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Tragwerksplanung: Leistungsphasen, Kosten & Ablauf

Inhalt

Ohne Tragwerksplanung gibt es keine Baugenehmigung – und kein Gebäude, das sicher steht. Der Tragwerksplaner, umgangssprachlich Statiker, berechnet, welche Kräfte auf Ihr Bauwerk wirken und wie sie sicher in den Baugrund abgeleitet werden. Dabei geht es nicht nur um Sicherheit: Ein gut geplantes Tragwerk spart auch Material und damit Baukosten. Wir erklären Ihnen, welche sechs Leistungsphasen die HOAI vorsieht, was der Statiker in jeder Phase konkret liefert, mit welchen Kosten Sie rechnen und wann zusätzlich eine Prüfstatik erforderlich ist.

Clever Kompakt
Das Wichtigste im Überblick
  • Die Tragwerksplanung umfasst nach HOAI § 51 nur sechs Leistungsphasen – nicht neun wie bei der Objektplanung.
  • Der Schwerpunkt liegt klar auf den Phasen 4 und 5: Sie machen zusammen 70 Prozent des Honorars aus.
  • Kernergebnisse sind die prüffähige statische Berechnung, Positionspläne sowie Schal- und Bewehrungspläne.
  • Das Honorar liegt üblicherweise bei 0,5 bis 2 Prozent der Baukosten; für ein Einfamilienhaus sind 1.500 bis 4.500 Euro realistisch.
  • Die HOAI-Mindestsätze sind seit 2019 nicht mehr verbindlich – Honorare sind frei verhandelbar, orientieren sich aber weiterhin an der Struktur.

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Leistungsphasen nach HOAI § 51
70 %
Honoraranteil der Phasen 4 und 5
0,5–2 %
Typisches Honorar an den Baukosten
1.500–4.500 €
Realistische Spanne beim Einfamilienhaus

Was ist Tragwerksplanung?

Die Statik beschäftigt sich mit allem, was ein Gebäude trägt: Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Träger und Dachkonstruktion. Der Statiker ermittelt alle Lasten, die auf das Bauwerk einwirken – Eigengewicht, Nutzlasten durch Menschen und Möbel, Schnee, Wind und je nach Region auch Erdbebenlasten. Anschließend berechnet er, wie diese Kräfte durch die Konstruktion in den Boden geleitet werden.

Das Ergebnis ist der Standsicherheitsnachweis, kurz „die Statik”. Er belegt rechnerisch, dass jedes Bauteil ausreichend dimensioniert ist – mit den nötigen Sicherheitsreserven. Ohne diesen Nachweis erteilt keine Baubehörde eine Genehmigung, denn die Standsicherheit ist eine Kernanforderung jeder Landesbauordnung, etwa der LBO in Baden-Württemberg.

Mehr als nur Sicherheit

Ein häufiges Missverständnis: Die Statik sei eine reine Pflichtübung. Tatsächlich entscheidet sie erheblich über die Baukosten. Wer das Tragsystem früh mit Architekt und Statiker abstimmt, spart Beton, Stahl und Bauzeit. Eine nachträglich „aufgedickte” Decke oder eine zusätzliche Stütze mitten im Wohnzimmer sind fast immer die Folge zu späten Einbezugs.

Die sechs Leistungsphasen nach HOAI § 51

Anders als die Objektplanung mit ihren neun Phasen endet die Planung des Tragwerks nach der sechsten. Für die Bauüberwachung ist der Statiker nach dem Grundleistungsbild nicht zuständig – das ist ein wichtiger Punkt bei der Beauftragung. Auch die Gewichtung fällt völlig anders aus, wie die folgende Übersicht zeigt.

