Für die Dachsanierung erhalten Sie 15 Prozent der Kosten als Zuschuss vom BAFA. Mit einem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu – allerdings nicht auf die gesamte Summe. Seit dem 21. Juli 2026 gelten die zusätzlichen Prozentpunkte nur für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro, und nur wenn diese Schwelle überhaupt erreicht wird.
Daraus folgt ein Höchstzuschuss von 10.500 Euro pro Wohneinheit, was einem effektiven Satz von 17,5 Prozent entspricht. Wer weiterhin mit 20 Prozent und 12.000 Euro rechnet, kalkuliert nach der alten Regel. Genauso wichtig ist, was gar nicht gefördert wird: Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung bekommt keinen Cent, auch wenn das Dach dringend erneuert werden muss.
- Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten und läuft über das BAFA, nicht über die KfW.
- Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21. Juli 2026 nur ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen und ausschließlich für den Betrag darüber.
- Rechnerisch heißt das: 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro, 20 Prozent auf die zweiten 30.000 Euro – zusammen höchstens 10.500 Euro je Wohneinheit.
- Ohne Sanierungsfahrplan sind 30.000 Euro förderfähig, der Zuschuss ist damit auf 4.500 Euro begrenzt.
- Technische Pflicht ist ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) für die Dachfläche – deutlich strenger als die 0,24 des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
- Eine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig. Nur die energetische Verbesserung zählt.
- Alternativ können Sie 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen, maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung.
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Was gefördert wird – und was nicht
Der Staat bezahlt keine Dächer, sondern Energieeinsparung. Weil diese Unterscheidung über Ihren Antrag entscheidet, lohnt der genaue Blick – sie überrascht nämlich viele Eigentümer.
Gefördert wird die Dämmung der Dachfläche oder der obersten Geschossdecke, einschließlich aller Arbeiten, die dafür zwingend nötig sind. Dazu gehören das Abnehmen und Wiederaufbringen der Eindeckung, die Unterdeckbahn, das Gerüst, die Anschlussdetails an Gauben und Kaminen sowie die fachgerechte Entsorgung des Altmaterials. Auch der Austausch von Dachfenstern zählt dazu, wenn die geforderten Werte erreicht werden.
Nicht gefördert wird dagegen alles, was den Energieverbrauch nicht senkt. Eine reine Neueindeckung, weil die Ziegel porös sind, fällt heraus. Dasselbe gilt für Dachbegrünung ohne Dämmwirkung, neue Regenrinnen, Solarhalterungen und den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum.
Wenn Ihr Dach ohnehin neu eingedeckt werden muss, sollten Sie die Dämmung gleich mitmachen. Das Gerüst steht dann nur einmal, die Eindeckung wird nur einmal abgenommen – und die gesamten Arbeiten werden förderfähig, die sonst allein bei Ihnen geblieben wären. In unseren Projekten ist das der häufigste Grund, warum sich eine Sanierung überhaupt rechnet.
BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung: die Rechenmechanik
Die Dachdämmung läuft als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Zuständig ist deshalb das BAFA – anders als bei der Heizung, für die seit 2024 die KfW verantwortlich ist.
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 15 % | U-Wert der Dachfläche höchstens 0,14 W/(m²K) |
| iSFP-Bonus | +5 % | Nur ab 30.000 € Volumen und nur auf den Anteil darüber |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | Durch Energieeffizienz-Experten, zusätzlich zum Zuschuss |
| Förderfähige Kosten ohne iSFP | 30.000 € je WE | Obergrenze der anrechenbaren Investition |
| Förderfähige Kosten mit iSFP | 60.000 € je WE | Verdoppelte Obergrenze |
| Höchstzuschuss ohne iSFP | 4.500 € | 15 % von 30.000 € |
| Höchstzuschuss mit iSFP | 10.500 € je WE | 4.500 € plus 6.000 € auf die zweite Hälfte |
| Mindestinvestition | 2.000 € | Darunter kein Antrag möglich |
Die neue 30.000-Euro-Hürde beim iSFP-Bonus
Diese Änderung ist die praktisch relevanteste des Jahres, und sie wird noch selten korrekt dargestellt. Bis Juli 2026 genügte es, dass die Maßnahme im Sanierungsfahrplan stand – dann wurden aus 15 Prozent pauschal 20 Prozent, unabhängig von der Größe der Maßnahme. Auf dieser Basis kursiert bis heute der Höchstzuschuss von 12.000 Euro, also 20 Prozent von 60.000 Euro.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt das nicht mehr, und zwar in zwei Stufen. Erstens greift der Bonus überhaupt erst ab einem förderfähigen Volumen von 30.000 Euro. Zweitens gilt er selbst dann nur für den Kostenanteil, der über dieser Grenze liegt. Die ersten 30.000 Euro bleiben immer bei 15 Prozent.
