Die Heizungsförderung ändert sich gerade stark – und zwar sehr kurzfristig. Denn seit dem 9. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase bei KfW und BAFA, und ab dem 21. Juli 2026 gelten neue, teils deutlich niedrigere Förderbedingungen. Für alle, die ihre Heizung tauschen möchten, ist deshalb jetzt entscheidend, welche Konditionen für den eigenen Antrag gelten. Wir erklären Ihnen daher, was gerade passiert, welcher Stichtag wichtig war und was Sie jetzt konkret tun können – je nachdem, ob Sie bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) haben oder nicht.
- Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase – in dieser Zeit können bei KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) erstellt werden.
- Wer bereits eine gültige BzA besitzt, kann seinen Antrag dank Vertrauensschutz aber noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen stellen.
- Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue, niedrigere Förderbedingungen – unter anderem sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent.
- Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zwar bestehen; gekürzt werden vor allem Boni und die förderfähigen Kosten.
- Ob und wie viel Förderung für Ihr Vorhaben noch möglich ist, klären wir in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Was gerade passiert: Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026
Die Bundesregierung fährt die staatliche Förderung für den Heizungstausch zurück und spart dadurch bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro. Zunächst hat der Haushaltsausschuss den Kürzungen zugestimmt, danach ging die Umsetzung sehr schnell. Damit KfW und BAFA ihre Systeme umstellen können, gibt es deshalb vom 9. bis 20. Juli 2026 eine Umstellungsphase.
Während dieser Zeit können weder neue BzA bei der KfW noch neue technische Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Wer allerdings schon eine gültige BzA besitzt, kann seinen Antrag weiterhin bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab dem 21. Juli 2026 läuft die Förderung dann wieder vollständig an – allerdings zu den neuen, niedrigeren Konditionen.
Neue Vorhaben können in dieser Phase noch nicht starten, weil sich keine neue BzA erstellen lässt. Wer also neu einsteigen möchte, muss den 21. Juli abwarten – dann gelten aber bereits die schlechteren Bedingungen.
Der Stichtag 8. Juli: Warum die BzA jetzt entscheidend ist
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist die Voraussetzung für Ihren KfW-Förderantrag – ein Fachunternehmen oder ein Energieberater stellt sie aus. Genau hier lag der entscheidende Stichtag: Denn bis zum 8. Juli 2026, 24:00 Uhr, also kurz vor der Umstellungsphase, konnten Betriebe eine BzA (bei der KfW) oder eine TPB (beim BAFA) noch zu den alten Konditionen erstellen. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen.
Damit trotzdem niemand mitten im Prozess sein Vorhaben verliert, gibt es einen sogenannten Vertrauensschutz. Wer nämlich eine gültige BzA oder TPB besitzt, aber noch keinen Antrag gestellt hat, darf ihn während der Umstellungsphase weiterhin zu den besseren Konditionen einreichen. Außerdem bleiben bereits erteilte Zusagen und schon eingereichte Anträge gültig und werden wie gewohnt geprüft. Wichtig ist dabei die genaue Stichtagsregelung: Anträge zu den alten Konditionen sind noch bis zum 20. Juli möglich – bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr. Eine KfW-BzA bleibt danach zwar sechs Monate gültig und lässt sich weiter nutzen, dann jedoch nur noch zu den neuen Bedingungen; eine BAFA-TPB verliert nach dem Stichtag hingegen ihre Gültigkeit. Für Sie heißt das deshalb: Der Zeitpunkt der BzA entscheidet darüber, welche Förderhöhe für Ihr Projekt gilt.
Wenn Sie bereits eine gültige BzA haben, sollten Sie den Förderantrag noch während der Umstellungsphase (bis 20. Juli) einreichen, um sich so die bisherigen Konditionen zu sichern. Gern übernehmen wir den Antrag für Sie.
Das ändert sich ab 21. Juli 2026
Ab dem 21. Juli greifen die neuen Bedingungen automatisch für alle Anträge mit neuer BzA und TPB. Zwar bleibt die Grundförderung von 30 Prozent bestehen, doch mehrere Boni werden gekürzt oder gestrichen, und außerdem sinken die förderfähigen Kosten. Damit Sie alles auf einen Blick sehen, haben wir die wichtigsten Punkte gegenübergestellt.
Die neuen Konditionen im Überblick
| Merkmal | Bisher | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (bleibt) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, ab 1.2.2027 halbjährlich −4 Pp, ab Mitte 2028 entfällt er |
| Max. förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € (ab 1.2.2027 alle 6 Monate −750 €) |
| Effizienzbonus (Wärmepumpe) | vorhanden | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | vorhanden | entfällt |
| Einkommensbonus (selbstnutzende Eigentümer) | 30 % bis 40.000 € zvE | gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zvE |
| Familienzuschlag (mind. 1 minderj. Kind) | – | −10.000 € auf das anzusetzende Einkommen |
| Wertschöpfungsbonus (EU-Wärmepumpe) | – | 15 % geplant ab Q1 2027 |
Wer profitiert – und wer weniger bekommt
Unterm Strich kann die Förderung für Haushalte mit niedrigem Einkommen sogar steigen, während sie für mittlere und höhere Einkommen spürbar sinkt. Zudem wird der Heizungswechsel selbst technologieoffener geregelt – die Details dazu erklären wir auf unserer Seite zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Was bedeutet das jetzt für Sie?