Leistungsphase Was geliefert wird Honoraranteil
LPH 1 – Grundlagenermittlung Aufgabe klären, Abstimmung mit dem Objektplaner 3 %
LPH 2 – Vorplanung Tragsystem-Varianten entwickeln, Baustoffe festlegen 10 %
LPH 3 – Entwurfsplanung Statische Berechnungen, konstruktive Details, Bemessung 15 %
LPH 4 – Genehmigungsplanung Prüffähige Statik und Positionspläne 30 %
LPH 5 – Ausführungsplanung Schal- und Bewehrungspläne, Stahllisten 40 %
LPH 6 – Vorbereitung der Vergabe Mengenermittlung für Beton, Stahl und Holz 2 %

Warum die Phasen 4 und 5 den Kern bilden

Mit 30 und 40 Prozent entfallen rund sieben Zehntel des Honorars auf die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung. Der Grund ist einfach: Hier entsteht die eigentliche Arbeit. In Phase 4 wird die Statik so aufbereitet, dass ein Dritter sie nachvollziehen und prüfen kann. In Phase 5 folgt die zeichnerische Umsetzung – jeder Bewehrungsstab wird nach Lage, Durchmesser und Länge festgelegt.

Daraus ergibt sich ein praktischer Hinweis: Wer aus Kostengründen nur die Phasen 1 bis 4 beauftragt, hat die Baugenehmigung – aber keine Pläne, mit denen auf der Baustelle gearbeitet werden kann. Diese Lücke fällt oft erst auf, wenn der Rohbauer die Bewehrungspläne verlangt.

Bauüberwachung ist nicht enthalten

Die Grundleistungen enden mit Phase 6. Die Kontrolle, ob die Bewehrung auf der Baustelle tatsächlich wie geplant eingebaut wird, gehört nicht dazu. Diese Bewehrungsabnahme sollten Sie separat vereinbaren – als besondere Leistung oder über eine unabhängige Baubegleitung.

Wer darf die Statik erstellen?

Den Standsicherheitsnachweis darf nur erstellen, wer als Nachweisberechtigter für Standsicherheit anerkannt ist. In der Regel sind das Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung, häufig eingetragen in eine Liste der zuständigen Ingenieurkammer. Die genauen Anforderungen regelt das jeweilige Landesrecht.

Wichtig ist die Zusammenarbeit: Der Tragwerksplaner arbeitet eng mit dem Architekten zusammen, der die Objektplanung verantwortet. Die besten Ergebnisse entstehen, wenn beide früh am Tisch sitzen – idealerweise schon in der Vorplanung, wenn das Tragsystem noch frei gestaltbar ist.

Prüfstatik: Wer kontrolliert die Berechnung?

Die Statik wird in vielen Fällen nicht einfach eingereicht und akzeptiert, sondern von unabhängiger Stelle geprüft. Zuständig ist entweder ein Prüfingenieur für Standsicherheit oder die Bauaufsichtsbehörde selbst. Ob und wie intensiv geprüft wird, hängt vom Landesrecht und vor allem von der Gebäudeklasse ab.

Grob gilt: Je größer und komplexer das Bauwerk, desto wahrscheinlicher die Prüfpflicht. Kleine Wohngebäude niedriger Gebäudeklassen kommen in manchen Bundesländern ohne separate Prüfung aus, während bei höheren Klassen und Sonderbauten die Prüfung Standard ist. Welche Klasse für Ihr Vorhaben gilt, zeigt unser Ratgeber zu den Gebäudeklassen GK 1–5.

Prüfgebühren separat einplanen

Die Kosten für die Prüfstatik sind nicht im Honorar des Tragwerksplaners enthalten. Sie werden nach den Gebührenordnungen der Länder abgerechnet und dem Bauherrn zusätzlich in Rechnung gestellt. Fragen Sie beim Statiker nach, ob und in welcher Höhe bei Ihrem Vorhaben Prüfgebühren zu erwarten sind.

Was kostet die Tragwerksplanung?

Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem beauftragten Leistungsumfang. Als Orientierung: Üblich sind 0,5 bis 2 Prozent der Baukosten. Für ein typisches Einfamilienhaus liegt die Spanne in der Praxis bei etwa 1.500 bis 4.500 Euro, häufig in Honorarzone II oder III. Stundensätze bewegen sich meist zwischen 80 und 120 Euro.

