Ohne TPB-ID kein Förderantrag. Die Technische Projektbeschreibung ist der digitale Nachweis, mit dem ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte bestätigt, dass Ihr geplantes Vorhaben die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllt. Aus ihr entsteht eine eindeutige Kennnummer – die TPB-ID –, die Sie beim Antrag angeben. Mit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 hat sich an diesem Verfahren mehr geändert als in den beiden Jahren davor. Wir erklären, was die TPB ist, wie Sie an die ID kommen und worauf Sie seit der Reform achten müssen.
- Die TPB (Technische Projektbeschreibung) ist die digitale Nachfolgerin der früheren Fachunternehmererklärung auf Papier. Sie wird vor der Antragstellung erstellt.
- Erstellt wird sie im Portal für Fachunternehmen beziehungsweise über einen in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Sachverständigen – nicht durch Sie selbst.
- Das System vergibt eine TPB-ID, die Sie im Antragsformular eintragen. Ohne gültige ID lässt sich der Antrag nicht abschließen.
- Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderkonditionen. TPB-IDs, die vor der Reform erzeugt wurden, sind für Anträge unter den neuen Bedingungen nicht mehr verwendbar.
- Reihenfolge beachten: erst TPB, dann Antrag, dann Auftrag beziehungsweise Vertrag mit aufschiebender Bedingung – nie umgekehrt.
TPB durch GREENOX erstellen lassen Was die BEG-Reform 2026 geändert hat
Was ist die Technische Projektbeschreibung?
Die Technische Projektbeschreibung dokumentiert vor Beginn der Maßnahme, was genau geplant ist und ob es förderfähig ist. Sie enthält die Angaben zum Gebäude, zur geplanten Maßnahme und zur eingesetzten Technik – bei einer Wärmepumpe etwa Hersteller, Typ, Leistung und die für die Förderfähigkeit relevanten Kennwerte. Aus diesen Angaben leitet das System ab, ob die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie eingehalten sind.
Vor der Digitalisierung war das eine Fachunternehmererklärung auf Papier, die dem Antrag beigelegt wurde. Heute läuft der Vorgang vollständig elektronisch: Das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte legt das Vorhaben im Portal an, das System prüft die Eingaben auf Plausibilität und erzeugt am Ende eine eindeutige Kennnummer. Diese Nummer – die TPB-ID – ist der Schlüssel für Ihren Antrag.
Für Einzelmaßnahmen, die über das BAFA laufen – Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung –, ist die Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID der Nachweis. Beim reinen Heizungstausch läuft die Förderung über die KfW im Programm 458, dort heißt das Gegenstück Bestätigung zum Antrag (BzA). Welche Behörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, klärt unser Überblick BAFA oder KfW 2026.
Was die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 geändert hat
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 8. Juli 2026 beschlossen, die neuen Konditionen gelten seit dem 21. Juli 2026. Für alle, die eine TPB nutzen wollen, ist vor allem der Übergang wichtig – und der war unangenehm eng getaktet.
| Zeitraum | Was galt | Bedeutung für die TPB |
|---|---|---|
| bis 08.07.2026 | alte Förderkonditionen | TPB-IDs konnten regulär erzeugt werden |
| 09.07. – 20.07.2026 | technische Übergangsphase | keine neuen TPB und BzA erstellbar |
| bis 20.07.2026 | letzte Frist für Altanträge | vorhandene TPB-IDs noch verwendbar |
| seit 21.07.2026 | neue Förderkonditionen | neue TPB-ID zwingend erforderlich |
Praktisch heißt das: Eine TPB-ID, die Sie im Frühjahr 2026 haben erstellen lassen und bis zum 20. Juli nicht für einen Antrag verwendet haben, ist verfallen. Für einen Antrag unter den neuen Konditionen muss die Technische Projektbeschreibung neu angelegt werden. Wer bereits einen Antrag gestellt oder eine Zusage erhalten hat, genießt dagegen Vertrauensschutz – diese Vorhaben werden nach den alten Bedingungen zu Ende geführt und ausgezahlt.
