Das Effizienzhaus 85 ist die Einstiegsstufe der Effizienzhaus-Förderung: Das Gebäude benötigt höchstens 85 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Altbauten ist das oft die realistischste Stufe – bei der Förderung hat sich zum 21. Juli 2026 aber gerade hier viel geändert. In der EE-Klasse gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr, nur die NH-Klasse erhält noch 5 %. Wir zeigen Ihnen deshalb, was heute gilt und wann sich Einzelmaßnahmen mehr lohnen als der Effizienzhaus-Nachweis.
- Ein Effizienzhaus 85 braucht höchstens 85 % der Primärenergie des GEG-Referenzgebäudes, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 100 %.
- Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit (KfW 261) – einheitlich für alle Stufen.
- Wichtig: EH 85 EE erhält seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr. Nur EH 85 NH bekommt noch 5 % (max. 7.500 €).
- Der Worst-Performing-Building-Bonus von 10 Prozentpunkten bleibt – für unsanierte Altbauten ist er der entscheidende Hebel.
- Das Effizienzhaus 85 gibt es nur in der Sanierung. Im Neubau gilt bereits das Niveau eines Effizienzhaus 55 als gesetzliches Minimum.
- Wer nur einzelne Bauteile modernisiert, braucht keinen Effizienzhaus-Nachweis – dann sind Einzelmaßnahmen der einfachere Weg.
Kostenlose Förderberatung anfragen Zur Energieberatung
Was ist ein Effizienzhaus 85?
„Effizienzhaus" ist der Förderstandard der KfW für energieeffiziente Wohngebäude. Die Zahl beschreibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Vergleichsgebäude, dem Referenzgebäude nach GEG, das rechnerisch einem Effizienzhaus 100 entspricht. Je niedriger die Zahl, desto besser die energetische Qualität.
Ein Effizienzhaus 85 benötigt demnach 15 % weniger Primärenergie als das Vergleichsgebäude. Das klingt moderat, ist für einen unsanierten Altbau aber ein deutlicher Sprung: Viele Bestandsgebäude aus den 1950er- bis 1970er-Jahren liegen weit über dem Referenzwert. Genau deshalb ist die Stufe 85 für Sanierungen so relevant – sie ist häufig ohne Eingriffe in die Bausubstanz erreichbar, die bei höheren Stufen nötig wären.
Anforderungen an ein Effizienzhaus 85
Zwei Kennwerte müssen gleichzeitig eingehalten und von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.
| Kennwert | Effizienzhaus 85 | Effizienzhaus 70 | Effizienzhaus 55 |
|---|---|---|---|
| Jahres-Primärenergiebedarf | ≤ 85 % | ≤ 70 % | ≤ 55 % |
| Transmissionswärmeverlust (H'T) | ≤ 100 % | ≤ 85 % | ≤ 70 % |
| Tilgungszuschuss EE-Klasse | keiner | keiner | 5 % |
| Tilgungszuschuss NH-Klasse | 5 % | 5 % | 10 % |
Typischerweise führen in der Sanierung diese Maßnahmen zum Ziel:
- Dämmung: Außenwände, Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke und Kellerdecke.
- Fenstertausch: moderne Fenster mit niedrigem U-Wert – heute in der Regel Dreifachverglasung.
- Heizungstausch: Wärmepumpe, Pelletheizung oder Wärmenetzanschluss; eine reine Gasheizung erfüllt die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht.
- Lüftung: Anlage mit Wärmerückgewinnung nach einem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 – auch als Schutz vor Feuchteschäden.
- Erneuerbare Erzeugung: Photovoltaik oder Solarthermie senken den Primärenergiebedarf zusätzlich.
