Wer 2026 die Heizung tauschen, dämmen oder das ganze Haus sanieren möchte, stößt früher oder später auf zwei Namen: BAFA und KfW. Beide vergeben staatliche Fördergelder für energetische Maßnahmen, doch sie sind für ganz unterschiedliche Bereiche zuständig. Die Frage „BAFA oder KfW?” lässt sich deshalb selten mit einem einfachen Entweder-oder beantworten – oft brauchen Sie sogar beide. Wir erklären Ihnen, wer 2026 welche Maßnahme fördert, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie Sie die Programme so kombinieren, dass am Ende das meiste für Sie herausspringt.
- Den Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme) fördert seit 2024 ausschließlich die KfW mit bis zu 70 % Zuschuss, maximal 21.000 € pro Wohneinheit.
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) und an der Anlagentechnik sowie die Heizungsoptimierung fördert das BAFA mit 15 %, mit Sanierungsfahrplan 20 %.
- Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es bei der KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Kredit (KfW 261) mit Tilgungszuschuss.
- Verschiedene Maßnahmen lassen sich kombinieren – dieselbe Maßnahme darf aber nicht doppelt gefördert werden.
- In jedem Fall gilt: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Auftrag vergeben.
Kostenlose Förderberatung anfragen Zur BAFA-Förderberatung
BAFA und KfW – die Aufgabenteilung 2026
Beide Förderstellen arbeiten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das ist das gemeinsame Dach, unter dem nahezu alle Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden laufen. Die Aufgaben sind dabei klar verteilt. Das BAFA, also das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kümmert sich um die einzelnen Effizienzmaßnahmen rund um die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist seit Anfang 2024 für den Heizungstausch sowie für die großen Sanierungen zum Effizienzhaus zuständig.
Diese Trennung ist relativ neu. Bis Ende 2023 lief die Heizungsförderung noch über das BAFA – viele ältere Ratgeber und Erfahrungsberichte sind deshalb überholt. Wenn Sie heute eine Wärmepumpe einbauen lassen, stellen Sie den Antrag also bei der KfW, nicht beim BAFA. Genau dieser Punkt sorgt in der Praxis häufig für Verwirrung, weshalb wir gleich noch genauer darauf eingehen.
Ein wichtiger Unterschied steckt außerdem in der Art der Förderung: Sowohl beim BAFA als auch beim KfW-Heizungsprogramm handelt es sich um einen direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Nur das große Sanierungsprogramm KfW 261 funktioniert als zinsgünstiger Kredit mit Teilerlass. Für eine umfassende energetische Sanierung lohnt es sich daher, beide Wege von Anfang an gemeinsam zu denken.
Was die KfW 2026 fördert
Die KfW deckt 2026 zwei große Bereiche ab: den Heizungstausch über das Zuschussprogramm 458 und die Komplettsanierung über den Förderkredit 261. Beide richten sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, unterscheiden sich aber grundlegend in Aufbau und Höhe.
Heizungstausch über die KfW 458
Das Förderprogramm KfW 458 ist die zentrale Heizungsförderung. Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder Solarthermie. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf maximal 30.000 € gedeckelt, sodass sich eine maximale Zuschusshöhe von 21.000 € pro Wohneinheit ergibt. Über mehrere Boni, auf die wir weiter unten im Detail eingehen, lässt sich die Förderquote auf bis zu 70 % steigern.
Ganze Sanierung über den KfW-Kredit 261
Wer nicht nur die Heizung, sondern das ganze Haus auf einen modernen Standard bringen will, schaut sich den KfW-Kredit 261 an. Das lohnt sich besonders bei einer umfassenden Sanierung, etwa beim seriellen Sanieren. Hier erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Ein Teil der Kreditsumme – je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 % und 45 % – müssen Sie nicht zurückzahlen. Was die einzelnen Stufen bedeuten und wie Sie sie erreichen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag dazu, was ein Effizienzhaus ist.
Für beide KfW-Programme brauchen Sie einen zugelassenen Energie-Experten, der die Maßnahmen bestätigt. Das machen wir für Sie im Rahmen unserer KfW-Energieberatung – inklusive der technischen Projektbeschreibung, die der Antrag zwingend voraussetzt.
