Bauvoranfrage stellen –
vorher wissen, was Sie bauen dürfen
Die verbindliche Vorabklärung, bevor Sie ein Grundstück kaufen oder eine Planung bezahlen
Eine Bauvoranfrage klärt einzelne, genau formulierte Fragen zu Ihrem Vorhaben – und die Behörde ist an die Antwort gebunden. Wir prüfen die Zulässigkeit, formulieren den Fragenkatalog, erstellen die Unterlagen und reichen ein. Entwurfsverfasser sind bauvorlageberechtigte Architekten. Standorte Stuttgart, München und Köln, tätig bundesweit.
Bauvoranfrage erstellen lassen: was wir übernehmen
Von der Prüfung der planungsrechtlichen Lage bis zum Bescheid – ohne dass Sie eine Planung beauftragen müssen.

Bauvoranfrage, vollständig bearbeitet
Sie schildern uns Ihr Vorhaben, alles Weitere übernehmen wir – bis der Bescheid vorliegt.
- Zulässigkeit geprüft – zu einem Bruchteil der Kosten einer vollständigen Planung
- Fragenkatalog formuliert und von Ihnen freigegeben
- Unterlagen erstellt – Lageplan und Nutzungsbeschreibung
- Eingereicht, Rückfragen der Behörde inklusive
- Bescheid eingeordnet, auch wenn er negativ ausfällt
Dann läuft die Voranfrage innerhalb der Architekturleistung – abgerechnet als besondere Leistung der Leistungsphase 2.
Dann planen wir weiter – Entwurf, Bauantrag, auf Wunsch Bauleitung. Die Unterlagen werden weiterverwendet statt neu erstellt.
Bauvorbescheid oder Auskunft: was verbindlich ist
Eine mündliche Auskunft vom Bauamt bindet die Behörde nicht. Eine formlose Anfrage auch nicht. Verbindlich wird es erst mit dem Bauvorbescheid – einem Verwaltungsakt, an den die Behörde im späteren Genehmigungsverfahren gebunden ist.
| Merkmal | Mündliche Auskunft | Formlose Anfrage | Förmliche Bauvoranfrage |
|---|---|---|---|
| Rechtsform | keine | keine | Verwaltungsakt |
| Behörde gebunden | nein | nein | ja |
| Geltungsdauer | – | – | meist 3 Jahre, je nach Bundesland länger – was Ihr Bundesland regelt |
| Wofür geeignet | erste Orientierung | Vorabklärung ohne Absicherung | Kaufentscheidung, Finanzierung, Ankauf |
Unterschied zur Baugenehmigung
Die Bauvoranfrage klärt, ob und in welchem Rahmen gebaut werden darf. Der Bauantrag beantragt die Erlaubnis für ein konkret durchgeplantes Vorhaben – und braucht deshalb die fertige Planung, die Sie sich vor dem Bescheid sparen.
Dazu kommt ein Zeitvorteil: Was die Behörde im Vorbescheid entschieden hat, prüft sie im Bauantrag nicht noch einmal – das Vorhaben liegt ihr dann bereits vor. Das verkürzt das spätere Genehmigungsverfahren in vielen Fällen. Wie der Bauantrag danach läuft · Ablauf der Baugenehmigung
Wann sich eine Bauvoranfrage lohnt
Der gemeinsame Nenner: Sie stehen vor einer Ausgabe – Kaufpreis, Planungshonorar oder Mietvertrag – und wissen nicht, ob Ihr Vorhaben durchgeht.
Bevor Sie beim Notar sitzen, steht schriftlich fest, wie viele Wohneinheiten möglich sind, wie hoch gebaut werden darf und wie viele Stellplätze gefordert werden.
Eine vollständige Planung kostet ein Mehrfaches der Voranfrage. Wir klären vorher, ob Kniestockerhöhung, zweite Wohneinheit oder Anbau in dieser Größe durchgehen.
Gewerbe zu Wohnen, Laden zu Praxis. Hier zählt nicht das Ob, sondern welche Auflagen kommen – Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz. Bei Umnutzung zu Wohnraum kommt Förderung über KfW 266 in Frage.
Sie rechnen einen Kaufpreis gegen eine realisierbare Geschossfläche und brauchen eine Aussage, die gegenüber Bank und Gesellschaftern trägt.
