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GEG Bestands-Gebäude: Was Eigentümer wissen müssen

Themen in diesem Beitrag
Energieausweis für die Vermietung – Alles, was Sie wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit November 2020 in Kraft und stellt einen zentralen Meilenstein in der deutschen Energiepolitik dar. Erstmals wurden mit dem GEG sämtliche bisherigen Regelwerke – wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) – zu einem einheitlichen, übersichtlichen Gesetz zusammengeführt. Ziel ist es, die energetischen Anforderungen an Gebäude deutschlandweit zu vereinheitlichen und damit die gesetzlichen Grundlagen für den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands zu schaffen.

Während sich viele Bestimmungen innerhalb des Gesetzes vorrangig auf den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden konzentrieren, enthält das GEG auch konkrete und verpflichtende Vorgaben für Bestandsgebäude. Diese sind besonders relevant, da ein erheblicher Teil des deutschen Gebäudebestands vor Einführung energetischer Mindeststandards errichtet wurde. Gerade bei älteren Immobilien besteht daher ein hohes Potenzial für energetische Verbesserungen, etwa durch die Modernisierung von Heizsystemen, Dämmmaßnahmen oder den Einsatz erneuerbarer Energien.

Das GEG verfolgt das Ziel, die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudesektor spürbar zu steigern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Bestandsgebäude spielen dabei eine Schlüsselrolle, da sie einen großen Anteil am Gesamtenergieverbrauch und den damit verbundenen CO₂-Emissionen ausmachen. Durch gezielte Nachrüstpflichten, Austauschvorgaben für veraltete Heizungen sowie technische Mindestanforderungen bei Sanierungen soll die energetische Qualität dieser Gebäude Schritt für Schritt verbessert werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Immobilie besitzt oder übernimmt, sollte sich mit den Anforderungen des GEG vertraut machen – insbesondere, wenn Maßnahmen wie Heizungsmodernisierung, Dachsanierung oder ein Eigentümerwechsel anstehen. Denn das Gesetz bietet nicht nur einen rechtlichen Rahmen, sondern eröffnet auch Chancen: Modernisierungen führen langfristig zu niedrigeren Energiekosten, einer Wertsteigerung der Immobilie und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Insgesamt markiert das Gebäudeenergiegesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität im Gebäudebereich – und macht deutlich, dass die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ein zentrales Element der Energiewende in Deutschland ist.

In diesem umfassenden Blogbeitrag erklären wir von GREENOX, was das GEG für Bestandsgebäude konkret bedeutet, welche Pflichten, Fristen und Förderungen es gibt – und wie Eigentümer Schritt für Schritt handeln können.


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Quelle: freepik.com



1. Warum das GEG auch den Bestand betrifft

Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle beim Klimaschutz – in Deutschland entfallen über 35 % des Endenergieverbrauchs auf Gebäude. Diese Energie wird größtenteils für Raumwärme, Warmwasser und Kühlung aufgewendet. Besonders auffällig ist dabei der hohe Energiebedarf älterer Wohn- und Nichtwohngebäude. Denn ein erheblicher Teil des Gebäudebestands – insbesondere Ein- und Mehrfamilienhäuser – wurde vor der Einführung moderner Energiestandards errichtet. Ein Großteil stammt aus der Zeit vor 1980, also lange bevor Themen wie Wärmedämmung, Luftdichtheit oder erneuerbare Heizsysteme gesetzlich geregelt wurden.

Hier setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit seinen Vorgaben für Bestandsgebäude an. Es erkennt das große Einsparpotenzial im Altbaubestand und schafft gesetzliche Rahmenbedingungen, um diese Potenziale zu nutzen. Das Gesetz verpflichtet Eigentümer dazu, bestimmte Mindeststandards einzuhalten oder bestehende Mängel durch Nachrüstungen zu beheben. Besonders im Fokus stehen dabei veraltete Heizsysteme, die oft ineffizient und umweltschädlich sind, sowie ungenügend gedämmte Gebäudehüllen, durch die im Winter große Mengen an Heizwärme verloren gehen.

Die Bedeutung dieser Regelungen ist kaum zu überschätzen: Laut Experten kann allein durch die energetische Sanierung von Bestandsbauten ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele geleistet werden. Ziel des Gesetzes ist es daher, die Energieeffizienz bestehender Gebäude systematisch zu verbessern und gleichzeitig den CO₂-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Eigentümer, die frühzeitig in die Sanierung investieren, profitieren dabei gleich mehrfach – durch geringere laufende Energiekosten, ein angenehmeres Raumklima, eine höhere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und eine Wertsteigerung ihrer Immobilie.