Wie Sie am besten vorgehen, hängt vor allem davon ab, wie weit Ihr Vorhaben schon ist. Deshalb haben wir die zwei typischen Situationen für Sie aufgeschlüsselt.
Sie haben bereits eine gültige BzA
Dann sind Sie in der besten Ausgangslage. Denn dank Vertrauensschutz können Sie Ihren Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen, höheren Konditionen einreichen. Warten Sie damit allerdings nicht bis zum letzten Tag, sondern reichen Sie den Antrag zügig ein. Gern übernehmen wir außerdem den ganzen Antrag und achten darauf, dass Sie alle Boni bekommen, die Ihnen zustehen.
Sie haben noch keine BzA
Da der Stichtag am 8. Juli abgelaufen ist und sich während der Umstellungsphase keine neue BzA erstellen lässt, können Sie die alten Konditionen für ein neues Vorhaben leider nicht mehr sichern. Für Sie gelten deshalb ab dem 21. Juli die neuen Bedingungen. Trotzdem ist das kein Grund, das Projekt aufzuschieben: Denn auch mit den neuen Konditionen bleibt ein Heizungstausch attraktiv, und vor allem entscheidet die richtige Planung darüber, wie viel Förderung Sie am Ende ausschöpfen. In unseren Projekten in der Region Stuttgart und bundesweit sehen wir nämlich, dass eine saubere Heizlastberechnung und die passende Bonus-Kombination den größten Unterschied machen.
Die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken außerdem ab 1. Februar 2027 in Halbjahresschritten weiter. Wer also zeitnah plant, sichert sich das jeweils höhere Niveau – je früher, desto besser.
Ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder ein anderer Weg für Sie sinnvoll ist, prüfen wir gemeinsam. Einen Überblick über die Technik finden Sie zunächst auf unserer Seite zur Wärmepumpe, und alle Details zur staatlichen Unterstützung dann auf unserer Seite zur BAFA-Förderung.
Fazit: Schnell handeln, aber richtig planen
Damit ist klar: Die Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 ist die Brücke zu einem neuen, schlankeren Fördersystem ab dem 21. Juli. Wer also eine gültige BzA hat, sollte den Antrag jetzt zügig zu den alten Konditionen stellen. Wer dagegen neu einsteigt, plant am besten frühzeitig, um das jeweils höchste Niveau noch mitzunehmen. In beiden Fällen begleiten wir Sie – von der Heizlastberechnung über die passende Bonus-Strategie bis zum fertigen Antrag. Mehr dazu finden Sie außerdem unter Gebäudemodernisierungsgesetz, BAFA-Förderung und Energieberatung.
Stand: 9. Juli 2026. Grundlage ist die KfW-Pressemitteilung „Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG – Start Umstellungsphase” (08.07.2026), ergänzt um die BEG-Eckpunkte des BMWE sowie die Berichte von energie-fachberater.de und dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Förderung hängt von der Verfügbarkeit der Bundesmittel ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien.
Ja, aber nur mit einer gültigen Bestätigung zum Antrag (BzA) oder technischen Projektbeschreibung (TPB), die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurde. Denn dank Vertrauensschutz können Sie den Antrag dann noch bis 20. Juli zu den bisherigen Konditionen bei KfW oder BAFA einreichen. Neue BzA lassen sich in dieser Phase allerdings nicht erstellen.
Da der Stichtag zur Erstellung einer BzA am 8. Juli 2026 abgelaufen ist und sich während der Umstellungsphase keine neue BzA erstellen lässt, können Sie die alten Konditionen für ein neues Vorhaben nicht mehr sichern. Ab dem 21. Juli lassen sich aber wieder BzA erstellen und Anträge stellen – dann jedoch zu den neuen, reduzierten Förderbedingungen.
Die neuen Konditionen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Ab diesem Tag werden Anträge mit neuer BzA und TPB deshalb automatisch nach den neuen Bedingungen bewertet.
Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen. Gekürzt werden dagegen vor allem die Boni und die förderfähigen Kosten: So sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent – er wird ab Februar 2027 weiter abgesenkt und entfällt ab Mitte 2028 ganz. Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit fallen von 30.000 auf 28.000 Euro (ab 1. Februar 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro, bis 22.000 Euro Ende 2030). Außerdem entfallen Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer wird stärker gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag: Pro Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch rutschen Familien häufig in eine höhere Bonusstufe.
Ja. Denn auch nach der Umstellung bleiben spürbare Zuschüsse möglich, vor allem für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Entscheidend ist deshalb die richtige Planung und Bonus-Kombination. Und weil die förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 in Halbjahresschritten weiter sinken, lohnt sich frühzeitiges Handeln besonders.


