Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist ein zentraler Bestandteil bei der Bewertung, Vermietung und dem Verkauf von Wohnimmobilien. Sie beeinflusst maßgeblich die Festlegung von Mietpreisen, die Kalkulation von Kaufangeboten und die Abrechnung von Betriebskosten. Fehlerhafte oder unklare Angaben zur Wohnfläche können zu rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Nachteilen führen – sowohl für Vermieter als auch für Mieter oder Käufer.
Bereits seit dem 1. Januar 2004 sorgt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) in Deutschland für eine einheitliche und rechtsverbindliche Grundlage, um festzulegen, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und wie diese Flächen zu berechnen sind. Die Verordnung ersetzt damit frühere Regelungen und hat sich in über zwei Jahrzehnten als maßgeblicher Standard im Miet- und Wohnrecht etabliert.
Besonders hervorzuheben ist, dass die WoFlV nicht nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bindend ist, sondern auch im frei finanzierten Wohnraum eine bedeutende Rolle spielt. Viele Gerichte und Mietverträge orientieren sich in der Praxis an den Vorgaben der WoFlV, selbst wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich geregelt ist.
Für Eigentümer, Vermieter und Mieter ist dieses Regelwerk daher gleichermaßen von zentraler Bedeutung, um Transparenz und Fairness bei der Flächenberechnung sicherzustellen und mögliche Streitpunkte von Anfang an zu vermeiden.
In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Inhalte der WoFlV, erklären, wie die Vorschriften in der Praxis anzuwenden sind und beleuchten typische Fallstricke. Darüber hinaus erfolgt ein Vergleich mit der DIN 277 – einer technischen Norm zur Flächenermittlung, die insbesondere im Bereich der Architektur, Bauplanung und Projektentwicklung verwendet wird. Der direkte Vergleich zeigt auf, in welchen Fällen welche Methode geeignet ist und worauf bei Verträgen und Flächenangaben besonders geachtet werden sollte.
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Die WoFlV im Überblick
Die Wohnflächenverordnung ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Sie definiert konkret, welche Flächen zur Wohnfläche gehören, wie sie gemessen werden und mit wELCHEM Faktor sie bei besonderen Gegebenheiten (z. B. Dachschrägen, Terrassen) in die Gesamtfläche einfließen.
Obwohl die WoFlV ursprünglich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau geschaffen wurde, findet sie mittlerweile auch im frei finanzierten Bereich weit verbreitete Anwendung. Besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird häufig auf sie zurückgegriffen.
Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?
Die Wohnfläche setzt sich gemäß der WoFlV aus allen Räumen zusammen, die ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Wohnung bestimmt sind. Dazu gehören:
- Wohn- und Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Küche
- Badezimmer und WCs
- Flure und Dielen innerhalb der Wohnung
- Abstellräume innerhalb der Wohnung
- Beheizbare Wintergärten
- Schwimmbäder mit geschlossener Bauweise
Zudem können bestimmte Außenflächen anteilig berücksichtigt werden:
- Balkone
- Loggien
- Dachterrassen
- Terrassen
Hierbei gelten spezielle Bewertungsfaktoren (siehe Tabelle weiter unten).
Nicht zur Wohnfläche gehören u.a.:
- Kellerräume
- Waschküchen
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Heizungsräume
- Garagen
- Dachböden (nicht ausgebaut oder mit zu niedriger Deckenhöhe)
- Räume, die den baurechtlichen Anforderungen der Bundesländer nicht genügen
Diese Unterscheidung ist deshalb relevant, weil gerade in Altbauten häufig Flächen angegeben werden, die nach heutiger WoFlV nicht in die Berechnung gehören.
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Die Ermittlung der Wohnfläche basiert auf den lichten Maßen – das heißt, die Fläche wird von Wand zu Wand zwischen den Rohbauteilen gemessen. Einflüsse wie Sockelleisten, Türumrahmungen oder Einbaumöbel dürfen nicht abgezogen werden.
Die Berechnung kann entweder auf Grundlage von Bauzeichnungen oder durch Ausmessung der tatsächlichen Räume erfolgen. Wichtig: Bauzeichnungen müssen zur Genehmigung geeignet sein und alle notwendigen Maße enthalten.
Flächen unter Dachschrägen oder über Stufen hinweg werden nur teilweise angerechnet, abhängig von ihrer lichten Raumhöhe:
Raumhöhe | Anrechnungsfaktor auf Wohnfläche |
---|---|
Über 2,00 m | 100 % |
1,00 m – 2,00 m | 50 % |
Unter 1,00 m | 0 % |
Flächen wie Balkone oder unbeheizte Wintergärten werden mit reduzierten Faktoren in die Wohnfläche einbezogen:
Raumtyp | Anrechnungsfaktor |
---|---|
Beheizte Wintergärten oder Schwimmbäder | 100 % |
Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder | 50 % |
Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen | 25–50 % (üblich: 25 %) |
Damit ergibt sich die „echte Wohnfläche“ oft deutlich niedriger als in Inseraten angegeben – was rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn z. B. die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.