Förderung: Das hat sich zum 21. Juli 2026 geändert
Grundlage ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude vom 17. Juli 2026. Alle Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Weil das Effizienzhaus 85 vorher bei 5 % lag, bleibt in der EE-Klasse rechnerisch nichts übrig.
| Förderbaustein | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kredit je Wohneinheit | 120.000 € (150.000 € mit EE-Klasse) | einheitlich 150.000 € |
| Tilgungszuschuss EH 85 EE | 5 % | kein Tilgungszuschuss |
| Tilgungszuschuss EH 85 NH | 10 % | 5 % – max. 7.500 € |
| Bonus EE-Klasse | + 5 Prozentpunkte | entfällt |
| Förderfähige Stufen | EH 85 auch ohne Klassenzusatz | nur EH 85 EE oder EH 85 NH |
| Worst-Performing-Building-Bonus | + 10 Prozentpunkte | + 10 Prozentpunkte |
Sanieren Sie auf Effizienzhaus 85 EE, fließt kein Tilgungszuschuss mehr. Der Förderkredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit verbilligtem Zins bleibt aber bestehen, ebenso der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Und sobald der Worst-Performing-Building-Bonus greift, sind wieder 10 % Zuschuss möglich.
- EE-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- NH-Klasse: 15 % – max. 22.500 €
- höchste Stufe, höchster Zuschuss
- EE-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- NH-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- zugleich GEG-Neubauniveau
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- serielles Sanieren: 5 % möglich
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- Einstiegsstufe der Sanierung
Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig eingegangen sind, werden nach den bisherigen Konditionen bearbeitet – also noch mit 5 beziehungsweise 10 % Tilgungszuschuss. Bereits erteilte Zusagen bleiben in vollem Umfang gültig, auch wenn die Sanierung erst später umgesetzt wird.
Effizienzhaus 85 oder Einzelmaßnahmen – was passt besser?
Diese Frage ist seit der Reform wichtiger geworden. Denn der Effizienzhaus-Nachweis bedeutet Planungsaufwand, und ohne Tilgungszuschuss steht diesem Aufwand in der EE-Klasse kein Zuschuss gegenüber. Die Entscheidung hängt daher vor allem an Ihrem Sanierungsumfang.
| Ihre Situation | Sinnvoller Weg | Warum |
|---|---|---|
| Komplettsanierung in einem Zug, Finanzierung nötig | Effizienzhaus 85 über KfW 261 | 150.000 € verbilligter Kredit je Wohneinheit |
| Gebäude ist ein Worst Performing Building | Effizienzhaus 85 über KfW 261 | 10 % Tilgungszuschuss durch den Bonus |
| QNG-Zertifizierung ohnehin geplant | Effizienzhaus 85 NH | 5 % Tilgungszuschuss |
| Nur Dach, Fassade oder Fenster | Einzelmaßnahmen | kein Effizienzhaus-Nachweis erforderlich |
| Nur Heizungstausch | Heizungsförderung KfW 458 | eigenes Zuschussprogramm mit Boni |
| Stufe 55 technisch erreichbar | Effizienzhaus 55 prüfen | 5 bis 10 % Tilgungszuschuss statt 0 % |
Sanieren Sie schrittweise, laufen Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik über das BAFA, der Heizungstausch dagegen über die Heizungsförderung KfW 458. Die aktuellen Sätze und Bedingungen finden Sie auf unserer Seite zur BAFA-Förderung und im Vergleich BAFA oder KfW.
Lassen Sie vor der Entscheidung immer beide Wege durchrechnen – Effizienzhaus-Sanierung und Einzelmaßnahmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt dabei die sinnvolle Reihenfolge und verhindert, dass eine frühe Maßnahme eine spätere Förderung blockiert. Genau dieser Fehler kostet in der Praxis am meisten Geld.
Rechenbeispiel: Sanierung zum Effizienzhaus 85
Angenommen, Sie sanieren ein Einfamilienhaus und schöpfen den Förderkredit von 150.000 € voll aus. So unterscheiden sich die Varianten:
| Variante | Tilgungszuschuss | Zuschussbetrag |
|---|---|---|
| EH 85 EE | 0 % | 0 € |
| EH 85 NH | 5 % | 7.500 € |
| EH 85 EE als Worst Performing Building | 10 % | 15.000 € |
| EH 85 NH als Worst Performing Building | 15 % | 22.500 € |
Zusätzlich gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung: 50 % der Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € je Wohneinheit. Da die Begleitung bei einer Effizienzhaus-Sanierung verpflichtend ist, sollten Sie sie von Anfang an einplanen.
Sonderfall Denkmal: die bessere Stufe für geschützte Gebäude
Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder gilt als besonders erhaltenswerte Bausubstanz, ist nicht das Effizienzhaus 85 die richtige Kategorie, sondern das Effizienzhaus Denkmal. Dort gelten erleichterte Anforderungen an die Gebäudehülle – und der Tilgungszuschuss liegt höher: 5 % in der EE-Klasse und 10 % in der NH-Klasse.
