Bei einer Entkernung bleibt vom Haus nur noch das Skelett übrig: tragende Wände, Decken, Dachstuhl und Fassade. Alles andere – Bodenbeläge, Estrich, Putz, Trockenbau, Türen, Leitungen, Heizung und Sanitär – wird herausgeholt. Danach steht das Gebäude im Rohbauzustand da, und Sie können praktisch wie bei einem Neubau planen. Genau deshalb ist die Entkernung der teuerste unsichtbare Posten jeder Sanierung: Sie sehen am Ende nichts davon, aber ohne sie geht nichts. Wir zeigen Ihnen, was das kostet, welche Pflichten Sie als Eigentümer haben und wo die Grenze zur Eigenleistung verläuft.
- Eine Entkernung kostet je nach Umfang etwa 20 bis 100 Euro pro Quadratmeter, im Altbau vor 1960 auch 60 bis 130 Euro.
- Schadstoffe treiben den Preis am stärksten: Mit Asbest liegen die Gesamtkosten schnell bei 70 bis 150 Euro pro Quadratmeter.
- Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 gilt Asbest als zu vermuten – Sie müssen dem Betrieb das Baujahr schriftlich mitteilen.
- Reine Innenarbeiten an nicht tragenden Bauteilen sind meist verfahrensfrei; sobald die Statik betroffen ist, wird es genehmigungspflichtig.
- Ab 10 Kubikmetern Abfall pro Maßnahme kommt zur Trennpflicht auch die Dokumentationspflicht dazu.
- Ein Einfamilienhaus ist in etwa zwei bis vier Wochen entkernt, mit Schadstoffsanierung ein bis drei Wochen länger.
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Was ist eine Entkernung?
Eine Entkernung ist der vollständige Rückbau des Innenausbaus bis auf die tragende Struktur. Übrig bleiben Fundament, tragende Wände, Geschossdecken, Treppenhauskern und meistens die Fassade. Alles, was Sie im bewohnten Zustand sehen und anfassen, verschwindet.
Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Denkmalschutz und der Stadterneuerung: Wenn eine historische Fassade erhalten bleiben soll, das Gebäude dahinter aber nicht mehr nutzbar ist, entkernt man es und baut das Innere neu auf. Heute steht der Begriff auch für den ganz normalen ersten Arbeitsschritt jeder Kernsanierung.
Teilentkernung oder Komplettentkernung?
Bei einer Teilentkernung nehmen Sie nur einzelne Bereiche zurück – etwa Bad und Küche samt Leitungen, während der Rest der Wohnung stehen bleibt. Die Komplettentkernung erfasst dagegen das gesamte Gebäude. Der Unterschied wirkt sich unmittelbar auf den Preis aus, weil bei der Teilentkernung deutlich mehr Schutzmaßnahmen für die verbleibenden Bereiche nötig sind.
Entkernung, Rückbau, Kernsanierung, Abriss: die Abgrenzung
Die vier Begriffe beschreiben unterschiedlich tiefe Eingriffe. Wer sie verwechselt, schreibt die falsche Leistung aus – und bekommt Angebote, die sich nicht vergleichen lassen.
| Begriff | Was passiert | Was bleibt | Wieder bewohnbar? |
|---|---|---|---|
| Entkernung | Innenausbau und Technik komplett raus | Rohbau, Tragstruktur, meist Fassade | ✗ Erst nach Wiederaufbau |
| Rückbau | Kontrolliertes Zerlegen, sortenrein getrennt | Je nach vereinbarter Tiefe | ~ Je nach Umfang |
| Kernsanierung | Entkernung plus vollständiger Neuaufbau | Am Ende ein neuwertiges Gebäude | ✓ Ja, das ist das Ziel |
| Abriss | Vollständige Beseitigung des Bauwerks | Nichts, meist auch keine Fundamente | ✗ Nein |
Praktisch heißt das: Die Entkernung ist der Arbeitsschritt, die Kernsanierung das Gesamtprojekt. Was danach kommt – Dämmung, Haustechnik, Innenausbau – und was das insgesamt kostet, haben wir im Beitrag zur Kernsanierung mit Kosten, Ablauf und Förderung aufgeschlüsselt.