Ein wichtiger rechtlicher Punkt: Seit dem EuGH-Urteil von 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. Honorare sind seither frei verhandelbar – in der Praxis richten sich viele Büros aber weiterhin nach der HOAI-Struktur, weil sie den Aufwand fair abbildet. Eine erste Einschätzung des Gesamthonorars liefert unser HOAI-Rechner.

Preisangaben als Richtwerte (Stand 2026)

Die genannten Werte sind Orientierungsgrößen. Der tatsächliche Preis hängt von Baukosten, Konstruktionsart, Honorarzone, Umfang der beauftragten Leistungsphasen und der regionalen Marktlage ab. Ein Holzbau mit komplexer Dachgeometrie liegt deutlich über einem einfachen Massivbau.

Diese Faktoren treiben den Preis

Vier Punkte beeinflussen das Honorar besonders stark. Erstens die Bauweise: Massivbau ist meist einfacher zu rechnen als Holz- oder Stahlbau mit vielen Anschlussdetails. Zweitens die Geometrie – Erker, Auskragungen und große Spannweiten erhöhen den Aufwand deutlich. Drittens der Baugrund, denn schlechter Boden verlangt aufwendigere Fundamente. Und viertens die Vollständigkeit der Unterlagen: Wer präzise Architektenpläne liefert, spart Rückfragen und damit Zeit.

Tragwerksplanung im Bestand

Bei Sanierungen und Umbauten wird die Statik anspruchsvoller als im Neubau. Der Grund liegt in der Unsicherheit: Was tatsächlich in Wänden und Decken steckt, zeigt sich oft erst beim Öffnen. Alte Statikunterlagen fehlen häufig, und historische Bauweisen folgen anderen Regeln als heutige Normen.

Typische Anlässe sind der Wanddurchbruch für ein offenes Wohnzimmer, der Dachgeschossausbau mit höheren Lasten, eine Aufstockung oder der Einbau einer Dachgaube. In allen Fällen muss geprüft werden, ob die bestehende Konstruktion die neuen Kräfte aufnehmen kann. In unseren Bauprojekten in Stuttgart und ganz Deutschland zeigt sich immer wieder: Ein Bestandsaufmaß und eine Bauteilöffnung vorab kosten wenig, verhindern aber teure Überraschungen mitten in der Kernsanierung.

Nie ohne Statik durchbrechen

Ein Wanddurchbruch in einer tragenden Wand ohne statischen Nachweis ist nicht nur baurechtlich unzulässig, sondern lebensgefährlich. Ob eine Wand tragend ist, lässt sich nicht sicher am Klopfgeräusch erkennen. Lassen Sie das grundsätzlich vom Tragwerksplaner beurteilen – auch bei scheinbar kleinen Öffnungen.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Damit die Planung reibungslos läuft, sollten Sie diese Reihenfolge einhalten:

  • Frühzeitig einbinden: Holen Sie den Statiker bereits in der Vorplanung dazu, solange das Tragsystem noch offen ist und Alternativen möglich sind.
  • Unterlagen bereitstellen: Architektenpläne, Baugrundgutachten und bei Bestandsgebäuden alle vorhandenen Altunterlagen beschleunigen die Arbeit erheblich.
  • Leistungsumfang klären: Legen Sie schriftlich fest, welche Leistungsphasen beauftragt sind – insbesondere, ob die Ausführungsplanung nach LPH 5 dazugehört.
  • Prüfung einplanen: Klären Sie früh, ob eine Prüfstatik nötig ist, und berücksichtigen Sie die Prüfzeit im Terminplan.
  • Umsetzung kontrollieren: Vereinbaren Sie eine Bewehrungsabnahme, damit die Pläne auf der Baustelle auch eingehalten werden.

