Die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD, ist der letzte formale Schritt vor der Auszahlung Ihres KfW-Zuschusses. Sie belegt, dass die Maßnahme genau so umgesetzt wurde, wie sie im Antrag beschrieben war. Erst wenn die BnD vorliegt und der Verwendungsnachweis eingereicht ist, überweist die KfW das Geld. Die Bestätigung ist damit das Gegenstück zur Bestätigung zum Antrag (BzA) – beide gehören zusammen und sollten von Anfang an gemeinsam gedacht werden. Wir erklären, wer die BnD ausstellt, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und woran Anträge in der Praxis scheitern.
- Die BnD wird nach Abschluss der Maßnahme erstellt – von einem Energieeffizienz-Experten oder, bei der Heizungsförderung, vom ausführenden Fachunternehmen.
- Sie erhalten eine BnD-ID, die Sie beim Verwendungsnachweis im Kundenportal „Meine KfW" angeben.
- BzA und BnD müssen inhaltlich zusammenpassen. Weicht die Ausführung ab, muss die Änderung vorher gemeldet werden.
- Die Umsetzungsfrist beträgt bei der Heizungsförderung in der Regel 36 Monate ab Zusage – maßgeblich ist immer Ihr Zusageschreiben.
- Wer vor der Reform vom 21. Juli 2026 beantragt hat, wird nach den alten Konditionen abgewickelt. Die Nachweispflichten bleiben davon unberührt.
Nachweisführung übernehmen lassen Bestätigung zum Antrag (BzA)
Was die Bestätigung nach Durchführung ist
Die BnD ist eine fachliche Erklärung: Ein Sachverständiger oder das ausführende Fachunternehmen bestätigt gegenüber der KfW, dass die geförderte Maßnahme fachgerecht und im Einklang mit den technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung umgesetzt wurde. Sie dokumentiert, welche Anlage tatsächlich eingebaut wurde, wann die Maßnahme abgeschlossen war und welche förderfähigen Kosten angefallen sind.
Wichtig ist die Rollenverteilung. Die BnD ersetzt nicht den Verwendungsnachweis – sie ist dessen fachliche Grundlage. Sie selbst reichen anschließend den Verwendungsnachweis im Kundenportal ein und geben dort die BnD-ID an. Erst mit diesem Schritt setzen Sie die Auszahlung in Gang. Wer die BnD in der Schublade liegen lässt, weil er glaubt, damit sei alles erledigt, wartet vergeblich auf sein Geld.
BzA und BnD: ein Paar, zwei Zeitpunkte
Beide Dokumente beschreiben dasselbe Vorhaben – einmal vorher, einmal nachher. Die KfW gleicht sie miteinander ab. Abweichungen zwischen beiden sind der häufigste Grund für Rückfragen.
| Merkmal | Bestätigung zum Antrag (BzA) | Bestätigung nach Durchführung (BnD) |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | vor dem Antrag | nach Abschluss der Maßnahme |
| Zweck | belegt die geplante Förderfähigkeit | belegt die tatsächliche Umsetzung |
| Inhalt | geplante Anlage, geplante Kosten | eingebaute Anlage, tatsächliche Kosten, Fertigstellungsdatum |
| Folge | ermöglicht die Antragstellung | ermöglicht den Verwendungsnachweis |
| Ohne dieses Dokument | kein Antrag möglich | keine Auszahlung |
BzA und BnD gehören zur KfW. Bei Einzelmaßnahmen, die über das BAFA laufen, heißt das Pendant zur BzA Technische Projektbeschreibung mit TPB-ID, und den Abschluss bildet die Fachunternehmererklärung. Welche Stelle für Ihr Vorhaben zuständig ist, klärt unser Überblick BAFA oder KfW 2026.
Wer die BnD erstellt
Das hängt vom Programm ab. Bei der Heizungsförderung im Programm 458 darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung selbst ausstellen – ein separater Sachverständiger ist dort nicht zwingend. Bei den übrigen BEG-Programmen, insbesondere bei Effizienzhaus-Vorhaben und bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger die Bestätigung erstellen.
In beiden Fällen gilt: Sie als Antragsteller haben keinen eigenen Zugang zum Bestätigungsverfahren. Sie erhalten die fertige BnD samt ID und verwenden sie im Kundenportal. Klären Sie deshalb schon bei der Auftragsvergabe, wer die Bestätigung ausstellt – und halten Sie das im Angebot fest. Der Streit darüber, wer welchen Nachweis liefert, entsteht sonst zuverlässig am Ende des Projekts.