Für denkmalgeschützte Objekte lohnt sich diese Prüfung fast immer, weil Auflagen des Denkmalschutzes und energetische Ziele sonst schnell kollidieren. Mehr dazu auf unserer Seite zur Energieberatung im Denkmalschutz.
Vorteile eines Effizienzhauses 85
- Realistisch erreichbar: Für viele Altbauten die Stufe, die ohne Eingriff in die Substanz machbar ist.
- Deutlich niedrigere Betriebskosten: Weniger Heizenergie bei gleichzeitig besserem Raumklima.
- Günstige Finanzierung: Verbilligter Kredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit langer Laufzeit.
- Bessere Bewertung: Der energetische Zustand ist ein harter Preisfaktor bei Verkauf und Vermietung – sichtbar im Energieausweis.
- Schutz vor Bauschäden: Fachlich geplante Dämmung und Lüftung verhindern Feuchte- und Schimmelprobleme.
Schritt für Schritt zum Effizienzhaus 85
- Bestand aufnehmen: Zunächst analysiert eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz das Gebäude und prüft, welche Stufen erreichbar sind.
- Weg festlegen: Anschließend vergleichen Sie Effizienzhaus-Sanierung und Einzelmaßnahmen – inklusive der möglichen Boni.
- Bestätigung zum Antrag: Danach erstellt die Expertin oder der Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Antrag über die Bank: Den Kredit 261 beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner – vor Beginn der Maßnahme.
- Umsetzen: Erst nach der Zusage beauftragen Sie die Fachbetriebe; die Baubegleitung läuft mit.
- Nachweis einreichen: Zuletzt bestätigt die Expertin oder der Experte das Ergebnis, woraufhin ein etwaiger Tilgungszuschuss verrechnet wird.
Ein zu früh unterschriebener Bauvertrag ist der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge. Beauftragen Sie Bauleistungen also erst nach der Förderzusage – oder nutzen Sie einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher vergeben.
Mehr zu den Programmen finden Sie in unserer Übersicht der KfW-Programme, zum Kredit selbst bei KfW 261/262 und zur Systematik auf unserer Seite KfW-Effizienzhaus. Die höheren Stufen im Vergleich: Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40. Die offiziellen Konditionen lesen Sie zudem bei der KfW nach.
Häufige Fragen zum Effizienzhaus 85
Das Gebäude benötigt höchstens 85 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 100 % des Referenzwerts. Es ist die niedrigste geförderte Effizienzhaus-Stufe.
Seit dem 21. Juli 2026 gibt es für EH 85 EE keinen Tilgungszuschuss mehr. EH 85 NH erhält 5 %, also maximal 7.500 € je Wohneinheit. Mit dem Worst-Performing-Building-Bonus kommen 10 Prozentpunkte hinzu.
Nur in Kombination mit einem Bonus. Aus der Stufe selbst ergeben sich maximal 5 % (NH-Klasse); die 15 % erreichen Sie, wenn zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus greift. Ältere Angaben von „bis zu 15 %" beziehen sich auf die Konditionen vor dem 21. Juli 2026.
Nein. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist nur für die NH-Klasse erforderlich. Für die EE-Klasse genügt ein wesentlicher Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung.
Nein. Für die Förderklassen EE und NH ist eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien nötig. Für neu eingebaute Heizungen gilt zudem die gesetzliche Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie.
Nein. Neubauten müssen bereits das Niveau eines Effizienzhaus 55 einhalten. Die Stufe 85 existiert ausschließlich in der Sanierung.
Für sie gibt es die eigene Stufe Effizienzhaus Denkmal mit erleichterten Anforderungen an die Gebäudehülle. Der Tilgungszuschuss liegt dort bei 5 % (EE-Klasse) beziehungsweise 10 % (NH-Klasse) und damit höher als beim Effizienzhaus 85.
Wenn Sie ohnehin finanzieren, ja – der verbilligte Kredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit bleibt ein echter Vorteil. Sanieren Sie dagegen ohne Kredit und nur in Teilschritten, sind Einzelmaßnahmen meist der bessere Weg.


