Eine Immobilie als Kapitalanlage gilt vielen als der sicherste Weg zum Vermögensaufbau: Der Mieter zahlt das Darlehen ab, der Sachwert schützt vor Inflation, am Ende steht eine abbezahlte Wohnung. So einfach ist die Rechnung 2026 allerdings nicht mehr. Bauzinsen um 4 Prozent, gestiegene Kaufnebenkosten und vor allem der energetische Zustand des Gebäudes entscheiden heute darüber, ob aus dem Investment ein Renditeobjekt oder ein Zuschussgeschäft wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Rendite realistisch berechnen, welche Kosten Sie einplanen müssen – und warum der Energieausweis inzwischen genauso wichtig ist wie der Mietspiegel.
- Realistisch sind bei einer Immobilie als Kapitalanlage 2,5 bis 4,5 Prozent Nettomietrendite – Versprechen über 6 Prozent bedeuten fast immer höheres Risiko.
- Entscheidend ist nicht die Bruttomietrendite, sondern die Nettomietrendite: Sie rechnet Kaufnebenkosten und nicht umlagefähige Kosten mit ein.
- In Baden-Württemberg liegen die Kaufnebenkosten bei rund 10 Prozent des Kaufpreises – 5 Prozent Grunderwerbsteuer plus Notar, Grundbuch und Makler.
- Der energetische Zustand ist der am meisten unterschätzte Faktor für die Rendite: Er beeinflusst Kaufpreis, Mietniveau, CO₂-Kosten und Sanierungspflichten gleichzeitig.
- Beim Eigentümerwechsel eines Ein- oder Zweifamilienhauses greifen GEG-Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren – ein kalkulierbarer, aber oft vergessener Kostenblock.
- Steuerlich zählen AfA, Zinsen und Werbungskosten; nach zehn Jahren Haltedauer ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
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Was bedeutet „Immobilie als Kapitalanlage” konkret?
Bei einer Immobilie als Kapitalanlage kaufen Sie ein Objekt nicht zum Selbstbewohnen, sondern zur Vermietung. Das klingt nach einem kleinen Unterschied, verändert aber jede einzelne Entscheidung. Bei der eigenen Wohnung zählen Grundriss, Sonnenseite und Nachbarschaft. Bei der Anlageimmobilie zählt ausschließlich, was das Objekt wirtschaftlich leistet: Mieteinnahmen, laufende Kosten, Wertsteigerung und steuerliche Wirkung.
Sie erwerben damit im Grunde einen Zahlungsstrom. Der Mieter überweist monatlich die Nettokaltmiete, davon gehen Verwaltung, Instandhaltung und Zinsen ab, der Rest bleibt als Ertrag. Gleichzeitig tilgen Sie das Darlehen und bauen Eigenkapital auf. Deshalb ist eine vermietete Wohnung auch dann sinnvoll, wenn der monatliche Überschuss zunächst negativ ausfällt – solange die Tilgung höher ist als die Zuzahlung.
Wofür sich Anleger typischerweise entscheiden
Die meisten privaten Anleger starten mit einer Wohnung zwischen 50 und 80 Quadratmetern, weil Kapitalbedarf und Verwaltungsaufwand überschaubar bleiben. Mehrfamilienhäuser bringen bessere Kaufpreisfaktoren, verlangen aber deutlich mehr Eigenkapital und echtes Vermieter-Know-how. Pflege- und Denkmalimmobilien werden oft mit Steuervorteilen beworben, sind jedoch schwerer weiterzuverkaufen. Ganz gleich, für welchen Typ Sie sich entscheiden: Die Rechenlogik bleibt dieselbe.
Lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage 2026?
Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an – und zwar deutlich stärker als noch vor fünf Jahren. Als die Bauzinsen bei einem Prozent lagen, trug sich fast jede vermietete Wohnung von selbst. Im August 2026 liegen die Zinsen für zehnjährige Finanzierungen bei rund 3,7 bis 4,5 Prozent. Damit übersteigen die Finanzierungskosten in vielen Lagen die Nettomietrendite. Der sogenannte Leverage-Effekt – also der Hebel von günstigem Fremdkapital auf die Eigenkapitalrendite – funktioniert nur noch dort, wo die Objektrendite über dem Zinssatz liegt.
Gleichzeitig hat sich der Markt aber auch entspannt. Nach dem Preisrückgang von 2022 bis 2023 sind die Kaufpreise moderater, und Verkäufer verhandeln wieder. Besonders bei unsanierten Objekten sind spürbare Abschläge durchsetzbar. Wer rechnen kann und den Sanierungsbedarf realistisch bewertet, findet 2026 deshalb bessere Einstiegschancen als in der Boomphase.
