Das Effizienzhaus 55 hat eine Sonderrolle: Im Neubau markiert es das gesetzliche Mindestniveau, in der Sanierung ist es eine geförderte Effizienzhaus-Stufe. Ein Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 haben sich die Förderkonditionen deutlich verschoben – der Tilgungszuschuss ist gesunken, der Kreditbetrag dafür gestiegen. Wir zeigen Ihnen deshalb, welche Anforderungen gelten und mit welcher Förderung Sie heute tatsächlich rechnen können.
- Ein Effizienzhaus 55 braucht höchstens 55 % der Primärenergie des GEG-Referenzgebäudes, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 70 %.
- In der Sanierung (KfW 261) gibt es bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss: 5 % in der EE-Klasse, 10 % in der NH-Klasse.
- Im Neubau ist das Effizienzhaus 55 zugleich gesetzlicher Mindeststandard – und über „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) mit 100.000 € Kredit je Wohneinheit förderfähig.
- Seit dem 21. Juli 2026 sind die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, der Bonus für die EE-Klasse ist entfallen.
- Zusätzlich möglich bleiben +10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building und +15 Prozentpunkte für serielles Sanieren.
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Was ist ein Effizienzhaus 55?
„Effizienzhaus" ist der Förderstandard der KfW für energieeffiziente Wohngebäude. Die Zahl beschreibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Vergleichsgebäude, dem Referenzgebäude nach GEG, das rechnerisch einem Effizienzhaus 100 entspricht.
Ein Effizienzhaus 55 verbraucht demnach 45 % weniger Primärenergie als dieses Vergleichsgebäude. Erreicht wird das über eine gut gedämmte Gebäudehülle, dreifachverglaste Fenster, eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und in der Regel eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Im Neubau ist das Niveau des Effizienzhaus 55 seit 2024 gesetzlich vorgeschrieben: Der Primärenergiebedarf darf 55 % des Referenzgebäudes nicht überschreiten. In der Sanierung dagegen ist das Effizienzhaus 55 ein freiwilliges, gefördertes Ziel – und dort ein durchaus anspruchsvolles, weil ein Altbau dafür umfassend modernisiert werden muss.
Anforderungen an ein Effizienzhaus 55
Zwei Kennwerte müssen gleichzeitig eingehalten und von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.
| Kennwert | Anforderung Effizienzhaus 55 | Vergleich Effizienzhaus 40 |
|---|---|---|
| Jahres-Primärenergiebedarf | ≤ 55 % des Referenzgebäudes | ≤ 40 % |
| Transmissionswärmeverlust (H'T) | ≤ 70 % des Referenzgebäudes | ≤ 55 % |
| Erneuerbare Energien | Pflicht für die Förderklassen EE und NH | Pflicht für EE und NH |
| Nachweis | Energieeffizienz-Expertin oder -Experte | Energieeffizienz-Expertin oder -Experte |
In der Praxis führen vor allem diese Maßnahmen zum Ziel:
- Dämmung der Gebäudehülle: Fassade, Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke sowie Kellerdecke.
- Fenstertausch: Dreifachverglasung mit gedämmten Rahmen und niedrigem U-Wert.
- Heizungstausch: in der Regel eine Wärmepumpe; eine reine Gasheizung erfüllt die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht.
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Grundlage ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
- Erneuerbare Erzeugung: Photovoltaik und Solarthermie senken den Primärenergiebedarf zusätzlich.
Förderung in der Sanierung: KfW 261
Sanieren Sie ein bestehendes Wohngebäude auf Effizienzhaus 55, läuft die Förderung über den KfW-Kredit 261. Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein einheitlicher Kreditbetrag von bis zu 150.000 € je Wohneinheit; der Tilgungszuschuss wird direkt mit dem Darlehen verrechnet.
- EE-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- NH-Klasse: 15 % – max. 22.500 €
- höchste Stufe, höchster Zuschuss
- EE-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- NH-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- zugleich GEG-Neubauniveau
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- serielles Sanieren: 5 % möglich
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- Einstiegsstufe der Sanierung
Für das Effizienzhaus 55 stehen damit zwei Klassen zur Wahl. Die EE-Klasse setzt einen wesentlichen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung voraus. Die NH-Klasse verlangt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude und bringt dafür 5 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss. Eine Effizienzhaus-Stufe ohne einen dieser Zusätze ist seit der Reform nicht mehr förderfähig.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat
Grundlage ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude vom 17. Juli 2026. Für das Effizienzhaus 55 in der Sanierung bedeutet das konkret:
| Förderbaustein | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kredit je Wohneinheit | 120.000 € (150.000 € mit EE-Klasse) | einheitlich 150.000 € |
| Tilgungszuschuss EH 55 | 15 % | 5 % (EE) / 10 % (NH) |
| Bonus EE-Klasse | + 5 Prozentpunkte | entfällt |
| Förderfähige Stufen | EH 55 auch ohne Klassenzusatz | nur EH 55 EE oder EH 55 NH |
| Worst-Performing-Building-Bonus | + 10 Prozentpunkte | + 10 Prozentpunkte |
| Serielles Sanieren | + 15 Prozentpunkte | + 15 Prozentpunkte |
Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig eingegangen sind, werden nach den bisherigen Konditionen bearbeitet. Bereits erteilte Zusagen bleiben in vollem Umfang gültig – auch wenn die Sanierung erst später umgesetzt wird. Für alle Anträge seit dem 21. Juli gelten ausschließlich die neuen Bedingungen.