Ein Anbau ohne Unterlagen, ein ausgebautes Dach aus den Achtzigern. Wir sehen die Bauakte ein und fragen die nachträgliche Genehmigungsfähigkeit ab.
Gilt kein Bebauungsplan, entscheidet § 34 BauGB, ob sich Ihr Vorhaben einfügt – ein Begriff, über den auch Gerichte streiten. Dann ist die Voranfrage oft der einzige Weg zu Sicherheit.
Warum die Formulierung über den Bescheid entscheidet
Ein Bescheid antwortet nur auf die Fragen, die gestellt wurden. Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein Beispiel:
Ist das Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigungsfähig?
Ist ein Wohngebäude mit zwei Vollgeschossen, 6,50 m Traufhöhe und drei Wohneinheiten nach § 34 BauGB zulässig?
Links fehlt die Beschreibung, auf die sich ein Bescheid stützen könnte. Rechts stehen Maße, Nutzung und Rechtsgrundlage – und die Antwort trägt vor dem Notar.
Bauvorlageberechtigt, wenn es darauf ankommt
Geht es um die Errichtung oder Änderung von Gebäuden, müssen die Unterlagen von einem berechtigten Entwurfsverfasser stammen – bei rein planungsrechtlichen Fragen ist das in einzelnen Ländern ausdrücklich nicht nötig. Wir sagen Ihnen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Wir sagen auch, wenn sich die Voranfrage nicht lohnt
Manchmal führt der direkte Bauantrag schneller zum Ziel. Das Erstgespräch ist kostenlos – und wenn Sie keine Voranfrage brauchen, hören Sie das von uns.
Energie und Förderung von Anfang an mitgedacht
Geht es um eine Umnutzung zu Wohnraum, sehen unsere Energieberater schon bei der Voranfrage, was das Gebäudeenergiegesetz verlangt und welche Förderung dafür infrage kommt.

Das Architekturbüro der Gruppe
Hinter den Bauvorlagen steht das Architekturbüro der Gruppe: die garnisch + werndle planungsgesellschaft mbH in Ingolstadt, seit 1999 am Markt und geführt von zwei Architekten der Bayerischen Architektenkammer. Wird aus der Voranfrage ein Projekt, steht diese Bandbreite bereit – ohne dass Sie das Büro wechseln müssen. Portfolio des Büros ansehen
Warum die Voranfrage getrennt abgerechnet wird
Die Bauvoranfrage ist nach HOAI Anlage 10 eine besondere Leistung der Leistungsphase 2 – wörtlich „Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)”. Sie gehört nicht zur Genehmigungsplanung, in der der Bauantrag liegt. Deshalb wird sie getrennt beauftragt, auch wenn schon ein Architektenvertrag besteht, und deshalb ist das Honorar frei vereinbar.
Dazu kommt die Gebühr der Behörde: bei einer formlosen Anfrage im Marktrahmen 50 bis 200 €, beim förmlichen Vorbescheid nach kommunaler Satzung und häufig nach den Baukosten – wie diese gegliedert werden, steht im Ratgeber zu den Kostengruppen nach DIN 276. Kosten der Bauvoranfrage
Notartermin in Sicht? Dann zählt der Zeitpunkt.
Schildern Sie uns in zwei Sätzen, um welche Fläche oder welches Gebäude es geht und was Sie vorhaben. Sie erhalten eine Einschätzung, ob eine Bauvoranfrage sinnvoll ist – und wenn nicht, sagen wir das auch.
Bauvoranfrage stellen: der Ablauf in vier Schritten
In vier Schritten vom ersten Gespräch zum Bauvorbescheid.
Erstgespräch
Sie schildern Vorhaben und Zeitrahmen, wir sehen uns die planungsrechtliche Lage an – kostenlos. Manchmal ist das Ergebnis, dass Sie keine Voranfrage brauchen.
Fragenkatalog und Unterlagen
Wir formulieren die Fragen so, dass die Behörde verbindlich antworten muss, und erstellen Lageplan und Beschreibung. Sie geben beides frei, bevor etwas eingereicht wird.