Was das BAFA 2026 fördert
Beim BAFA dreht sich alles um die sogenannten Einzelmaßnahmen der BEG – kurz BEG EM. Gefördert werden alle Schritte, die ein Gebäude effizienter machen, ohne dass gleich die Heizung getauscht wird. Dazu gehören in erster Linie die Gebäudehülle und die Anlagentechnik.
Konkret zahlt das BAFA Zuschüsse für die Dämmung von Fassade, Dach, Keller und Geschossdecken, für den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie für sommerlichen Wärmeschutz. Auch die Anlagentechnik fällt darunter, etwa eine neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder smarte Steuerungstechnik. Ein dritter Block ist die Heizungsoptimierung, also zum Beispiel der hydraulische Abgleich – die Feineinstellung der Heizungsventile, damit jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge bekommt.
Der Zuschuss liegt grundsätzlich bei 15 % der förderfähigen Kosten. Haben Sie vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, kommen noch einmal 5 % iSFP-Bonus obendrauf – macht insgesamt 20 %. Pro Wohngebäude sind dabei förderfähige Kosten von 30.000 € im Jahr ansetzbar, mit Sanierungsfahrplan erhöht sich diese Grenze sogar auf 60.000 €. Eine ausführliche Übersicht aller Zuschüsse finden Sie auf unserer Seite zur BAFA-Förderung.
Den 5-Prozent-Bonus gibt es nur, wenn der Sanierungsfahrplan vor der jeweiligen Maßnahme vorliegt. Wer zuerst dämmt und erst danach den iSFP erstellen lässt, verschenkt den Bonus für diese Maßnahme.
BAFA vs. KfW – der direkte Vergleich
Damit Sie die Zuständigkeiten klar auseinanderhalten können, haben wir die beiden Förderstellen einander gegenübergestellt. Die Tabelle zeigt auf einen Blick, wer was fördert und in welcher Form.
| Kriterium | BAFA (BEG EM) | KfW |
|---|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe & Co.) | ✗ Nein | ✓ Ja (458) |
| Dämmung, Fenster, Türen | ✓ Ja | ✗ Nein |
| Anlagentechnik & Lüftung | ✓ Ja | ✗ Nein |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | ✗ Nein | ✓ Ja (261) |
| Art der Förderung | ✓ Zuschuss | ~ Zuschuss (458) / Kredit (261) |
| Förderhöhe | ~ 15–20 % | ✓ bis 70 % (458) |
Die Boni der KfW-Heizungsförderung im Detail
Die 70 % beim Heizungstausch erreichen Sie nur, wenn mehrere Boni zusammenkommen. Sie alle bauen auf der Grundförderung von 30 % auf und lassen sich miteinander kombinieren – allerdings ist die Förderung insgesamt bei 70 % gedeckelt. Wir gehen die drei wichtigsten Boni für Sie durch.
- Für alle förderfähigen Heizungen
- Ohne Zusatzbedingung
- Beim Tausch alter Öl-/Gasheizungen
- 2026 in voller Höhe
- Einkommen bis 40.000 €/Jahr
- Nur selbstnutzend
Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %)
Diesen Bonus erhalten selbstnutzende Eigentümer, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gasheizung austauschen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus belohnt also den schnellen Umstieg – und gilt bis Ende 2028 in voller Höhe von 20 %. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wer früher tauscht, sichert sich somit den höchsten Satz.
Einkommensbonus (+30 %)
Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 € im Jahr, kommt der Einkommensbonus von 30 % hinzu. Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus Ihrem Steuerbescheid – das liegt in der Regel deutlich niedriger. Auch dieser Bonus gilt nur für Eigentümer, die das Haus selbst bewohnen.
Effizienzbonus (+5 %)
Wer sich für eine besonders effiziente Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290) entscheidet, bekommt zusätzlich 5 %. Da moderne Geräte ohnehin zunehmend auf natürliche Kältemittel setzen, ist dieser Bonus oft leichter zu erreichen, als viele denken.
