Klimageschwindigkeitsbonus

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Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % Zuschuss – was jetzt gilt

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Der Klimageschwindigkeitsbonus ist einer der wichtigsten Bausteine der Heizungsförderung. Denn wer seine alte fossile Heizung früh gegen eine klimafreundliche Anlage tauscht, bekommt dafür einen kräftigen Extra-Zuschuss. Allerdings ändert sich mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 einiges: Der Bonus sinkt, und er läuft in den nächsten Jahren schrittweise aus. Wir erklären Ihnen deshalb, wie hoch der Bonus künftig ist, wer ihn bekommt und warum sich schnelles Handeln trotzdem lohnt.

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Das Wichtigste im Überblick
  • Der Bonus ist Teil der KfW-Heizungsförderung (Programm KfW 458). Bis zum 20. Juli 2026 beträgt er noch 20 %, ab dem 21. Juli 2026 dann nur noch 16 %.
  • Er gilt außerdem nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas) oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage austauschen.
  • Zusammen mit Grundförderung und Einkommensbonus sind dadurch bis zu 80 % Zuschuss möglich, gedeckelt auf 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus zudem halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Wer also früh handelt, sichert sich den höheren Satz.

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Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Zuschuss innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – also dem staatlichen Programm für energetische Sanierungen. Er belohnt Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung nicht bis zum letzten Tag laufen lassen, sondern zügig umsteigen. Ausgezahlt wird er über das KfW-Programm 458, und zwar zusätzlich zur Grundförderung.

Wichtig ist dabei der Grundgedanke: Gefördert wird die Geschwindigkeit des Wechsels. Deshalb gibt es den Bonus nur, solange der Umstieg als früh gilt. Je später Sie also tauschen, desto geringer fällt er aus. Genau das verschärft die Reform ab dem 21. Juli 2026 noch einmal.

Das ändert sich ab dem 21. Juli 2026

Zunächst ein Blick auf den Zeitplan: Bis zum 20. Juli 2026 gelten noch die alten, höheren Konditionen. Ab dem 21. Juli 2026 greifen dann die neuen Regeln – und für die meisten Eigentümer bedeutet das leider weniger Förderung. Aktuell ruht die Antragsannahme sogar vorübergehend, weil die KfW auf die Umstellung vorbereitet. Die Hintergründe dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Antragsstopp der Heizungsförderung. Damit Sie die Änderungen auf einen Blick sehen, haben wir sie gegenübergestellt.

Förderbaustein (KfW 458) Bis 20. Juli 2026 Ab 21. Juli 2026
Grundförderung 30 % 30 % (unverändert)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 %
Förderfähige Höchstkosten (1. Wohneinheit) 30.000 € 28.000 €
Effizienzbonus + 5 % entfällt
Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) 2.500 € entfällt
Einkommensbonus (selbstnutzend) bis 30 % gestaffelt bis 40 %
Alte Sätze noch bis zum 20. Juli sichern

Wer noch bis zum 20. Juli 2026 (20:00 Uhr) einen Antrag mit gültiger Bestätigung stellt, sichert sich die alten, höheren Sätze. Bereits erteilte Zusagen bleiben außerdem gültig. Für alle Anträge ab dem 21. Juli gelten dann ausschließlich die neuen Bedingungen.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026?

Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus 16 % der förderfähigen Kosten. Damit bleibt er trotz der Kürzung der größte einzelne Hebel, um Ihren Zuschuss zu erhöhen. Die wichtigsten Werte haben wir daher für Sie zusammengefasst.

30 %
Grundförderung für jeden Heizungstausch
16 %
Klimageschwindigkeitsbonus ab 21.07.2026
28.000 €
max. förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
bis 80 %
max. Förderquote mit Einkommensbonus

Der Bonus lässt sich außerdem mit weiteren Bausteinen verbinden. So setzt sich Ihr Gesamtzuschuss zusammen:

  • Grundförderung (30 %): erhält jeder, der eine alte Heizung durch eine förderfähige Anlage ersetzt.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer beim frühen Austausch einer fossilen Heizung.
  • Einkommensbonus (bis 40 %): greift für selbstnutzende Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 50.000 €, gestaffelt nach Höhe.

Die Summe aller Boni ist allerdings gedeckelt. Für die meisten Eigentümer liegt die Grenze bei 70 %, bei einem Einkommen bis 40.000 € sind es sogar 80 % der förderfähigen Kosten.

Rechenbeispiel: So viel Zuschuss ist möglich

Am anschaulichsten wird das an einem konkreten Beispiel. Nehmen wir an, Sie tauschen Ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 30.000 €. Weil die förderfähigen Kosten auf 28.000 € gedeckelt sind, rechnet die KfW daher auf dieser Basis.

