Eine Hybridwärmepumpe verbindet zwei Geräte in einer Anlage: eine Wärmepumpe für den größten Teil des Jahres und einen Gas- oder Ölkessel für die kältesten Tage. Für viele Hausbesitzer klingt das nach dem sicheren Mittelweg. Seit Ende Juli 2026 gilt jedoch ein neues Gesetz, und damit hat sich die Ausgangslage spürbar verschoben. Wir zeigen Ihnen, was ein Hybrid heute kostet, wie viel Zuschuss Sie wirklich bekommen, welche Regeln jetzt gelten – und wann wir Ihnen davon abraten.
- Ein Hybrid kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel. Die Pumpe trägt die Grundlast, der Kessel springt nur an sehr kalten Tagen ein.
- Die 65-Prozent-Regel ist seit Ende Juli 2026 gestrichen. An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe: Neue Gas- und Ölkessel brauchen ab 2029 steigende Anteile an Biogas oder Bioöl.
- Ein Hybrid mit Wärmepumpe erfüllt die Bio-Treppe bis 2035 unter bestimmten Bedingungen – Sie müssen also vorerst keinen teuren Biobrennstoff beimischen.
- Gefördert wird nur der Anteil aus erneuerbarer Energie. Für den Kessel gibt es keinen Cent. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent.
- Bleibt Ihr alter Kessel in Betrieb, entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Er setzt voraus, dass die alte Heizung ausgebaut und entsorgt wird.
- Rechnen Sie mit rund 18.000 bis 35.000 Euro beim Nachrüsten an einen vorhandenen Kessel und mit 30.000 bis 55.000 Euro für zwei neue Geräte.
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Was ist eine Hybridwärmepumpe?
Eine Hybridwärmepumpe ist kein eigener Gerätetyp, sondern ein System aus zwei Wärmequellen. Meist besteht es aus einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und einem Gaskessel. Beide hängen am selben Heizkreis, und eine gemeinsame Regelung entscheidet, welches Gerät gerade läuft.
Der Fachbegriff dafür lautet bivalent, also zweiwertig. Davon zu trennen ist die monovalente Anlage, bei der die Pumpe das Haus allein versorgt. Bei der monoenergetischen Variante hilft dagegen ein elektrischer Heizstab aus. Welche dieser Formen zu Ihrem Haus passt, klären wir in unserem Wärmepumpen-Vergleich.
Kompaktgerät oder eigene Kombination
Sie haben zwei Wege. Zum einen das Kompaktgerät, bei dem der Hersteller beide Teile ab Werk aufeinander abstimmt. Zum anderen die freie Kombination, bei der ein Fachbetrieb eine Pumpe an Ihren vorhandenen Kessel anbindet – meist über einen Speicher. Die zweite Variante ist in Deutschland deutlich häufiger, weil sie den alten Kessel weiter nutzt und deshalb weniger kostet.
So arbeitet eine Hybridwärmepumpe im Alltag
Die Wärmepumpe trägt die Grundlast. Solange es draußen mild ist, läuft sie sparsam und deckt den ganzen Bedarf. Wird es kälter, sinkt jedoch ihre Leistung – gleichzeitig braucht das Haus mehr Wärme. Genau dort kommt folglich der Kessel ins Spiel.
Der Bivalenzpunkt entscheidet über die Effizienz
Der Bivalenzpunkt ist die Temperatur draußen, ab der die Regelung den Kessel zuschaltet. Im Einfamilienhaus liegt er meist zwischen 0 und minus 5 Grad. Je höher Sie ihn ansetzen, desto öfter läuft der Kessel – und desto mehr Gas verbrauchen Sie. Ein tiefer Punkt hält den Gasanteil klein, verlangt der Pumpe aber mehr ab.
In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir häufig, dass dieser Wert ab Werk zu hoch steht. Die Anlage läuft dann technisch sauber, verbrennt aber mehr Gas als nötig. Deshalb gehört das Feineinstellen für uns fest zur Übergabe dazu.
