Dachsanierung Förderung

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Dachsanierung Förderung

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Ihre Dachsanierung steht an, und Sie fragen sich, wie Sie diese finanziell optimieren können? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles über Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und technische Anforderungen für eine erfolgreiche Dachdämmung. Bei der GREENOX GmbH sind wir Ihre Experten für energetische Sanierung, einschließlich Dachsanierung. Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen hier.

 

BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme

Wenn Sie Ihre Dachdämmung als eigenständige Sanierungsmaßnahme planen, haben Sie die Möglichkeit, beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierungskosten mindestens 2.000 Euro betragen. Dieses Förderprogramm fällt unter die “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)”.

Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Sie einen Bonus von 5 Prozent erhalten, wenn die Dachdämmung im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. Beachten Sie, dass die Einbindung eines Energieberaters für die Förderung obligatorisch ist. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 Prozent gefördert.

Die förderfähigen Kosten für die Dachdämmung sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, sodass der maximale Zuschuss bei 12.000 Euro liegt. Beachtenswert ist, dass Eigenleistungen, insbesondere Materialkosten, ebenfalls förderfähig sind, sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung.

 

Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung

Um den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist oft eine umfangreiche energetische Sanierung erforderlich. Im KfW-Programm “Wohngebäude – Kredit 261” wird neben einem zinsgünstigen Kredit (bis zu 150.000 Euro) auch ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) angeboten. Insgesamt können Sie so eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.

 

Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung

Falls Sie keine Förderung beantragen möchten oder die Antragstellung versäumt haben, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer abzusetzen. Dies ist erstmals im Jahr möglich, in dem die Dachdämmung abgeschlossen wurde. Über einen Zeitraum von drei Jahren wird die Einkommensteuer reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Beachten Sie, dass zwar kein Energieberater zwingend erforderlich ist, aber die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden müssen.

 

Technische Mindestanforderungen für die Dachdämmung

Bei der Dachdämmung legen sowohl die KfW als auch das BAFA Wert auf einen verbesserten U-Wert im Vergleich zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieser sollte 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K betragen. Für Dachgauben ist ein maximaler U-Wert von 0,20 W/m²K erlaubt.

Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Dachdämmung förderfähig, wenn die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einem Wert von λ ≤ 0,040 W/(m·K) eingebaut wird. Die Dachdämmung kann als Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung oder in Kombination erfolgen. Bei der U-Wert-Berechnung muss der Sparrenanteil der Dachkonstruktion berücksichtigt werden.

Eine Dacherneuerung von außen ermöglicht die Verwendung einer effizienten und wärmebrückenarmen Aufsparrendämmung, ohne den Innenraum zu beeinträchtigen. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme, einschließlich neuer Dacheindeckung, Erneuerung der Schornsteinköpfe, Dachrinnen und Fallrohre, sind förderfähig. Zudem ist die Erstellung und Dokumentation eines Luftdichtheitskonzepts erforderlich.

 

Tipps für die Antragstellung

Unabhängig davon, ob Sie die BAFA-Förderung oder die KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Antrag vor Auftragserteilung an das Handwerksunternehmen stellen. Sichern Sie sich schriftliche Angebote, einschließlich der energetischen Details. Die Kostenvoranschläge bilden die Grundlage für die Antragstellung. Zudem ist die Einbindung eines Energieberaters oder Sachverständigen Pflicht. Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Bundesförderprogramme geführt werden. Beachten Sie, dass auch für die Kosten der Sachverständigen eine Förderung von 50 Prozent verfügbar ist.

Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von BAFA- oder KfW-Förderung und Steuerbonus nicht möglich ist. Sie müssen sich für eine der Optionen entscheiden.

 

Dachsanierung über GREENOX

Die GREENOX GmbH ist ein Full-Service-Anbieter im Bereich der energetischen Sanierung. Neben der Dachsanierung bieten wir Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung, Energieerzeugung, Fensterbau, Photovoltaik und energetische Sanierung an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Energieeffizienz zu steigern und Ihre Heizkosten zu senken. Besuchen Sie unsere Website, um mehr zu erfahren:

 

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