € netto, sonst max. 600 €). Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 mit Sanierungskonzept für den Bestand oder Neubauberatung. Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung.
  • Antragstellung: Der Antrag läuft vor der Beratung über das BAFA. Entscheidend ist: Den Beratungsvertrag dürfen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids unterschreiben – wird vorher beauftragt, entfällt der Zuschuss vollständig.
  • Voraussetzungen: Die Beratung muss von einer Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchgeführt werden, eine Vor-Ort-Begehung ist Pflicht. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Kommunen; Nicht-KMU allerdings nur bis zu einem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh pro Jahr. Eine erneute Förderung ist erst vier Jahre nach der letzten Auszahlung möglich.
Nicht verwechseln: Die sechs Module mit den Nummern 1 bis 6 gehören zur EEW (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft). Sie fördert Anlagen und Prozesse in der Produktion, nicht die Energieberatung für Gebäude.

Alle Details und die Antragsunterlagen finden Sie beim BAFA zur Energieberatung für Nichtwohngebäude.

Warum eine BAFA-geförderte Energieberatung sinnvoll ist

Mit dem Zuschuss halbieren sich die Kosten für ein fundiertes Sanierungskonzept. Der eigentliche Hebel liegt aber dahinter: Das Konzept ist die Grundlage für die Umsetzungsförderung.

  • BEG-Einzelmaßnahmen: 15 % Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik im Nichtwohngebäude.
  • KfW 522: 30 % Zuschuss auf den Heizungstausch, Höchstbetrag 28.000 € bis 150 m² Nettoraumfläche.
  • KfW 263: zinsverbilligter Kredit bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche mit Tilgungszuschuss – hier ist ein Energie-Effizienz-Experte ohnehin verpflichtend.

Unternehmen profitieren damit doppelt: dauerhaft niedrigere Energiekosten und eine belastbare Reihenfolge der Maßnahmen, mit der sich die weiteren Förderungen überhaupt erst abrufen lassen.

BAFA Modul 4

Übersicht von BAFA Modul 4

Was wird im BAFA Modul 4 gefördert?

Modul 4 gehört zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und fördert Anlagen und Prozesse – nicht das Gebäude. Es gibt zwei Wege mit unterschiedlichen Anforderungen:

  • Basisförderung: Ersatz vorhandener ineffizienter Bestandsanlagen durch effiziente Neuanlagen aus einer festen Kategorienliste (unter anderem Werkzeugmaschinen, Spritzgießmaschinen, Lackierkabinen, Laserschneider, Kühlmöbel, Geschirrspülmaschinen, elektrische Flurförderfahrzeuge). Kein Einsparkonzept nötig, aber der Nachweis, dass der Endenergiebedarf um mindestens 15 % sinkt. Nur für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Premiumförderung: weitgehend technologieoffene Optimierung industrieller und gewerblicher Prozesse. Voraussetzung ist ein Einsparkonzept auf dem verpflichtenden BAFA-Formular, mit dem die Treibhausgaseinsparung nachgewiesen wird. Auch für Unternehmen ohne KMU-Status möglich.

Mehr Details finden Sie auf unserer Seite zu BAFA Modul 4 – energie- und ressourcenbezogene Optimierung.

Vorteile der Förderung durch BAFA Modul 4

Die Fördersätze richten sich nach Unternehmensgröße und Förderweg:

Unternehmensgröße Basisförderung Premiumförderung
Kleine Unternehmen 15 % bis zu 45 %
Mittlere Unternehmen 10 % bis zu 35 %
Unternehmen ohne KMU-Status nicht antragsberechtigt bis zu 25 %

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  • Dekarbonisierungsbonus: zusätzlich bis zu 10 Prozentpunkte in der Premiumförderung für Maßnahmen zu Abwärmenutzung, Elektrifizierung sowie Wasserstofferzeugung und -nutzung.
  • Hohe Obergrenze: für technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängende Maßnahmen sind über Modul 4 insgesamt bis zu 20 Mio. € Zuschuss möglich. In der Basisförderung liegt die Mindestinvestition bei 10.000 € pro Maßnahme.
  • Niedrigere Betriebskosten und damit ein dauerhafter Kostenvorteil im Wettbewerb.
  • Nachgewiesene CO₂-Einsparung – in der Premiumförderung ohnehin Fördervoraussetzung und gleichzeitig belastbare Grundlage für Ihre Klimabilanz.
Antragstellung: Anträge laufen seit dem 15.09.2025 über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland und müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Alternativ gibt es die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über KfW 295 – mit identischen technischen Mindestanforderungen.