Fazit

Die Tragwerksplanung ist die rechnerische Grundlage für ein sicheres Bauwerk – und ein unterschätzter Hebel bei den Baukosten. Sie umfasst sechs Leistungsphasen, deren Schwerpunkt mit 70 Prozent des Honorars klar auf Genehmigungs- und Ausführungsplanung liegt. Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass die Phase 5 mit Schal- und Bewehrungsplänen enthalten ist, sonst fehlen der Baustelle die entscheidenden Unterlagen.

Mit 0,5 bis 2 Prozent der Baukosten ist die Tragwerksplanung gut investiertes Geld, gerade wenn Statiker und Architekt früh zusammenarbeiten. Weiterführende Ratgeber: HOAI-Rechner für Planungshonorare und Gebäudeklassen GK 1–5.

Häufige Fragen zur Tragwerksplanung

Was macht ein Tragwerksplaner?

Der Tragwerksplaner, im Alltag Statiker genannt, ermittelt alle Lasten, die auf ein Bauwerk wirken, und berechnet, wie diese Kräfte sicher in den Baugrund abgeleitet werden. Er erstellt den Standsicherheitsnachweis, dimensioniert Fundamente, Wände, Decken und Träger und liefert Positionspläne sowie Schal- und Bewehrungspläne für die Ausführung.

Wie viele Leistungsphasen hat die Tragwerksplanung?

Sechs. Nach HOAI § 51 umfasst die Tragwerksplanung die Leistungsphasen 1 bis 6: Grundlagenermittlung (3 %), Vorplanung (10 %), Entwurfsplanung (15 %), Genehmigungsplanung (30 %), Ausführungsplanung (40 %) und Vorbereitung der Vergabe (2 %). Die Objektüberwachung gehört anders als bei der Architektenleistung nicht zum Grundleistungsbild.

Was kostet ein Statiker für ein Einfamilienhaus?

Üblich sind 0,5 bis 2 Prozent der Baukosten. Für ein typisches Einfamilienhaus liegt die Spanne in der Praxis bei etwa 1.500 bis 4.500 Euro, abhängig von Baukosten, Honorarzone und beauftragtem Leistungsumfang. Stundensätze bewegen sich meist zwischen 80 und 120 Euro. Alle Angaben sind Richtwerte.

Sind die HOAI-Honorare für Statiker verbindlich?

Nein, nicht mehr. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht verbindlich, Honorare sind frei verhandelbar. In der Praxis orientieren sich viele Ingenieurbüros dennoch weiterhin an der HOAI-Struktur, weil sie den tatsächlichen Aufwand gut abbildet.

Wann ist eine Prüfstatik nötig?

Das hängt vom Landesrecht und vor allem von der Gebäudeklasse ab. Grundsätzlich gilt: Je größer und komplexer das Bauwerk, desto wahrscheinlicher die Prüfpflicht. Bei kleinen Wohngebäuden niedriger Gebäudeklassen entfällt sie in manchen Bundesländern, bei höheren Klassen und Sonderbauten ist die Prüfung durch einen Prüfingenieur oder die Bauaufsicht Standard.

Brauche ich für einen Wanddurchbruch eine Statik?

Ja, sobald eine tragende Wand betroffen ist. Ohne statischen Nachweis ist der Durchbruch baurechtlich unzulässig und im Ernstfall lebensgefährlich. Ob eine Wand tragend ist, lässt sich nicht zuverlässig durch Abklopfen feststellen – das muss ein Tragwerksplaner beurteilen, auch bei kleineren Öffnungen.

Was ist der Unterschied zwischen Statik und Tragwerksplanung?

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, meinen aber Unterschiedliches. „Statik” bezeichnet das Ergebnis, also die statische Berechnung beziehungsweise den Standsicherheitsnachweis. Tragwerksplanung ist der übergeordnete Planungsprozess nach HOAI, der von der Grundlagenermittlung über die Berechnung bis zu den Bewehrungsplänen reicht.

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