Drei Fahrweisen – mit klaren Unterschieden
Wie sich beide Geräte die Arbeit teilen, regelt die Fahrweise. Es gibt drei davon, und sie unterscheiden sich spürbar im Gasverbrauch.
- Beide Geräte laufen zugleich
- Pumpe bleibt immer aktiv
- Beste Ausnutzung der Pumpe
- Zuerst nur die Pumpe
- Dann beide gemeinsam
- Ganz unten nur der Kessel
- Immer nur ein Gerät aktiv
- Pumpe schaltet ganz ab
- Einfachste Regelung
Für den Betrieb heißt das: Parallel ist am sparsamsten, weil die Pumpe nie ganz abschaltet. Alternativ ist am einfachsten zu regeln, verbrennt aber am meisten Gas. In der Praxis raten wir daher fast immer zur parallelen oder teilparallelen Fahrweise.
Welche Varianten es gibt
Pumpe plus Gaskessel ist der Standardfall, aber nicht der einzige. Damit Sie die Alternativen einordnen können, haben wir die gängigen Formen gegenübergestellt.
| Variante | Für wen geeignet | Fossiler Anteil | Zuschuss der KfW |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe + Gaskessel | Häuser mit jungem Kessel und Gasanschluss | ~ Ja | ~ Nur die Pumpe |
| Wärmepumpe + Ölkessel | Ländliche Lage ohne Gasnetz | ~ Ja | ~ Nur die Pumpe |
| Wärmepumpe + Photovoltaik | Häuser mit gutem Dach | ✓ Nein | ✓ Pumpe voll gefördert |
| Wärmepumpe + Solarthermie | Hoher Bedarf an Warmwasser | ✓ Nein | ✓ Beide Teile gefördert |
| Wärmepumpe + Pelletkessel | Altbau mit hohem Vorlauf | ✓ Nein | ✓ Beide Teile gefördert |
Wichtig ist die letzte Spalte. Koppeln Sie Ihre Pumpe mit einer zweiten erneuerbaren Quelle, bleiben beide Teile gefördert. Sobald ein fossiler Kessel im Spiel ist, schrumpft die Basis auf die Pumpe. Wenn Sie über eine Pelletheizung als zweites Gerät nachdenken, lohnt daher ein genauer Blick auf die Gesamtrechnung.
Was kostet eine Hybridwärmepumpe?
Die Angaben im Netz gehen weit auseinander – von rund 20.000 bis über 60.000 Euro. Der Grund ist simpel: Manche Quellen rechnen zwei neue Anlagen, andere dagegen nur die nachgerüstete Pumpe. Wir trennen deshalb beide Fälle, damit Sie Ihre Lage wiederfinden.
Pumpe an bestehenden Kessel nachrüsten
Bleibt Ihr Gaskessel, zahlen Sie im Kern die Pumpe plus den Anschluss an die Heizung. Dazu zählen Speicher, Rohre, Strom und die gemeinsame Regelung. Realistisch sind rund 18.000 bis 35.000 Euro, je nach Größe und Aufwand. Das ist der häufigste Fall und meist auch der günstigste.
Zwei neue Geräte
Bauen Sie beides neu ein, kaufen Sie faktisch zwei Heizungen. Je nach Quelle liegen Sie dann zwischen 30.000 und 55.000 Euro, im Einzelfall darüber. Der Gaskessel allein schlägt mit etwa 9.000 bis 15.500 Euro zu Buche, die Luft-Wasser-Pumpe mit rund 27.000 bis 40.000 Euro. Weil nur die Pumpe gefördert wird, bleibt Ihr Eigenanteil hier deutlich höher als bei einer reinen Wärmepumpe.
Die Spannen stammen aus mehreren Verbraucher- und Fachportalen und decken Gerät, Montage, Rohre, Speicher und Einrichtung ab – ohne Zuschuss. Je nach Haus, Größe, Marke und regionalem Handwerkermarkt weichen die echten Kosten ab. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach einem Termin vor Ort.
