Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie energetisch sanieren, senken Sie nicht nur Energie- und Betriebskosten. Ein besserer energetischer Zustand macht Büro-, Praxis-, Handels- oder Hallenflächen auch für Mieter, Käufer und finanzierende Banken attraktiver – und bereitet Ihr Objekt auf die neuen Pflichten aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der EU-Gebäuderichtlinie vor. Welche Maßnahme bei Ihrem Gebäude zuerst sinnvoll ist und wen Sie dafür brauchen, hängt vom Objekt ab. Wir zeigen Ihnen deshalb, wie Sie vorgehen: von der Bestandsaufnahme über die passenden Maßnahmen und die Förderung bis zur Umsetzung im laufenden Betrieb. Außerdem haben wir die Einschätzung der Gewerbeimmobilien-Experten von Angermann NRW eingeholt: Wie wirkt sich der energetische Zustand auf Kaufpreis und Miete aus?
- Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme mit Verbrauchsdaten, Begehung und Sanierungskonzept – sie zeigt, welche Maßnahmen sich für Ihr Objekt rechnen.
- Die größten Hebel liegen meist bei Heizung und Kühlung, Gebäudehülle sowie Gebäudeautomation; Photovoltaik senkt zusätzlich die Stromkosten.
- Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden mit 15 %, die KfW fördert Heizungstausch und Komplettsanierung zum Effizienzgebäude.
- Alle Förderanträge müssen Sie vor Abschluss der Liefer- oder Bauverträge stellen.
- Das GModG verpflichtet Eigentümer, die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude bis 2030 und 2033 schrittweise zu verbessern.
- Ein guter energetischer Zustand stärkt Vermietbarkeit, Finanzierung und Marktwert Ihres Objekts.
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Warum sich die energetische Sanierung einer Gewerbeimmobilie lohnt
Gewerbeimmobilien verbrauchen oft deutlich mehr Energie als Wohngebäude: Große Glasflächen, Hallen mit hohen Decken, Serverräume und Kühlung treiben den Bedarf nach oben. Viele Objekte aus den 1970er- bis 1990er-Jahren laufen zudem noch mit der ersten Heizung und ungedämmten Dächern. Genau hier setzt eine energetische Sanierung an – und zwar mit Wirkung auf drei Ebenen.
Betriebskosten und CO₂-Kosten senken
Jede eingesparte Kilowattstunde senkt die laufenden Kosten, und zwar Jahr für Jahr. Zudem steigt der CO₂-Preis auf Öl und Gas weiter, sodass fossil beheizte Objekte immer teurer im Betrieb werden. Bei vermieteten Flächen spüren das zuerst Ihre Mieter über die Nebenkosten; mittelbar betrifft es aber auch Sie als Eigentümer, weil hohe Nebenkosten die erzielbare Miete begrenzen.
Vermietbarkeit, Finanzierung und ESG
Viele gewerbliche Mieter müssen über ihre Nachhaltigkeit berichten und fragen deshalb gezielt nach Energiekennwerten. Auch Banken und Investoren bewerten den energetischen Zustand inzwischen mit, etwa bei Finanzierungskonditionen oder im Rahmen von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, gute Unternehmensführung). Objekte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, laufen Gefahr, an Wert zu verlieren – im Beitrag zu Stranded Assets haben wir erklärt, wann Immobilien zum Risiko werden.
Neue Pflichten: GModG und EU-Gebäuderichtlinie
Seit Ende Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) anstelle des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes. Für Nichtwohngebäude setzt es die EU-Gebäuderichtlinie um: Die energetisch schlechtesten 16 % des Bestands sollen bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 verbessert werden. Welche Maßnahmen Sie dafür wählen, schreibt das Gesetz allerdings nicht vor. Fristen, Schwellenwerte und Ausnahmen haben wir im Beitrag zu den Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude (MEPS) zusammengefasst.