Gleichzeitig stellt das GEG sicher, dass Sanierungsmaßnahmen nicht allein eine Belastung darstellen. Es sieht zahlreiche Fördermöglichkeiten vor, mit denen Investitionen in Dämmung, moderne Heizungen oder erneuerbare Energien finanziell abgefedert werden können. Wer heute energetisch saniert, nutzt also nicht nur die Gelegenheit zur Einsparung und Modernisierung, sondern kann auch staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Kosten zu reduzieren.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Das Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude ist mehr als nur ein Regelwerk – es ist ein zukunftsweisendes Instrument, um den Gebäudebestand in Deutschland schrittweise klimafit zu machen. Es schafft Anreize, setzt klare Mindeststandards und trägt dazu bei, dass Millionen von Altbauten langfristig energieeffizienter, nachhaltiger und wirtschaftlicher betrieben werden können.


2. Nachrüstpflichten laut GEG

Das GEG enthält konkrete Pflichten für Eigentümer von Bestandsgebäuden, unabhängig davon, ob eine Modernisierung geplant ist. Hier die wichtigsten Maßnahmen:

Pflicht GEG-Vorgabe Frist / Voraussetzung
Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht, wenn ungedämmt und oberhalb unbeheizter Räume Innerhalb von 2 Jahren nach Eigentümerwechsel
Austausch alter Heizkessel Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden Unverzüglich nach Fristablauf
Rohrleitungsdämmung Ungedämmte Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen sind zu dämmen Bei Prüfung oder Sanierung

Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Besonders bei einem Eigentümerwechsel lohnt sich eine energetische Überprüfung des Gebäudes.


3. Sanierungspflichten bei Umbauten

Das GEG greift auch bei modernisierenden Maßnahmen ein. Werden beispielsweise Fenster ausgetauscht oder Fassaden saniert, müssen die neuen Bauteile bestimmte energetische Standards erfüllen. Diese orientieren sich am sogenannten U-Wert – je niedriger, desto besser die Wärmedämmung.

Beispielhafte Anforderungen:

  • Neue Fenster: max. 1,3 W/(m²K)

  • Neue Fassadendämmung: max. 0,24 W/(m²K)

  • Dachsanierung: max. 0,20 W/(m²K)

Wer freiwillig modernisiert, muss also gesetzlich geforderte energetische Mindeststandards einhalten.


4. Der Heizungstausch und die 65-%-Regelung

Ein Kernstück des neuen GEG ist die 65-%-Regelung für Heizsysteme, die seit dem 01.01.2024 schrittweise in Kraft tritt. Diese besagt:

Neu installierte Heizungen müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.


Gültigkeit in Bestandsgebäuden

Die 65-%-Pflicht greift in Bestandsgebäuden spätestens:


  • Mitte 2026 in Städten mit über 100.000 Einwohnern

  • Mitte 2028 in kleineren Kommunen

Voraussetzung ist die Veröffentlichung einer kommunalen Wärmeplanung. Eigentümer sollten sich frühzeitig auf den Heizungstausch vorbereiten, um teure Fehlinvestitionen zu vermeiden.


Erfüllbare Technologien laut GEG:

Technologie Erneuerbarer Anteil möglich? Geeignet für Bestandsgebäude?
Wärmepumpe Ja (100 % bei richtigem Betrieb) Ja, besonders bei guter Dämmung
Solarthermie Ja (kombinierbar) Als Zusatzsystem sinnvoll
Biomasseheizung Ja Besonders in ländlichen Regionen
Hybridheizung Ja (Kombination mit fossiler Technik möglich) Gute Übergangslösung
Fern-/Nahwärme Ja (je nach Anbieter) Sehr wartungsarm

Diese Optionen erfüllen die GEG-Anforderungen an Bestandsgebäude, wenn sie korrekt geplant und installiert werden.


5. Fördermittel clever nutzen

Energetische Sanierung bedeutet Investition – aber auch Einsparung. Dank umfangreicher staatlicher Förderung lassen sich viele Maßnahmen wirtschaftlich umsetzen. Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderarten im Überblick:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

    • Bis zu 40 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungstausch

    • Bis zu 60.000 € Zuschuss bei Komplettsanierungen

  • Steuerliche Förderung:

    • 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar

  • KfW-Kredite:

    • Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen

  • Regionale Programme:

    • Förderungen je nach Bundesland, Kommune oder Energieversorger

Tipp: Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nutzt, kann zusätzlich 5 % Förderung bei Einzelmaßnahmen erhalten.


6. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sanieren muss nicht auf einmal passieren. Der iSFP ist ein wichtiges Planungsinstrument, das hilft, schrittweise und zielgerichtet vorzugehen. Er wird durch zertifizierte Energieberater erstellt und ist ebenfalls förderfähig.