Laufende Kosten und Wartung
Für ein Einfamilienhaus mit rund 130 Quadratmetern nennen Fachportale etwa 800 bis 1.400 Euro Betriebskosten im Jahr. Dazu kommen 200 bis 400 Euro Wartung, denn Sie pflegen zwei Geräte. Auch Schornsteinfeger und Grundpreis für den Gaszähler bleiben, selbst wenn der Kessel nur wenige Tage läuft.
Beim Strom hilft ein eigener Tarif für Wärmepumpen. Er liegt derzeit bei etwa 20 bis 23 Cent je Kilowattstunde und damit unter dem üblichen Haushaltsstrom. Ob sich das für Sie rechnet, hängt allerdings davon ab, wie viel Arbeit die Pumpe wirklich übernimmt.
Förderung 2026: Nur die Wärmepumpe zählt
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen. Eine Regel für Hybride hat sich dabei nicht geändert: Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt in seinen FAQ zur Heizungsförderung klar, dass bei Hybridheizungen nur der Anteil aus erneuerbarer Energie gefördert wird. Der Gas- oder Ölkessel bekommt nichts.
Diese Sätze gelten
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und steht allen offen. Wer selbst im Haus wohnt, kann zusätzlich einen Einkommensbonus bekommen: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Mit mindestens einem minderjährigen Kind steigt jede Grenze um 10.000 Euro.
Die geförderten Kosten sind für die erste Wohnung auf 28.000 Euro gedeckelt. Für die zweite bis sechste kommen je 15.000 Euro dazu, für jede weitere 8.000 Euro. Der höchste Satz liegt bei 70 Prozent, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro sind bis zu 80 Prozent drin.
- Wärmepumpe samt Montage
- Speicher und Rohre
- Gemeinsame Regelung
- Planung und Begleitung
- Gas- oder Ölkessel
- Abgasrohr für den Kessel
- Gasanschluss und Öltank
- Klimabonus bei Kesselerhalt
Warum der Klimageschwindigkeitsbonus meist wegfällt
Dieser Bonus liegt seit der Reform bei 16 statt bei 20 Prozent. Er belohnt Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine alte fossile Heizung ersetzen – etwa eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einen mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Holzkessel. Voraussetzung ist jedoch, dass die alte Anlage fachgerecht ausgebaut und entsorgt wird.
Genau das passiert beim Nachrüsten nicht, denn der Kessel bleibt ja in Betrieb. Deshalb entfällt der Bonus. Praktisch landen die meisten Hybridprojekte damit bei 30 Prozent – oder bei bis zu 70 Prozent, sofern ein hoher Einkommensbonus dazukommt.
Bei der KfW brauchen Sie zum Antrag schon einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Er wird also erst mit der Zusage wirksam. Ohne diese Klausel gilt der Vertrag als schädlicher Start des Vorhabens, und Sie dürfen sie nicht nachträglich ergänzen. Richtig ist: Vertrag mit Klausel schließen, Bestätigung zum Antrag erstellen lassen, Antrag stellen, erst nach der Zusage bauen.
Wie lange es vom Antrag bis zum Geld dauert, lesen Sie in unserem Beitrag zur Auszahlung der Förderung.
Neue Rechtslage: Was das GModG für Hybride bedeutet
Hier hat sich Ende Juli 2026 mehr geändert, als die meisten Ratgeber im Netz abbilden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 verkündet. Die Regeln zum Heizungstausch treten laut Bund unmittelbar mit der Verkündung in Kraft und gelten damit seit Ende Juli 2026.
Die 65-Prozent-Regel ist gestrichen
Die bekannte Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen muss, gibt es nicht mehr. Laut GEG-Infoportal des Bundes wurden die §§ 71 sowie 71b bis 72 gestrichen. Damit entfallen auch die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung und die alten Betriebsverbote für Kessel.
Wenn Sie im Netz lesen, eine Hybridheizung sei eine „Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Regel” nach § 71h, ist das überholt. Auch Gesetzesportale zeigen teils noch die alte Fassung, weil sie der Verkündung hinterherlaufen. Maßgeblich ist das GModG mit der Fundstelle BGBl. 2026 I Nr. 226, ausgefertigt am 23. Juli 2026.