WoFlV vs. DIN 277: Welche Methode ist wann sinnvoll?
Neben der WoFlV gibt es eine weitere relevante Norm zur Flächenermittlung: die DIN 277. Diese wird vor allem im Neubau, bei Bauanträgen sowie in der Architektur und Bauplanung verwendet.
Während die WoFlV eine rechtlich verbindliche Grundlage für Miet- und Kaufverträge darstellt, dient die DIN 277 der technischen Flächenplanung. Sie unterscheidet zwischen Nutz-, Verkehrs- und Technikfläche – und berücksichtigt alle Räume inklusive Nebenflächen (z. B. Kellerräume, Heizungsräume).
Kriterium | WoFlV | DIN 277 |
---|---|---|
Gültigkeit | Gesetzlich geregelt | Technische Norm |
Relevanz | Mietrecht, Förderrecht, Immobilienverkauf | Bauplanung, Investorenprojekte |
Einbeziehung von Nebenräumen | Nein | Ja |
Anrechnung Dachschrägen | Abhängig von Raumhöhe | Volle Fläche |
Anrechnung Außenflächen | Teilweise (25–50 %) | In der Regel vollständig |
Für Eigentümer empfiehlt sich: Im Mietrecht WoFlV, in der Bauplanung DIN 277.
Warum ist die richtige Wohnfläche so wichtig?
Eine zu hoch angegebene Wohnfläche kann für Mieter zu erheblichen Mehrkosten führen – beispielsweise durch:
- Überhöhte Mieten pro Quadratmeter
- Falsche Betriebskostenabrechnungen
- Unberechtigte Förderausschlüsse
Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass bei Abweichungen von mehr als 10 % zwischen tatsächlicher und vertraglicher Wohnfläche eine Mietminderung rechtens ist. Auch eine Rückforderung überzahlter Miete ist möglich.
Für Käufer ist die Wohnfläche ein zentraler Wertfaktor. Ein Preis von 4.500 €/m² kann bei einer Differenz von nur 5 m² schnell 22.500 € zu viel gezahlten Preis bedeuten.
Tipps für die Praxis
Für Vermieter:
- Wohnfläche ausschließlich nach WoFlV berechnen lassen, vor allem bei Neuvermietung.
- Auf Bauzeichnungen mit korrekten Maßen bestehen – oder Nachvermessung vornehmen lassen.
- Bei Terrassen, Balkonen etc. lieber konservativ anrechnen (z. B. 25 %).
Für Mieter:
- Angebotsangaben hinterfragen: „ca. 85 m²“ kann in Wirklichkeit 76 m² bedeuten.
- Bei Unsicherheit: Maßband nehmen oder Gutachter beauftragen.
- Im Zweifel Mietvertrag auf exakte Wohnflächenberechnung prüfen lassen.
Für Käufer:
- Exposé-Angaben nicht unkritisch übernehmen – sondern klare Wohnflächenberechnung verlangen.
- Prüfen, ob nach WoFlV oder DIN 277 gerechnet wurde.
- Bei Neubauten auf DIN 277 achten – und für Verträge mit Wohncharakter auf die Umrechnung zur WoFlV bestehen.
Fazit
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) stellt ein unverzichtbares Instrument dar, wenn es darum geht, Wohnflächen objektiv, rechtssicher und nachvollziehbar zu bestimmen. Insbesondere im angespannten Immobilienmarkt, in dem jeder Quadratmeter entscheidend für Preis, Miete und Nebenkosten sein kann, schafft die WoFlV die notwendige Transparenz und Einheitlichkeit.
Durch die klaren Vorgaben zur Anrechnung von Räumen, Raumhöhen und Außenflächen ermöglicht die WoFlV eine standardisierte Berechnungsmethode, die sowohl für Vermieter als auch für Mieter oder Kaufinteressenten ein hohes Maß an Rechtssicherheit bietet. Im Gegensatz zur DIN 277, die vorrangig im Bereich der technischen Bauplanung Anwendung findet, ist die WoFlV deutlich verbrauchernäher und stärker auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse zugeschnitten.
Besonders bei Mietverhältnissen spielt sie eine zentrale Rolle: Eine korrekt angegebene Wohnfläche verhindert Mietminderungen, Rückforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Für Käufer schützt sie vor überzogenen Kaufpreisen, die auf fälschlich zu großen Wohnflächenangaben basieren. Ihre Restriktionen gegenüber der DIN 277 sind bewusst gewählt, um alltagspraktische, nutzbare Wohnfläche abzubilden und unrealistische Flächenangaben zu vermeiden.
Die frühzeitige und nachvollziehbare Anwendung der WoFlV schafft Klarheit, stärkt die Verhandlungsposition und reduziert das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen. Wer auf eine präzise und faire Flächenberechnung setzt, legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg in der Immobilienwirtschaft.