Außerdem verschärft das GModG die Anforderungen an die Gebäudeautomation: Bestehende Nichtwohngebäude mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen über 70 kW Nennleistung müssen bis Ende 2029 mit Monitoringtechnik und einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen. Wer jedoch neu eine fossile Heizung einbaut, muss ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe oder Wasserstoff einsetzen. Was das für Ihre Anlage bedeutet, erklären wir im Beitrag zur Bio-Treppe im GModG.
Bestandsaufnahme: Wo steht Ihr Gebäude heute?
Bevor Sie über Fassade oder Wärmepumpe entscheiden, brauchen Sie ein klares Bild vom Ist-Zustand. Nur so erkennen Sie, wo die Energie tatsächlich verloren geht und welche Maßnahmen sich gegenseitig beeinflussen. Wer etwa zuerst die Hülle dämmt, braucht danach eine kleinere Heizung – in umgekehrter Reihenfolge wäre die neue Anlage überdimensioniert.
Daten, Energieausweis und Begehung
Zunächst werten wir die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre aus, idealerweise getrennt nach Wärme, Strom und Kühlung. Ein vorhandener Energieausweis für Nichtwohngebäude liefert erste Kennwerte; bei Verkauf oder Vermietung brauchen Sie ihn ohnehin. Anschließend folgt die Begehung vor Ort: Wir prüfen Hülle, Anlagentechnik, Regelung und Nutzung und gleichen sie mit den Plänen ab.
Unternehmen mit hohem Energieverbrauch sind nach dem Energieeffizienzgesetz ohnehin zu einem Energieaudit oder einem Energiemanagementsystem verpflichtet. Die Ergebnisse lassen sich direkt für die Sanierungsplanung nutzen, sodass keine Arbeit doppelt anfällt.
Sanierungskonzept nach DIN V 18599
Aus der Analyse entsteht ein Sanierungskonzept. Es berechnet das Gebäude nach DIN V 18599 – also der Norm, mit der der Energiebedarf von Nichtwohngebäuden bilanziert wird – und bewertet Maßnahmen nach Einsparung, Kosten und Förderfähigkeit. Für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude ist eine solche Berechnung Voraussetzung für die KfW-Förderung. Unsere Energieberatung für Nichtwohngebäude übernimmt diesen Schritt mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten.
- Daten sammeln: Verbräuche, Energieausweis, Pläne und Wartungsprotokolle zusammentragen.
- Gebäude begehen: Hülle, Heizung, Lüftung, Kühlung und Regelung vor Ort aufnehmen.
- Bilanz rechnen: Energiebedarf nach DIN V 18599 ermitteln und Schwachstellen benennen.
- Maßnahmen bewerten: Einsparung, Kosten, Förderung und sinnvolle Reihenfolge festlegen.
Maßnahmen: Was bei Gewerbeimmobilien am meisten bewirkt
Welche Maßnahmen sich lohnen, hängt stark von der Nutzung ab. Ein Bürogebäude mit viel Glas hat andere Schwachstellen als eine Lagerhalle oder ein Ärztehaus. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir dennoch vier Bereiche, die fast immer auf den Prüfstand gehören.
Gebäudehülle: Fassade, Dach und Fenster
Über ungedämmte Dächer und Außenwände geht bei älteren Gewerbebauten ein großer Teil der Wärme verloren. Flachdächer lassen sich häufig im Zuge ohnehin fälliger Abdichtungsarbeiten dämmen – wie das beim Warmdach funktioniert, haben wir separat erklärt. An der Fassade ist ein Wärmedämmverbundsystem die gängigste Lösung; Aufbau, Brandschutz und Kosten finden Sie im Beitrag zum WDVS. Erneuern Sie mehr als 10 % eines Bauteils, gelten zudem die gesetzlichen Mindestwerte für den Wärmeschutz.
Fenster und Glasfassaden sind bei Büros oft der Schwachpunkt – im Winter wegen der Wärmeverluste, im Sommer wegen der Überhitzung. Ein Fensteraustausch mit Dreifachverglasung und außenliegendem Sonnenschutz verbessert deshalb Energiebilanz und Arbeitsklima gleichermaßen.