Neu: die Bio-Treppe für Gas und Öl
An die Stelle der alten Regel tritt die sogenannte Bio-Treppe nach den §§ 42 bis 46. Sie betrifft ausschließlich neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Diese müssen wachsende Anteile an biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff nutzen: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.
Für Ihren bestehenden Kessel ändert sich dadurch nichts. Bestandsanlagen dürfen weiterlaufen und müssen nichts beimischen. Sie zahlen stattdessen über den CO2-Preis und künftig über die geplante Grüngasquote der Versorger mit.
Der entscheidende Punkt für Hybride
Und hier wird es für Sie interessant: Laut GEG-Infoportal erfüllen Hybridheizungen mit Wärmepumpe die Vorgaben der Bio-Treppe bis 2035 unter bestimmten Bedingungen bereits selbst. Sie müssten also vorerst keinen teuren Biobrennstoff beimischen. Ab 2035 braucht es dann einen Nachweis über den erneuerbaren Anteil durch eine fachkundige Person.
Damit dreht sich das Argument für den Hybrid: Er ist kein Weg mehr, eine Pflicht zu umgehen, sondern eine Möglichkeit, einen neuen Gaskessel bis 2035 von der Beimischung freizuhalten. Welche Bedingungen im Einzelnen gelten, sollten Sie vor dem Einbau mit Ihrem Fachbetrieb klären – maßgeblich ist der Leistungsanteil der Pumpe. Eine belastbare Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist dafür die Grundlage.
Auch ohne 65-Prozent-Regel bleibt wichtig, wie es mit dem Gasnetz vor Ort weitergeht. Ob Ihre Straße langfristig am Netz bleibt oder ein Wärmenetz kommt, steht in der kommunalen Wärmeplanung. Das entscheidet mit, ob sich ein zweites Gerät für Gas überhaupt noch lohnt.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Ein Hybrid hat echte Stärken, aber auch Schwächen, die in vielen Ratgebern untergehen. Damit Sie beides sauber abwägen können, haben wir die Argumente zusammengestellt.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Der vorhandene Kessel bleibt nutzbar, das senkt die Anschaffung deutlich | Zwei Geräte heißt doppelte Wartung, doppelte Prüfung und mehr Platzbedarf |
| Läuft auch bei hohem Vorlauf im Altbau zuverlässig | Der fossile Anteil bleibt und wird über den CO2-Preis schrittweise teurer |
| Erfüllt die Bio-Treppe bis 2035 unter bestimmten Bedingungen | Ab 2035 braucht es einen Nachweis durch eine fachkundige Person |
| Die Pumpe darf kleiner ausfallen, das drückt den Gerätepreis | Kein Klimabonus, sofern der alte Kessel weiterläuft |
| Gute Zwischenlösung, solange die Fassade noch nicht saniert ist | Grundpreis für den Gaszähler und Schornsteinfeger bleiben trotz wenig Verbrauch |
Hybridwärmepumpe im Altbau: Wann sie passt
Der Altbau ist das klassische Argument für einen Hybrid. Alte Heizkörper brauchen nämlich oft 60 Grad Vorlauf oder mehr, und dort arbeitet eine Wärmepumpe weniger sparsam. Der Kessel fängt diese Spitzen deshalb ab, ohne dass Sie sofort alle Heizflächen tauschen.
Trotzdem lohnt der genaue Blick. Moderne Luft-Wasser-Geräte schaffen heute bis etwa 70 Grad und kommen damit in vielen Altbauten auch allein zurecht. Welche Systeme in welchem Haustyp funktionieren, zeigen wir Ihnen im Beitrag dazu, welche Heizung für den Altbau taugt.
Diese drei Punkte entscheiden
Erstens der Vorlauf: Liegt er unter 55 Grad, spricht viel für eine reine Wärmepumpe. Zweitens das Alter des Kessels – ist er jünger als etwa zehn Jahre, wird der Hybrid attraktiv. Drittens die Heizflächen: Große Heizkörper oder eine Flächenheizung senken den nötigen Vorlauf erheblich. Welche Heizkörper für die Wärmepumpe taugen, haben wir separat aufgeschlüsselt.