Nutzen Sie die staatliche Unterstützung und lassen Sie sich ein individuelles Konzept für Ihr Unternehmen erstellen.

Energieausweis Nichtwohngebäude

Informationen zum Energieausweis Gewerbe

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welche Variante gilt?

Für Nichtwohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweis. Bisher durften Eigentümer frei zwischen beiden wählen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändert sich das: Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist künftig nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen.

Merkmal Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Grundlage Berechnung des Gebäudes: Bauteile, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, Zonierung nach DIN V 18599 gemessener Verbrauch von Wärme und Strom aus 36 zusammenhängenden Monaten
Aussagekraft nutzerunabhängig, liefert konkrete Modernisierungsempfehlungen abhängig vom Nutzerverhalten und von Leerständen
Aufwand höher, dafür belastbare Grundlage für Sanierungsplanung und Förderanträge geringer, benötigt aber vollständige Verbrauchsdaten
Status ab 01.01.2027 der einzige zulässige Ausweis für Nichtwohngebäude nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen

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Stichtag 1. Januar 2027: Ab dann muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes ein Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung vorliegen. Der Verbrauchsausweis nach § 82 bleibt Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte und noch gültige Ausweise für Nichtwohngebäude können grundsätzlich weiterverwendet werden – dafür gelten besondere Übergangsregeln.

Was sich zum 1. Januar 2027 zusätzlich ändert

  • Effizienzklassen A bis G für Nichtwohngebäude. Grundlage ist das Verhältnis des Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude. Klasse A erreichen nur Nullemissionsgebäude.
  • Digital und maschinenlesbar: Energieausweise werden grundsätzlich digital ausgestellt, eine Papierfassung nur noch auf Wunsch.
  • Deutlich mehr Pflichtangaben: Primär-, End- und Nutzenergie, Treibhausgasemissionen, Anteil erneuerbarer Energien, Reaktionsfähigkeit auf externe Signale sowie die Eignung für niedrige Systemtemperaturen.
  • Neubauten: zusätzlich die Lebenszyklus-CO₂-Emissionen – ab 2028 bei mehr als 1.000 m², ab 2030 bei allen Neubauten.
  • Immobilienanzeigen: künftig unter anderem mit Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und Energieträger.

Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, beim Neubau und bei größeren Renovierungen. Behördlich genutzte Gebäude ab 250 m² und Nichtwohngebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² müssen den Ausweis zusätzlich sichtbar aushängen.

Energieausweis für Ihr Gewerbeobjekt erstellen lassen

GREENOX erstellt Ihren Energieausweis normkonform und mit der Zonierung, die für Nichtwohngebäude nötig ist. Weil der Bedarfsausweis auf einer vollständigen Gebäudeberechnung beruht, liefert er gleichzeitig die Datengrundlage für ein Sanierungskonzept und für Förderanträge – Sie erheben die Daten also nur einmal.

Sanierungskonzept

Informationen zum Sanierungskonzept

Was beinhaltet ein Sanierungskonzept?