Heizung und Kühlung: weg von fossiler Wärme
Viele Gewerbeobjekte heizen noch mit Gas oder Öl. Großwärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder – bei Hallen mit hohen Decken – Strahlungsheizungen sind die gängigen Alternativen. Gleichzeitig wächst der Kühlbedarf, etwa in Büros, Praxen und Serverräumen. Eine reversible Wärmepumpe kann beides übernehmen; damit sie richtig dimensioniert ist, sollten Heiz- und Kühllastberechnung vor der Planung stehen.
Gebäudeautomation, Lüftung und Beleuchtung
Gebäudeautomation – also die zentrale Steuerung von Heizung, Lüftung, Kühlung und Licht nach Bedarf – ist einer der wirtschaftlichsten Hebel. Sie verhindert etwa, dass leere Besprechungsräume beheizt und gekühlt werden. Außerdem verlangt das GModG für größere Anlagen ohnehin zumindest Monitoring und eine automatische Beleuchtungssteuerung. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung holen zudem einen großen Teil der Wärme aus der Abluft zurück. Beleuchtung auf LED umzustellen rechnet sich meist schnell; eine eigene Förderung dafür gibt es seit Juli 2026 allerdings nicht mehr.
Photovoltaik und Energiemanagement
Gewerbeimmobilien verbrauchen ihren Strom vor allem tagsüber – also genau dann, wenn eine Photovoltaik-Anlage ihn erzeugt. Dadurch erreichen Gewerbedächer oft hohe Eigenverbrauchsquoten, besonders in Kombination mit Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur. Ein Energiemanagement nach ISO 50001 sorgt anschließend dafür, dass die Einsparungen dauerhaft messbar bleiben.
| Maßnahme | Wirkung | Förderung (Stand 10/2026) |
|---|---|---|
| Dach– und Fassadendämmung | ✓ Hoch bei unsanierter Hülle | BAFA, 15 % |
| Fenster und Sonnenschutz | ✓ Hoch bei großen Glasflächen | BAFA, 15 % |
| Wärmepumpe / Wärmenetz | ✓ Hoch, senkt CO₂-Kosten | KfW 522, 30 % Grundförderung |
| Gebäudeautomation (MSR) | ✓ Hoch im Verhältnis zu den Kosten | BAFA, 15 % |
| Lüftung mit Wärmerückgewinnung | ~ Mittel, nutzungsabhängig | BAFA, 15 % |
| LED-Beleuchtung | ~ Mittel | ✗ Keine eigene Förderung mehr |
| Photovoltaik | ✓ Senkt Stromkosten | keine BEG-Förderung, ggf. Landesprogramme |
Kosten: Mit welchen Investitionen Sie rechnen sollten
Die Kosten einer energetischen Sanierung hängen stark vom Objekt ab: Größe, Baujahr, Nutzung, Ausgangszustand und Sanierungstiefe entscheiden über die Summe. Pauschale Preise je Quadratmeter sind deshalb nur eine grobe Orientierung. Einzelne Maßnahmen wie eine neue Regelung, Gebäudeautomation oder der Tausch einzelner Bauteile kosten deutlich weniger als eine umfassende Sanierung von Hülle und Technik.
Für umfassende Sanierungen zum Effizienzgebäude liegen die Investitionen bei geförderten Nichtwohngebäuden meist bei rund 1.500 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, je nach Region und Objekt auch darüber. Bei einzelnen Gewerken bewegen sich etwa Wärmedämmverbundsysteme je nach Aufbau bei rund 160 bis 300 Euro pro Quadratmeter Fassadenfläche. Hinzu kommen Planung, Baubegleitung und mögliche Mietausfälle während der Bauphase.
Die genannten Werte sind Orientierungsgrößen ohne Förderung. Je nach Region, Ausgangszustand und Ausführung können die Kosten deutlich abweichen. Eine belastbare Kostenschätzung erstellen wir auf Basis der Bestandsaufnahme.