- Estrich, Putz, Trockenbau
- Technik komplett raus
- Rohbau bleibt stehen
- Bauteil für Bauteil
- Sortenrein getrennt
- Tiefe frei wählbar
- Entkernung inklusive
- Kompletter Neuaufbau
- Förderfähig
- Gebäude verschwindet
- Meist auch Fundamente
- Danach Neubau
Was rausfliegt – und was stehen bleiben muss
Die Liste dessen, was bei einer Entkernung verschwindet, ist lang und in fast jedem Angebot ähnlich. Die viel wichtigere Frage stellt kaum jemand: Was darf auf keinen Fall angetastet werden?
Das kommt raus
Bodenbeläge und Estrich samt Dämmschicht, Wandputz bis auf den Untergrund, abgehängte Decken, nicht tragende Trennwände, sämtlicher Trockenbau, Innentüren mit Zargen, oft auch Fenster. Dazu die komplette Technik: Heizkörper und Heizleitungen, Sanitärobjekte und Abwasserrohre, Elektroinstallation samt Verteiler, Lüftungskanäle. Am Ende sehen Sie die nackte Rohdecke und blankes Mauerwerk.
Das bleibt – und warum
Tragende Wände, Stützen und Geschossdecken sind offensichtlich tabu. Weniger offensichtlich sind die aussteifenden Bauteile: Treppenhauskerne, Schotten zwischen Wohnungen und Ringanker geben dem Gebäude die Steifigkeit gegen waagerechte Kräfte. Wer sie herausnimmt, gefährdet die Standsicherheit, auch wenn die Wand keine Deckenlast trägt.
Ob eine Wand tragend ist, erkennen Sie nicht zuverlässig an der Dicke – gerade in Gebäuden aus den 1950er- bis 1970er-Jahren gibt es dünne tragende Innenwände. Vor jedem Eingriff braucht es deshalb eine Aussage vom Tragwerksplaner. Die Vorgehensweise und die Kosten dafür haben wir im Beitrag tragende Wand entfernen beschrieben; wie sich Bewehrung in Betonbauteilen ablesen lässt, zeigt unser Text zum Bewehrungsplan.
In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland ist die eigenmächtig geöffnete Wand der häufigste Grund für Nachträge. Eine statische Beurteilung kostet einen Bruchteil dessen, was ein nachträglicher Unterzug kostet – und sie dauert je nach Auslastung des Statikers ein bis vier Wochen. Planen Sie diese Zeit ein.
Wann sich eine Entkernung lohnt
Nicht jede Sanierung braucht den Weg bis auf den Rohbau. Solange Sie nur Oberflächen erneuern, Bäder modernisieren oder einzelne Leitungen tauschen, kommen Sie mit deutlich weniger aus.
Die typischen Auslöser
Sinnvoll wird die Entkernung, sobald mehrere Gewerke gleichzeitig ans Ende ihrer Nutzungsdauer kommen: Elektroinstallation ohne Schutzleiter, Wasserleitungen aus verzinktem Stahl, eine Heizung ohne Reserve und dazu ein Grundriss, der nicht mehr zur Nutzung passt. Wer das nacheinander angeht, öffnet dieselben Wände mehrfach.
Ein zweiter Auslöser ist der Grundriss selbst. Wenn Wände versetzt, Bäder verlegt oder Wohnungen zusammengelegt werden sollen, führt an der Entkernung kaum ein Weg vorbei. Welche Baualtersklassen besonders häufig betroffen sind, ordnen wir im Beitrag zu Wohngebäuden aus der Zeit vor 1979 ein.