Angebote mit zweistelligen Renditen kommen fast immer aus strukturschwachen Regionen oder aus dem Vertrieb überteuerter Neubauwohnungen. Beides birgt ein hohes Leerstands- und Wiederverkaufsrisiko. Prüfen Sie in solchen Fällen immer, ob die kalkulierte Miete dem örtlichen Mietspiegel entspricht.
Rendite berechnen: die vier Kennzahlen, die wirklich zählen
Viele Exposés werben mit der Bruttomietrendite, weil sie am freundlichsten aussieht. Für eine belastbare Entscheidung brauchen Sie allerdings vier Kennzahlen. Erst zusammen ergeben sie ein realistisches Bild.
Bruttomietrendite – der schnelle Erstcheck
Die Bruttomietrendite setzt die jährliche Nettokaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis. Sie eignet sich, um Objekte in wenigen Sekunden vorzusortieren, ignoriert aber sämtliche Kosten. Die Formel lautet: Kaltmiete pro Jahr geteilt durch Kaufpreis, mal 100.
Nettomietrendite – die entscheidende Zahl
Die Nettomietrendite berücksichtigt zusätzlich die Kaufnebenkosten und die nicht umlagefähigen Kosten, also alles, was Sie als Eigentümer selbst tragen. Dazu gehören Verwaltung, Instandhaltungsrücklage und ein Puffer für Mietausfall. Gerechnet wird so: Kaltmiete pro Jahr minus nicht umlagefähige Kosten, geteilt durch Kaufpreis plus Kaufnebenkosten, mal 100. Ab etwa 3 Prozent gilt ein Objekt als wirtschaftlich tragfähig.
Eigenkapitalrendite und Kaufpreisfaktor
Die Eigenkapitalrendite zeigt, was Ihr tatsächlich eingesetztes Geld erwirtschaftet – hier wirkt der Hebel der Finanzierung. Der Kaufpreisfaktor, auch Mietpreismultiplikator genannt, verrät dagegen in einer einzigen Zahl, wie teuer ein Objekt gemessen an der Miete ist. Sie teilen dafür den Kaufpreis durch die Kaltmiete pro Jahr. Ein Faktor um 25 gilt in soliden Lagen als fair; alles über 30 bedeutet, dass Sie stark auf Wertsteigerung setzen.
| Kennzahl | Was sie zeigt | Aussagekraft | Guter Richtwert |
|---|---|---|---|
| Bruttomietrendite | Miete im Verhältnis zum Kaufpreis | ~ Nur Erstcheck | ab 4 % |
| Nettomietrendite | Ertrag nach allen Eigentümerkosten | ✓ Hoch | ab 3 % |
| Eigenkapitalrendite | Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals | ✓ Hoch | über dem Zinssatz |
| Kaufpreisfaktor | Kaufpreis geteilt durch Miete pro Jahr | ✓ Schneller Vergleich | 20–27 |
- Miete pro Jahr ÷ Kaufpreis
- In Sekunden gerechnet
- Ignoriert alle Kosten
- Nebenkosten eingerechnet
- Verwaltung & Rücklage ab
- Ab 3 % tragfähig
- Ertrag ÷ Eigenkapital
- Steigt mit Fremdkapital
- Muss über dem Zins liegen
- Kaufpreis ÷ Miete pro Jahr
- Fair: rund 25
- Über 30: teuer
- Rendite über Zinsniveau
- Positiver Hebel
- Puffer für Leerstand
- Trägt sich nur knapp
- Eigenkapital erhöhen
- Sanierungsstand klären
- Rechnung nur mit Wertzuwachs
- Hohe Zuzahlung nötig
- Alternativen vergleichen
Rechenbeispiel: eine Eigentumswohnung durchgerechnet
Nehmen wir an, Sie kaufen eine 70 m² große Wohnung in einer gut angebundenen Lage für 245.000 Euro. Die ortsübliche Nettokaltmiete liegt bei 10,50 Euro je m², also 735 Euro im Monat oder 8.820 Euro im Jahr. Auf den ersten Blick ergibt das eine Bruttomietrendite von 3,6 Prozent und einen Kaufpreisfaktor von rund 28.