| Kostenanteil | Fördersatz | Zuschuss daraus |
|---|---|---|
| Die ersten 30.000 € | 15 % | 4.500 € |
| Der Anteil von 30.000 bis 60.000 € | 20 % | 6.000 € |
| Alles darüber | 0 % | nicht förderfähig |
| Maximum zusammen | 17,5 % effektiv | 10.500 € |
Für eine reine Dachdämmung an einem kleineren Einfamilienhaus ist die Schwelle keineswegs sicher überschritten. Wer bei 24.000 Euro landet, bekommt trotz Sanierungsfahrplan nur 15 Prozent. Und selbst wer sie überschreitet, profitiert nur anteilig. Dadurch kann es sich rechnen, zwei Maßnahmen zusammenzulegen und in einem Antrag zu bündeln, statt sie über zwei Jahre zu verteilen.
Der Förderantrag muss beim BAFA eingegangen sein, bevor Sie den Handwerksvertrag verbindlich abschließen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig – rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.
- U-Wert höchstens 0,14
- 30.000 € je WE anrechenbar
- Höchstens 4.500 €
- Neue Regel seit 21.07.2026
- 60.000 € je WE anrechenbar
- Zusätzlich bis 6.000 €
- Nur bei Effizienzhaus-Sanierung
- Tilgungszuschuss 5 bis 15 %
- EH 70 und 85 ohne Zuschuss
- Kein Schwellenwert
- Max. 40.000 € Ermäßigung
- Nur selbstgenutztes Eigentum
Technische Mindestanforderungen: der U-Wert entscheidet
Ohne die geforderten Werte gibt es keine Förderung, unabhängig von der Investitionssumme. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt – je kleiner, desto besser gedämmt.
| Bauteil | Geforderter Wert | Vergleich GModG |
|---|---|---|
| Dachfläche und oberste Geschossdecke | U ≤ 0,14 W/(m²K) | strenger als 0,24 |
| Dachgauben | U ≤ 0,20 W/(m²K) | Sonderregel wegen Geometrie |
| Denkmalschutz und besondere Bausubstanz | λ ≤ 0,040 W/(mK) | ✓ Erleichterung |
Praktisch bedeutet 0,14 W/(m²K) deshalb je nach Dämmstoff etwa 20 bis 26 Zentimeter Dämmstärke. Sofern die Sparrenhöhe dafür nicht ausreicht, kombinieren Fachbetriebe Zwischensparren- und Aufsparrendämmung oder ergänzen zudem eine Untersparrendämmung nach innen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt dagegen statt des U-Werts eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs, weil die Dämmstärke dort oft baulich begrenzt ist.
Bei einem unbeheizten Dachboden ist die Dämmung der obersten Geschossdecke fast immer die günstigere Lösung – bei ähnlicher Einsparung. Sie kostet einen Bruchteil einer Dachdämmung und ist oft in wenigen Tagen erledigt. Was dabei zu beachten ist, zeigen wir bei der Dämmung der obersten Geschossdecke.
Was eine Dachsanierung kostet
Ohne Kostenrahmen lässt sich die Förderung nicht einordnen. Die Preise 2026 liegen deutlich über dem Niveau von vor drei Jahren, vor allem wegen gestiegener Lohnkosten.
| Leistung | Preis je m² Dachfläche | Förderfähig? |
|---|---|---|
| Neueindeckung ohne Dämmung | ca. 80–150 € | ✗ Nein |
| Energetische Sanierung mit Dämmung | ca. 150–350 € | ✓ Ja |
| davon Dämmung | ca. 60–110 € | ✓ |
| davon Neueindeckung | ca. 45–80 € | ✓ im Zuge der Dämmung |
| davon Gerüst | ca. 8–15 € | ✓ |
| davon Unterdeckbahn | ca. 8–12 € | ✓ |
| davon Anschlussdetails | ca. 12–25 € | ✓ |
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Dachfläche ergeben sich damit rund 20.000 bis 45.000 Euro für eine energetische Sanierung, im Gesamtbild je nach Dachform und Materialwahl 15.000 bis 65.000 Euro. Die Wahl der Eindeckung wirkt dabei stärker als oft gedacht – ein Flachziegel liegt preislich anders als ein aufwendiges Schieferdach.
Die Werte beruhen auf aktuellen Vergleichsangaben von Handwerks- und Verbraucherportalen. Nach oben verschieben sie sich vor allem durch Gauben, Kehlen, viele Anschlussdetails, schwierige Zugänglichkeit und Denkmalschutz. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einer Dachbegehung möglich.