Schadstoffe: Asbest und die Pflichten des Eigentümers
Der teuerste Fehler ist ein Schadstoff, der erst auffällt, wenn der Container schon halb voll ist. Dann steht die Baustelle, und der bereits entstandene Abfall gilt im Zweifel komplett als belastet.
Was seit der neuen Gefahrstoffverordnung gilt
Die novellierte Gefahrstoffverordnung ist am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten. Wurde mit dem Bau vor dem 31. Oktober 1993 begonnen – dem Datum des Asbestverbots in Deutschland – ist grundsätzlich mit Asbest zu rechnen. Als Veranlasser, also als Eigentümer, Verwalter oder Bauherr, müssen Sie dem beauftragten Betrieb das Baujahr und alle Ihnen bekannten Informationen zu Schadstoffen schriftlich oder elektronisch übermitteln. Bei Objekten mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 gehört zusätzlich das Datum des Baubeginns dazu.
Anders als oft geschrieben besteht daraus keine eigene Erkundungspflicht für Sie. Ob eine weitergehende technische Untersuchung nötig ist, entscheidet das ausführende Bauunternehmen. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen ohnehin nur Betriebe mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausführen.
Wo Asbest im Altbau steckt
Die bekannten Eternitplatten an Dach und Fassade sind nur ein Teil. Viel häufiger sitzt der Schadstoff dort, wo ihn niemand vermutet – direkt unter dem Bodenbelag oder hinter der Fliese.
| Wo es steckt | Stoff | Typisches Baujahr |
|---|---|---|
| Fliesenkleber, Spachtelmassen | Asbest | bis 1993 |
| Bodenbeläge, Cushion Vinyl | Asbest | 1960er bis 1980er |
| Rohrisolierung, Heizungskeller | Asbest | bis 1993 |
| Brandschutzverkleidung, Lüftungskanäle | Asbest | bis 1993 |
| Alte Dämmung in Decken und Wänden | Künstliche Mineralfasern | bis 1996 |
| Fugendichtmassen, Fensteranschlüsse | PCB | 1955 bis 1975 |
| Dachstuhl, Holzbalkendecken | Holzschutzmittel | 1950er bis 1980er |
Ob nach Abschluss der Arbeiten noch Fasern in der Raumluft sind, klärt eine Raumluftanalyse. Bei Verdacht auf Holzschutzmittel gehört eine Materialprobe aus dem Balken dazu, weil sich diese Stoffe nicht über die Luft nachweisen lassen.
Ein Gutachten kostet je nach Objektgröße etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Es klingt nach viel, verhindert aber genau die Nachträge, die ein Projekt sprengen: Wird Asbest erst während der Arbeiten entdeckt, steht die Baustelle mehrere Tage still, und die Entsorgung des bereits gefüllten Containers wird als Sondermüll abgerechnet.
Brauche ich für die Entkernung eine Genehmigung?
Das richtet sich nach der Landesbauordnung und fällt deshalb je nach Bundesland unterschiedlich aus. Als Faustregel gilt: Reine Innenarbeiten an nicht tragenden Bauteilen sind in der Regel verfahrensfrei. Sie brauchen also keine Genehmigung, um Estrich, Putz und Trockenbau zu entfernen.
Wann es anzeige- oder genehmigungspflichtig wird
Sobald tragende oder aussteifende Bauteile verändert werden, kippt das. Gleiches gilt bei einer Nutzungsänderung, etwa wenn aus Gewerbe Wohnraum wird, bei Denkmalschutz und in Gebieten mit Erhaltungssatzung oder Milieuschutz. Auch der Wegfall von Wohnraum ist in vielen Städten genehmigungspflichtig. Was sich bei den Verfahren zuletzt geändert hat, fassen wir im Beitrag zum neuen Baurecht 2026 zusammen.
