Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum 1. Januar 2025 umfassend novelliert. Ziel des GEG 2025 ist es, die Energieeffizienz im Gebäudebereich weiter zu steigern und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele zu leisten.
Der Gebäudesektor ist in Deutschland für rund 30 % der CO₂-Emissionen verantwortlich. Daher nimmt er eine Schlüsselrolle in der Energiewende ein. Mit der Überarbeitung des GEG 2025 soll nicht nur der Neubaustandard verschärft, sondern auch die energetische Sanierung des Gebäudebestands massiv beschleunigt werden.
Die neuen Regelungen des GEG 2025 sind sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude von großer Bedeutung. Sie betreffen Eigentümer, Vermieter, Bauherren, Architekten und Energieberater gleichermaßen. Insbesondere im Bereich der Heiztechnik und der Dämmstandards ergeben sich konkrete Handlungsanforderungen und Nachweispflichten.
So müssen neu installierte Heizsysteme künftig in der Regel einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien aufweisen. Für Neubauten ist der Effizienzhaus-40-Standard verpflichtend, was eine erhebliche Verbesserung der energetischen Qualität voraussetzt. Auch für Modernisierungen im Bestand gelten nun striktere Anforderungen an die Dämmung, Fensterqualität und die Nutzung regenerativer Energiequellen.
Die Gesetzesnovelle stellt damit nicht nur eine Reaktion auf die geopolitischen Herausforderungen der Energieversorgung dar, sondern ist auch ein zentrales Element zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, erklären die zentralen Begriffe, zeigen Ihnen praktische Konsequenzen für Ihre Bau- oder Sanierungsprojekte auf und helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.
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Einführung des Effizienzhaus-40-Standards für Neubauten
Nach dem GEG 2025 müssen alle Neubauten den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch 40 % des Referenzgebäudes betragen darf. Diese Verschärfung der Anforderungen soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu reduzieren.
Verschärfte Anforderungen für Bestandsgebäude nach GEG 2025
Auch für Bestandsgebäude gelten ab 2025 strengere Vorgaben. Bei größeren Modernisierungen, wie beispielsweise einem Dachausbau, sind Eigentümer verpflichtet, zeitgleich auch energetische Verbesserungen umzusetzen. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Bestandsgebäuden schrittweise zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Verbot neuer Öl- und Gasheizungen
Bereits seit dem 1. Januar 2024 ist der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen verboten. Stattdessen dürfen nur noch neue Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Diese Regelung wird im GEG 2025 weiter verschärft, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen.
Förderung erneuerbarer Energien
Das GEG 2025 fördert den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Eigentümer von Neubauten werden dazu angehalten, Technologien wie Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen einzusetzen. Auch für Bestandsgebäude gibt es Förderprogramme, die den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell unterstützen.
Energieeffizienzmaßnahmen und Anforderungen im GEG 2025
Die folgenden U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) sind gemäß GEG 2025 einzuhalten:
Bauteil | Maximaler U-Wert (W/m²·K) |
---|---|
Außenwand | 0,24 |
Dachfläche | 0,20 |
Decke gegen unbeheizten Raum | 0,25 |
Fenster | 1,30 |
Außentür | 1,80 |
Anforderungen bei Nutzungsänderungen
Bei einer Nutzungsänderung eines Gebäudes gelten unterschiedliche Anforderungen, abhängig von der Art der Änderung:
Art der Nutzungsänderung | Anforderung gemäß GEG 2025 |
---|---|
Ohne bauliche Änderungen | Keine zusätzlichen Anforderungen |
Mit Änderungen an der Gebäudehülle | Anforderungen müssen eingehalten werden |
Erweiterung um beheizte oder gekühlte Räume | Anforderungen gemäß § 51 GEG |
Beratungspflicht bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen
Für Eigentümer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen besteht eine besondere Beratungspflicht: Vor der Beauftragung von Planungsleistungen muss ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach GEG 2025 berechtigten Person geführt werden, sofern ein solches Gespräch unentgeltlich angeboten wird.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass Eigentümer über die energetischen Anforderungen und mögliche Förderungen informiert sind.
Fördermöglichkeiten
Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:
- BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder Heizungserneuerung.
- KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus.
Eine professionelle Energieberatung kann helfen, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und zu beantragen.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Transformation des deutschen Gebäudesektors hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Durch die Einführung strengerer Effizienzstandards, wie dem verpflichtenden Effizienzhaus-40-Niveau im Neubau und den Ausbau von Anforderungen im Bestand, wird klar: Die energetische Qualität von Gebäuden rückt stärker denn je in den Fokus gesetzlicher Vorgaben.
Für Eigentümer, Bauherren und Investoren bedeutet das GEG 2025 nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch zahlreiche Chancen. Wer frühzeitig plant und auf zukunftsfähige Technik setzt, kann nicht nur langfristig Energie- und Betriebskosten senken, sondern auch von umfangreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Maßnahmen wie Wärmedämmung, der Einbau effizienter Heizsysteme oder die Integration von Photovoltaikanlagen werden sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich immer attraktiver.
Wichtig ist dabei, die neuen Anforderungen nicht als Belastung, sondern als strategische Investition in die Zukunft des eigenen Gebäudes zu verstehen. Denn neben dem gesetzlichen Druck steigt auch die Nachfrage nach energieeffizienten Immobilien auf dem Markt. Wer heute saniert oder neu baut, sollte deshalb den Fokus auf eine umfassende und GEG-konforme Umsetzung legen.
Die GREENOX Group begleitet Sie gerne auf diesem Weg: Von der energetischen Erstberatung über die Fördermittelanalyse bis hin zur ganzheitlichen Planung und Ausführung Ihrer Maßnahmen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen nachhaltige, wirtschaftliche und rechtssichere Lösungen zu entwickeln – für Ihr Gebäude, Ihre Zukunft und unsere Umwelt.