Drei Rechenbeispiele mit der neuen Mechanik
An drei Fällen sehen Sie, wie die Schwelle und die anteilige Anwendung zusammenwirken.
| Fall | Förderfähige Kosten | Rechnung | Zuschuss | Effektiv |
|---|---|---|---|---|
| Kleines Dach, 100 m², mit iSFP | 22.000 € | Schwelle verfehlt, 15 % auf alles | 3.300 € | 15,0 % |
| Einfamilienhaus, 130 m², mit iSFP | 32.500 € | 15 % von 30.000 € plus 20 % von 2.500 € | 5.000 € | 15,4 % |
| Dach und Fenster gebündelt, mit iSFP | 60.000 € | 15 % von 30.000 € plus 20 % von 30.000 € | 10.500 € | 17,5 % |
Was die Tabelle zeigt
Im ersten Fall bringt der Sanierungsfahrplan für diese Maßnahme nichts, weil die 30.000 Euro nicht erreicht werden. Im zweiten Fall greift der Bonus zwar, allerdings nur auf 2.500 Euro – der effektive Satz steigt dadurch lediglich von 15,0 auf 15,4 Prozent. Erst im dritten Fall, wenn Sie die Obergrenze von 60.000 Euro ausschöpfen, erreichen Sie die maximalen 17,5 Prozent.
Zum zweiten Fall gehört zudem die Baubegleitung: Bei 2.500 Euro Honorar kommen 50 Prozent, also 1.250 Euro hinzu. Insgesamt fließen damit 6.250 Euro, und Ihr Eigenanteil an der Bausumme liegt anschließend bei rund 27.500 Euro.
Wer Dach und Fenster in einem Antrag zusammenfasst, hebt den Anteil, auf den 20 Prozent gelten, und kommt näher an die 10.500 Euro. Oberhalb von 60.000 Euro bringt zusätzliches Volumen dagegen nichts mehr, weil dort die Obergrenze der anrechenbaren Kosten liegt. Weil ein individueller Sanierungsfahrplan 15 Jahre gültig bleibt, lässt sich diese Reihenfolge planen.
KfW 261: Wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus wird
Sanieren Sie nicht nur das Dach, sondern das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard, führt der Weg über den Kredit 261 der KfW statt über den BAFA-Zuschuss. Auch hier haben sich die Konditionen am 21. Juli 2026 geändert, und zwar zum Nachteil.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Mit Nachhaltigkeits-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 70 | ✗ keiner | ✗ keiner |
| Effizienzhaus 85 | ✗ keiner | ✗ keiner |
Der Kreditbetrag liegt zudem einheitlich bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss wurde gegenüber der vorherigen Fassung allerdings pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, weshalb Effizienzhaus 70 und 85 nur noch den zinsgünstigen Kredit bringen, aber keinen Zuschussanteil mehr. Bei 150.000 Euro Kredit und 10 Prozent Tilgungszuschuss werden 15.000 Euro nicht zurückgezahlt, Ihre Restschuld beträgt 135.000 Euro.
Für eine einzelne Dachsanierung ist dieser Weg fast nie sinnvoll – er lohnt erst, wenn Hülle und Anlagentechnik gemeinsam angefasst werden, etwa im Rahmen einer Kernsanierung. Welche Stufe für Ihr Gebäude realistisch erreichbar ist, erklären wir unter Was ist ein Effizienzhaus.
Steuerbonus als Alternative zum Zuschuss
Wenn Sie den Antrag verpasst haben oder auf die Förderbedingungen verzichten möchten, bleibt der steuerliche Weg nach § 35c Einkommensteuergesetz. Sie setzen 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer ab, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro.
Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selbst nutzen und sie älter als zehn Jahre ist. Beides gleichzeitig geht nicht: Wer den BAFA-Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich absetzen. Und weil der Steuerbonus ohne Schwellenwert und mit vollen 20 Prozent auf die gesamte Summe wirkt, ist er seit Juli 2026 in vielen Fällen der günstigere Weg. Bei unserem ersten Rechenbeispiel mit 22.000 Euro bringt er 4.400 Euro statt 3.300 Euro Zuschuss.
Antrag Schritt für Schritt
- Energieeffizienz-Experten einbinden: Nur ein in der Expertenliste der dena eingetragener Fachbetrieb kann die technische Projektbeschreibung erstellen, ohne die kein Antrag möglich ist.
- Angebot mit aufschiebender Bedingung einholen: Der Handwerksvertrag darf erst mit der Förderzusage wirksam werden. Achten Sie darauf, dass die geforderten U-Werte im Angebot ausdrücklich benannt sind.