Jetzt kommen die Kaufnebenkosten dazu. In Baden-Württemberg fallen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an, dazu etwa 1,8 Prozent für Notar und Grundbuch sowie rund 3,57 Prozent Maklerprovision. Zusammen sind das gut 25.400 Euro – Ihre Gesamtinvestition steigt damit auf rund 270.400 Euro.
| Position | Betrag pro Jahr | Anmerkung |
|---|---|---|
| Nettokaltmiete | 8.820 € | 735 € monatlich |
| Verwaltungskosten | – 360 € | nicht umlagefähig |
| Instandhaltungsrücklage | – 840 € | ca. 12 €/m² und Jahr |
| Mietausfallwagnis | – 176 € | 2 % der Miete |
| Jahresreinertrag | 7.444 € | Basis der Nettomietrendite |
| Nettomietrendite | 2,75 % | 7.444 € ÷ 270.400 € |
Was die Finanzierung daraus macht
Sie bringen 20 Prozent des Kaufpreises plus die Nebenkosten selbst ein, also rund 74.400 Euro Eigenkapital. Das Darlehen beträgt damit 196.000 Euro. Bei 3,9 Prozent Sollzins und 2 Prozent Anfangstilgung zahlen Sie 11.564 Euro Annuität im Jahr, davon 7.644 Euro Zinsen und 3.920 Euro Tilgung. Rechnerisch fehlen Ihnen damit 4.120 Euro pro Jahr, also rund 343 Euro im Monat.
Diese Zahl schreckt viele ab – zu Unrecht. Denn 3.920 Euro davon sind Tilgung und damit reiner Vermögensaufbau. Hinzu kommt die steuerliche Wirkung: Zinsen, Abschreibung und nicht umlagefähige Kosten übersteigen die Mieteinnahmen, sodass ein Verlust aus Vermietung entsteht. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bringt das rund 1.788 Euro Steuerersparnis. Ihre tatsächliche Zuzahlung sinkt damit auf etwa 194 Euro im Monat, während Sie gleichzeitig 327 Euro monatlich tilgen.
Kaufpreise, Mieten, Zinsen und Nebenkosten unterscheiden sich regional erheblich – zwischen rund 2.400 Euro je m² in Dortmund und etwa 7.500 Euro in München liegen Welten. Rechnen Sie das Beispiel mit Ihren eigenen Werten nach, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Eine Steuerberatung sollte die steuerliche Seite individuell prüfen.
Lage bewerten: Mikrolage schlägt Bauchgefühl
Die drei großen L – Lage, Lage, Lage – sind kein Kalauer, sondern die Grundlage jeder Bewertung. Dabei lohnt es sich, zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden. Die Makrolage beschreibt Stadt und Region: Wie entwickeln sich Einwohnerzahl, Arbeitsplätze und Kaufkraft? Die Mikrolage betrifft die unmittelbare Umgebung, also Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Lärmquellen und Nachbarbebauung.
A-Städte wie München oder Stuttgart bieten Sicherheit, aber niedrige Renditen von oft unter 3 Prozent. In B- und C-Städten sind 3,5 bis 5 Prozent erreichbar, dafür steigt das Leerstandsrisiko. Wichtig ist, dass Sie die Mietannahme nicht aus dem Exposé übernehmen, sondern gegen den örtlichen Mietspiegel prüfen. Wer eine Region nicht selbst im Blick hat, fährt mit einem ortskundigen Partner besser – im Großraum Stuttgart etwa mit Makler Max, einem Immobilienmakler mit Fokus auf Verkauf, Vermietung und Wertermittlung.
Der unterschätzte Faktor für die Rendite: der energetische Zustand
Kaum ein Renditerechner im Netz stellt diese Frage, dabei entscheidet sie inzwischen mit über den Erfolg: Wie steht das Gebäude energetisch da? In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir immer wieder Anleger, die eine scheinbar günstige Wohnung kaufen und zwei Jahre später vor einer Sonderumlage für die Fassadendämmung stehen. Der Kaufpreisvorteil war dann schnell aufgebraucht.
Der Energieausweis ist deshalb das zweite Dokument, das Sie nach dem Mietvertrag lesen sollten. Er zeigt Endenergiebedarf, Effizienzklasse und Heizungsart. Wie Sie die Werte einordnen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag zum Energieausweis richtig lesen. Beachten Sie außerdem, dass ab Mai 2026 die neue EU-Skala von A bis G gilt und viele Bestandsgebäude damit optisch schlechter dastehen als bisher.
