Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein unverzichtbares Dokument für alle, die eine KfW-Förderung für energieeffiziente Sanierungs- oder Bauprojekte in Anspruch nehmen möchten. Sie dient als offizieller Nachweis darüber, dass die geplanten Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen und somit als förderfähig eingestuft werden. Diese Anforderungen wurden festgelegt, um sicherzustellen, dass staatlich geförderte Bau- oder Sanierungsmaßnahmen tatsächlich zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen und langfristig Energiekosten einsparen.
Die BzA ist eine Voraussetzung für den Erhalt von KfW-Fördermitteln und wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt. Dieser überprüft das Bauvorhaben auf seine energetische Effizienz und stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen den aktuellen Förderkriterien entsprechen. Ohne eine gültige BzA kann kein Antrag auf Förderung gestellt werden, da sie als Qualitätssicherung dient und Missbrauch von Fördermitteln verhindert.
Das Ziel der BzA besteht darin, sicherzustellen, dass ausschließlich Bau- oder Sanierungsprojekte finanziell unterstützt werden, die eine messbare Verbesserung der Energieeffizienz bewirken. Dies trägt nicht nur dazu bei, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, sondern unterstützt auch die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Durch die Förderung energieeffizienter Maßnahmen sollen die CO₂-Emissionen reduziert und die Nutzung erneuerbarer Energien weiter ausgebaut werden.
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In diesem ausführlichen Beitrag erklären wir:
- Was die BzA ist und warum sie wichtig ist
- Welche Schritte zur Erstellung notwendig sind
- Welche Rolle sie im gesamten Förderprozess spielt
- Welche häufigen Fragen Antragsteller haben
1. Was ist die Bestätigung zum Antrag (BzA)?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein essenzieller Nachweis, der im Rahmen der KfW-Förderprogramme für energieeffiziente Bau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist. Dieses Dokument wird von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt und bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen.
Die KfW legt detaillierte Kriterien für förderfähige Maßnahmen fest, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel nur für Projekte verwendet werden, die nachweislich zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung der Wärmedämmung, der Austausch ineffizienter Heizsysteme oder der Einsatz erneuerbarer Energien.
Warum ist die BzA wichtig?
Die BzA gewährleistet:
- Dass geplante Maßnahmen den KfW-Standards entsprechen
- Eine hohe Qualität der energetischen Sanierung
- Den Zugang zu staatlichen Fördermitteln
- Einen reibungslosen Ablauf des Förderprozesses
Die BzA bildet die Grundlage für die spätere Bestätigung nach Durchführung (BnD), die zur endgültigen Auszahlung der Fördermittel erforderlich ist.
2. Wer erstellt die BzA?
Die BzA wird ausschließlich von zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Diese Experten sind in der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen und haben spezielle Schulungen absolviert, um Förderanträge korrekt zu bewerten.
Typische Aufgaben des Energieeffizienz-Experten:
- Prüfung der Gebäudedaten und Baupläne
- Berechnung des Energieeinsparpotenzials
- Erstellung der BzA im Online-Tool der KfW
- Unterstützung bei der Antragsstellung
3. Schritte zur Erstellung der BzA
Die Beantragung der BzA erfolgt in mehreren Schritten. Hier ein Überblick über den Ablauf:
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten | Der Antragsteller sucht sich einen zertifizierten Experten, der das Vorhaben prüft. |
2. Erhebung der Gebäudedaten | Alle relevanten Daten zum Gebäude und den geplanten Maßnahmen werden erfasst. |
3. Berechnung der Energieeffizienz | Der Experte prüft, ob die Maßnahmen die KfW-Kriterien erfüllen. |
4. Erstellung der BzA | Die BzA wird über das KfW-Online-Tool erstellt und geprüft. |
5. Übermittlung an den Antragsteller | Der Antragsteller erhält die BzA und kann den Förderantrag einreichen. |
Tipp: Je früher Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen, desto reibungsloser verläuft der Prozess!
4. Die BzA im Förderprozess
Die BzA ist ein zentraler Bestandteil des KfW-Förderprogramms. Nach der Genehmigung durch die KfW erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen. Danach wird eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt, die Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel ist.
Ablauf des Förderprozesses mit BzA:
- BzA-Erstellung → Energieeffizienz-Experte prüft das Vorhaben
- Antragstellung bei der KfW → Förderantrag wird mit BzA eingereicht
- Bewilligung der KfW → Antrag wird genehmigt
- Umsetzung der Maßnahmen → Bau- oder Sanierungsarbeiten beginnen
- Erstellung der BnD → Nach Abschluss bestätigt der Experte die Durchführung
- Auszahlung der Fördermittel → KfW überweist Zuschuss oder Kredit
5. Wichtige Hinweise für Antragsteller
- Rechtzeitige Beauftragung: Die BzA muss vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen vorliegen.
- Gültigkeit der BzA: Sie ist in der Regel sechs Monate gültig.
- Änderungen während der Bauphase: Falls sich Maßnahmen ändern, muss die BzA aktualisiert werden.
- Sorgfältige Dokumentation: Alle relevanten Unterlagen sollten gut aufbewahrt werden.
6. Häufige Fragen zur BzA
Wann sollte die BzA erstellt werden?
Die BzA muss vor der Antragstellung bei der KfW vorliegen. Am besten sollte sie so früh wie möglich erstellt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn sich während der Bauphase Änderungen ergeben?
Sollten sich die geplanten Maßnahmen ändern, muss die BzA entsprechend angepasst werden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienz-Experten.
Wie lange ist die BzA gültig?
Die BzA ist normalerweise sechs Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antrag gestellt und das Projekt gestartet werden.
7. Wie hoch ist die Förderung mit einer BzA?
Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen KfW-Programm und der Art der Maßnahmen ab. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die aktuellen Förderhöhen für 2025:
Maßnahme | Maximaler Zuschuss | Maximale Kreditsumme |
---|---|---|
Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster) | 15–50 % der Kosten | Bis zu 60.000 € pro Wohneinheit |
Effizienzhaus-Sanierung | Bis zu 45 % | Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit |
Heizungstausch (Erneuerbare Energien) | Bis zu 70 % der Kosten | Bis zu 30.000 € pro Wohneinheit |
Hinweis: Die genaue Förderhöhe richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes, den geplanten Maßnahmen und der Erfüllung spezifischer Förderbedingungen.
8. Fazit: Die BzA als Schlüssel zur KfW-Förderung
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein entscheidendes Dokument für alle, die eine KfW-Förderung nutzen möchten. Sie stellt sicher, dass geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahmen die notwendigen Anforderungen erfüllen und förderfähig sind.
Wichtige Punkte zur BzA auf einen Blick:
- Die BzA muss vor Beginn der Maßnahmen und vor Antragstellung bei der KfW erstellt werden.
- Sie wird ausschließlich von zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt.
- Sie ist Pflichtbestandteil vieler KfW-Förderprogramme.
- Nach Abschluss der Maßnahmen muss zusätzlich eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt werden.
- Ohne eine gültige BzA ist keine Förderung möglich.
Tipp: Planen Sie Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben frühzeitig und arbeiten Sie eng mit einem Energieeffizienz-Experten zusammen, um Verzögerungen im Förderprozess zu vermeiden!
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