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Kommunale Wärmeplanung: Das müssen Hausbesitzer wissen

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Die kommunale Wärmeplanung ist der wichtigste Baustein der deutschen Wärmewende – und für viele Hausbesitzer gleichzeitig der verwirrendste. Seit 2024 sind alle Kommunen verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen, der zeigt, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde künftig klimaneutral werden soll. Für Eigentümer stellt sich dabei eine sehr konkrete Frage: Lohnt es sich, auf den Wärmeplan zu warten, oder sollten Sie Ihre Heizungsentscheidung jetzt treffen? In diesem Ratgeber erklären wir, was die kommunale Wärmeplanung ist, welche Fristen gelten und was Eignungsgebiete, Wärmenetze und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) für Ihr Haus bedeuten.

Clever Kompakt
Das Wichtigste zur kommunalen Wärmeplanung
  • Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft trat und Kommunen verpflichtet, eine klimaneutrale Wärmestrategie zu entwickeln.
  • Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028.
  • Der fertige Wärmeplan weist jedes Grundstück einem Versorgungsgebiet zu: Wärmenetzgebiet, dezentrales Gebiet oder Prüfgebiet.
  • Erst wenn der Wärmeplan rechtskräftig ist, greift die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für Ihren Bestandsbau.
  • Warten ist oft nicht die beste Strategie: Eine individuelle Beratung klärt, ob Wärmepumpe, Hybridlösung oder Wärmenetzanschluss für Sie passen.

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30.06.2026
Frist für Städte ab 100.000 Einwohner
30.06.2028
Frist für kleinere Kommunen
50 %
Anteil der Wärme am Endenergieverbrauch in Deutschland
2045
Ziel: klimaneutrale Wärmeversorgung

Was ist kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem jede Kommune festlegt, wie sie ihre Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren mit klimafreundlicher Wärme versorgen will. Im Zentrum steht die Frage: Wo lohnt sich ein Wärmenetz mit Fernwärme oder Nahwärme – und wo müssen Hausbesitzer ihre Heizung selbst klimaneutral umstellen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage?

Der Wärmeplan ist dabei kein Bauplan und auch kein Zwangsinstrument. Er ist zunächst eine Karte mit Versorgungsgebieten und eine strategische Planung, die Kommunen, Stadtwerken, Hausbesitzern und Planern Orientierung gibt. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sobald der Plan vorliegt, wissen Sie, ob Ihre Straße künftig voraussichtlich ans Wärmenetz angeschlossen wird oder ob Sie dauerhaft auf eine eigene erneuerbare Heizung setzen sollten.

Warum wurde die Wärmeplanung gesetzlich verankert?

Rund die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf Wärme – vor allem auf Raumwärme und Warmwasser. Ohne Wärmewende ist die Klimaneutralität bis 2045 nicht erreichbar. Gleichzeitig unterscheiden sich die Rahmenbedingungen stark: In einer dicht bebauten Innenstadt wie Stuttgart-Mitte kann ein Wärmenetz sinnvoll sein, während auf dem Land eher dezentrale Wärmepumpen tragen. Deshalb regelt der Gesetzgeber nicht eine Einheitslösung, sondern verpflichtet die Kommunen, für ihr Gebiet eine passende Strategie zu entwerfen.

Wärmeplanungsgesetz (WPG): Was das Gesetz regelt

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) trat am 1. Januar 2024 in Kraft und bildet die bundesweite Rechtsgrundlage (BGBl. 2023 I Nr. 394). Es läuft parallel zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zum Heizungsgesetz – und greift eng ineinander. Zudem ergänzen einzelne Bundesländer die Regelungen: Baden-Württemberg beispielsweise verpflichtet seine Stadtkreise und Großen Kreisstädte bereits seit dem Klimaschutzgesetz 2020 zur Wärmeplanung und ist damit bundesweit Vorreiter.

Das WPG legt folgende Kernpunkte fest:

  • Pflicht zur Wärmeplanung für alle Städte und Gemeinden bis zu festgelegten Stichtagen (siehe Fristen).
  • Gebietseinteilung in Wärmenetzgebiete, Wasserstoff-Zielgebiete, Prüfgebiete und dezentrale Versorgungsgebiete.
  • Pflichtquoten für Wärmenetze: Bestehende Netze müssen bis 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen, bis 2040 mindestens 80 Prozent (§ 29 WPG); bis 2045 müssen sie vollständig klimaneutral betrieben werden (§ 31 WPG).
  • Fortschreibung der Wärmeplanung alle fünf Jahre, damit die Strategie aktuell bleibt.

