Mit der KfW 308, offiziell „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb”, unterstützt der Staat junge Familien beim Kauf einer bestehenden, oft sanierungsbedürftigen Immobilie. Bekannt ist das Programm vor allem unter dem Namen „Jung kauft Alt”. Der Grundgedanke dahinter ist so einfach wie clever: Familien erwerben ein energetisch schwaches Altbau-Haus zu einem günstigen Zinssatz und bringen es anschließend auf einen zeitgemäßen Effizienzstandard. So entsteht neuer Wohnraum, ohne dass zusätzliche Flächen versiegelt werden.
Wir erklären Ihnen, wer die KfW 308 bekommt, wie hoch der zinsverbilligte Kredit ausfällt, welche energetischen Pflichten damit verbunden sind und was sich ab August 2026 ändert.
- Die KfW 308 „Jung kauft Alt” ist ein zinsverbilligter Kredit ausschließlich für den Kauf einer Bestandsimmobilie – die Sanierung selbst finanziert das Programm nicht.
- Antragsberechtigt sind nur Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiterem Kind).
- Die gekaufte Immobilie muss laut Energieausweis in Klasse F, G oder H liegen und innerhalb von 4,5 Jahren auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden.
- Ab 3. August 2026 steigen die Kreditbeträge auf bis zu 180.000 Euro, und statt der Vollsanierung sind auch einzelne Sanierungsschritte möglich.
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Was ist die KfW-Förderung 308 „Jung kauft Alt”?
Die KfW 308 ist ein staatlich zinsverbilligter Kredit der KfW-Bankengruppe. Er richtet sich gezielt an junge Familien, die eine gebrauchte Immobilie kaufen möchten, statt neu zu bauen. Der offizielle Programmname lautet „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb”, im Alltag hat sich jedoch „Jung kauft Alt” durchgesetzt.
Wichtig zu verstehen: Die KfW 308 finanziert ausschließlich den Kaufpreis der Immobilie samt Grundstück. Die spätere Sanierung ist im Kredit nicht enthalten – dafür gibt es eigene Förderprogramme. Der große Vorteil liegt im Zinssatz, der deutlich unter dem marktüblichen Niveau einer klassischen Baufinanzierung liegt. Familien sparen dadurch über die gesamte Laufzeit einen fünfstelligen Betrag an Zinsen.
Warum es das Programm gibt
Der Staat verfolgt mit der KfW 308 ein doppeltes Ziel. Zum einen soll jungen Familien der Weg ins Eigenheim erleichtert werden, denn hohe Bauzinsen und Kaufpreise haben diesen Traum für viele in weite Ferne rücken lassen. Zum anderen werden gezielt energetisch schlechte Bestandsgebäude reaktiviert und modernisiert. Deshalb ist die Förderung untrennbar mit einer Sanierungspflicht verbunden.
Wer bekommt die KfW 308? Alle Voraussetzungen
Die KfW knüpft die Förderung an klare persönliche Bedingungen. Nur wer alle Kriterien erfüllt, erhält den zinsgünstigen Kredit. Zunächst zur wichtigsten Grundvoraussetzung: In Ihrem Haushalt muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind leben. Antragsberechtigt sind sowohl Familien als auch Alleinerziehende.
Darüber hinaus dürfen Sie und alle weiteren Haushaltsmitglieder bislang kein Wohneigentum besitzen. Das Programm ist also für Ersterwerber gedacht. Außerdem müssen Sie die gekaufte Immobilie selbst bewohnen – und zwar für mindestens fünf Jahre ab Einzug. Die Immobilie bleibt darüber hinaus für wenigstens zehn Jahre dem Wohnzweck vorbehalten. Zudem müssen Sie mit mindestens 50 Prozent am Eigentum beteiligt sein.
Die Einkommensgrenze
Entscheidend ist außerdem das Einkommen. Bei einer Familie mit einem minderjährigen Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern darf folglich bis zu 100.000 Euro versteuern, bei drei Kindern sind es 110.000 Euro. Als Berechnungsgrundlage dient laut KfW das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres – bei einem Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt der Jahre 2024 und 2023.
Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Dieses liegt oft deutlich unter dem Brutto. Prüfen Sie daher Ihren Steuerbescheid, bevor Sie die Förderung abschreiben.
Welche Immobilien sind förderfähig?
Nicht jede Bestandsimmobilie qualifiziert sich für die KfW 308. Gefördert werden ausschließlich Häuser und Eigentumswohnungen, die zum Kaufzeitpunkt energetisch schlecht dastehen. Konkret muss das Gebäude in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fallen. Diese Einstufung entnehmen Sie dem Energieausweis, der beim Immobilienkauf ohnehin vorgelegt werden muss.
Der Hintergrund ist logisch: Das Programm soll genau die Gebäude in den Markt zurückholen, die sonst als Sanierungsfälle liegenbleiben. Eine bereits modernisierte Immobilie mit guter Effizienzklasse ist deshalb nicht förderfähig. Die schlechte Ausgangslage ist bei „Jung kauft Alt” also ausdrücklich erwünscht.
Lassen Sie sich den Energieausweis frühzeitig zeigen. Nur wenn die Klasse F, G oder H ausgewiesen ist, kommt die KfW 308 überhaupt infrage. Ein Blick auf dieses Dokument entscheidet also bereits über Ihre Förderfähigkeit.
Wie hoch ist der KfW-308-Kredit und der Zinssatz?
Die maximale Kreditsumme hängt von der Anzahl Ihrer Kinder ab und wird zum 3. August 2026 spürbar angehoben. Damit Sie die aktuellen und die künftigen Beträge klar auseinanderhalten können, haben wir sie gegenübergestellt.
| Kinder im Haushalt | Kredit bis 2.8.2026 | Kredit ab 3.8.2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 100.000 € | 140.000 € |
| 2 Kinder | 125.000 € | 160.000 € |
| 3 oder mehr Kinder | 150.000 € | 180.000 € |
Der eigentliche Charme der KfW 308 liegt aber im Zinssatz. Während marktübliche Baufinanzierungen im Frühjahr 2026 häufig zwischen 3,5 und 4,0 Prozent liegen, bietet die KfW deutlich günstigere Konditionen – bei langen Laufzeiten lag der effektive Jahreszins zuletzt teils unter 1 Prozent. Wichtig zu wissen: Die KfW legt den Zinssatz taggenau am Tag der Zusage fest, da er sich am Kapitalmarkt orientiert und laufend angepasst wird. Einen festen Wert gibt es deshalb nicht – den aktuellen Satz nennt Ihnen Ihr Finanzierungspartner. Über die Laufzeit von bis zu 35 Jahren summiert sich der Zinsvorteil dennoch zu einer erheblichen Ersparnis gegenüber einem klassischen Bankdarlehen.
Die KfW 308 finanziert ausschließlich den Kauf der Immobilie, nicht die anschließende Sanierung. Die Kosten für Heizung, Dämmung oder Fenster müssen Sie über zusätzliche Förderprogramme oder Eigenmittel decken. Kalkulieren Sie das von Anfang an mit ein.
Die Sanierungspflicht: Effizienzhaus 85 EE in 4,5 Jahren
Die KfW 308 ist kein geschenktes Geld, sondern an eine klare Gegenleistung gebunden. Sie verpflichten sich, die gekaufte Immobilie innerhalb von 54 Monaten – also viereinhalb Jahren – auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE” zu sanieren. Alternativ ist der Standard „Effizienzhaus Denkmal EE” möglich, sofern es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
Was Effizienzhaus 85 EE bedeutet
Die Zahl 85 gibt an, dass Ihr saniertes Gebäude nur noch 85 Prozent der Energie eines gesetzlich definierten Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbraucht. Das Kürzel „EE” steht für Erneuerbare Energien: Mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs müssen über erneuerbare Quellen gedeckt werden, in der Regel über eine Wärmepumpe. Maßgeblich sind die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In der Praxis bedeutet das meist ein Bündel aus Maßnahmen – etwa neue Heizung, Dämmung von Dach oder Fassade und moderne Fenster. Wie umfangreich die energetische Sanierung im Einzelfall ausfällt, hängt stark vom Ausgangszustand des Gebäudes ab.