Förderung 2026: BAFA, KfW und steuerliche Aspekte
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt auch für Nichtwohngebäude, wurde aber zum 21. Juli 2026 neu gefasst. Grundsätzlich unterscheidet sie zwischen Einzelmaßnahmen und der Komplettsanierung zum Effizienzgebäude.
Einzelmaßnahmen über BAFA und KfW
Für Dämmung, Fenster, Anlagentechnik sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik gibt es über die BAFA-Förderung einen Zuschuss von 15 %. Gefördert werden bis zu 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche; Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst das BAFA zusätzlich mit 50 %. Den Heizungstausch fördert dagegen die KfW im Programm 522 mit einer Grundförderung von 30 %. Für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Änderung geplant: Bei Geräten aus der EU bleiben die 30 % über einen neuen Wertschöpfungsbonus erhalten, bei Geräten von außerhalb der EU sinkt die Förderung auf 15 %.
Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
Wer das Gebäude umfassend saniert, kann über das KfW-Programm 263 einen Kredit von bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche erhalten, höchstens 10 Millionen Euro je Vorhaben. Je nach erreichtem Effizienzgebäude-Standard kommt ein Tilgungszuschuss hinzu, der sich durch Boni erhöht – etwa für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten gehören.
Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie Liefer- oder Bauverträge unterschreiben. Ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich. Da sich die Förderbedingungen 2027 ändern, lohnt es sich, den Zeitplan früh mit uns abzustimmen.
- Dämmung, Fenster
- Anlagentechnik, MSR
- max. 500 €/m² NGF
- Fachplanung 50 %
- Wärmepumpe
- Wärmenetz
- EU-Bonus ab 2027 geplant
- bis 2.000 €/m² NGF
- Tilgungszuschuss
- Boni möglich
Steuerliche Behandlung
Sanierungskosten an betrieblich genutzten oder vermieteten Gewerbeimmobilien können als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar sein oder müssen als Herstellungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Besonders bei Sanierungen kurz nach dem Kauf greifen Sonderregeln. Stimmen Sie die steuerliche Behandlung deshalb vor Projektstart mit Ihrer Steuerberatung ab.
Marktsicht: Wie der energetische Zustand Kaufpreis und Miete beeinflusst
Wie stark wirkt sich der energetische Zustand tatsächlich auf den Wert einer Gewerbeimmobilie aus? Dazu haben wir die Einschätzung von Angermann NRW eingeholt. Das Unternehmen vermietet und verkauft Gewerbeimmobilien in ganz Nordrhein-Westfalen und begleitet Eigentümer wie Investoren bei Transaktionen. Das Fazit ist eindeutig: Energieeffizienz ist im Gewerbemarkt vom Randthema zum Preisfaktor geworden.
Energieeffizienz als Preisfaktor
Vor einigen Jahren stand der Energieausweis noch irgendwo hinten im Exposé. Heute gehört er zu den ersten Unterlagen, nach denen Käufer fragen – oft gleich nach Lage und Mieterstruktur. Der Druck kommt dabei von drei Seiten: Institutionelle Investoren müssen ESG-Ziele erfüllen, Banken knüpfen ihre Finanzierungskonditionen zunehmend an die Effizienz, und große Unternehmen als Mieter berichten über die Emissionen ihrer Flächen. Die Experten spüren das in jeder Verhandlung: Ein effizientes Objekt spricht mehr Käufer an, ein Sanierungsstau landet dagegen im Preis.
Worauf es je nach Nutzungsart ankommt
Am deutlichsten zeigt sich die Entwicklung bei Büroflächen, die übrigen Nutzungsarten ziehen nach. Im Büro bringen Großnutzer eigene Klimaziele mit, und diese übertragen sich direkt auf die Flächensuche. Bei Logistik- und Industrieflächen setzt der Neubau die Messlatte; Nutzer schauen im Bestand deshalb genau auf Heizung, Dach und das Potenzial für Photovoltaik. Im Einzelhandel dreht sich viel um die Nebenkosten, außerdem kommen Filialisten häufig mit Vorgaben ihres Konzerns. Bei Praxisflächen entscheiden hingegen eher Raumklima, Lüftung und die monatliche Belastung als ein Zertifikat an der Wand.
