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Unternehmer-Erklärung für KfW-Förderung: Pflicht & Inhalt erklärt

Themen in diesem Beitrag
Energieausweis für die Vermietung – Alles, was Sie wissen müssen

Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist heute ein wesentlicher Bestandteil nachhaltiger Bauplanung – und längst mehr als nur ein Trend. In Zeiten steigender Energiepreise, wachsender Umweltanforderungen und wachsendem Klimabewusstsein rückt das Thema bei privaten Bauherren, Unternehmen und Kommunen zunehmend in den Fokus. Der Gebäudesektor ist in Deutschland für rund 35 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich – hier besteht enormes Einsparpotenzial.

Um gezielte Anreize für die energetische Optimierung von Gebäuden zu schaffen, bietet die KfW-Bankengruppe umfassende Förderprogramme an. Diese umfassen sowohl den Neubau als auch die Sanierung bestehender Immobilien – etwa durch bessere Dämmung, moderne Heiztechnik oder den Austausch veralteter Fenster. Gefördert wird durch zinsgünstige Kredite sowie durch Investitionszuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten – je nach Maßnahme und Programm.

Doch diese Fördergelder fließen nicht automatisch. Sie sind an konkrete technische und formale Bedingungen geknüpft. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Fördernachweis ist die sogenannte Unternehmererklärung – auch bekannt als Fachunternehmererklärung.

Diese Erklärung ist ein verpflichtendes Dokument, das von dem ausführenden Handwerksbetrieb ausgestellt wird. Sie bescheinigt, dass die durchgeführten Maßnahmen – zum Beispiel eine neue Wärmedämmung oder der Einbau energieeffizienter Fenster – gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder den technischen Mindestanforderungen der KfW umgesetzt wurden. Ohne diese Bestätigung kann keine Förderung beantragt oder bewilligt werden.

Besonders relevant ist die Unternehmererklärung für:

  • Private Bauherren, die ihr Eigenheim modernisieren oder energetisch sanieren möchten

  • Planungsbüros und Architekten, die Fördermittel in ihre Bauplanung integrieren

  • Energieberater, die Förderfähigkeit prüfen und dokumentieren

  • Fachhandwerksbetriebe, die Arbeiten ausführen und rechtskonform bestätigen müssen

Eine korrekt ausgefüllte Unternehmererklärung schafft Transparenz, Rechtssicherheit und ist oft die letzte Hürde auf dem Weg zur Auszahlung der Fördermittel. Umgekehrt kann eine fehlende oder fehlerhafte Erklärung zu Förderverlusten, Rückforderungen oder sogar Bußgeldern bis zu 5.000 Euro führen.

In diesem ausführlichen Beitrag erläutern wir von GREENOX Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei der Unternehmererklärung ankommt, in welchen Fällen sie erforderlich ist, welche Inhalte sie umfassen muss und wie Sie gängige Fehler vermeiden. Darüber hinaus zeigen wir auf, welche Rolle das Dokument im Zusammenspiel mit KfW-Förderprogrammen spielt und wie GREENOX Sie bei einer reibungslosen Förderabwicklung unterstützen kann – von der Planung bis zur Dokumentation.


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Quelle: freepik.com



Was ist eine Unternehmer-erklärung?

Die Unternehmererklärung ist eine schriftliche Bestätigung durch den ausführenden Fachbetrieb, dass bestimmte bauliche Maßnahmen nach geltendem Recht fachgerecht ausgeführt wurden. Dies betrifft insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das energetische Anforderungen an Gebäude regelt.

Sie wird zum Beispiel benötigt bei:

  • energetischer Sanierung von Bestandsgebäuden

  • Neubauten mit energetischen Anforderungen

  • Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen (KfW, BAFA etc.)

Im KfW-Kontext ist die Unternehmererklärung unerlässlich, um nachzuweisen, dass z. B. neue Fenster oder eine gedämmte Außenwand auch tatsächlich den technischen Mindestanforderungen der Förderung entsprechen.


Warum ist sie so wichtig?

Die KfW stellt in ihren Programmen sehr konkrete Anforderungen an die Qualität und Energieeffizienz der geförderten Maßnahmen. Die Unternehmererklärung dient dabei als Nachweis, dass die Umsetzung diesen Anforderungen genügt.