Wird das Effizienzhaus 85 EE nicht innerhalb von 4,5 Jahren erreicht, kann die KfW den Zinsvorteil zurückfordern. Planen Sie die Sanierung deshalb realistisch und starten Sie frühzeitig – gerade bei begehrten Handwerksleistungen sind die Vorlaufzeiten oft lang.
Was sich ab August 2026 ändert
Zum 3. August 2026 wird das Programm laut den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) angekündigten Konditionen deutlich attraktiver. Neben den höheren Kreditbeträgen kommt eine wichtige Erleichterung bei der Sanierungspflicht hinzu. Bislang war zwingend die Vollsanierung auf Effizienzhaus 85 EE nötig. Künftig können Familien stattdessen auch einzelne, festgelegte Sanierungsmaßnahmen umsetzen.
Zu diesen anerkannten Einzelmaßnahmen zählen der Austausch der Heizung auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien, der Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade sowie die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke. Diese Flexibilität senkt die Einstiegshürde erheblich, weil nicht mehr jede Familie sofort eine komplette Kernsanierung stemmen muss. Damit rückt die KfW 308 für viele Haushalte in greifbare Nähe, für die die Vollsanierung bislang zu teuer war.
Die höheren Kreditbeträge und die flexibleren Sanierungswege ab dem 3. August 2026 beruhen auf der Förderrichtlinie des BMWSB. Die maßgeblichen Konditionen entnehmen Sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags immer dem aktuellen Merkblatt der KfW und dem Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
Warum ein Energieeffizienz-Experte Pflicht ist
Für die geförderte Sanierung schreibt die KfW die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten vor. Diese Fachperson bestätigt den energetischen Zustand, plant die Maßnahmen und dokumentiert am Ende, dass der geforderte Standard erreicht wurde. Ohne diese Begleitung gibt es keine Förderung.
Wir empfehlen, den Experten bereits vor dem Kauf einzubinden. So schätzen Sie den Sanierungsumfang und die Kosten von Anfang an realistisch ein und vermeiden böse Überraschungen. Bei unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland erleben wir immer wieder, dass eine frühe Einschätzung den entscheidenden Unterschied zwischen einer entspannten und einer stressigen Sanierung ausmacht. Als zertifizierte Sachverständige übernehmen wir im Rahmen der KfW-Energieberatung genau diese Aufgabe für Sie.
Der individuelle Sanierungsfahrplan als Basis
Besonders sinnvoll ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ordnet die einzelnen Sanierungsschritte in eine logische und wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge und zeigt genau, welche Maßnahme welchen Effekt bringt. Gerade bei „Jung kauft Alt” hilft dieser Fahrplan, die 4,5-Jahres-Frist strukturiert und ohne Zeitdruck einzuhalten.
KfW 308 mit anderen Förderungen kombinieren
Da die KfW 308 nur den Kauf finanziert, stellt sich die Frage, wie Sie die Sanierung bezahlen. Die gute Nachricht: Für die Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Für die Vollsanierung zum Effizienzhaus 85 EE ist das der zinsgünstige Wohngebäude-Kredit (261) der KfW – inklusive Tilgungszuschuss, den die KfW im Beispiel zur 308 ausdrücklich mit der Familienförderung kombiniert.
Setzen Sie stattdessen auf einzelne Maßnahmen, gilt: Der Heizungstausch läuft über die KfW, während einzelne Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder neue Fenster über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Wie Sie diese BAFA-Förderung optimal mit dem KfW-308-Kredit verzahnen, sollten Sie frühzeitig planen. So schöpfen Sie das gesamte Fördervolumen aus und finanzieren Kauf und Sanierung aus einem stimmigen Gesamtkonzept.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die KfW 308
Der wichtigste Grundsatz vorweg: Der Kreditantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Wer den Vertrag zuerst unterschreibt, verliert den Anspruch auf die Förderung. Die verbindlichen Details regelt das offizielle Merkblatt der KfW zum Programm 308. Der Ablauf gliedert sich in wenige klare Schritte.