Fall Fördersätze Zuschuss (Richtwert)
Ohne Einkommensbonus 30 % + 16 % = 46 % ca. 12.880 €
Mit Einkommensbonus (Einkommen bis 40.000 €) 30 % + 16 % + 30 % = 76 % ca. 21.280 €
Unser Tipp aus der Praxis

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir häufig, dass Eigentümer den Einkommensbonus übersehen. Denn er richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und kann den Zuschuss deutlich anheben. Lassen Sie deshalb vor dem Antrag immer prüfen, welche Boni Ihnen zustehen.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Bonus ist an klare Bedingungen geknüpft. Zunächst gilt: Er richtet sich nur an Privatpersonen, die ihr eigenes Haus oder ihre eigene Wohnung bewohnen. Vermieter und Unternehmen gehen dagegen leer aus. Damit Sie den Bonus erhalten, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Sie sind selbstnutzender Eigentümer des Wohngebäudes.
  • Sie ersetzen eine funktionierende fossile Heizung (Öl, Gas oder Kohle) oder eine mindestens 20 Jahre alte Anlage.
  • Die alte Heizung wird fachgerecht stillgelegt und durch eine saubere, moderne Anlage ersetzt.

Bei einer Biomasseheizung gibt es außerdem eine Besonderheit. Denn hier greift der Bonus nur, sofern Sie die Anlage mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe kombinieren. Für eine reine Solarthermie, die keine fossile Heizung ersetzt, gilt er dagegen nicht.

Degression: Warum sich schnelles Handeln lohnt

Der Bonus schmilzt ab. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er nämlich halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August – um 4 Prozentpunkte. Voraussichtlich Mitte 2028 entfällt er dadurch ganz. Parallel sinken zudem die förderfähigen Höchstkosten: Ab Februar 2027 reduzieren sie sich alle sechs Monate um 750 €.

Für Sie heißt das konkret: Je früher Sie den Antrag stellen, desto höher fällt Ihr Zuschuss aus. Wer also heute plant und zeitnah beauftragt, sichert sich noch den vollen Satz, bevor die nächste Absenkung greift.

Achtung: erst beantragen, dann beauftragen

Der häufigste Fehler bei der Förderung ist der zu frühe Vertragsabschluss. Denn Sie brauchen zuerst eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieberater oder Fachbetrieb und müssen den Zuschuss beantragen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer also zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch.

So sichern Sie sich den Bonus – Schritt für Schritt

  • Beratung einholen: Zunächst klären Sie mit einem Energieberater, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt und welche Boni Ihnen zustehen.
  • Angebot und Bestätigung: Anschließend erstellt der Fachbetrieb ein Angebot, der Energieberater die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  • Antrag stellen: Danach reichen Sie den Förderantrag bei der KfW ein, und zwar bevor Sie den Auftrag vergeben.
  • Auftrag erteilen: Erst danach beauftragen Sie den Heizungstausch.
  • Nachweis und Auszahlung: Zuletzt reichen Sie die Nachweise ein, woraufhin die KfW den Zuschuss auszahlt.

Weil sich die Förderbedingungen laufend ändern, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Entwicklungen. Alle Programme im Detail finden Sie zudem in unserer Übersicht der KfW-Programme sowie im Ratgeber zur KfW-458-Förderung. Die offiziellen Werte können Sie außerdem direkt bei der KfW nachlesen.

Häufige Fragen zum Klimageschwindigkeitsbonus

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Er ist ein zusätzlicher Zuschuss der KfW-Heizungsförderung (KfW 458). Belohnt werden damit selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung früh gegen eine saubere, moderne Anlage tauschen.

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026?

Bis zum 20. Juli 2026 sind es noch 20 %, danach nur noch 16 % der förderfähigen Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Satz zudem halbjährlich weiter.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Nur selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile oder mindestens 20 Jahre alte Heizung austauschen. Vermieter und Unternehmen sind dagegen ausgeschlossen.

Gilt der Bonus auch für Vermieter?

Nein. Vermieter erhalten zwar die Grundförderung von 30 %, jedoch weder den Geschwindigkeits- noch den Einkommensbonus.

Kann ich den Bonus mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja. Er lässt sich mit Grundförderung und Einkommensbonus verbinden, insgesamt jedoch gedeckelt auf 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %). Zusätzlich ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit möglich.

Gilt der Bonus auch beim Einbau einer neuen Gasheizung?

Nein. Gefördert wird nur der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wie Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz. Eine neue Gas- oder Ölheizung ist dagegen nicht förderfähig.

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