Dadurch entsteht ein bundesweit einheitlicher Rahmen, der zugleich regionale Besonderheiten abbildet. Allerdings ist die kommunale Wärmeplanung selbst keine Verpflichtung für Hausbesitzer, sondern eine Planungsaufgabe für die Kommune. Die Konsequenzen für Sie entstehen erst mittelbar – über das GEG, den möglichen Anschluss an ein Wärmenetz oder neue Fördermöglichkeiten.

Fristen: Bis wann muss Ihre Kommune einen Wärmeplan vorlegen?

Das WPG unterscheidet bei den Fristen nach der Größe der Kommune (§ 4 WPG – Pflicht zur Wärmeplanung). Zudem dürfen kleine Gemeinden unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Verfahren nutzen (§ 22 WPG).

Kommunengröße Stichtag Bedeutung
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern 30.06.2026 Großstädte wie Stuttgart, München oder Berlin
Städte und Gemeinden bis 100.000 Einwohner 30.06.2028 Überwiegende Mehrheit aller deutschen Kommunen
Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern 30.06.2028 (vereinfacht) Vereinfachtes Verfahren möglich, Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen erlaubt
Stadtkreise/Große Kreisstädte in BW bereits ab 2023 aktiv Landesgesetz zog bundesweite Pflicht um drei Jahre vor
So erfahren Sie den Stand in Ihrer Kommune

Der aktuelle Umsetzungsstand lässt sich meist auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde nachlesen – in Baden-Württemberg bietet zusätzlich der Energieatlas BW eine landesweite Übersichtskarte. Fragen Sie außerdem bei den örtlichen Stadtwerken nach, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist.

Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab? Die vier Phasen

Das WPG gibt ein klares Verfahren vor, das sich in vier aufeinanderfolgende Phasen gliedert. Jede Phase ist im Gesetz verankert und bildet die Grundlage für die nächste.

  • Bestandsanalyse (§ 15 WPG): Die Kommune erfasst, wie und wo aktuell Wärme erzeugt und verbraucht wird. Dazu gehören Heizungstechniken im Gebäudebestand, bestehende Netze und die Struktur der Siedlungen. So entsteht eine Wärmebedarfskarte als Ausgangsbasis. Vorgelagert prüft die Kommune gemäß § 14 WPG, ob ein verkürztes Planungsverfahren möglich ist.
  • Potenzialanalyse (§ 16 WPG): Anschließend prüft die Kommune, welche klimaneutralen Wärmequellen lokal verfügbar sind – zum Beispiel Geothermie, Flusswärme, industrielle Abwärme, Solarthermie oder Biomasse. Auch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Großwärmepumpen fließen ein.
  • Zielszenario (§§ 17–19 WPG): Auf dieser Basis entwickelt die Kommune ein Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Das Zielszenario (§ 17) zeigt, welche Gebiete mit einem Wärmenetz versorgt werden sollen und wo dezentrale Lösungen sinnvoll sind; die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18) und die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19) folgen direkt darauf.
  • Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG): Zuletzt werden konkrete Maßnahmen, Meilensteine und Verantwortlichkeiten festgelegt. Darüber hinaus benennt der Plan kurzfristig umsetzbare Projekte für die kommenden fünf Jahre.

Transparenz und Beteiligung

Während des Prozesses müssen die Kommunen die Öffentlichkeit beteiligen. In vielen Städten, darunter Stuttgart, gibt es öffentliche Informationsveranstaltungen, Online-Portale mit Karten und Kommentarmöglichkeiten für Bürger und Unternehmen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Einblick zu nehmen – besonders wenn Ihr Haus in einem möglichen Netzausbaugebiet liegt.

Was bedeutet die Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Die Wärmeplanung schreibt Ihnen keine bestimmte Heizung vor. Dennoch hat sie weitreichende Folgen für Ihre nächste Heizungsentscheidung. Zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt sie fest, welche Anforderungen an neue Heizungen in Ihrer Straße gelten – und ob Sie möglicherweise an ein Wärmenetz angeschlossen werden.

Drei zentrale Konsequenzen für Sie

Erstens: Sobald der Wärmeplan Ihrer Kommune rechtskräftig ist, greift die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für Ihren Bestandsbau (§ 71 GEG). Jede neue Heizung muss dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zweitens: Wenn Ihr Grundstück in einem Eignungsgebiet für Fernwärme liegt, haben Sie voraussichtlich die Option, Ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Allerdings entscheidet letztlich die Kommune, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt wird – das ist nicht der Regelfall, aber in Einzelfällen möglich.