Vorteile des iSFP:

  • Maßgeschneiderte Planung für Ihr Gebäude

  • Übersichtlicher Zeitplan für Sanierungsetappen

  • Erhöhung der Förderquote bei BEG-Einzelmaßnahmen

  • Vermeidung unnötiger oder ineffizienter Investitionen

Der iSFP ist besonders bei Bestandsgebäuden sinnvoll, da er die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt und individuell optimiert.


7. Vorteile der energetischen Sanierung

Neben der gesetzlichen Pflicht lohnt sich energetische Sanierung auch wirtschaftlich:


a) Energieeinsparung

Durch moderne Dämmung, Fenster und Heizung lassen sich bis zu 70 % Heizkosten einsparen.

Beispielrechnung: Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh/a lassen sich bis zu 1.400 € jährlich sparen.


b) Wertsteigerung

Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch erzielen einen höheren Verkaufswert. Ein guter Energieausweis verbessert die Position beim Verkauf oder der Vermietung.


c) Klimaschutz

Reduktion des CO₂-Ausstoßes um mehrere Tonnen pro Jahr – ein wertvoller Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele.


8. Was Eigentümer jetzt tun sollten

Um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude zu erfüllen und langfristig zu profitieren, empfehlen wir folgende Schritte:

  • Energieberatung einholen – möglichst durch zertifizierte Fachleute

  • Sanierungsfahrplan erstellen lassen – inklusive Förderberatung

  • Fördermittel beantragen – rechtzeitig vor der Umsetzung

  • Maßnahmen priorisieren – z. B. zuerst Dämmung, dann Heizung

  • Qualifizierte Fachfirmen beauftragen – wie GREENOX für nachhaltige Lösungen


Fazit: GEG-Pflichten als Chance nutzen

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, mehr Verantwortung für die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu übernehmen. Dabei handelt es sich nicht nur um gesetzliche Pflichten, sondern auch um einen klaren Aufruf zum Handeln im Sinne des Klimaschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des eigenen Eigentums.

Viele der im GEG verankerten Regelungen bieten dabei eine echte Chance: Wer heute modernisiert und auf energieeffiziente Technik setzt, sichert sich nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern profitiert langfristig auch finanziell. Denn energetische Sanierungen reduzieren den Verbrauch fossiler Energiequellen und machen Immobilien unabhängig von steigenden Energiepreisen. Zugleich steigt der Wohnkomfort durch besseres Raumklima, leisere Heizsysteme und verbesserte Dämmung.

Hinzu kommen attraktive staatliche Förderprogramme, die Investitionen in moderne Heizsysteme, Wärmedämmung, Fenster oder erneuerbare Energien mit Zuschüssen von bis zu mehreren zehntausend Euro unterstützen. Besonders wer frühzeitig plant, gezielt saniert und professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann das volle Potenzial dieser Maßnahmen ausschöpfen.

So gesehen ist das GEG nicht nur ein regulatorisches Instrument, sondern auch eine wirtschaftliche und ökologische Chance zur aktiven Mitgestaltung der Energiewende – direkt am eigenen Gebäude.

Durch eine ganzheitlich gedachte Sanierung können Sie konkret profitieren:

  • Weniger Energieverbrauch durch moderne Technik und bessere Dämmung
  • Niedrigere Heizkosten über viele Jahre hinweg
  • Wertsteigerung der Immobilie durch besseren Energieausweis und höhere Attraktivität am Immobilienmarkt
  • Klimaschutz vor der eigenen Haustür, durch Reduktion des CO₂-Ausstoßes und Förderung erneuerbarer Energien

Als erfahrenes Unternehmen im Bereich nachhaltiger Gebäudetechnik unterstützt Sie GREENOX ganzheitlich – von der ersten Energieberatung über die Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungsfahrplans bis hin zur fachgerechten Umsetzung und Fördermittelbeantragung.

Nutzen Sie das GEG als Chance, Ihre Immobilie zukunftssicher zu machen. Denn wer heute handelt, schützt nicht nur die Umwelt, sondern sichert sich auch langfristige wirtschaftliche Vorteile.

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Die GREENOX GmbH ist Ihr kompetenter und erfahrener Partner, wenn es um Energieberatung und energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden geht. Als Full-Service-Anbieter bieten wir eine umfassende Beratung und Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Nichtwohngebäude, Fensterbau, Photovoltaik & Solar und Heizungsbau an. Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und professionelle Expertise verlassen. Für Gewerbekunden bieten wir Energieaudits, Sanierungskonzepte, Beantragung von Förderungen für die Module 1-6 sowie Gewerbeenergieausweise und Heizlastberechnungen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit einen Energieausweis Online sowie Heizlastberechnung Online zu erstellen.

Vertrauen Sie auf die GREENOX GmbH, um Ihre energetischen Ziele zu erreichen, Ihren Immobilienwert zu steigern und die Energiekosten zu senken.

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