Fragen Sie im Zweifel vorab beim Bauamt nach. Eine kurze Auskunft kostet nichts, ein Baustopp dagegen Wochen.
Was eine Entkernung kostet
Die Spanne ist groß, weil drei Dinge gleichzeitig wirken: Wie tief geht der Rückbau, wie alt ist das Gebäude und welche Schadstoffe stecken drin. Damit Sie die Angebote einordnen können, haben wir die Marktwerte gestaffelt.
| Umfang | Kosten je m² | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Teilentkernung | ca. 25–60 € | Bad und Küche, Rest bleibt bewohnbar |
| Wohnhaus ohne Schadstoffe | ca. 20–60 € | Baujahr ab 1980, klarer Aufbau |
| Komplettentkernung Wohnung | ca. 40–80 € | Standardfall bei der Kernsanierung |
| Altbau vor 1960 | ca. 60–130 € | Dicke Putze, Holzbalkendecken, Überraschungen |
| Gewerbeobjekt | ca. 50–120 € | Viel Technik, Brandschutz, Abhangdecken |
| Zuschlag Schadstoffe | ca. 50–200 € | Asbest, KMF, PCB – Schwarzbereich nötig |
Was in Summe zusammenkommt
Für ein Einfamilienhaus liegen die Gesamtkosten meist zwischen 8.000 und 30.000 Euro. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung kommt auf etwa 3.200 bis 6.400 Euro, ein Gewerbeobjekt mit 500 Quadratmetern auf 25.000 bis 60.000 Euro. Dazu kommt die Entsorgung: Bauschutt schlägt mit rund 15 bis 35 Euro je Tonne zu Buche, ein 7-Kubikmeter-Container kostet ungefähr 250 bis 400 Euro, ein 10-Kubikmeter-Container 400 bis 700 Euro.
Damit die Angebote vergleichbar bleiben, sollten Rückbau, Entsorgung und Wiederaufbau sauber getrennt ausgewiesen sein. Eine Gliederung nach Kostengruppen der DIN 276 hilft dabei und verhindert, dass Positionen doppelt auftauchen.
Die Spannen stammen aus Marktangaben deutscher Abbruch- und Handwerksportale. Regionale Handwerkerpreise, Deponiegebühren, Zugänglichkeit und die tatsächliche Schadstofflage verändern das Ergebnis erheblich. Belastbar wird die Zahl erst nach einer Begehung mit Bauteilöffnung.
Wie lange dauert eine Entkernung?
Eine 80-Quadratmeter-Wohnung ist meist in drei bis fünf Werktagen leer. Bei 150 Quadratmetern Vollentkernung rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen, bei einem Einfamilienhaus ebenfalls mit mindestens zwei bis vier Wochen. Große Altbauten mit verwinkeltem Grundriss brauchen auch acht Wochen und mehr.
| Objekt | Ausführung | Vorlauf für Planung und Prüfung |
|---|---|---|
| Wohnung ca. 80 m² | ca. 3–5 Werktage | ca. 2–4 Wochen |
| Wohnfläche ca. 150 m² | ca. 2–4 Wochen | ca. 4–6 Wochen |
| Einfamilienhaus komplett | ca. 2–4 Wochen | ca. 4–8 Wochen |
| Großer Altbau, verwinkelt | ca. 6–8 Wochen und mehr | ca. 8–12 Wochen |
| Zuschlag Schadstoffsanierung | + 1–3 Wochen | + Laborzeit |
Was den Zeitplan wirklich bestimmt
Die Arbeit selbst ist selten der Engpass. Länger dauern die Vorbereitungen: statische Beurteilung ein bis vier Wochen, Schadstoffprobe im Labor mehrere Tage, Genehmigungsverfahren je nach Behörde mehrere Wochen. Kommt eine Schadstoffsanierung dazu, verlängert sich die Ausführung um ein bis drei Wochen, weil unter Schutzmaßnahmen langsamer gearbeitet wird.