Hybrid oder reine Wärmepumpe? Der ehrliche Vergleich
Die meisten Ratgeber drücken sich um diese Frage. Wir antworten klar: Für viele Altbauten ist die reine Wärmepumpe inzwischen die bessere Wahl – schlicht, weil Sie nur ein Gerät kaufen, nur eines warten und den vollen Zuschuss samt Klimabonus mitnehmen.
- Restwert bleibt erhalten
- Geringere Anschaffung
- Klimabonus möglich
- Nur ein Gerät warten
- Die Pumpe schafft es allein
- Höhere Jahresarbeitszahl
- Abgleich und Heizkörper zuerst
- Hybrid als Zwischenschritt
Der CO2-Preis bleibt ein Kostenrisiko
Der CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas bewegt sich 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne und soll nach aktuellem Stand auch 2027 dort bleiben. Der europäische Handel für Gebäude startet nach der Verschiebung erst 2028. Was das für Ihre Heizkosten heißt, rechnen wir im Beitrag zur CO2-Bepreisung durch. Der fossile Teil eines Hybrids bleibt damit ein Risiko – kalkulierbar, aber vorhanden.
Wann Sie gar keinen Hybrid brauchen
Bevor Sie in zwei Heizungen investieren, prüfen Sie zunächst den günstigeren Weg: den Vorlauf senken. In vielen Häusern steht er nämlich zu hoch, weil ihn seit dem Einbau niemand angepasst hat.
Der hydraulische Abgleich – also die Feineinstellung aller Ventile – bringt hier oft mehrere Grad. Tauschen Sie zusätzlich zwei oder drei zu kleine Heizkörper, sinkt der Vorlauf weiter. Beides zusammen kostet meist einen Bruchteil eines zweiten Geräts und macht die reine Wärmepumpe erst möglich.
Einen ersten Anhaltspunkt liefert Ihr bisheriger Verbrauch. Wie sich daraus die passende Größe ableiten lässt, zeigen wir im Beitrag dazu, wie Sie eine Wärmepumpe über den Gasverbrauch dimensionieren. Für die genaue Auslegung nutzen Sie danach unsere Wärmebedarfsberechnung.
Gasheizung zum Hybrid nachrüsten: So läuft es ab
Der Weg von der reinen Gasheizung zum Hybrid folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, verliert weder Zuschuss noch Zeit.
- Bestand aufnehmen: Wir prüfen Alter und Zustand des Kessels, messen den echten Vorlauf und erfassen Heizflächen sowie Dämmung.
- Heizlast berechnen: Die Rechnung nach DIN EN 12831 zeigt, welche Leistung die Pumpe braucht und welchen Anteil sie am Ende trägt.
- Aufstellort und Rohre planen: Wir legen Standort, Schallschutz, Speicher und Anbindung fest und stimmen die gemeinsame Regelung ab.
- Zuschuss vorbereiten: Wir schließen den Vertrag mit Förder-Klausel, erstellen die Bestätigung zum Antrag und reichen bei der KfW ein.
- Einbauen und einregeln: Nach der Zusage montieren wir die Anlage und stellen den Bivalenzpunkt so ein, dass der Gasanteil klein bleibt.
- Nachweise einreichen: Nach dem Einbau erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung, damit die KfW auszahlt.
Denken Sie beim Einbau schon an das Ende des fossilen Teils. Wenn Sie Speicher und Rohre von Anfang an so auslegen, dass die Pumpe später allein trägt, wird der spätere Rückbau des Kessels zum einfachen Handgriff statt zum zweiten Umbau.
Fazit
Eine Hybridwärmepumpe ist eine solide Lösung, wenn Ihr Gaskessel noch jung ist und Ihr Haus hohen Vorlauf braucht. Sie senkt den Gasverbrauch spürbar, verteilt die Ausgaben auf mehrere Jahre und hält einen neuen Kessel bis 2035 von der Beimischung frei. Der Preis dafür sind zwei Geräte, doppelte Wartung und ein Zuschuss, der nur die Pumpe abdeckt.