Einreichung und Behördenkontakt
Einreichung bei Ihrer Baurechtsbehörde – je nach Land über ein Online-Portal oder auf dem klassischen Weg. Rückfragen beantworten wir direkt, ohne Umweg über Sie.
Bescheid und nächste Schritte
Sie erhalten den Bescheid samt Einordnung: was gesichert ist, wie lange, welcher Schritt folgt. Auch bei einem negativen Bescheid besprechen wir, welcher Weg trägt.
Welche Unterlagen Sie brauchen – und wer sie einreichen darf
Für eine Bauvoranfrage brauchen Sie keine fertige Planung. Sie brauchen die Unterlagen, mit denen die Behörde Ihre Fragen beantworten kann.
Was wir übernehmen, was Sie beisteuern
- Wir: Antrag und Fragenkatalog, Lageplan auf Grundlage der Flurkarte, Bau- und Nutzungsbeschreibung, bei Bedarf Schnitte, Ansichten und Berechnungen
- Sie: vorhandene Unterlagen zum Bestand – alte Genehmigungen, Grundrisse, Kaufvertrag oder Exposé –, Fotos wenn möglich, und die Vollmacht des Eigentümers, falls Sie noch nicht Eigentümer sind
Fehlt etwas, sagen wir es im Erstgespräch. Wir reichen nicht unvollständig ein, um Zeit zu sparen – eine Nachforderung kostet am Ende mehr.
Wer kann eine Bauvoranfrage stellen?
Welche Nachweise die Behörde verlangt, hängt auch von der Gebäudeklasse Ihres Vorhabens ab – das prüfen wir mit.
Den Antrag stellt der Bauherr – Eigentum ist dafür keine Voraussetzung. Die Behörde entscheidet allein über die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit; private Rechte Dritter prüft sie nicht, und der Bescheid ergeht ausdrücklich unbeschadet dieser Rechte. Ob Sie den Verkäufer vorher einbinden, ist damit keine Frage des Baurechts, sondern Ihrer Verhandlung. Welche Angaben und Unterschriften das Formular Ihrer Behörde verlangt, klären wir vorher mit.

Wie lange gilt der Bauvorbescheid? Geltungsdauer und Fristen
Wir bearbeiten Bauvoranfragen bundesweit. Den Vorbescheid gibt es in jeder Landesbauordnung – gleich ist, was er leistet. Landesrecht ist, wie lange er gilt, wie verlängert wird und auf welchem Weg eingereicht wird. Was für Ihre Behörde gilt, prüfen wir vor dem Einreichen.
Was überall gleich ist
- Sie lassen einzelne Fragen klären, bevor eine Planung entsteht.
- Die Antwort ist ein Verwaltungsakt, an den die Behörde im späteren Genehmigungsverfahren gebunden ist.
- Der Bescheid ersetzt die Baugenehmigung nicht – gebaut wird damit noch nicht.
- Entschieden wird über das öffentliche Baurecht; private Rechte Dritter bleiben unberührt.
- Antragsberechtigt ist der Bauherr – Eigentum ist keine Voraussetzung.
Was Ihr Bundesland regelt
- Wie lange der Bescheid gilt. In den meisten Ländern drei Jahre, in einzelnen länger.
- Wie verlängert wird. Um welchen Zeitraum, wie oft und in welcher Form der Antrag vor Ablauf gestellt werden muss.
- Auf welchem Weg eingereicht wird. Über ein Landesportal, digital bei der Kommune oder weiterhin auf Papier.
- Wer einreichen darf. Bei Fragen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. Für rein planungsrechtliche Fragen entfällt das in einzelnen Ländern ausdrücklich.
- Was die Behörde verlangt. Die Gebühr richtet sich nach der Satzung Ihrer Kommune, ebenso der Umfang der Unterlagen.
Zwischen Bescheid und Baubeginn liegen bei einem Projekt mit Vorlauf schnell mehrere Jahre. Ob der Bescheid bis dahin noch trägt oder rechtzeitig verlängert werden muss, entscheidet die Frist Ihres Landes – und die Form, in der die Verlängerung beantragt werden muss.
Für Projektentwickler und Bestandshalter
Der Bescheid muss die Fragen beantworten, an denen Ihr Kaufpreis hängt – nicht die, die sich leicht stellen lassen.