Drittens: In Prüfgebieten bleibt die Lage länger offen, weshalb Sie dort möglicherweise mehrere Jahre auf Klarheit warten müssten. Deshalb empfehlen wir eine individuelle Einschätzung durch einen Energieberater, bevor Sie vorschnell eine fossile Heizung einbauen, die Sie später teuer ersetzen müssen.

Kein automatischer Anschlusszwang

Die kommunale Wärmeplanung führt nicht automatisch zu einem Anschlusszwang an ein Wärmenetz. Ob eine Kommune einen solchen Zwang per Satzung einführt, ist eine separate politische Entscheidung – und in den meisten deutschen Städten bislang nicht vorgesehen.

Eignungsgebiet, Prüfgebiet, Einzelversorgungsgebiet: Die Kategorien erklärt

Damit die Wärmeplanung im Alltag anwendbar wird, teilt der Plan jedes Grundstück einem Gebietstyp zu. Diese Einteilung ist vermutlich der wichtigste Teil des Wärmeplans für Sie als Hausbesitzer.

Gebietstyp Was das bedeutet Empfohlene Heizung
Wärmenetzgebiet (Eignungsgebiet) Ihre Straße soll perspektivisch an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Fernwärme oder Nahwärme sind die Zielversorgung. ✓ Wärmenetzanschluss, ~ Übergangslösung möglich
Wasserstoff-Zielgebiet Langfristig ist die Versorgung über ein Wasserstoffnetz vorgesehen. Die konkrete Umsetzung ist aber oft noch unsicher. ~ Technologieoffenheit prüfen
Prüfgebiet Es ist noch nicht abschließend entschieden, wie die Wärmeversorgung aussehen wird. Weitere Untersuchungen sind nötig. ~ Einzelfallprüfung
Dezentrales Versorgungsgebiet Keine Anbindung an ein Wärmenetz geplant. Die Versorgung erfolgt individuell pro Gebäude. ✓ Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybrid

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir häufig, dass Eigentümer erst nach der Gebietseinordnung wirklich planungssicher entscheiden können. Ohne diesen Hinweis landen viele Haushalte in teuren Zwischenlösungen – etwa in einer neuen Gasheizung, die nur wenige Jahre später wieder ersetzt werden muss.

Wärmenetze: Warum Fernwärme im Wärmeplan eine Hauptrolle spielt

Fernwärme und Nahwärme sind die Rückgrate der kommunalen Wärmeplanung in dicht besiedelten Gebieten. Ein Wärmenetz bündelt Wärme aus einer zentralen Quelle – etwa einem Heizkraftwerk, einer Großwärmepumpe oder industrieller Abwärme – und verteilt sie über isolierte Leitungen an die angeschlossenen Gebäude.

Was Fernwärme ist und wie sie technisch funktioniert, erklären wir in einem eigenen Ratgeber im Detail. An dieser Stelle steht der Bezug zur Wärmeplanung im Vordergrund: Das WPG verlangt, dass bestehende Wärmenetze bis 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen. Bis 2040 sollen es 80 Prozent sein (§ 29 WPG), bis 2045 vollständig 100 Prozent (§ 31 WPG).

Für den Ausbau existiert mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ein eigenes Förderprogramm. Es unterstützt Kommunen und Versorger bei Neubau, Transformation und Dekarbonisierung ihrer Netze.

Vor- und Nachteile eines Wärmenetzanschlusses

Ein Anschluss an ein Wärmenetz ist komfortabel – es entfällt die eigene Heizungsanlage im Keller und die regelmäßige Wartung wird schlanker. Dagegen sind Sie als Eigentümer an den örtlichen Versorger gebunden und haben wenig Einfluss auf den Wärmepreis. Außerdem kostet der Anschluss je nach Straße und Aufwand zwischen etwa 10.000 und 25.000 Euro – das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Wärmepreis vorher vergleichen

Bevor Sie einen Anschluss zusagen, lassen Sie sich vom Versorger die vollständige Preisstruktur (Arbeitspreis, Grundpreis, Messpreis) und die Preisgleitklausel schriftlich bestätigen. Rechnen Sie die Gesamtkosten über 15 bis 20 Jahre gegen eine Wärmepumpe mit Ökostrom gegen – oft liegt der Unterschied enger, als man denkt.

