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Energetische Sanierung Pflicht – Aktueller Überblick 2024

Themen in diesem Beitrag

Die Energiewende ist längst nicht mehr nur ein Schlagwort, sondern eine dringliche Notwendigkeit, um den Klimawandel einzudämmen und unsere Umwelt zu schützen. Ein bedeutender Aspekt davon ist die energetische Sanierung von Gebäuden, denn gerade im Immobiliensektor lassen sich enorme Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erschließen. Doch wer ist eigentlich zur energetischen Sanierung verpflichtet?

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2020 und seinen nachfolgenden Überarbeitungen wurden klare Richtlinien für die energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern festgelegt. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Sanierungspflicht, die es zu beachten gilt. Insbesondere Eigentümer, die ihr Haus vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sind von der Pflicht zur energetischen Sanierung befreit. Jedoch tritt diese Ausnahme außer Kraft, sobald das Eigentum wechselt. In diesem Fall ist der neue Eigentümer dazu verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen des GEG zu erfüllen. Hierbei gilt es, innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, da andernfalls Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.


Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel sind drei wesentliche Bereiche zu beachten, die der energetischen Sanierung unterliegen:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke/des Daches: Gemäß §47 GEG muss die oberste Geschossdecke zum darunter liegenden beheizten Wohnbereich gedämmt werden, sofern das Dachgeschoss nicht bewohnt und beheizt wird. Alternativ kann auch das Dach selbst gedämmt werden, vorausgesetzt der vorgegebene U-Wert wird eingehalten.
  2. Dämmung wasserführender Rohre: Gemäß §71 GEG sind auch die Wasserrohre im Heizungskeller zu dämmen, um Energieverluste zu minimieren.
  3. Verbot von Ölheizung- und Gasheizungen: Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen bei einem Eigentümerwechsel durch energieeffizientere Heizsysteme ersetzt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die genau definiert sind.


Sanierungspflicht bei umfangreichen Baumaßnahmen

Neben einem Eigentümerwechsel greifen die GEG-Vorgaben auch bei umfangreicheren Baumaßnahmen. Dabei wird eine Sanierungspflicht ausgelöst, wenn mehr als zehn Prozent eines Bauteils verändert werden. Dies betrifft beispielsweise die Fassade oder das Dach eines Gebäudes. Die genaue Auslegung dieser Regelung ist jedoch teilweise umstritten und bedarf gegebenenfalls einer individuellen Beratung durch Energieexperten.


Beschaffung von Informationen vor dem Kauf

Beim Kauf eines Hauses ist es für potenzielle Käufer wichtig, sich über den energetischen Zustand des Gebäudes zu informieren. Der Energieausweis, der vom Verkäufer vorgelegt werden muss, gibt zwar erste Hinweise, ersetzt jedoch keine ausführliche Beratung. Ein Gespräch mit einem Energieberater kann dabei helfen, den energetischen Stand des Gebäudes einzuschätzen und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren.


Heizungstausch ab 2024: Neue Regelungen und Fördermöglichkeiten

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen für den Heizungstausch in Kraft. Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und somit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Insbesondere für Neubauten gelten strengere Vorgaben, während für Bestandsimmobilien Übergangsfristen und verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch

Um den Heizungstausch zu unterstützen, werden verschiedene Fördermittel angeboten, darunter Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Die Förder höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel dem Einkommen des Antragstellers und der Art der Heizungsanlage. Auch energieeffizientere Heizsysteme wie Solarthermie, Biomasseheizung und Wärmepumpe werden gefördert.

Die Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen ist somit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern wird auch finanziell unterstützt. Es lohnt sich daher, rechtzeitig über den Heizungstausch nachzudenken und die vorhandenen Fördermöglichkeiten zu nutzen.


Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten

Zur weiteren Unterstützung des Heizungstauschs bietet die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme an. Hierzu zählen unter anderem Zuschüsse und zinsgünstige Kredite über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderhöhe ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen des Antragstellers und der Art der Heizungsanlage.


Wichtige Heizungsmaßnahmen und ihre Kosten

Für eine umfassende energetische Sanierung können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden, die jeweils unterschiedliche Kosten verursachen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Durchschnittskosten und potenzielle Energieeinsparungen:

Maßnahme Kosten pro Einheit Jährliche Energieersparnis
Solarwärmeanlage ca. 5.000 € 7 %
Dachdämmung/-eindeckung ca. 225 € pro m² 30 %
Fensteraustausch ca. 500 € pro Fenster 7 %
Außenwanddämmung ca. 160 € pro m² 30 %
Kellerdeckendämmung ca. 40 € pro m² 5 %
Heizungsanlage ca. 10.000 € 25 %

Diese Durchschnittswerte dienen als Orientierung und können je nach individuellen Gegebenheiten variieren. Ein Energieberater kann bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und der Planung der energetischen Sanierung unterstützen.

Insgesamt ist die energetische Sanierung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Energiewende und trägt dazu bei, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu reduzieren.

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