Drei Wege, auf denen Energie Ihre Rendite frisst
Erstens die CO₂-Kosten: Seit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz tragen Vermieter je nach Energiebilanz des Gebäudes einen wachsenden Anteil der CO₂-Abgabe – bei besonders schlechten Werten bis zu 95 Prozent. Zweitens das Mietniveau: Energieeffiziente Wohnungen lassen sich schneller und zu besseren Konditionen vermieten, weil Mieter längst auf die Warmmiete schauen. Drittens der Wiederverkauf: Unsanierte Objekte werden mit spürbaren Abschlägen gehandelt, während sanierte Gebäude an Wert gewinnen.
Pflichten, die beim Eigentümerwechsel greifen
Kaufen Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel bestimmte Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Dazu gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Dämmung zugänglicher Heizungsrohre in unbeheizten Räumen und der Austausch alter Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Austauschpflicht für alte Heizkessel. Bei Mehrfamilienhäusern gelten teils abweichende Regeln, die wir in der Übersicht zur Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser aufgeschlüsselt haben. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen. Bekommen Sie ihn nicht zu sehen, ist das ein Warnsignal. Auch für Ihre spätere Vermietung brauchen Sie das Dokument – was dabei gilt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Energieausweis bei Neuvermietung.
- Höherer Kaufpreis
- Geringer CO₂-Anteil
- Schnellere Vermietung
- Stabiler Wiederverkauf
- Kaufpreisabschlag möglich
- Sanierungsbudget nötig
- Nachrüstpflichten prüfen
- Förderung nutzbar
- 8 % der Eigenkosten
- Kappung 3 €/m²
- Auch für Vermieter
- Vor Auftrag beantragen
- Bessere Effizienzklasse
- Größerer Käuferkreis
- Bis 95 % beim Vermieter
- Stufenmodell greift
Wann sich die Sanierung eines Anlageobjekts rechnet
Eine energetische Sanierung ist für Vermieter kein reiner Kostenblock, sondern ein Renditehebel – vorausgesetzt, Sie rechnen sauber. Nach § 559 BGB dürfen Sie 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen, beim geförderten Heizungstausch sogar bis zu 10 Prozent. Wichtig dabei: Erhaltene Zuschüsse müssen Sie vorher abziehen, umlagefähig ist nur Ihr Eigenanteil.
Ein Beispiel macht das greifbar. Kostet die anteilige Sanierung für unsere 70-m²-Wohnung 49.000 Euro und erhalten Sie 30 Prozent Förderung, bleiben 34.300 Euro Eigenanteil. Davon 8 Prozent ergeben 2.744 Euro pro Jahr, also rechnerisch 3,27 Euro je m² und Monat. Die gesetzliche Kappungsgrenze von 3 Euro je m² innerhalb von sechs Jahren begrenzt das allerdings auf 210 Euro monatlich. Rund 2.520 Euro Mehrertrag im Jahr bleiben also übrig – zusätzlich zu niedrigeren CO₂-Kosten und besserer Vermietbarkeit.
Erst planen, dann sanieren
Sanierungskosten schwanken stark: Einzelmaßnahmen liegen je nach Umfang bei etwa 50 bis 300 Euro je m², eine Teilsanierung bei 600 bis 1.200 Euro und eine Kernsanierung auf Effizienzhaus-Niveau bei 1.000 bis 1.800 Euro je m² Wohnfläche. Welche Maßnahme bei Ihrem Objekt zuerst sinnvoll ist, klärt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ordnet die Schritte nach Wirtschaftlichkeit und sichert Ihnen zusätzlich einen Förderbonus. Was sich 2026 bei den Zuschüssen geändert hat, haben wir in unserem Beitrag zur BEG-Reform 2026 zusammengetragen.
Kosten im Überblick: einmalig und laufend
Zwei Kostenblöcke werden bei einer Immobilie als Kapitalanlage regelmäßig unterschätzt. Die Kaufnebenkosten fallen sofort an und lassen sich in der Regel nicht mitfinanzieren – Sie brauchen sie als Eigenkapital. Die laufenden nicht umlagefähigen Kosten wirken dagegen schleichend, summieren sich über die Jahre aber erheblich.