Welche Unterlagen Käufer und Investoren erwarten
An erster Stelle steht der Energieausweis mit Kennwert und Effizienzklasse. Danach fragen Interessenten nach Energieträger, Art und Alter der Heizung sowie nach den Verbrauchs- und Nebenkostendaten der letzten Jahre. Investoren gehen zudem einen Schritt weiter und wollen Zertifizierungen, ESG-Kennzahlen und einen Sanierungsfahrplan sehen.
Wie sich Sanierungsbedarf auf den Preis auswirkt
Auch Objekte mit Sanierungsbedarf finden ihre Käufer. Allerdings ist der Kreis der Interessenten kleiner, und die Vermarktung dauert länger. Jeder Käufer rechnet die anstehenden Investitionen ein – und zwar mit einem Sicherheitspuffer. Je dünner die Datenlage, desto größer fällt dieser Puffer aus. Dann verhandeln Sie plötzlich über Kostenschätzungen statt über die Einpreisung von Potenzialen.
– Alexander Gruhler, Geschäftsführender Partner der Angermann NRW GmbH
Warum ein Sanierungsfahrplan den Unterschied macht
Ein aktueller Energieausweis und belastbare Verbrauchsdaten sind die Pflicht. Den Unterschied macht jedoch ein Sanierungsfahrplan mit Kostenschätzung: Er verwandelt ein diffuses Risiko in eine Zahl, mit der ein Käufer rechnen kann. Außerdem ist jede umgesetzte und sauber dokumentierte Maßnahme ein Argument, das am Verhandlungstisch für Sie arbeitet.
Wann Sie mit der Vorbereitung beginnen sollten
Aus ihrer Arbeit als Transaktionspartner für Eigentümer raten die Experten von Angermann NRW: Die Bestandsaufnahme gehört an den Anfang – deutlich vor den Start der Vermarktung. Wenn Sie wissen, wo Ihr Objekt steht, können Sie Maßnahmen nach ihrer Wirkung am Markt priorisieren und gezielt investieren. Zudem bereiten Sie die Unterlagen so auf, dass die Prüfung durch Käufer und Banken (Due Diligence) reibungslos läuft. So wird der energetische Zustand zum Verkaufsargument.
Genau hier setzen wir an: Mit Bestandsaufnahme, Sanierungskonzept und Kostenschätzung schaffen wir die Datengrundlage, die Käufer, Mieter und Finanzierer erwarten. Und wenn Sie wissen möchten, was Ihr Objekt am Markt bringt, schätzen die Experten von Angermann NRW den Marktwert Ihrer Gewerbeimmobilie für Sie ein.
Umsetzung im laufenden Betrieb: So gehen wir vor
Anders als im Einfamilienhaus läuft in einer Gewerbeimmobilie während der Sanierung meist der Betrieb weiter. Deshalb entscheidet die Planung der Bauabläufe darüber, ob Mieter und Nutzer möglichst wenig beeinträchtigt werden. Wir begleiten Sie dabei aus einer Hand – von der Energieberatung über Fachplanung und Förderantrag bis zur Ausführung.
- Konzept und Förderung: Wir erstellen das Sanierungskonzept, stellen die Förderanträge und stimmen den Zeitplan mit Ihnen ab.
- Planung der Bauabschnitte: Arbeiten an Dach und Fassade legen wir möglichst in Zeiten geringer Nutzung, Technikumbauten etwa in Betriebsferien oder an Wochenenden.
- Mieter einbinden: Wir informieren Ihre Mieter früh über Zeitraum, Lärm und Zugänge – das vermeidet Konflikte während der Bauphase.