Sie hat folgende Funktionen:

  • Rechtssicherheit für den Bauherrn

  • Fördervoraussetzung bei KfW und BAFA

  • Dokumentation der energetischen Qualität

  • Schutz vor Rückforderungen oder Bußgeldern

Wer also Fördermittel beantragt, aber keine korrekte Unternehmererklärung vorlegt, riskiert nicht nur die Ablehnung des Antrags, sondern auch Rückforderungen oder sogar Bußgelder, etwa bei fehlender Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.


Wann ist die Erklärung erforderlich?

Die Unternehmererklärung ist verpflichtend bei energetisch relevanten Maßnahmen an bestehenden Gebäuden oder bei Neubauten, insbesondere bei folgenden Arbeiten:

Maßnahme Unternehmererklärung notwendig?
Wärmedämmung an Dach, Wand, Decke Ja
Austausch von Fenstern oder Türen Ja
Installation von Heizungsanlagen Ja
Einbau von Lüftungs- oder Klimaanlagen Ja
Erneuerung der Warmwasserbereitung Ja
Einbau von Solaranlagen Kommt auf Förderprogramm an

Besonders kritisch ist die Unternehmererklärung, wenn die Förderung durch die KfW erfolgt, z. B. in Programmen wie:

  • KfW 261 / 262 – Wohngebäude: Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Neubau

  • KfW 297 / 298 – Nichtwohngebäude

  • KfW 430 – Investitionszuschuss für energetische Sanierungen

Was muss sie enthalten?

Die Inhalte können je nach Maßnahme und Förderprogramm variieren. Allgemein sollten jedoch folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des ausführenden Fachunternehmens

  • Name und Anschrift des Auftraggebers (Bauherrn)

  • Beschreibung der ausgeführten Maßnahme (z. B. „Dämmung der obersten Geschossdecke mit 24 cm Mineralwolle“)

  • Datum der Fertigstellung

  • Erklärung, dass die Maßnahme gemäß GEG oder KfW-Förderrichtlinie umgesetzt wurde

  • Unterschrift des Fachunternehmens

  • ggf. Seriennummern oder technische Daten (z. B. bei Heizgeräten)

Die KfW stellt für viele Maßnahmen spezifische Formulare zur Verfügung. Diese erleichtern den Fachfirmen die Dokumentation und sorgen dafür, dass alle Fördervoraussetzungen sauber erfüllt werden.


Beispiele

Je nach Maßnahme sehen die Erklärungen unterschiedlich aus. Hier zwei typische Beispiele:


Beispiel 1: Austausch von Fenstern

Feld Eingabe
Maßnahme Austausch von 12 Fenstern
Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) 0,9 W/(m²K)
Glas Dreifachverglasung mit Argonfüllung
Rahmenmaterial Kunststoff, 5-Kammer-System
Gültige Norm DIN EN ISO 10077

Beispiel 2: Dämmung der Kellerdecke

Feld Eingabe
Dämmstoffart PUR-Hartschaum
Dämmdicke 100 mm
Wärmeleitgruppe WLG 028
Verlegemethode vollflächig verklebt
GEG-Anforderung erfüllt Ja

Wer darf die Erklärung ausstellen?

Wichtig ist: Die Unternehmererklärung darf nur vom ausführenden Fachunternehmen ausgestellt werden. Das bedeutet, dass der Betrieb:

  • über die entsprechende Qualifikation verfügen muss,

  • die Arbeiten selbst (nicht nur als Generalunternehmer) ausgeführt hat,

  • bei Bedarf auch Mitglied einer Handwerkskammer ist.

Nicht erlaubt ist die Ausstellung durch Laien, Privatpersonen oder Bauherren selbst. Auch Energieberater stellen keine Unternehmererklärung aus – sie können allerdings zusätzlich eine Bestätigung zur Einhaltung der Förderbedingungen beisteuern (insbesondere bei Effizienzhaus-Nachweisen).


Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis kommt es immer wieder zu formalen und inhaltlichen Fehlern, die die Förderfähigkeit gefährden. Hier einige typische Stolperfallen:

  • Maßnahme nicht konkret beschrieben

  • Technische Mindestanforderungen nicht nachgewiesen (z. B. kein U-Wert angegeben)

  • Unvollständige Angaben zum Bauherrn oder Objekt

  • Falsches oder veraltetes Formular verwendet

  • Keine Originalunterschrift

Unser Tipp: Arbeiten Sie mit erfahrenen Fachfirmen wie GREENOX, die mit den Anforderungen vertraut sind und auf Wunsch auch bei der Erstellung und Prüfung der Unternehmererklärungen unterstützen.