| Kostenart | Höhe (Richtwert) | Umlagefähig? |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg | 5,0 % des Kaufpreises | ✗ Einmalig |
| Notar und Grundbuch | ca. 1,5–2,0 % | ✗ Einmalig |
| Maklerprovision (Käuferanteil) | ca. 3,57 % | ✗ Einmalig |
| Hausverwaltung | 25–35 € je Wohnung/Monat | ✗ Nein |
| Instandhaltungsrücklage | ca. 10–15 €/m² und Jahr | ✗ Nein |
| Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister) | je nach Objekt | ✓ Ja |
| Grundsteuer | je nach Gemeinde | ✓ Ja |
Steuern: AfA, Werbungskosten und Spekulationsfrist
Steuerlich behandelt der Fiskus Ihre Immobilie als Kapitalanlage großzügiger als viele andere Anlageformen. Die Abschreibung für Abnutzung – kurz AfA – erlaubt Ihnen, den Gebäudeanteil jährlich abzuschreiben. Der Satz liegt bei 2 Prozent für Gebäude ab Baujahr 1925, bei 2,5 Prozent für ältere Objekte und bei 3 Prozent für Gebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden. Der Grundstücksanteil bleibt außen vor, da Boden sich nicht abnutzt.
Zusätzlich setzen Sie Werbungskosten ab: Darlehenszinsen, Verwaltung, Instandhaltung, Fahrtkosten zur Wohnung, Kontoführung und auch die Kosten einer Energieberatung, sofern sie der Vermietung dient. Übersteigen diese Posten die Mieteinnahmen, mindert der Verlust Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist bleibt der Verkaufsgewinn dagegen komplett steuerfrei. Planen Sie Ihre Haltedauer deshalb von Anfang an mit ein.
Chancen und Risiken ehrlich gegenübergestellt
Eine Immobilie als Kapitalanlage schwankt weniger im Wert als Aktien, ist dafür aber illiquide: Sie können eine Wohnung nicht an einem Nachmittag verkaufen. Außerdem entsteht ein Klumpenrisiko, weil ein großer Teil Ihres Vermögens in einem einzigen Objekt steckt. Dem stehen echte Vorteile gegenüber – vor allem der Inflationsschutz eines Sachwerts und die Möglichkeit, mit vergleichsweise wenig Eigenkapital einen großen Vermögenswert zu steuern.
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| ✓ Laufende Mieteinnahmen als Zusatzeinkommen | ✗ Leerstand und Mietausfall |
| ✓ Inflationsschutz durch Sachwert | ✗ Zinsänderungsrisiko bei Anschlussfinanzierung |
| ✓ Steuervorteile durch AfA und Werbungskosten | ✗ Unerwartete Instandhaltung und Sonderumlagen |
| ✓ Nach zehn Jahren steuerfreier Verkauf | ✗ Klumpenrisiko und geringe Liquidität |
| ✓ Hebel durch Fremdkapital | ~ Sanierungspflichten bei alten Gebäuden |
In sieben Schritten zur ersten Anlageimmobilie
- Budget und Ziel klären: Legen Sie fest, wie viel Eigenkapital Sie einsetzen und ob monatlicher Überschuss oder Tilgung im Vordergrund steht. Als solide Basis gelten 20 bis 30 Prozent Eigenkapital plus Kaufnebenkosten.
- Finanzierung vorbereiten: Holen Sie eine Finanzierungsbestätigung ein, bevor Sie Besichtigungen starten. Das erhöht Ihre Verhandlungsposition spürbar.
- Objekte vorsortieren: Prüfen Sie Kaufpreisfaktor und Bruttomietrendite, um schnell auszusieben. Gleichen Sie die angesetzte Miete immer mit dem Mietspiegel ab.
- Unterlagen anfordern: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre, Höhe der Rücklage, Wohnflächenberechnung und Energieausweis gehören zwingend dazu.
- Zustand technisch prüfen: Lassen Sie Dach, Fenster, Heizung und Fassade fachlich bewerten. Bei größeren Objekten lohnt sich ein Bausachverständiger für den Hauskauf, der versteckte Mängel erkennt.
- Sanierungsbedarf einpreisen: Klären Sie vor dem Kauf, welche Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren anstehen und welche Förderung dafür infrage kommt. Eine Energieberatung liefert Ihnen belastbare Zahlen statt Schätzungen.
- Kaufvertrag und Notartermin: Lassen Sie sich den Entwurf mindestens 14 Tage vorher zusenden und prüfen Sie Übergabetermin, Mietverhältnis und Rücklagenübertrag genau.