- Antrag beim BAFA stellen: Erst danach wird der Vertrag verbindlich. Für die Gebäudehülle ist das BAFA zuständig, nicht die KfW – diese Verwechslung kostet regelmäßig Zeit.
- Umsetzen und Nachweis einreichen: Nach Abschluss reichen Sie die Fachunternehmererklärung und die Rechnungen ein. Wie lange die Auszahlung anschließend dauert, haben wir bei der BAFA-Bearbeitungszeit ausgewertet.
Fazit: Dachsanierung Förderung 2026 richtig nutzen
Die Förderung für die Dachsanierung bleibt bei 15 Prozent Grundförderung, und die technische Hürde ist mit einem U-Wert von 0,14 W/(m²K) klar definiert. Grundlegend geändert hat sich der iSFP-Bonus: Er greift erst ab 30.000 Euro förderfähigem Volumen und dann nur für den Betrag darüber. Der Höchstzuschuss liegt deshalb bei 10.500 Euro und der effektive Satz bei maximal 17,5 Prozent – nicht bei 12.000 Euro und 20 Prozent.
Für eine einzelne Dachdämmung am Einfamilienhaus bedeutet das meist 15 Prozent, und der Steuerbonus ist rechnerisch die bessere Alternative. Der wichtigste Hebel bleibt trotzdem das Timing: Wenn das Dach ohnehin neu muss, macht die gleichzeitige Dämmung aus einer nicht förderfähigen Reparatur eine geförderte Maßnahme. Welcher Weg bei Ihrer Summe mehr bringt, rechnen wir in unserer Energieberatung vorab durch – bundesweit, mit Sitz in Stuttgart.
Weiterführende Artikel: Untersparrendämmung und energetische Sanierung.
Häufige Fragen zur Förderung der Dachsanierung
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.500 Euro bei einer Obergrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro, und für den Anteil über 30.000 Euro gelten 20 Prozent. Der höchstmögliche Zuschuss liegt damit bei 10.500 Euro, also effektiv 17,5 Prozent.
Nein, dieser Wert beruht auf der Regelung vor dem 21. Juli 2026. Damals wurden aus 15 Prozent pauschal 20 Prozent, sobald ein Sanierungsfahrplan vorlag – 20 Prozent von 60.000 Euro ergaben 12.000 Euro. Heute gelten die 5 Prozentpunkte nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro, wodurch maximal 10.500 Euro erreichbar sind.
Nur im Zusammenhang mit einer Dämmung. Eine reine Neueindeckung, weil die Ziegel schadhaft sind, ist nämlich nicht förderfähig. Wird das Dach dagegen gleichzeitig gedämmt, gehören Abnehmen und Wiederaufbringen der Eindeckung, Unterdeckbahn, Gerüst und Anschlussdetails zu den förderfähigen Kosten. Deshalb lohnt es, beide Arbeiten in einem Zug auszuführen.
Die Dachfläche und die oberste Geschossdecke müssen einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen. Für Dachgauben gilt 0,20 W/(m²K). Diese Anforderungen liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard von 0,24. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt stattdessen eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von höchstens 0,040 W/(mK).
In zwei Stufen. Erstens greift der Bonus überhaupt erst, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt. Zweitens gilt er selbst dann nur für den Kostenanteil oberhalb dieser Grenze – die ersten 30.000 Euro bleiben bei 15 Prozent. Bei 32.500 Euro Kosten sind das 4.500 Euro plus 500 Euro, also 5.000 Euro insgesamt.
Beim BAFA. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – also Dach, Wand, Keller und Fenster – ist das BAFA zuständig. Die KfW verantwortet die Heizungsförderung sowie die Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Diese Verwechslung führt regelmäßig zu abgelehnten Anträgen.
Eine Neueindeckung ohne Dämmung liegt bei etwa 80 bis 150 Euro je Quadratmeter, eine energetische Sanierung mit Dämmung bei 150 bis 350 Euro. Für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Dachfläche ergeben sich daraus rund 20.000 bis 45.000 Euro. Gauben, Kehlen und schwierige Zugänglichkeit treiben den Preis nach oben.
Bei kleineren Maßnahmen häufig ja. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 Prozent über drei Jahre ohne Schwellenwert und ohne Zuschussdeckel von 10.500 Euro. Bei 22.000 Euro Sanierungskosten sind das 4.400 Euro statt 3.300 Euro Zuschuss. Voraussetzung sind Selbstnutzung, ein Gebäudealter über zehn Jahre und eine ausreichende Steuerlast. Kombinieren lassen sich beide Wege nicht.