Kommunale Wärmeplanung in Stuttgart und Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat die Wärmeplanung bereits 2020 im Klimaschutzgesetz verankert und ist damit Vorreiter in Deutschland. Stadtkreise und Große Kreisstädte mussten dort schon bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Viele Gemeinden haben deshalb bereits einen Plan, der jetzt fortgeschrieben oder detailliert wird.

Stuttgart hat seinen Wärmeplan Anfang 2024 veröffentlicht. Darin werden mehrere Quartiere als Eignungsgebiete für Wärmenetze ausgewiesen – insbesondere entlang der bestehenden Fernwärmetrasse der EnBW. Gleichzeitig sind weite Teile der Außenbezirke als dezentrale Versorgungsgebiete klassifiziert, in denen künftig Wärmepumpen, Pellet- und Hybridheizungen dominieren werden. Auch die Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg) arbeitet an detaillierten Plänen, die schrittweise Klarheit schaffen.

Wir als Stuttgarter Energieberater erleben die Umsetzung aus der Nähe: Eigentümer, deren Straße kurzfristig ans Wärmenetz angeschlossen werden soll, warten häufig noch etwas ab. Hausbesitzer in dezentralen Gebieten hingegen profitieren davon, jetzt aktiv zu werden – die Fördertöpfe sind gut gefüllt, und ein moderner erneuerbarer Heizungstausch bringt sofortige Einsparungen.

Wärmeplanung und GEG: Welche Heizung dürfen Sie jetzt einbauen?

Viele unserer Kunden fragen uns: „Muss ich jetzt schon eine erneuerbare Heizung einbauen?” Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, ob Ihre Kommune ihren Wärmeplan bereits beschlossen hat.

Szenario 1: Wärmeplan noch nicht rechtskräftig

Solange Ihre Kommune keinen rechtskräftigen Wärmeplan hat, gilt für Bestandsgebäude noch eine Übergangsregelung aus dem GEG. Sie dürfen grundsätzlich auch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen – allerdings nur, wenn diese später schrittweise auf einen 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteil umgestellt werden kann (zum Beispiel über eine Hybridlösung mit Wärmepumpe). Da das Gasheizungsverbot so nicht gekommen ist, halten einige Eigentümer diesen Weg für günstig. Allerdings ist das nur auf den ersten Blick so – auf lange Sicht drohen steigende CO2-Kosten und geringere Fördersätze.

Szenario 2: Wärmeplan rechtskräftig

Sobald Ihre Stadt den Wärmeplan beschlossen und veröffentlicht hat, greift die 65-Prozent-EE-Pflicht auch für Bestandsgebäude. Das bedeutet: Jede neu eingebaute Heizung muss diese Quote erfüllen. In einem Wärmenetzgebiet zählt der Anschluss an ein entsprechend klimaneutrales Netz. In einem dezentralen Gebiet sind Wärmepumpen, Pelletheizungen, Hybridanlagen oder Solarthermie in Kombination mit einem bestehenden System typische Wege. Die Förderung für Wärmepumpen 2026 der KfW deckt dabei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wärmepumpe oder auf Fernwärme warten? Der Entscheidungsbaum

Die häufigste Frage unserer Kunden lautet: „Soll ich meine Heizung jetzt tauschen oder warten, bis der Wärmeplan Klarheit schafft?” Es gibt keine pauschale Antwort, aber eine sinnvolle Entscheidungslogik. Als Faustregel gilt: Je später Ihre Kommune den Plan vorlegt und je unsicherer die Netzoption ist, desto eher lohnt sich eine erneuerbare Einzellösung.

Wann eine Energieberatung den Unterschied macht

Eine individuelle Energieberatung klärt in der Regel innerhalb weniger Stunden, in welches Gebiet Ihr Haus fällt, welche erneuerbare Heizung technisch und wirtschaftlich am besten passt und wie sich Förderungen bündeln lassen. Darüber hinaus empfiehlt sich in vielen Fällen ein individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – er zeigt Schritt für Schritt den wirtschaftlichsten Weg zur klimafitten Immobilie und erhöht zusätzlich die Förderhöhe um fünf Prozent. Wer einen älteren Altbau besitzt, findet weitere Tipps in unserem Ratgeber zur neuen Heizung im Altbau.

Fazit

Die kommunale Wärmeplanung ist kein bürokratisches Papier, sondern die entscheidende Landkarte für Ihre Heizungszukunft. Sie zeigt, wo Wärmenetze wachsen, wo dezentrale Lösungen nötig sind und wann die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für Ihr Haus greift. Gleichzeitig liefert sie Ihnen – sobald sie vorliegt – Planungssicherheit: Statt mit einer überhasteten Gasheizung auf Zeit zu spielen, können Sie informiert entscheiden, ob sich der Wärmenetzanschluss lohnt oder ob eine Wärmepumpe die bessere Wahl ist.

