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BAFA-Förderung 2024: Aktuelle Zuschüsse im Überblick

Themen in diesem Beitrag

Aktueller Status der BAFA Förderung 2024:

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.

Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.


Wichtige Fakten im Überblick:

  • Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
  • Ziel ist es, Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen und den Energiebedarf von Gebäuden zu reduzieren.
  • Förderbeträge können zwischen 15 und 20 Prozent der anfallenden Kosten liegen.
  • Seit 2024 wird der Tausch von Heizungsanlagen von der KfW statt vom BAFA gefördert.
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro auf 60.000 Euro erhöhen.
  • Förderungen für Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen können kumuliert werden.

BAFA-Förderung: Was versteht man darunter?

Die BAFA-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen. Der Fokus liegt darauf, Investitionsanreize zu schaffen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Im Vergleich zu Krediten bietet das BAFA ausschließlich Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Seit 2024 wird der Heizungstausch nicht mehr vom BAFA, sondern von der KfW gefördert.


BAFA-Förderung: Ein Überblick

Die BAFA-Förderung besteht aus dem Programm BEG EM (Einzelmaßnahme), das eine Vielzahl von Gewerken und Sanierungsmaßnahmen in Bestandsbauten unterstützt. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen wie Dämmung, der Einbau neuer Fenster und verschiedene Beratungsleistungen durch Energie Effizienz Experten. Die Förderung erfolgt prozentual anhand der förderfähigen Investitionskosten, die maximal 30.000 Euro betragen.


BAFA Förderung Einzelmaßnahmen: BEG EM

Mit der Einführung der BEG hat das BAFA das ehemalige KfW Programm 430 übernommen. Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik können nun beim BAFA beantragt werden. Beispielsweise beträgt der Zuschuss für Dämmungen, Fenstertausch oder Fassadensanierung 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro, also maximal 4.500 Euro. Durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf maximal 12.000 Euro. Auch Fachplanung und Baubegleitung können zusätzlich gefördert werden.


E-Mobilität

Die BAFA fördert nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern bietet auch Zuschüsse für E-Lastenfahrräder an. Hier können 25 Prozent der Anschaffungskosten von maximal 2.500 Euro gefördert werden.


BAFA- und KfW-Förderung: Kann man sie kombinieren?

Seit Januar 2024 können BAFA-Förderungen (BEG EM) und KfW-Förderungen (BEG WG) miteinander kombiniert werden. Diese Kombination ermöglicht eine umfassende finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen und die Erreichung von KfW-Effizienzhausstandards. Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden können.


Ergänzungskredit

Die KfW stellt seit 2024 einen Ergänzungskredit für die Förderung von Einzelmaßnahmen bereit. Dieser kann zusätzlich zu den Zusch üssen des BAFA in Anspruch genommen werden. So können Hausbesitzer von niedrigen Zinsen profitieren und ihre Sanierungsmaßnahmen mit einem günstigen Kredit finanzieren.


BAFA-Förderung: So profitieren Sie davon

Um von der BAFA-Förderung zu profitieren, sind einige Schritte zu beachten:

  1. Informieren Sie sich über die förderfähigen Maßnahmen und Programme auf der offiziellen BAFA-Website.
  2. Beauftragen Sie einen Energie Effizienz Experten für die notwendigen Beratungsleistungen.
  3. Stellen Sie vor Beginn der Maßnahmen einen Antrag auf Förderung beim BAFA.
  4. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Rechnungen beim BAFA ein.
  5. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

GREENOX unterstützt Sie gerne bei allen Schritten. Unsere zertifizierten Energie Effizienz Experten stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Sanierungsplanung und profitieren Sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten der BAFA.


Tabelle der BAFA-Förderung

Maßnahme Programm Förderung
Dämmung BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Dach* BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Fassade* BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Fenster BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Türen BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Rolläden BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Baunebenkosten + Umfeldmaßnahmen BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Optimierung der Lüftungsanlage BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung BAFA: BEG EM Bis zu 20 % der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal 12.000 €
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung BAFA: BEG EM 50 % der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 €; maximal 15.000 €
Baubegleitung BAFA: BEG EM Maximal 5.000 € bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) BAFA 80 % Zuschuss bis 1.300 € bei Einfamilienhaus und 1.700 € bei Mehrfamilienhaus

Es ist wichtig, den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtzeitig einzureichen, um die Fördermittel zu erhalten. In der Regel sollte der Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden. Nach Abschluss der Arbeiten und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Eine frühzeitige Antragstellung ermöglicht eine reibungslose Abwicklung und trägt dazu bei, dass die Förderung effektiv genutzt werden kann.


Wichtige Informationen zu den Förderprogrammen:

Wichtige Informationen zu den Förderprogrammen:
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden.
Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.

Weitere Maßnahmen, die im Rahmen der BEG EM förderfähig sind, umfassen die Sanierung des Dachs, die Optimierung der Lüftungsanlage und die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Für Letztere beträgt die Förderung bis zu 20% der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 €, maximal jedoch 12.000 €.

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