Inhaltlich haben sich zudem die Fördersätze verschoben. Der Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Der Einkommensbonus ist dafür gestaffelt worden und reicht jetzt bis 40 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 Prozent. Über allem steht ein Deckel von 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wenn Ihre Planung aus der Zeit vor Juli 2026 stammt, prüfen Sie nicht nur die TPB-ID, sondern auch die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Der Wegfall des Effizienzbonus verändert die Förderhöhe je nach gewähltem Gerät spürbar. Ein Angebot, das mit der alten Quote kalkuliert wurde, stimmt nicht mehr.
So kommen Sie an die TPB-ID
Der Ablauf ist immer gleich, unabhängig davon, ob ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die Beschreibung erstellt. Wichtig ist nur die Reihenfolge – wer sie vertauscht, verliert den Förderanspruch.
- Vorhaben planen und Angebot einholen: Sie legen mit dem Fachbetrieb fest, welche Maßnahme umgesetzt wird, welches Gerät zum Einsatz kommt und welche Kosten anfallen. Ohne diese Festlegung lässt sich keine Technische Projektbeschreibung ausfüllen.
- Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Die TPB kann nur von einem registrierten Fachunternehmen oder einem in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Sachverständigen erstellt werden. Als Antragsteller haben Sie selbst keinen Zugang zum Portal.
- Technische Projektbeschreibung anlegen: Im Portal werden Gebäudedaten, Maßnahme, Technik und Kosten erfasst. Das System prüft, ob die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, und erzeugt die TPB-ID.
- TPB-ID entgegennehmen und prüfen: Lassen Sie sich die ID zusammen mit dem PDF der Projektbeschreibung aushändigen. Kontrollieren Sie Adresse, Maßnahme und Gerätetyp – Tippfehler an dieser Stelle führen später zu Rückfragen oder zur Ablehnung.
- Antrag stellen und erst danach beauftragen: Sie tragen die TPB-ID im Antragsformular ein und reichen den Antrag ein. Den Liefer- und Leistungsvertrag schließen Sie mit aufschiebender Bedingung ab, sodass er erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Ein Vorhaben, mit dem vor der Antragstellung begonnen wurde, ist nicht mehr förderfähig. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Deshalb wird der Vertrag mit aufschiebender Bedingung geschlossen – er entfaltet seine Wirkung erst, wenn die Förderzusage vorliegt.
Was die TPB kostet
Für die Erstellung der Technischen Projektbeschreibung selbst gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebühr. Manche Fachbetriebe stellen sie im Rahmen des Auftrags ohne gesonderte Berechnung aus, andere behandeln sie als eigene Leistung. Als Orientierung dienen die folgenden Spannen.
| Leistung | Typische Kosten | Förderfähig? |
|---|---|---|
| TPB durch das ausführende Fachunternehmen | 0 – 250 € | meist im Angebot enthalten |
| TPB durch Energieeffizienz-Experten | 250 – 600 € | als Fachplanung förderfähig |
| Fachplanung und Baubegleitung gesamt | ab ca. 1.000 € | gesondert förderfähig |
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden bei der BEG separat bezuschusst. Wenn ohnehin ein Sachverständiger eingebunden ist, ist es fast immer sinnvoll, die TPB dort erstellen zu lassen – die Angaben sind dann mit der übrigen Planung konsistent, und bei Rückfragen der Bewilligungsstelle gibt es einen Ansprechpartner.
Fünf Fehler, die den Antrag ausbremsen
Aus unserer Antragsbegleitung kennen wir die typischen Stolpersteine. Vier davon kosten nur Zeit, einer den kompletten Förderanspruch.
- Auftrag vor Antragstellung erteilt. Der einzige wirklich fatale Fehler – die Förderung ist damit verloren.
- Veraltete TPB-ID verwendet. Seit dem 21. Juli 2026 werden IDs aus der Zeit vor der Reform nicht mehr akzeptiert.