Alternativen zur eigenen Anlageimmobilie
Nicht jeder möchte Vermieter werden. Offene Immobilienfonds bündeln viele Objekte und lassen sich mit kleinen Beträgen kaufen, dafür haben sie Mindesthaltefristen und laufende Gebühren. Geschlossene Fonds und Crowdinvesting bieten höhere Renditechancen, gehen aber mit deutlich höherem Ausfallrisiko einher. Und ein breit gestreuter Aktien-ETF erreicht historisch ähnliche Renditen bei jederzeitiger Verfügbarkeit – allerdings ohne Fremdkapitalhebel und ohne Mieteinnahmen.
Der wesentliche Unterschied bleibt: Nur bei der direkten Immobilie können Sie mit Eigenleistung, Sanierung und Verhandlungsgeschick aktiv Einfluss auf die Rendite nehmen. Genau darin liegt ihre Stärke – und ihr Aufwand.
Fazit
Eine Immobilie als Kapitalanlage funktioniert 2026 weiterhin, aber nicht mehr im Selbstlauf. Entscheidend sind eine ehrliche Nettomietrendite von mindestens 3 Prozent, ausreichend Eigenkapital für die Kaufnebenkosten und eine realistische Einschätzung des Gebäudezustands. Wer den energetischen Zustand von Anfang an mitrechnet, vermeidet nicht nur böse Überraschungen, sondern kann den Sanierungsbedarf sogar als Verhandlungsargument und späteren Renditehebel nutzen.
Weiterführende Artikel: Energieausweis richtig lesen, Sanierungspflicht für Mehrfamilienhäuser und BEG-Reform 2026: Was sich bei der Förderung ändert.
Häufige Fragen zur Immobilie als Kapitalanlage
Als Faustregel gilt eine Nettomietrendite von mindestens 3 Prozent. Darunter trägt sich das Objekt bei aktuellen Bauzinsen von 3,7 bis 4,5 Prozent nur noch über die erhoffte Wertsteigerung. Gute Objekte erreichen 2,5 bis 4,5 Prozent netto. Renditeversprechen über 6 Prozent sind meist mit erhöhtem Leerstands- oder Standortrisiko verbunden.
Solide sind 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises plus die kompletten Kaufnebenkosten, die in Baden-Württemberg bei rund 10 Prozent liegen. Bei sehr guter Bonität finanzieren manche Banken auch mit weniger Eigenkapital, verlangen dafür aber spürbare Zinsaufschläge. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto niedriger die monatliche Belastung – dafür sinkt allerdings die Eigenkapitalrendite.
Ziehen Sie von der Kaltmiete pro Jahr alle nicht umlagefähigen Kosten ab, also Verwaltung, Instandhaltungsrücklage und einen Puffer für Mietausfall. Das Ergebnis teilen Sie durch die Summe aus Kaufpreis und Kaufnebenkosten und multiplizieren mit 100. Beispiel: 7.444 Euro Reinertrag geteilt durch 270.400 Euro Gesamtinvestition ergibt 2,75 Prozent.
Sie kann sich lohnen, wenn der Kaufpreisabschlag größer ist als der tatsächliche Sanierungsbedarf. Dafür müssen Sie die Kosten allerdings vor dem Kauf kennen und nicht schätzen. Lassen Sie den Zustand fachlich bewerten und klären Sie, welche Fördermittel Sie als Vermieter nutzen können. Ohne diese Vorarbeit wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen schnell ein Zuschussgeschäft.
Eine pauschale Sanierungspflicht gibt es nicht. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses greifen jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel die Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes: Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung zugänglicher Heizungsrohre und Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Ja, nach § 559 BGB dürfen Sie 8 Prozent der Modernisierungskosten jährlich umlegen, beim geförderten Heizungstausch bis zu 10 Prozent. Fördermittel müssen Sie vorher abziehen, umlagefähig ist nur Ihr Eigenanteil. Die Erhöhung ist auf 3 Euro je m² innerhalb von sechs Jahren begrenzt, bei Ausgangsmieten unter 7 Euro je m² auf 2 Euro.
Absetzbar sind unter anderem Darlehenszinsen, die jährliche Abschreibung auf den Gebäudeanteil, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, Fahrtkosten zum Objekt sowie Beratungs- und Gutachterkosten, die der Vermietung dienen. Die AfA beträgt 2 Prozent bei Baujahren ab 1925, 2,5 Prozent bei älteren Gebäuden und 3 Prozent bei Fertigstellung ab 2023.
Die Spekulationsfrist beträgt zehn Jahre ab dem Tag des Kaufvertrags. Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb dieser Frist, versteuern Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach zehn Jahren bleibt der Gewinn steuerfrei. Für selbst genutzte Immobilien gelten kürzere Fristen.