- Ausführung und Bauleitung: Unsere Bauleitung koordiniert alle Gewerke und dokumentiert die Maßnahmen für die Förderung.
- Abnahme und Einregulierung: Nach der Inbetriebnahme stellen wir Anlagen und Regelung ein und prüfen, ob die geplanten Einsparungen erreicht werden.
Für Gewerbemietverträge gibt es keine gesetzliche Modernisierungsumlage wie im Wohnraum. Ob und wie Sie Sanierungskosten an Mieter weitergeben, regelt also der Mietvertrag. Bei größeren Projekten lohnt es sich zudem, Planung und Ausführung zu bündeln – was eine Generalplanung dabei leistet, haben wir separat beschrieben.
Steht ein Mieterwechsel oder eine Vertragsverlängerung an, ist das ein guter Zeitpunkt für größere Eingriffe. Leerstehende Flächen lassen sich schneller sanieren, und die verbesserten Kennwerte stärken die Neuvermietung.
Fazit
Wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie energetisch sanieren, senken Sie Betriebskosten, erfüllen die neuen Pflichten aus GModG und EU-Gebäuderichtlinie und stärken den Marktwert Ihres Objekts. Der wichtigste Schritt ist eine gründliche Bestandsaufnahme: Sie zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und welche Förderung dazu passt. Weil sich die Förderbedingungen 2027 erneut ändern, lohnt sich ein früher Start. Wir unterstützen Sie mit Energieberatung, Planung und Umsetzung aus einer Hand.
Weiterführende Beiträge: MEPS für Nichtwohngebäude, Stranded Assets und Bio-Treppe im GModG.
Häufige Fragen zur energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien
Eine generelle Sanierungspflicht gibt es nicht. Das GModG verlangt jedoch, dass die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude bis 2030 und 2033 schrittweise verbessert werden. Hinzu kommen Einzelpflichten, etwa bei der Gebäudeautomation größerer Anlagen oder beim Austausch von Bauteilen. Ob Ihr Objekt betroffen ist, zeigt eine Bestandsaufnahme.
Für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik zahlt das BAFA 15 % Zuschuss auf bis zu 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche. Den Heizungstausch fördert die KfW im Programm 522 mit 30 % Grundförderung. Für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude gibt es den KfW-Kredit 263 mit Tilgungszuschuss. Die Anträge müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Das hängt stark von Objekt und Sanierungstiefe ab. Umfassende Sanierungen zum Effizienzgebäude liegen meist bei rund 1.500 bis 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, je nach Region und Objekt auch darüber. Einzelne Maßnahmen kosten deutlich weniger. Eine belastbare Schätzung ist erst nach der Bestandsaufnahme möglich.
Ein guter energetischer Zustand senkt die Nebenkosten, verbessert die Vermietbarkeit und wird von Käufern und Banken zunehmend mitbewertet. Objekte mit Sanierungsbedarf finden zwar Käufer, der Kreis ist laut den Gewerbeimmobilien-Experten von Angermann NRW aber kleiner und die Vermarktung dauert länger, weil Käufer die anstehenden Investitionen mit einem Sicherheitspuffer einpreisen. Ein Sanierungsfahrplan mit Kostenschätzung macht dieses Risiko kalkulierbar.
In den meisten Fällen ja. Wir planen die Bauabschnitte so, dass Arbeiten an Dach und Fassade weitgehend ohne Unterbrechung laufen und Technikumbauten in nutzungsarme Zeiten fallen. Wichtig ist, die Mieter früh über Zeitraum und Einschränkungen zu informieren.
Für die KfW-Förderung zum Effizienzgebäude ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, der das Gebäude nach DIN V 18599 berechnet. Auch bei Einzelmaßnahmen ist eine Fachplanung sinnvoll, zumal das BAFA sie mit 50 % bezuschusst. Unsere Energieberater für Nichtwohngebäude übernehmen Berechnung und Antrag.