Ablauf in sieben Schritten
- Bestand erfassen: Baujahr, Grundrisse, verbaute Materialien und Verdachtsflächen dokumentieren. Wo keine Pläne mehr existieren, hilft eine Aufnahme als digitaler Zwilling mit Drohne und 3D-Scan.
- Statik klären: Der Tragwerksplaner markiert, welche Wände tragend oder aussteifend sind. Erst danach steht fest, was überhaupt entfernt werden darf.
- Schadstoffe untersuchen: Bei Baubeginn vor Ende Oktober 1993 Proben nehmen lassen. Das Ergebnis fließt in ein Schadstoffkataster, das jeder Bieter kennen muss.
- Planen und ausschreiben: Rückbautiefe, Entsorgungswege und Schutzmaßnahmen schriftlich festlegen. Die Werkplanung macht aus einer groben Idee eine vergleichbare Leistungsbeschreibung.
- Vorbereiten und sichern: Strom, Gas und Wasser abstellen, Beweissicherung an Nachbargebäuden, Staubschutzwände stellen, Container- und Halteverbotszone beantragen.
- Ausführen: Erst Schadstoffe, dann Technik, dann Ausbau, zuletzt die nicht tragenden Wände. Eine unabhängige Bauleitung kontrolliert die Reihenfolge und die Trennung der Fraktionen.
- Abnehmen und dokumentieren: Entsorgungsnachweise, Wiegescheine und Fotos des Rohbauzustands sammeln. Diese Unterlagen brauchen Sie für die Abrechnung und für spätere Nachweise.
- Teil oder komplett
- Putz runter ja/nein
- +50 bis 200 €/m²
- Nur mit TRGS 519
- Vor 1960: 60–130 €/m²
- Dicke Putze, Holzdecken
- Sortenrein statt gemischt
- 15–35 €/t Bauschutt
- Estrich, Putz, Bodenbeläge
- Trockenbau und Abhangdecken
- Türen, Zargen, oft Fenster
- Heizung, Sanitär, Elektro
- Tragende Wände und Stützen
- Geschossdecken
- Treppenhauskern, Schotten
- Ringanker und Aussteifung
- Baujahr und Bestand
- Statik beurteilen
- Schadstoffproben
- Rückbautiefe festlegen
- Genehmigung klären
- Entsorgungswege
- Schadstoffe zuerst
- Fraktionen trennen
- Nachweise sammeln
Abfalltrennung: was die Gewerbeabfallverordnung verlangt
Auf der Baustelle gilt eine Getrennthaltungspflicht: Bau- und Abbruchabfälle müssen getrennt gesammelt werden, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Das betrifft Beton, Ziegel, Holz, Metall, Glas, Kunststoffe, Dämmmaterial und Gips – jede Fraktion für sich.
Die 10-Kubikmeter-Grenze
Zusätzlich zur Trennung kommt eine Dokumentationspflicht. Sie entfällt nur, wenn das Gesamtvolumen der Abfälle einer Bau- oder Abbruchmaßnahme 10 Kubikmeter nicht überschreitet. Die Pflicht zur getrennten Sammlung bleibt aber auch dann bestehen. Praktisch heißt das: Fast jede Entkernung liegt über dieser Grenze, also brauchen Sie die Nachweise.
Wirtschaftlich zahlt sich das ohnehin aus. Ein Container mit gemischtem Bauschutt kostet in der Entsorgung deutlich mehr als sortenreiner Beton. Wer auf der Baustelle Platz für vier bis fünf getrennte Container hat, holt die zusätzlichen Arbeitsstunden meist wieder herein.
Wiederverwenden statt entsorgen
Intakte Bauteile müssen nicht in den Container. Massivholztüren, Heizkörper, Waschbecken, Fensterläden und Beschläge finden über Bauteilbörsen häufig neue Abnehmer. Wie sich solche Stoffkreisläufe über die Nutzungsdauer eines Gebäudes auswirken, zeigt eine Lebenszyklusanalyse im Bauwesen; für die systematische Erfassung des verbauten Materials gibt es inzwischen den Gebäude-Ressourcenpass.