  • Aufnahme des Ist-Zustands vor Ort: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzung und Verbrauchsdaten. Bei einer geförderten Beratung ist die Vor-Ort-Begehung verpflichtend.
  • Bilanzierung nach DIN V 18599 mit der für Nichtwohngebäude nötigen Zonierung – unterschiedliche Nutzungen wie Büro, Lager oder Produktion werden getrennt bewertet.
  • Maßnahmenpaket in sinnvoller Reihenfolge – kurz-, mittel- und langfristig, damit spätere Schritte frühere nicht entwerten.
  • Berechnung der Einsparungen: Endenergie, Energiekosten und CO₂-Emissionen je Maßnahme, mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
  • Förderübersicht: welches Programm für welche Maßnahme greift – BEG-Einzelmaßnahmen, KfW 522 für den Heizungstausch, KfW 263 für die Sanierung zum Effizienzgebäude.
  • Beratungsbericht nach den Anforderungen des BAFA – die Grundlage für die anschließenden Förderanträge.
Das Konzept selbst ist förderfähig: über Modul 2 der BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude mit 50 % des Beratungshonorars – maximal 850 € unter 200 m², 2.500 € bei 200 bis 500 m² und 4.000 € über 500 m² Nettogrundfläche. Wichtig: Den Beratungsvertrag erst nach dem Zuwendungsbescheid unterschreiben.

Warum ist ein Sanierungskonzept wichtig?

Ein Sanierungskonzept schafft Transparenz über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und macht aus einzelnen Ideen eine belastbare Reihenfolge. Das verhindert die typischen Fehlinvestitionen – etwa eine neu dimensionierte Heizung, die nach der späteren Dämmung deutlich zu groß ist.

Für die Förderung ist es faktisch die Eintrittskarte: Bei KfW 263 und bei den meisten BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten ohnehin verpflichtend. Und weil das Konzept auf einer vollständigen Gebäudeberechnung beruht, lassen sich die Daten für weitere Nachweise mitnutzen.

Zur Abgrenzung: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Format für Wohngebäude und hebt dort den Fördersatz der BAFA-Einzelmaßnahmen. Das Pendant für Gewerbe- und Nichtwohngebäude ist das energetische Sanierungskonzept aus Modul 2 der BAFA-Energieberatung.

Energieberater Nichtwohngebäude

Sie möchten ihr Gebäude energieeffizient gestalten, um damit langfristig Geld zu sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten? Sie möchten die Pflicht für das Energieaudit als nicht KMU erfüllen? Dann sollten Sie einen Energieberater für Nichtwohngebäude in Betracht ziehen. Für eine ganzheitliche Energieberatung ist GREENOX Ihr kompetenter BAFA Energieauditor vor Ort, der maßgeschneiderte Beratungen rund um das Thema Energie und Energieeffizienz anhand der Energieeinsparverordnung (EnEV) vornimmt. Das Angebot der Energieberater für Nichtwohngebäude von GRENNOX beinhaltet unter anderem die Erstellung von Gewerbe Energieausweisen, individuellen Sanierungsfahrplan, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 gemäß EDL-G, BAFA Energieaudit, Heizlastberechnung, Hydraulischer Abgleich, Energiemangement Software,  RTL Anlage, Baubegleitung, sowie die Beantragung von Förderungen. Gerne kümmern wir uns um die Erstellung von Effizienzkonzepten und begleiten Sie bei Ihrem Bauprojekt. Unser erfahrenes Team der BAFA Energieauditoren steht Dir zur Seite, um Deine individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und hochwertige Lösungen zu liefern. Der Energieberater für Nichtwohngebäude analysiert im Rahmen des Energieaudits Ihren Energieverbrauch über ein Energieverbrauchsprofil und zeigt Ihnen unterschiedliche Optimierungsmöglichkeiten, die wir in einem energetische Sanierungskonzept nach DIN V 18599 festhalten. Mit GREENOX Energieberater für Nichtwohngebäude sparen Sie Geld und leistest einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, in dem Sie energieeffiziente Maßnahmen wie Wärmedämmungen, Fenster- und Heizungsaustausch und die Vernetzung regenerativer Energien nutzen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin beim Energieberater für Nichtwohngebäude und helfen Sie mit, das EU-Klimaschutzpaket-Ziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen  „Fit for 55” zu verwirklichen! 

Energieberater-Nichtwohngebäude-GREENOX
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