GREENOX-Tipp: So kommen Sie sicher zur Förderung

Damit Sie Ihre KfW-Förderung sicher erhalten, empfehlen wir folgenden Ablauf:

  • Planung mit Energieberater: Lassen Sie vor der Maßnahme prüfen, ob Fördermittel möglich sind und welche technischen Vorgaben gelten.

  • Förderantrag vor Maßnahmenbeginn: Stellen Sie den Antrag bei der KfW rechtzeitig – vor dem ersten Spatenstich.

  • Auswahl qualifizierter Fachfirmen: Beauftragen Sie nur Betriebe, die Erfahrung mit Förderprojekten haben.

  • Dokumentation der Arbeiten: Lassen Sie die Ausführung detailliert festhalten – inklusive Fotos, Materialnachweisen und Herstellerangaben.

  • Ausstellung der Unternehmererklärung: Achten Sie auf vollständige, unterschriebene Dokumente gemäß KfW-Vorgaben.

  • Einreichung bei KfW / Bank: Nach Abschluss reichen Sie die Unterlagen ein – am besten digital.

Fazit: Kleine Erklärung, große Wirkung

Die Unternehmererklärung mag auf den ersten Blick wie ein rein formales Dokument erscheinen – in Wahrheit ist sie jedoch ein Schlüsselelement auf dem Weg zu einer erfolgreichen energetischen Sanierung oder einem geförderten Neubau. Sie stellt sicher, dass Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch nach gesetzlich anerkannten Standards umgesetzt wurden. Für die Beantragung und den Erhalt von Fördermitteln der KfW und anderer Institutionen ist sie unverzichtbar.

Ohne korrekt ausgefüllte Unternehmererklärung können Zuschüsse in Höhe von mehreren tausend Euro verloren gehen. Zudem drohen rechtliche Konsequenzen, wenn Arbeiten nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder die technischen Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Umso wichtiger ist es, von Beginn an auf Fachkompetenz und strukturierte Abläufe zu setzen.

Genau hier kommen qualifizierte Fachbetriebe wie GREENOX ins Spiel. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und einem tiefen Verständnis für die Anforderungen der KfW-Programme begleiten wir Bauherren, Eigentümer und Projektentwickler durch den gesamten Prozess – von der technischen Planung über die fachgerechte Ausführung bis hin zur dokumentierten Förderfähigkeit.

Ob Dämmung von Außenwänden, der Austausch veralteter Heiztechnik oder die energetische Komplettmodernisierung eines Wohngebäudes: Wir sorgen dafür, dass jede Maßnahme nicht nur energieeffizient und nachhaltig umgesetzt wird, sondern auch die Voraussetzungen für staatliche Förderung erfüllt.

Eine präzise erstellte Unternehmererklärung ist dabei nicht nur ein Dokument für die Akten – sie ist ein Sicherheitsnetz für Bauherren und ein an Förderstellen. Sie schützt vor Rückfragen, Rückforderungen und unnötigen Verzögerungen.

Vertrauen Sie auf GREENOX als erfahrenen Partner für Ihre energetischen Bauprojekte. Wir stellen sicher, dass nicht nur gebaut, sondern zukunftssicher investiert wird – effizient, nachhaltig und förderfähig.

Sichern Sie sich Ihre Förderung – mit der richtigen Dokumentation, der passenden Ausführung und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

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Die GREENOX GmbH ist Ihr kompetenter und erfahrener Partner, wenn es um Energieberatung und energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden geht. Als Full-Service-Anbieter bieten wir eine umfassende Beratung und Dienstleistungen in den Bereichen Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Nichtwohngebäude, Fensterbau, Photovoltaik & Solar und Heizungsbau an. Dabei können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung und professionelle Expertise verlassen. Für Gewerbekunden bieten wir Energieaudits, Sanierungskonzepte, Beantragung von Förderungen für die Module 1-6 sowie Gewerbeenergieausweise und Heizlastberechnungen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit einen Energieausweis Online sowie Heizlastberechnung Online zu erstellen.

Vertrauen Sie auf die GREENOX GmbH, um Ihre energetischen Ziele zu erreichen, Ihren Immobilienwert zu steigern und die Energiekosten zu senken.

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