BAFA und KfW clever zusammen nutzen
Hier liegt der eigentliche Schlüssel zur höchsten Förderung: Sie dürfen beide Töpfe nutzen, solange es um getrennte Maßnahmen geht. Tauschen Sie also die Heizung und dämmen gleichzeitig die Fassade, läuft die Heizung über die KfW (458) und die Dämmung über das BAFA. Beide Zuschüsse erhalten Sie nebeneinander.
Was dagegen nicht erlaubt ist: dieselbe Maßnahme aus zwei Bundesprogrammen gleichzeitig zu fördern. Eine Doppelförderung der Wärmepumpe über KfW und BAFA ist ausgeschlossen. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland erleben wir oft, dass genau diese Kombination – Wärmepumpe plus Dämmpaket – die größten Einsparungen bringt, weil die gut gedämmte Hülle die Wärmepumpe effizienter laufen lässt.
Eine bessere Dämmung senkt die nötige Vorlauftemperatur und damit den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Wer beide Maßnahmen zusammen plant, holt nicht nur mehr Förderung heraus, sondern senkt langfristig auch die Betriebskosten spürbar.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe und Dämmung kombiniert
Wie viel am Ende zusammenkommt, zeigen wir Ihnen an einem typischen Fall: ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, in dem eine über 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe getauscht und gleichzeitig die Fassade gedämmt wird. Die Heizung läuft über die KfW, die Dämmung über das BAFA.
| Maßnahme | Förderstelle | Förderfähige Kosten | Quote | Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (Heizungstausch) | KfW 458 | 30.000 € | 50 % (30 % + 20 %) | 15.000 € |
| Fassadendämmung | BAFA (BEG EM) | 20.000 € | 15 % | 3.000 € |
| Summe | — | 50.000 € | — | 18.000 € |
In diesem Beispiel kommen 18.000 € Zuschuss zusammen, ganz ohne Rückzahlung. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 €, hebt der Einkommensbonus die Heizungsförderung auf bis zu 70 % – dann wären allein für die Wärmepumpe 21.000 € drin. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt zudem der BAFA-Zuschuss auf 20 %.
Die Kosten und Quoten sind ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Ihre tatsächliche Förderung hängt von Gebäude, Einkommen, gewählter Technik und den genauen Kosten ab – wir rechnen Ihren Fall im Beratungsgespräch konkret durch.
Die richtige Antragsreihenfolge
Egal ob BAFA oder KfW – der wichtigste Grundsatz lautet: Der Förderantrag muss immer gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie einen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Holen Sie also ruhig Angebote ein, unterschreiben Sie aber noch nichts, bevor die Förderung beantragt ist. Bei einem kombinierten Projekt gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor.
- Bestandsaufnahme und Beratung: Gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten klären Sie, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderung jeweils greift. Hier entsteht auch die Grundlage für einen möglichen Sanierungsfahrplan.
- BAFA-Antrag für die Hüllmaßnahmen: Für Dämmung, Fenster oder Lüftung stellen Sie den Zuschussantrag im BAFA-Portal – bevor Sie den Handwerksbetrieb beauftragen.
- KfW-Antrag für den Heizungstausch: Parallel beantragen Sie über das zugelassene Fachunternehmen und Ihren Experten den Zuschuss 458 bei der KfW – ebenfalls vor Vertragsabschluss.
- Umsetzung und Nachweis: Erst nach den Förderzusagen beauftragen Sie die Arbeiten. Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein, und die Zuschüsse werden ausgezahlt.
Steuerbonus als Alternative (§ 35c EStG)
Es gibt einen dritten Weg, den viele übersehen: den steuerlichen Sanierungsbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz. Statt eines Zuschusses ziehen Sie hier 20 % der Kosten über drei Jahre verteilt von Ihrer Steuerschuld ab – maximal 40.000 € je Wohnobjekt. Das ist besonders dann interessant, wenn Sie keine BAFA- oder KfW-Förderung beantragen möchten oder können.
Wichtig zu wissen: Steuerbonus und staatliche Förderung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Sie müssen sich also entscheiden. Für selbstnutzende Eigentümer mit höherem Einkommen, die keinen Einkommensbonus bekommen, kann der Steuerbonus dennoch attraktiv sein. Welcher Weg sich rechnet, lässt sich am besten in einer individuellen Energieberatung durchrechnen.
Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?