- Abweichung zwischen TPB und ausgeführter Anlage. Wird ein anderes Gerät eingebaut als beschrieben, passt der Verwendungsnachweis nicht zur Zusage. Änderungen vorher melden.
- Adressdaten uneinheitlich. Die Angaben in TPB, Antrag und Grundbuch müssen zusammenpassen, inklusive Schreibweise und Hausnummernzusatz.
- Nur den Angebotspreis erfasst. Nebenkosten wie Demontage, Entsorgung, Elektroanschluss und hydraulischer Abgleich sind vielfach förderfähig und sollten von Anfang an mit erfasst werden.
Nach dem Einbau: Verwendungsnachweis und Fachunternehmererklärung
Mit der TPB und der Förderzusage ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen. Nach der Umsetzung müssen Sie nachweisen, dass die Maßnahme tatsächlich so ausgeführt wurde wie beschrieben. Dazu bestätigt das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Ausführung, und Sie reichen den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen bei der Bewilligungsstelle ein.
Bei Vorhaben, die über die KfW laufen, heißt dieser Schritt Bestätigung nach Durchführung. Der Ablauf ist im Kern derselbe: Das, was Sie vorher angekündigt haben, muss nachher belegbar sein. Rechnungen müssen die geförderten Positionen einzeln ausweisen – Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung führen regelmäßig zu Rückfragen.
Weiterführende Artikel: KfW-Bestätigung zum Antrag (BzA), Bestätigung nach Durchführung, BAFA oder KfW 2026 und Heizungsförderung 2026.
Häufige Fragen zur TPB-ID
Die TPB-ID ist die eindeutige Kennnummer einer Technischen Projektbeschreibung. Sie entsteht, wenn ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte Ihr Vorhaben digital erfasst hat, und wird beim Förderantrag im Antragsformular angegeben. Ohne gültige ID lässt sich der Antrag nicht einreichen.
Nein. Der Zugang zum Portal ist registrierten Fachunternehmen und den in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Sachverständigen vorbehalten. Als Antragsteller erhalten Sie die fertige Projektbeschreibung und die zugehörige ID von Ihrem Fachbetrieb oder Energieberater.
Nein. TPB-IDs, die vor der BEG-Reform erzeugt wurden, waren nur für Anträge unter den alten Konditionen und nur bis zum 20. Juli 2026 verwendbar. Für einen Antrag unter den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen muss eine neue Technische Projektbeschreibung erstellt werden.
Beide bestätigen vor der Antragstellung, dass ein Vorhaben förderfähig ist – sie gehören aber zu unterschiedlichen Programmen. Die Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID gehört zu den Einzelmaßnahmen, die über das BAFA laufen. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) gehört zur Heizungsförderung der KfW im Programm 458.
Vor der Antragstellung, und die Antragstellung wiederum muss vor der Auftragsvergabe erfolgen. Ein Vorhaben, mit dem bereits begonnen wurde, ist nicht mehr förderfähig – und als Vorhabenbeginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende Bedingung.
Es gibt keine feste Gebühr. Viele Fachbetriebe stellen sie im Rahmen des Auftrags ohne gesonderte Berechnung aus. Wird sie von einem Energieeffizienz-Experten erstellt, liegen die Kosten typischerweise zwischen 250 und 600 Euro – als Teil der Fachplanung ist dieser Aufwand gesondert förderfähig.
Dann stimmen Zusage und Verwendungsnachweis nicht überein, was zu Rückfragen oder zur Kürzung führen kann. Änderungen an Gerät oder Umfang sollten der Bewilligungsstelle vor der Umsetzung gemeldet werden. In vielen Fällen ist eine Anpassung möglich, solange die Mindestanforderungen weiterhin erfüllt sind.
Grundsätzlich ja: Jedes Vorhaben, für das Sie einen eigenen Antrag stellen, benötigt eine eigene Technische Projektbeschreibung. Werden mehrere Einzelmaßnahmen gebündelt beantragt, werden sie in einer gemeinsamen Beschreibung erfasst – entscheidend ist, dass Antrag und Projektbeschreibung deckungsgleich sind.