Entkernung in Eigenleistung – wo die Grenze liegt
Bei der Entkernung ist Eigenleistung realistischer als bei den meisten anderen Gewerken, weil ein großer Teil der Arbeit schlicht Muskelkraft und Zeit ist. Tapeten abziehen, Bodenbeläge herausreißen, Innentüren ausbauen, Sanitärobjekte demontieren – das schaffen Sie mit Helfern.
Was Sie selbst dürfen
Alles, was weder Statik noch Schadstoffe noch Anschlüsse an Gas und Strom betrifft. Rechnen Sie realistisch: Für 100 Quadratmeter Wohnfläche gehen schnell mehrere Wochenenden drauf, und die Entsorgung müssen Sie trotzdem einkaufen. Der Container kommt auch dann, wenn Sie selbst abreißen.
Wo Schluss ist
Bei Verdacht auf Asbest hört die Eigenleistung sofort auf – Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind Fachbetrieben mit Sachkunde nach TRGS 519 vorbehalten. Ebenso bei tragenden Bauteilen, bei der Trennung von Gas- und Stromleitungen und immer dann, wenn Fördermittel im Spiel sind: Dafür brauchen Sie die Rechnung eines Fachunternehmens. Und wer selbst Hand anlegt, haftet auch selbst – gegenüber Nachbarn wie gegenüber der Versicherung.
Übernehmen Sie die Entrümpelung und den Ausbau von Bodenbelägen, Türen und Sanitärobjekten selbst und lassen Sie Estrich, Putz, Trockenbau und Technik vom Fachbetrieb machen. So sparen Sie spürbar, ohne den Zeitplan zu gefährden – und der Betrieb kann durcharbeiten, statt auf Sie zu warten.
Die offene Bausubstanz für die energetische Sanierung nutzen
Nach der Entkernung liegt alles frei, was sonst hinter Putz und Estrich verschwindet. Das ist der günstigste Moment für Maßnahmen, die später jeweils eigene Eingriffe bräuchten: Leitungswege für eine Wärmepumpe, größere Heizflächen, eine Innendämmung, Leerrohre für Photovoltaik, Wallbox und Netzwerk.
Reihenfolge entscheidet über die Förderung
Damit die Maßnahmen wirtschaftlich zusammenpassen, sollte die Energieberatung vor der Ausschreibung stehen und nicht danach. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt die Reihenfolge fest und kann zusätzlich einen Förderbonus sichern. Die Entkernung selbst ist übrigens keine förderfähige Maßnahme – erst die energetischen Bauteile danach sind es.
Welche Dämmstoffe im neuen Aufbau infrage kommen, zeigen wir am Beispiel Steinwolle. Und wenn ohnehin alles offen ist, lohnt der Blick auf die Details, die man später bereut – etwa bei einer Badsanierung die Vorwandinstallation und die Leerrohre für spätere Technik.
Fazit
Eine Entkernung kostet je nach Umfang etwa 20 bis 100 Euro pro Quadratmeter – und was den Preis wirklich bewegt, ist nicht die Fläche, sondern die Schadstofflage. Klären Sie deshalb drei Dinge, bevor Sie Angebote einholen: Baujahr und mögliche Schadstoffe, die tragenden und aussteifenden Bauteile, und ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung braucht. Wer das vorab erledigt, bekommt vergleichbare Angebote statt Nachträge. Und wer den offenen Rohbau gleich für Dämmung, Leitungen und Leerrohre nutzt, spart sich die zweite Baustelle.
Weiterführende Artikel: Kernsanierung: Kosten, Ablauf und Förderung, Tragende Wand entfernen und Raumluftanalyse: Kosten und Richtwerte.