Förderung im Neubau: Effizienzhaus 55 als Mindeststandard
Wer neu baut, erfüllt das Niveau des Effizienzhaus 55 ohnehin – es ist der gesetzliche Mindeststandard. Gefördert wird der Neubau über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298), einen zinsverbilligten Kredit ohne Tilgungszuschuss.
| Förderstufe | Anforderung | Kredit je Wohneinheit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 | EH 55, keine Öl- oder Gasheizung, gültige Baugenehmigung | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude | EH 40 und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unter dem QNG-PLUS-Schwellenwert | 100.000 € |
| Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG | EH 40 plus Zertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM | 150.000 € |
Wollen Sie im Neubau mehr Förderung, führt der Weg also über das Effizienzhaus 40 und idealerweise über eine QNG-Zertifizierung. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre.
Rechenbeispiel: Sanierung zum Effizienzhaus 55
Angenommen, Sie sanieren ein Einfamilienhaus auf Effizienzhaus 55 EE und schöpfen den Förderkredit voll aus. Dann ergibt sich folgendes Bild – einmal ohne und einmal mit dem Bonus für ein Worst Performing Building:
| Position | EH 55 EE | EH 55 NH |
|---|---|---|
| Förderkredit | 150.000 € | 150.000 € |
| Tilgungszuschuss | 5 % | 10 % |
| Zuschussbetrag | 7.500 € | 15.000 € |
| Mit Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte) | 22.500 € | 30.000 € |
Dazu kommt der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung: 50 % der Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € je Wohneinheit. Da die Begleitung bei einer Effizienzhaus-Sanierung vorgeschrieben ist, gehört dieser Posten fest in die Kalkulation.
Der Sprung von Effizienzhaus 55 auf Effizienzhaus 40 verdoppelt den Tilgungszuschuss – von 5 auf 10 % in der EE-Klasse. Ob die Mehrkosten für Hülle und Technik diesen Sprung wert sind, entscheidet sich am konkreten Gebäude. Bei Häusern mit kompakter Bauform und ohnehin geplantem Fenster- und Dachpaket liegen beide Stufen oft näher zusammen, als Bauherren erwarten. Lassen Sie deshalb beide Varianten rechnen, bevor Sie sich festlegen.
Vorteile eines Effizienzhauses 55
- Niedrigere Energiekosten: Der reduzierte Bedarf senkt die Kosten für Heizung und Warmwasser dauerhaft.
- Planbare Finanzierung: Zinsverbilligter Kredit mit langer Laufzeit plus Tilgungszuschuss.
- Bessere Bewertung der Immobilie: Der energetische Zustand ist inzwischen ein harter Preisfaktor – sichtbar im Energieausweis.
- Höherer Wohnkomfort: Gleichmäßige Temperaturen, keine Zugluft, im Sommer weniger Überhitzung.
- Weniger CO₂: Ein deutlich geringerer Primärenergiebedarf senkt die Emissionen des Gebäudes erheblich.
Schritt für Schritt zum Effizienzhaus 55
- Bestand analysieren: Zunächst prüft eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz, welche Maßnahmen nötig sind, um die Stufe 55 zu erreichen.
- Klasse festlegen: Anschließend entscheiden Sie zwischen EE- und NH-Klasse – und damit über 5 Prozentpunkte Zuschussunterschied.
- Bestätigung zum Antrag: Danach erstellt die Expertin oder der Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Antrag über die Bank: Den Kredit 261 beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner – vor Beginn der Maßnahme.
- Umsetzen: Erst nach der Zusage beauftragen Sie die Fachbetriebe; die Baubegleitung läuft mit.
- Nachweis einreichen: Zuletzt bestätigt die Expertin oder der Experte das Ergebnis, woraufhin die KfW den Tilgungszuschuss verrechnet.
Ein zu früh unterschriebener Bauvertrag ist der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge. Beauftragen Sie Bauleistungen also erst nach der Förderzusage – oder nutzen Sie einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher vergeben.
Weitere Details finden Sie in unserer Übersicht der KfW-Programme und auf unserer Seite zum KfW-Effizienzhaus. Die anderen Stufen im Vergleich: Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 85. Die offiziellen Konditionen lesen Sie zudem direkt bei der KfW nach.
Häufige Fragen zum Effizienzhaus 55
Das Gebäude benötigt nur 55 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 70 % des Referenzwerts.
In der Sanierung bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit plus 5 % Tilgungszuschuss in der EE-Klasse oder 10 % in der NH-Klasse. Mit dem Worst-Performing-Building-Bonus kommen 10 Prozentpunkte hinzu. Im Neubau gibt es 100.000 € Kredit je Wohneinheit über das Programm Klimafreundlicher Neubau.
Nein. Solche Sätze stammen aus älteren Förderprogrammen. Seit dem 21. Juli 2026 liegt der Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus 55 bei 5 % (EE-Klasse) beziehungsweise 10 % (NH-Klasse), zuzüglich möglicher Boni.
Das energetische Niveau ja: Neubauten dürfen höchstens 55 % der Primärenergie des Referenzgebäudes benötigen. Die KfW-Förderstufe selbst ist dagegen freiwillig und muss beantragt werden.
Die EE-Klasse verlangt einen wesentlichen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Die NH-Klasse setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude voraus und bringt 5 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss.
Nein. Für die Förderklassen EE und NH ist eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien erforderlich. Für neu eingebaute Heizungen gilt außerdem die gesetzliche Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie.
Das hängt vom Umfang ab. Da Hülle, Fenster und Heizung meist gemeinsam bearbeitet werden, sollten Sie bei einem Einfamilienhaus mehrere Monate Bauzeit einplanen – zuzüglich Planung, Antrag und Förderzusage im Vorfeld.
Ja. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, sind Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik der passende Weg. Welche Variante sich für Sie rechnet, zeigt unser Vergleich BAFA oder KfW sowie unsere Seite zur BAFA-Förderung.