Checkliste: Unterlagen für die BnD
Damit die Bestätigung zügig ausgestellt werden kann, sollten diese Unterlagen vollständig vorliegen. Sammeln Sie sie während der Bauphase, nicht danach – nachträglich fehlende Seriennummern oder Entsorgungsnachweise zu beschaffen, kostet erfahrungsgemäß Wochen.
- Schlussrechnung des Fachunternehmens mit einzeln ausgewiesenen Positionen, Rechnungsdatum und Leistungszeitraum. Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung führen zu Rückfragen.
- Anlagendaten: Hersteller, Typenbezeichnung, Leistung und Seriennummer der eingebauten Anlage – am besten zusätzlich als Foto des Typenschilds.
- Nachweis des hydraulischen Abgleichs im geforderten Verfahren, mit Protokoll und den zugehörigen Auslegungsdaten.
- Nachweis über Demontage und Entsorgung der Altanlage, sofern eine fossile Heizung ersetzt wurde.
- Beleg für den Klimageschwindigkeitsbonus: Art und Alter der Altanlage, üblicherweise über das Schornsteinfegerprotokoll oder das Typenschild.
- Einkommensnachweise, wenn der Einkommensbonus beantragt wurde – die Steuerbescheide der beiden maßgeblichen Jahre.
- Fertigstellungsdatum der Maßnahme, also der Tag der Inbetriebnahme beziehungsweise der Abnahme.
- Zusageschreiben der KfW mit Zusagenummer und den dort genannten Fristen.
Der Ablauf von der Zusage bis zur Auszahlung
Fünf Schritte trennen die Förderzusage vom Geldeingang. Der zeitkritische Teil liegt am Anfang und am Ende – dazwischen bestimmt der Baufortschritt das Tempo.
- Zusage prüfen und Fristen notieren: Im Zusageschreiben stehen die Zusagenummer, der Bewilligungszeitraum und die Frist für den Verwendungsnachweis. Tragen Sie beide Termine sofort in den Kalender ein.
- Maßnahme umsetzen: Der Einbau erfolgt durch das Fachunternehmen. Änderungen gegenüber der BzA – anderes Gerät, geänderter Umfang – vorher melden, nicht nachträglich erklären.
- Unterlagen sammeln: Rechnung, Anlagendaten, hydraulischer Abgleich und Entsorgungsnachweis werden idealerweise direkt bei der Abnahme übergeben.
- BnD erstellen lassen: Das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung im KfW-Portal. Sie erhalten die BnD-ID und das zugehörige Dokument.
- Verwendungsnachweis einreichen: Im Kundenportal „Meine KfW" geben Sie die BnD-ID an, laden die Rechnungen hoch und schließen den Vorgang ab. Danach prüft die KfW und zahlt aus.
Bei der Heizungsförderung liegt die Umsetzungsfrist in der Regel bei 36 Monaten ab Zusage, der Verwendungsnachweis folgt innerhalb der im Zusageschreiben genannten Frist. Verbindlich ist immer Ihr individuelles Zusageschreiben – Programmangaben aus dem Netz können veraltet sein. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich, muss aber vor Fristablauf beantragt werden.
Was die BEG-Reform vom Juli 2026 bedeutet
Die neuen Förderkonditionen gelten seit dem 21. Juli 2026. Für die Nachweisführung ändert sich am Verfahren selbst wenig – BzA, BnD und Verwendungsnachweis bleiben die drei Stationen. Entscheidend ist, nach welchen Konditionen Ihr Vorhaben abgewickelt wird.
Wer seinen Antrag vor der Reform gestellt oder bereits eine Zusage erhalten hat, genießt Vertrauensschutz: Das Vorhaben wird nach den alten Bedingungen zu Ende geführt und ausgezahlt, auch wenn der Einbau erst 2027 erfolgt. Maßgeblich ist die Zusage, nicht das Einbaudatum. Wer dagegen nach dem 21. Juli 2026 beantragt hat, rechnet mit den neuen Sätzen – ohne den entfallenen Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag, dafür mit dem gestaffelten Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent.