Bei Nachverdichtung im Innenbereich entscheiden die Einordnung nach § 34 BauGB und der Bebauungszusammenhang über die erzielbare Geschossfläche. Wir schneiden den Fragenkatalog auf die Kennwerte zu, die in Ihr Modell eingehen, und terminieren das Verfahren entlang Ihrer Ankaufsfrist.
Den Bescheid erhalten Sie mit einer Einordnung, die gegenüber Bank und Gesellschaftern trägt: was gesichert ist, wie lange es gilt, welche Fragen offen geblieben sind.
Für Makler, Bauträger und Verwaltungen: Ist bei einem Objekt die Bebaubarkeit oder eine Umnutzung unklar, klären wir das für Sie – auch als laufende Zusammenarbeit. Geschossfläche und GFZ · Bruttogrundfläche berechnen

Häufige Fragen zur Bauvoranfrage
Ihre Frage ist nicht dabei? Über unser Kontaktformular können Sie uns alles fragen.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie vor dem Bauantrag einzelne Fragen zu Ihrem Vorhaben klären. Die Behörde antwortet mit einem Bauvorbescheid, an den sie im späteren Genehmigungsverfahren gebunden ist. Eine fertige Planung brauchen Sie dafür nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?
Die Voranfrage klärt, ob und in welchem Rahmen gebaut werden darf. Der Bauantrag beantragt die Erlaubnis für ein konkret durchgeplantes Vorhaben. Die Voranfrage kommt früher, kostet weniger und setzt keine vollständige Planung voraus.
Wie lange gilt ein Bauvorbescheid?
Das regelt das Landesrecht. In den meisten Bundesländern sind es drei Jahre, einzelne Länder sehen längere Fristen vor; verlängern lässt er sich in der Regel ebenfalls, wenn der Antrag vor Ablauf gestellt wird. Welche Frist für Ihre Behörde gilt, prüfen wir vor dem Einreichen – was Ihr Bundesland regelt.
Was kostet eine Bauvoranfrage?
Es fallen unser Honorar und die Gebühr der Behörde an. Die Gebühr setzt jede Kommune eigen fest; für eine formlose Anfrage liegt der Marktrahmen bei 50 bis 200 €. Unser Honorar nennen wir Ihnen im Angebot, bevor Sie beauftragen; es ist frei vereinbar. Ausführlich: Kosten der Bauvoranfrage.
Brauche ich für eine Bauvoranfrage einen Architekten?
Das hängt von der Frage ab. Geht es um die Errichtung oder Änderung von Gebäuden, müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser stammen. Bei rein planungsrechtlichen Fragen ist das in einzelnen Ländern ausdrücklich nicht erforderlich. Wir sagen Ihnen vorher, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Kann ich eine Bauvoranfrage vor dem Grundstückskauf stellen?
Das ist der häufigste Anlass. Den Antrag stellt der Bauherr, Eigentum ist keine Voraussetzung – der Bescheid ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Sie können also fragen, bevor Sie kaufen. Welche Unterschriften das Formular Ihrer Behörde verlangt, klären wir vor der Einreichung.
Wie lange dauert eine Bauvoranfrage?
Das Verfahren ist gesetzlich getaktet, die Fristen unterscheiden sich je Land. Üblich ist: Die Behörde prüft die Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit und entscheidet dann innerhalb einer festgelegten Frist – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die vollständigen Vorlagen und alle Stellungnahmen vorliegen. Wie lange es tatsächlich dauert, entscheidet sich also an der Vollständigkeit der Unterlagen und daran, wie viele Stellen beteiligt werden. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, mit welchem Zeitraum Sie bei Ihrer Behörde rechnen sollten – wichtig, wenn ein Notartermin daran hängt.
Was passiert bei einem negativen Bauvorbescheid?
Ein negativer Bescheid ist eine belastbare Information: Sie wissen, dass Ihr Vorhaben so nicht genehmigt würde – bevor Sie gekauft oder geplant haben. Danach gibt es drei Wege: Fragestellung ändern und Vorhaben anpassen, Widerspruch einlegen, oder das Projekt beenden. Wir ordnen den Bescheid ein und sagen, welcher Weg trägt.