Häufige Fragen zur Entkernung
Für ein Wohnhaus ohne Schadstoffe liegen die Richtwerte bei etwa 20 bis 60 Euro pro Quadratmeter, für eine Komplettentkernung eher bei 40 bis 80 Euro. Im Altbau vor 1960 sind 60 bis 130 Euro realistisch, bei Gewerbeobjekten 50 bis 120 Euro. Kommen Schadstoffe dazu, schlagen zusätzlich 50 bis 200 Euro pro Quadratmeter auf. Für ein Einfamilienhaus liegt die Gesamtsumme meist zwischen 8.000 und 30.000 Euro.
Eine 80-Quadratmeter-Wohnung ist in etwa drei bis fünf Werktagen leer. Ein Einfamilienhaus braucht mindestens zwei bis vier Wochen, große Altbauten mit verwinkeltem Grundriss auch acht Wochen und mehr. Eine Schadstoffsanierung verlängert die Ausführung um ein bis drei Wochen. Statische Beurteilung, Laborproben und Genehmigungen kommen mit mehreren Wochen Vorlauf dazu.
Reine Innenarbeiten an nicht tragenden Bauteilen sind nach den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei. Genehmigungs- oder anzeigepflichtig wird es, sobald tragende oder aussteifende Bauteile verändert werden, bei einer Nutzungsänderung, bei Denkmalschutz sowie in Gebieten mit Erhaltungssatzung oder Milieuschutz. Auch der Wegfall von Wohnraum ist vielerorts genehmigungspflichtig.
Die Entkernung ist der Rückbau bis auf den Rohbau – danach steht das Gebäude leer, aber nicht neu. Die Kernsanierung umfasst diesen Schritt und zusätzlich den vollständigen Neuaufbau mit Dämmung, Haustechnik und Innenausbau. Anders gesagt: Die Entkernung ist der Arbeitsschritt, die Kernsanierung das Gesamtprojekt.
Teilweise ja. Entrümpelung, Bodenbeläge, Tapeten, Innentüren und Sanitärobjekte lassen sich mit Helfern gut selbst ausbauen. Sobald Statik, Schadstoffe oder Anschlüsse an Gas und Strom betroffen sind, gehört die Arbeit in Fachhände. Bei Asbestverdacht ist Eigenleistung ausgeschlossen – dafür braucht es Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519. Für Fördermittel benötigen Sie ohnehin die Rechnung eines Fachbetriebs.
Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ist Asbest grundsätzlich zu vermuten. Als Veranlasser müssen Sie dem ausführenden Betrieb das Baujahr und alle bekannten Schadstoffinformationen schriftlich oder elektronisch übermitteln. Eine eigene Erkundungspflicht folgt daraus nicht – über eine technische Untersuchung entscheidet der ausführende Betrieb. Ein Schadstoffgutachten für 1.000 bis 2.000 Euro ist trotzdem fast immer die günstigere Variante.
Die Arbeiten werden sofort gestoppt und der Bereich abgesperrt. Es folgt eine Materialprobe im Labor; erst danach kann ein Betrieb mit Sachkunde nach TRGS 519 die Sanierung unter Schutzmaßnahmen ausführen. Der bereits gefüllte Container gilt im Zweifel komplett als belastet und wird als Sondermüll abgerechnet. Rechnen Sie mit mehreren Tagen Stillstand und einem spürbaren Nachtrag.
Ja. Bau- und Abbruchabfälle unterliegen der Getrennthaltungspflicht, soweit die Trennung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die zusätzliche Dokumentationspflicht entfällt nur, wenn das Gesamtvolumen einer Maßnahme 10 Kubikmeter nicht überschreitet – die Trennpflicht bleibt auch dann bestehen. Wirtschaftlich lohnt es sich ohnehin, weil gemischter Bauschutt in der Entsorgung deutlich teurer ist als sortenreines Material.