Wichtig ist, die eigene Lage nicht aus dem Gedächtnis einzuschätzen, sondern den offiziellen Stand in Ihrer Kommune einzusehen und eine individuelle Beratung einzuholen. Denn die kommunale Wärmeplanung entfaltet ihre Wirkung erst im konkreten Gebäude.

Weiterführende Artikel: Was ist Fernwärme?, Förderung Wärmepumpe 2026 und unser Ratgeber zur neuen Heizung im Altbau.

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Sie selbst sind nicht zur Umsetzung verpflichtet – die Pflicht liegt bei der Kommune. Aber der Wärmeplan weist Ihrem Grundstück ein Versorgungsgebiet zu. Sobald er rechtskräftig ist, greift auch für Bestandsgebäude die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht aus dem GEG. Der Plan wirkt sich also unmittelbar auf Ihre nächste Heizungsentscheidung aus.

Ist die kommunale Wärmeplanung Pflicht?

Ja, für Städte und Gemeinden ist die Wärmeplanung seit Januar 2024 bundesweit Pflicht. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihren Plan bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Für Hausbesitzer selbst besteht keine direkte Pflicht aus dem WPG.

Muss ich mein Haus an ein Wärmenetz anschließen lassen?

Nicht automatisch. Die Wärmeplanung beschreibt nur, wo ein Wärmenetz entstehen oder bestehen soll. Ob ein Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt wird, ist eine separate Satzungsentscheidung der Kommune. In den meisten Gebieten gibt es keinen Zwang, sondern ein Anschlussrecht.

Welche Heizung darf ich einbauen, solange der Wärmeplan noch nicht fertig ist?

Bis zum Beschluss des kommunalen Wärmeplans dürfen Sie grundsätzlich noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen – vorausgesetzt, sie lässt sich später auf 65 Prozent erneuerbare Energie umstellen (zum Beispiel per Hybridlösung). Wir empfehlen aber, die langfristigen CO2-Kosten einzurechnen. In vielen Fällen ist eine sofortige Wärmepumpe wirtschaftlich sinnvoller – zumal die KfW-Förderung aktuell bis zu 70 Prozent beträgt.

Wie finde ich heraus, ob in meiner Straße Fernwärme geplant ist?

Die zuverlässigste Quelle ist der offizielle Wärmeplan Ihrer Stadt, der meist online veröffentlicht wird. In Baden-Württemberg hilft zusätzlich der Energieatlas BW. Alternativ fragen Sie direkt beim örtlichen Stadtwerk oder beim Klimaschutzmanagement Ihrer Kommune nach. Eine individuelle Energieberatung ordnet die Ergebnisse dann in Ihre konkrete Situation ein.

Was ist der Unterschied zwischen Eignungsgebiet und Prüfgebiet?

Ein Eignungsgebiet – oft auch Wärmenetzgebiet genannt – ist ein Gebiet, für das die Kommune bereits einen Wärmenetzausbau vorgesehen hat. Ein Prüfgebiet markiert dagegen Flächen, bei denen noch weitere Untersuchungen nötig sind, bevor entschieden wird, ob ein Netz kommt oder dezentrale Lösungen vorgesehen werden. In Prüfgebieten sollten Sie besonders sorgfältig abwägen, ob Sie jetzt handeln oder warten.

Was kostet ein Anschluss an ein Wärmenetz?

Die Anschlusskosten liegen typischerweise zwischen 10.000 und 25.000 Euro, abhängig von Entfernung zur Hauptleitung, Hausgröße und Übergabestation. Hinzu kommt ein Baukostenzuschuss des Versorgers sowie laufende Grund- und Arbeitspreise. Förderung über die KfW ist in vielen Fällen möglich – konkrete Zahlen erhalten Sie vom örtlichen Versorger.

Wann ist die kommunale Wärmeplanung in Stuttgart fertig?

Stuttgart hat bereits Anfang 2024 einen ersten kommunalen Wärmeplan veröffentlicht – als Landeshauptstadt mit Klimaneutralitäts-Ziel 2035 war die Stadt verpflichtet, frühzeitig zu liefern. Der Plan wird nun regelmäßig fortgeschrieben und in konkreten Quartiersprojekten umgesetzt. Die Umlandgemeinden arbeiten entsprechend der Landesfrist parallel an eigenen Plänen.

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