KfW 459

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KfW 459: Heizungsförderung für Unternehmen 2026

Inhalt

Wenn Ihr Unternehmen ein Wohngebäude besitzt und die alte Heizung tauschen möchte, führt der Weg zur staatlichen Förderung über die KfW 459. Denn anders als Privatpersonen stellen Unternehmen, Genossenschaften und Personengesellschaften ihren Antrag nicht über die KfW 458, sondern über dieses eigene Programm. Deshalb erklären wir Ihnen, wer die KfW 459 nutzen kann, wie hoch der Zuschuss ausfällt und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Wichtig vorweg: Der Zuschuss der KfW 459 liegt bei höchstens 35 Prozent. Damit fällt er klar niedriger aus als die bis zu 70 Prozent für Privatpersonen. Wer das früh einplant, rechnet daher realistisch und vermeidet böse Überraschungen.

Clever Kompakt
KfW 459 – das Wichtigste im Überblick
  • Die KfW 459 ist die Heizungsförderung für Unternehmen, die ein bestehendes Wohngebäude in Deutschland sanieren.
  • Sie erhalten 30 Prozent Grundförderung, dazu 5 Prozent Effizienzbonus für gute Wärmepumpen – also höchstens 35 Prozent.
  • Für saubere Biomasse gibt es außerdem einen Zuschlag von pauschal 2.500 Euro.
  • Der Höchstbetrag richtet sich nach der Zahl der Wohnungen: 30.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten.
  • Den Antrag stellen Sie vor Beginn im Portal „Meine KfW”; dafür brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachbetrieb.

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30 %
Grundförderung auf die Kosten
+5 %
Bonus für gute Wärmepumpen
max. 35 %
Zuschuss über die KfW 459
2.500 €
Zuschlag für saubere Biomasse

Was ist die KfW 459?

Die KfW 459 heißt offiziell „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude”. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit fördert der Bund den Einbau sauberer Heizungen im Bestand – und zwar dann, wenn nicht eine Privatperson, sondern ein Unternehmen im Grundbuch steht.

So schließt die KfW 459 eine wichtige Lücke. Denn die bekannte Förderung für Privatpersonen (KfW 458) steht nur natürlichen Personen offen. Sobald aber eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine GbR das Haus besitzt, greift das Programm 459. Dadurch bekommt auch die Wohnungswirtschaft einen klaren Weg für die Wärmewende.

Drei Programme, drei Zielgruppen

Die Förderung ist nach Antragsteller aufgeteilt. Privatpersonen nutzen also die KfW 458, Unternehmen die KfW 459 und Kommunen die KfW 422. Der Zweck ist derselbe, jedoch unterscheiden sich die Konditionen.

Wer wird über die KfW 459 gefördert?

Den Antrag stellen dürfen Unternehmen jeder Rechtsform sowie sogenannte Contractoren – also Firmen, die die Heizung im Auftrag eines Dritten einbauen und betreiben. Wichtig ist dabei nur, dass das Gebäude zum Wohnen dient und nicht eine Privatperson im Grundbuch steht.

Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmen und Freiberufler, außerdem Firmen wie GmbH, AG oder GbR sowie Wohnungsgenossenschaften. Ebenso können Vereine, Kirchen und öffentliche Einrichtungen die KfW 459 nutzen. Für Sie als Vermieter oder Wohnungsunternehmen ist das Programm daher oft der passende Hebel, um den Bestand zu verbessern und so die Energiekosten im Unternehmen zu senken.

GbR ist antragsberechtigt – egal zu welchem Zweck

Auch eine GbR gilt als Unternehmen und darf die KfW 459 nutzen. Das gilt sogar dann, wenn sie das Wohngebäude nur selbst verwaltet. Privatpersonen im Grundbuch bleiben dagegen bei der KfW 458.

Was fördert die KfW 459?

Gefördert wird der Kauf und Einbau einer neuen, sauberen Heizung im Bestand. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie, außerdem Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Ebenso zählt neue Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien dazu.

Zudem sind viele Nebenkosten förderfähig, die beim Heizungstausch anfallen. Denn die KfW rechnet auch die Planung und Baubegleitung durch einen Fachexperten an, dazu die Schallschutz-Planung für eine Wärmepumpe und die nötigen Umfeldarbeiten. Sogar eine Not-Heizung bei einem Defekt lässt sich mitfördern.