Für die BnD heißt das konkret: Prüfen Sie, welche Boni in Ihrer Zusage stehen, und legen Sie genau dafür die Nachweise bereit. Wurde der Klimageschwindigkeitsbonus zugesagt, brauchen Sie den Altanlagennachweis. Wurde der Einkommensbonus zugesagt, brauchen Sie die Steuerbescheide. Fehlt ein Nachweis, wird nur die Grundförderung ausgezahlt.
Woran es in der Praxis scheitert
Aus unserer Antragsbegleitung kennen wir die wiederkehrenden Muster. Keiner dieser Punkte ist unlösbar – aber jeder kostet Zeit, und zwei davon kosten Geld.
- Rechnung ohne Einzelaufstellung. Die KfW muss förderfähige von nicht förderfähigen Positionen trennen können. Eine Pauschalrechnung erlaubt das nicht.
- Abweichung zwischen BzA und BnD. Wurde ein anderes Gerät eingebaut, passt die Bestätigung nicht zur Zusage. Die Änderung muss vor der Umsetzung gemeldet werden.
- Hydraulischer Abgleich fehlt oder ist unvollständig. Ein Protokoll ohne Auslegungsdaten wird regelmäßig beanstandet.
- Fristen verstreichen lassen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ohne Verlängerungsantrag erlischt die Zusage – und damit der Anspruch.
- Bonusnachweise nicht beigelegt. Ohne Beleg für Altanlage oder Einkommen zahlt die KfW nur die Grundförderung aus.
- Rechnung auf den falschen Namen. Rechnungsempfänger und Antragsteller müssen identisch sein, auch bei Eigentümergemeinschaften.
Weiterführende Artikel: KfW-Bestätigung zum Antrag (BzA), KfW 458 Heizungsförderung, TPB-ID und Fachunternehmererklärung und BAFA Bearbeitungszeit und Auszahlung.
Häufige Fragen zur Bestätigung nach Durchführung
Die BnD ist die fachliche Bestätigung, dass eine geförderte Maßnahme so umgesetzt wurde wie im Antrag beschrieben. Sie wird nach Abschluss der Arbeiten erstellt und ist die Voraussetzung dafür, dass Sie den Verwendungsnachweis einreichen und die KfW den Zuschuss auszahlt.
Bei der Heizungsförderung im Programm 458 darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung selbst erstellen. Bei den übrigen BEG-Programmen, etwa bei Effizienzhaus-Vorhaben, muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger die BnD ausstellen.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird vor der Antragstellung erstellt und beschreibt das geplante Vorhaben. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird nach dem Einbau erstellt und beschreibt die tatsächliche Umsetzung. Die KfW gleicht beide miteinander ab.
Die Umsetzungsfrist beträgt bei der Heizungsförderung in der Regel 36 Monate ab Zusage, danach ist der Verwendungsnachweis innerhalb der im Zusageschreiben genannten Frist einzureichen. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben in Ihrer eigenen Zusage. Eine Verlängerung muss vor Fristablauf beantragt werden.
Schlussrechnung mit Einzelpositionen, Anlagendaten inklusive Seriennummer, Protokoll des hydraulischen Abgleichs, Nachweis über die Entsorgung der Altanlage sowie das Fertigstellungsdatum. Wurden Boni beantragt, kommen die zugehörigen Nachweise hinzu – Altanlagennachweis für den Klimageschwindigkeitsbonus, Steuerbescheide für den Einkommensbonus.
Dann weicht die BnD von der BzA ab, was zu Rückfragen oder zur Kürzung führen kann. Änderungen sollten der KfW vor der Umsetzung gemeldet werden. Erfüllt die abweichende Anlage die technischen Mindestanforderungen weiterhin, ist eine Anpassung in vielen Fällen möglich.
Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises im Kundenportal „Meine KfW". Die Prüfung dauert je nach Auslastung einige Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen verlängert sich die Bearbeitung um jede Rückfragerunde – deshalb lohnt sich Sorgfalt beim ersten Einreichen.
Wenn Ihr Antrag vor dem 21. Juli 2026 gestellt oder bereits bewilligt wurde, gilt Vertrauensschutz: Die Abwicklung erfolgt nach den alten Konditionen, auch wenn der Einbau später stattfindet. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung beziehungsweise der Zusage, nicht das Einbaudatum.