Ist Ihr Kessel dagegen über 20 Jahre alt oder liegt Ihr Vorlauf unter 55 Grad, fahren Sie mit einer reinen Wärmepumpe fast immer besser. Welche Variante sich für Ihr Haus rechnet, lässt sich seriös erst nach einer Heizlastberechnung und einem Blick auf die Heizflächen sagen – genau das übernehmen wir für Sie, von der Energieberatung bis zur fertigen Anlage.
Weiterführende Artikel: Wärmepumpen im Vergleich, Heizkörper für die Wärmepumpe und Ölheizung austauschen.
Häufige Fragen zu Technik und Rechtslage
Ein System aus zwei Wärmequellen: einer Wärmepumpe und einem Gas- oder Ölkessel. Eine gemeinsame Regelung entscheidet je nach Temperatur draußen, welches Gerät läuft. Die Pumpe trägt den größten Teil des Jahres, der Kessel springt nur an sehr kalten Tagen ein.
Die frühere 65-Prozent-Regel ist seit dem GModG gestrichen. Neu gilt die Bio-Treppe für neu eingebaute Gas- und Ölkessel. Hybride mit Wärmepumpe erfüllen diese Vorgaben laut GEG-Infoportal bis 2035 unter bestimmten Bedingungen. Ab 2035 braucht es einen Nachweis durch eine fachkundige Person.
Nein. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. Ihr vorhandener Kessel darf ohne Beimischung weiterlaufen. Sie tragen die Kosten des fossilen Betriebs stattdessen über den CO2-Preis und künftig über die geplante Quote der Versorger mit.
Das hängt vom Bivalenzpunkt und der Fahrweise ab. Steht der Punkt bei etwa minus 5 Grad und läuft die Anlage parallel, übernimmt die Pumpe den weitaus größten Teil. Bei alternativer Fahrweise und hoch gesetztem Punkt fällt der Gasanteil dagegen spürbar höher aus.
Beide Teile halten unterschiedlich lange. Eine Luft-Wasser-Pumpe erreicht meist 15 bis 25 Jahre, ein Brennwertmodul rund 15 bis 20 Jahre. Planen Sie also ein, dass ein Gerät früher ersetzt wird. Wer den Speicher passend auslegt, kann später einfach auf reinen Pumpenbetrieb umstellen.
Häufige Fragen zu Kosten und Förderung
Rüsten Sie eine Pumpe an einen vorhandenen Kessel nach, liegen Sie je nach Größe bei rund 18.000 bis 35.000 Euro. Zwei komplett neue Geräte kosten dagegen etwa 30.000 bis 55.000 Euro. Dazu kommen jährlich 200 bis 400 Euro Wartung. Alle Angaben sind Richtwerte.
Ja, aber nur teilweise. Gefördert wird allein der Anteil aus erneuerbarer Energie, also die Pumpe samt Speicher, Rohren und Regelung. Der Kessel bleibt außen vor. Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent, dazu kommt je nach Einkommen ein Bonus von 10 bis 40 Prozent.
Weil er voraussetzt, dass Sie die alte fossile Heizung fachgerecht ausbauen und entsorgen. Beim klassischen Nachrüsten bleibt Ihr Kessel jedoch in Betrieb. Damit ist die Bedingung nicht erfüllt, und die 16 Prozent entfallen. Bei einer reinen Wärmepumpe wäre der Bonus dagegen möglich.
Vor allem dann, wenn Ihr Kessel noch jung ist und Ihre Heizkörper über 60 Grad Vorlauf brauchen. Liegt der Vorlauf unter 55 Grad oder lässt er sich durch einen hydraulischen Abgleich und den Tausch einzelner Heizkörper senken, rechnet sich die reine Wärmepumpe meist besser.
Als Faustregel: Ist Ihr Kessel jünger als zehn Jahre, spricht viel für den Hybrid, weil Sie den Restwert nutzen. Ist er älter als 20 Jahre, fahren Sie mit einer reinen Wärmepumpe fast immer besser. Endgültig klären lässt sich das erst nach einer Heizlastberechnung.