Hydraulischer Abgleich ist Pflicht

Die Förderung setzt voraus, dass Sie das ganze Heizsystem optimieren. Dazu gehört der hydraulische Abgleich – dabei bekommt jeder Heizkörper genau die Wassermenge, die er braucht. Außerdem muss der Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Wie hoch ist die Förderung der KfW 459?

Der Zuschuss besteht aus zwei Teilen. Zunächst erhalten Sie 30 Prozent Grundförderung auf die anrechenbaren Kosten. Setzen Sie eine Wärmepumpe mit guter Wärmequelle – also Erdreich, Wasser oder Abwasser – oder mit natürlichem Kältemittel ein, dann kommen 5 Prozent Bonus dazu. Damit liegt der höchste Zuschuss bei 35 Prozent.

Für eine besonders saubere Biomasseanlage gibt es zusätzlich 2.500 Euro als Zuschlag. Diesen Betrag zahlt die KfW zwar getrennt vom Höchstbetrag, jedoch sinken dann die übrigen Kosten um dieselbe Summe.

Kein Bonus wie bei Privatpersonen

Rechnen Sie nicht mit den 70 Prozent aus der Werbung. Denn den Klimageschwindigkeitsbonus und den Bonus fürs Einkommen gibt es nur bei der KfW 458 für Privatpersonen. Über die KfW 459 sind daher höchstens 35 Prozent möglich. Das ist der wichtigste Punkt bei Ihrer Kalkulation.

Höchstbetrag nach Wohnungen

Wie viele Kosten die KfW höchstens anrechnet, hängt von der Zahl der Wohnungen im Gebäude ab. Der Höchstbetrag ist gestaffelt und sinkt daher mit jeder weiteren Wohnung. Damit Sie die Grenzen auf einen Blick sehen, haben wir sie hier zusammengestellt:

Wohnungen Höchstens anrechenbare Kosten je Wohnung
1. Wohnung 30.000 Euro
2. bis 6. Wohnung je 15.000 Euro
ab der 7. Wohnung je 8.000 Euro

Der Höchstbetrag verteilt sich danach zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen im Gebäude. Von diesen Kosten erhalten Sie anschließend bis zu 35 Prozent als Zuschuss.

Rechenbeispiel: Wärmepumpen im Mehrfamilienhaus

Nehmen wir an, ein Wohnungsunternehmen stellt ein Haus mit zehn Mietwohnungen von Gas auf Wärmepumpen um. Die Gesamtkosten liegen dabei bei 200.000 Euro. So rechnet die KfW:

Posten Betrag
Gesamtkosten der Maßnahme 200.000 Euro
Höchstbetrag (10 Wohnungen) 137.000 Euro
Fördersatz (30 % Grund + 5 % Bonus) 35 %
Zuschuss der KfW 47.950 Euro
Eigenanteil bzw. Kredit 152.050 Euro

Weil die Gesamtkosten über dem Höchstbetrag liegen, rechnet die KfW nur die 137.000 Euro an. Somit ergibt sich bei 35 Prozent ein Zuschuss von 47.950 Euro. Den Rest zahlen Sie aus Eigenkapital oder über einen Kredit – zum Beispiel den KfW 270 für erneuerbare Energien, der sich gut mit dem Zuschuss kombinieren lässt.

KfW 459 beantragen – Schritt für Schritt

Der Antrag läuft in fester Reihenfolge ab. Dabei gilt vor allem ein Grundsatz: erst beantragen, dann beauftragen. Denn wer den Vertrag ohne Vorbehalt unterschreibt, bevor die Zusage da ist, verliert die Förderung. Deshalb gehen wir die Schritte für Sie durch:

  • Zuerst beauftragen Sie einen Fachbetrieb oder einen Fachexperten. Dieser erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit den Kosten und der 15-stelligen BzA-ID.
  • Danach schließen Sie den Vertrag mit Vorbehalt: Er wird also erst mit der Zusage der KfW wirksam.
  • Anschließend melden Sie Ihr Unternehmen im Portal „Meine KfW” an und stellen den Antrag mit der BzA-ID – und zwar vor Beginn der Arbeiten.
  • Sobald die Zusage da ist, setzen Sie das Vorhaben um. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit; danach bestätigt der Experte die Durchführung (BnD).
  • Zuletzt laden Sie die Rechnungen hoch. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss dann auf Ihr Geschäftskonto.
Neues Portal für Unternehmen

Der Antrag läuft seit 2024 über das Portal „Meine KfW”, also nicht mehr über das alte Zuschussportal. Ihren früheren Zugang können Sie dafür jedoch nicht nutzen. Deshalb muss sich Ihr Unternehmen einmal neu anmelden.