- Förderfähigkeit prüfen: Erfüllen Sie die Voraussetzungen bei Kind, Einkommen und Ersterwerb? Und hat die Wunschimmobilie die Energieeffizienzklasse F, G oder H?
- Energieeffizienz-Experten einbinden: Lassen Sie den Sanierungsbedarf einschätzen, damit Umfang und Kosten von Beginn an feststehen.
- Finanzierungspartner wählen: Der KfW-308-Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Vermittler.
- Antrag vor dem Kaufvertrag stellen: Reichen Sie den Kreditantrag ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
- Kaufen und sanieren: Nach der Zusage erwerben Sie die Immobilie und setzen die Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE innerhalb von 4,5 Jahren um.
Vorteile und Nachteile der KfW 308 im Überblick
Wie jedes Förderprogramm hat auch „Jung kauft Alt” zwei Seiten. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, benennen wir beide ehrlich. Der größte Pluspunkt ist der außergewöhnlich niedrige Zinssatz, der Familien über die Laufzeit viele Tausend Euro spart. Hinzu kommt, dass gerade energetisch schwache Häuser oft zu vergleichsweise günstigen Kaufpreisen zu haben sind.
Dem stehen aber klare Verpflichtungen gegenüber. Die Sanierungspflicht bindet Kapital und erfordert Planung, und der Kredit deckt eben nur den Kauf, nicht die Modernisierung. Wer die Sanierungskosten unterschätzt oder die 4,5-Jahres-Frist reißt, gerät schnell unter Druck. Eine solide Energieberatung im Vorfeld ist deshalb kein Luxus, sondern die Grundlage für eine gelungene Finanzierung.
Fazit
Die KfW 308 „Jung kauft Alt” ist für viele Familien eine echte Chance, sich trotz hoher Bauzinsen den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Der zinsverbilligte Kredit macht den Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie bezahlbar, und ab August 2026 wird das Programm durch höhere Beträge und flexiblere Sanierungswege noch attraktiver. Entscheidend für den Erfolg ist eine realistische Planung der Sanierung von Anfang an – am besten mit fachlicher Begleitung.
Weiterführende Themen: energetische Sanierung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Energieausweis online.
Häufige Fragen zur KfW 308
Die KfW 308 ist ein zinsverbilligter Kredit für Familien, die eine bestehende, energetisch schwache Immobilie kaufen. Der offizielle Name lautet „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb”. Der Kredit finanziert ausschließlich den Kaufpreis, verpflichtet die Familie aber, die Immobilie anschließend energetisch zu sanieren.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Alle Haushaltsmitglieder dürfen bislang kein Wohneigentum besitzen, müssen selbst einziehen und die Immobilie mindestens fünf Jahre bewohnen.
Bei einem Kind darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.
Gefördert werden nur Bestandsimmobilien, die laut Energieausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fallen. Eine bereits gut sanierte Immobilie mit besserer Effizienzklasse ist nicht förderfähig, da das Programm gezielt sanierungsbedürftige Gebäude reaktivieren soll.
Effizienzhaus 85 EE bedeutet, dass das sanierte Gebäude nur noch 85 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz verbraucht. Das Kürzel EE steht für Erneuerbare Energien – mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs müssen über erneuerbare Quellen gedeckt werden, meist über eine Wärmepumpe.
Nein. Die KfW 308 finanziert ausschließlich den Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstück. Die Kosten für die Sanierung – etwa Heizung, Dämmung oder Fenster – müssen Sie über andere Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über Eigenmittel decken.
Sie haben 54 Monate, also viereinhalb Jahre ab der Kreditzusage, um die Immobilie auf den Standard Effizienzhaus 85 EE zu sanieren. Wird die Frist nicht eingehalten, kann die KfW den gewährten Zinsvorteil zurückfordern.
Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse oder Vermittler. Wichtig ist, dass der Antrag vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt wird – rückwirkende Anträge sind nicht möglich.