Die Faustregel ist einfacher, als es zunächst klingt. Tauschen Sie nur die Heizung, ist die KfW 458 Ihr Programm. Geht es um Dämmung, Fenster oder Lüftung, landen Sie beim BAFA. Wollen Sie beides, nutzen Sie beide Programme parallel. Und planen Sie eine umfassende Sanierung mit dem Ziel Effizienzhaus, lohnt der Blick auf den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss.
- Gebäudehülle & Technik
- Zuschuss 15–20 %
- Zinsgünstiger Kredit
- Tilgungszuschuss 5–45 %
- Beide Töpfe parallel nutzen
- Nicht dieselbe Maßnahme doppelt
Für die Auslegung einer neuen Wärmepumpe brauchen Sie ohnehin eine fundierte Heizlastberechnung, die zeigt, welche Leistung Ihr Gebäude tatsächlich benötigt. Damit vermeiden Sie eine überdimensionierte und teure Anlage. Welcher Förderweg in Ihrem Fall am meisten bringt, hängt von Einkommen, Gebäudezustand und Sanierungsumfang ab – pauschale Antworten führen hier oft in die Irre.
Die genannten Quoten und Höchstbeträge entsprechen dem Stand der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Jahr 2026. Förderbedingungen können sich ändern – für Ihr konkretes Vorhaben prüfen wir die aktuellen Werte im Beratungsgespräch.
Fazit
BAFA oder KfW ist 2026 selten eine echte Entweder-oder-Frage. Die KfW fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 % Zuschuss und große Sanierungen über einen zinsgünstigen Kredit, während das BAFA die Gebäudehülle und die Anlagentechnik mit 15 bis 20 % bezuschusst. Wer beide Töpfe geschickt für verschiedene Maßnahmen nutzt und die Antragsreihenfolge einhält, holt das Maximum heraus. Entscheidend ist, vor jedem Auftrag den passenden Antrag zu stellen und die Programme nicht für dieselbe Maßnahme zu doppeln.
Weiterführende Artikel: Was ist ein Effizienzhaus?, Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und KfW-Energieberatung.
Häufige Fragen zu BAFA und KfW 2026
Zuständigkeit und Höhe der Förderung
Für den Heizungstausch ist seit dem 1. Januar 2024 ausschließlich die KfW zuständig, über das Zuschussprogramm 458. Das BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung und die Heizungsoptimierung. Wer also eine Wärmepumpe einbauen lässt, stellt den Antrag bei der KfW, nicht beim BAFA.
Die Grundförderung beträgt 30 %. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), dem Einkommensbonus (30 %) und dem Effizienzbonus (5 %) sind insgesamt bis zu 70 % möglich. Die förderfähigen Kosten sind beim Einfamilienhaus auf 30.000 € gedeckelt, sodass maximal 21.000 € Zuschuss je Wohneinheit ausgezahlt werden.
Antrag, Kombination und Beratung
Ja, sofern es um getrennte Maßnahmen geht. Den Heizungstausch fördert die KfW, die gleichzeitige Fassadendämmung das BAFA – beide Zuschüsse erhalten Sie nebeneinander. Verboten ist nur, dieselbe Maßnahme doppelt aus zwei Bundesprogrammen zu fördern.
Immer vorher. Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW muss der Antrag vor Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Angebote dürfen Sie einholen, einen Auftrag aber erst nach der Förderzusage erteilen. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich.
Einen Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen – so funktionieren die BAFA-Förderung und die KfW-Heizungsförderung 458. Der KfW-Kredit 261 dagegen ist ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss: Ein Teil der Summe wird erlassen, der Rest wird zurückgezahlt. Für reine Einzelmaßnahmen ist der Zuschuss meist die unkompliziertere Wahl.
Ja. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt bis Ende 2028 in voller Höhe von 20 %, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gasheizung tauschen (bei Gas und Biomasse mindestens 20 Jahre alt). Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent. Wer früher tauscht, bekommt also mehr.
Für die KfW-Programme ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte Pflicht – er bestätigt die Maßnahmen und erstellt die nötigen Nachweise. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung in vielen Fällen ebenfalls nötig. Diese Aufgabe machen wir im Rahmen unserer Energieberatung komplett für Sie.