KfW 459, 458 oder 422 – welches Programm gilt für Sie?

Die drei Programme der Heizungsförderung unterscheiden sich vor allem bei Zielgruppe und Höhe. Damit Sie Ihren Weg klar einordnen können, haben wir sie hier gegenübergestellt:

Merkmal KfW 459 KfW 458 KfW 422
Zielgruppe Unternehmen, GbR, Contractoren Privatpersonen Kommunen
Grundförderung 30 % 30 % 30 %
Bonus Wärmepumpe ✓ +5 % ✓ +5 % ✓ +5 %
Klimageschwindigkeitsbonus ✗ Nein ✓ bis 20 % ✗ Nein
Bonus fürs Einkommen ✗ Nein ~ bis 30 %* ✗ Nein
Höchster Zuschuss ~ 35 % ✓ 70 % ~ 35 %

*Der Bonus fürs Einkommen setzt bei Privatpersonen zudem ein Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro voraus. Für Unternehmen spielt er daher keine Rolle. Falls Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrem Projekt passt, hilft unser Vergleich BAFA oder KfW 2026 bei der Einordnung.

Unser Fazit zur KfW 459

Für Unternehmen und Eigentümer ist die KfW 459 der zentrale Zuschuss, um alte Heizungen gegen saubere Technik zu tauschen. Zwar fällt sie mit bis zu 35 Prozent geringer aus als die Förderung für Privatpersonen, dennoch senkt sie die Hürde spürbar – vor allem zusammen mit einem KfW-Kredit. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir zudem, dass sich der Aufwand vor allem dann lohnt, wenn Antrag, Technik und Zeitplan von Anfang an zusammenpassen.

Der häufigste Fehler ist dabei der zu frühe Vertrag ohne Vorbehalt. Wer diesen Punkt beachtet und die Fristen einhält, holt dagegen das Maximum heraus. Mehr dazu lesen Sie außerdem in unseren Beiträgen zur Heizlastberechnung für Wärmepumpen und zum BAFA-Antrag.

Häufige Fragen zur KfW 459

Was ist der Unterschied zwischen KfW 458 und KfW 459?

Beide fördern denselben Heizungstausch, jedoch unterscheiden sie sich beim Antragsteller. Die KfW 458 gilt für Privatpersonen, die KfW 459 dagegen für Unternehmen, GbRs und Contractoren. Deshalb liegt der Zuschuss bei Privatpersonen bei bis zu 70, bei Unternehmen dagegen bei höchstens 35 Prozent.

Wie hoch ist der Zuschuss bei der KfW 459?

Sie erhalten 30 Prozent Grundförderung. Für eine gute Wärmepumpe kommen zudem 5 Prozent dazu, also bis zu 35 Prozent. Für saubere Biomasse gibt es außerdem pauschal 2.500 Euro.

Wer kann die KfW 459 beantragen?

Antrag stellen dürfen Unternehmen jeder Rechtsform, also GmbH, AG, GbR oder Genossenschaften. Ebenso können Vereine, Kirchen und öffentliche Einrichtungen die KfW 459 nutzen. Wichtig ist nur ein Wohngebäude in Deutschland.

Wie wird der Höchstbetrag berechnet?

Der Höchstbetrag richtet sich nach der Zahl der Wohnungen. So rechnet die KfW für die erste Wohnung bis zu 30.000 Euro an, danach je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Davon erhalten Sie dann bis zu 35 Prozent.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft über das Portal „Meine KfW”. Zuvor brauchen Sie jedoch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachbetrieb. Stellen Sie den Antrag außerdem immer, bevor die Arbeiten beginnen.

Kann ich die KfW 459 mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Sie können den Zuschuss zum Beispiel mit dem KfW-Kredit 270 kombinieren. Damit finanzieren Sie den Teil der Kosten, der über dem Höchstbetrag liegt.

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Dann sollten Sie jetzt handeln. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz steht die Heizungsförderung auf dem Prüfstand – möglicherweise werden die Zuschüsse schon ab Donnerstag (9.07.) gekürzt. Endgültig entschieden ist das noch nicht; im Gespräch sind eine spürbare Absenkung und eine mögliche Einkommensgrenze. Noch gelten die vollen Konditionen: bis zu 70 % Zuschuss.