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AKTUELLES WISSEN

Förderung Dachsanierung: Zuschüsse, Voraussetzungen & Ablauf

Inhalt

Für die Dachsanierung erhalten Sie eine Förderung von 15 Prozent der Kosten, mit einem Sanierungsfahrplan sind es 20 Prozent. Der Zuschuss ist auf 12.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt und läuft über das BAFA. Entscheidend ist allerdings eine Bedingung, die viele Ratgeber noch nicht kennen: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur, wenn Ihr förderfähiges Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro erreicht.

Genauso wichtig ist, was nicht gefördert wird. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung bekommt keinen Cent Zuschuss, auch wenn das Dach dringend erneuert werden muss. Wir gehen mit Ihnen alle Förderwege durch, nennen die technischen Anforderungen und rechnen zwei Beispiele durch – eines, in dem der Bonus greift, und eines, in dem er knapp verfehlt wird.

Clever Kompakt
Das Wichtigste im Überblick
  • Das BAFA fördert die Dachdämmung als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent.
  • Neu seit dem 21. Juli 2026: Den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten erhalten Sie nur bei einem förderfähigen Volumen von mindestens 30.000 Euro.
  • Förderfähig sind 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro je Wohneinheit.
  • Technische Pflicht ist ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) für die Dachfläche – deutlich strenger als die 0,24 des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
  • Eine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig. Nur die energetische Verbesserung zählt.
  • Alternativ können Sie 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen, maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung.

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bis 20 %
BAFA-Zuschuss mit Sanierungsfahrplan
12.000 €
Maximaler Zuschuss je Wohneinheit
30.000 €
Neue Mindestsumme für den iSFP-Bonus
0,14
Geforderter U-Wert in W/(m²K)

Was gefördert wird – und was nicht

Der Staat bezahlt keine Dächer, sondern Energieeinsparung. Diese Unterscheidung entscheidet über Ihren Antrag, und sie überrascht viele Eigentümer.

Gefördert wird die Dämmung der Dachfläche oder der obersten Geschossdecke, einschließlich aller Arbeiten, die dafür zwingend nötig sind. Dazu gehören das Abnehmen und Wiederaufbringen der Eindeckung, die Unterdeckbahn, das Gerüst, die Anschlussdetails an Gauben und Kaminen sowie die fachgerechte Entsorgung des Altmaterials. Auch der Austausch von Dachfenstern zählt dazu, wenn die geforderten Werte erreicht werden.

Nicht gefördert wird dagegen alles, was den Energieverbrauch nicht senkt. Eine reine Neueindeckung, weil die Ziegel porös sind, fällt heraus. Dasselbe gilt für Dachbegrünung ohne Dämmwirkung, neue Regenrinnen, Solarhalterungen und den nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum.

Die Kombination ist der günstigste Weg

Wenn Ihr Dach ohnehin neu eingedeckt werden muss, sollten Sie die Dämmung gleich mitmachen. Das Gerüst steht dann nur einmal, die Eindeckung wird nur einmal abgenommen – und die gesamten Arbeiten werden förderfähig, die sonst allein bei Ihnen geblieben wären. In unseren Projekten ist das der häufigste Grund, warum sich eine Sanierung überhaupt rechnet.

BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung: 15 oder 20 Prozent

Die Dachdämmung läuft als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Zuständig ist das BAFA – anders als bei der Heizung, für die seit 2024 die KfW verantwortlich ist.

Baustein Höhe Bedingung
Grundförderung 15 % U-Wert der Dachfläche höchstens 0,14 W/(m²K)
iSFP-Bonus +5 % Maßnahme steht im Sanierungsfahrplan und Volumen ab 30.000 €
Fachplanung und Baubegleitung 50 % Durch Energieeffizienz-Experten, zusätzlich zum Zuschuss
Förderfähige Kosten ohne iSFP 30.000 € je WE Obergrenze der anrechenbaren Investition
Förderfähige Kosten mit iSFP 60.000 € je WE Verdoppelte Obergrenze
Maximaler Zuschuss 12.000 € je WE 20 % von 60.000 €
Mindestinvestition 2.000 € Darunter kein Antrag möglich

Die neue 30.000-Euro-Hürde beim iSFP-Bonus

Diese Änderung ist die praktisch relevanteste des Jahres, und sie wird noch selten erwähnt. Bis Juli 2026 genügte es, dass die Maßnahme im Sanierungsfahrplan stand – dann gab es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte. Seit dem 21. Juli 2026 kommt eine zweite Bedingung hinzu: Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro erreichen.

Für eine reine Dachdämmung an einem kleineren Einfamilienhaus ist diese Schwelle keineswegs sicher überschritten. Wer bei 24.000 Euro landet, bekommt trotz Sanierungsfahrplan nur 15 Prozent. Dadurch kann es sich rechnen, zwei Maßnahmen zusammenzulegen und in einem Antrag zu bündeln, statt sie über zwei Jahre zu verteilen.

Antrag zwingend vor Vertragsabschluss

Der Förderantrag muss beim BAFA eingegangen sein, bevor Sie den Handwerksvertrag verbindlich abschließen. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig – rückwirkende Anträge sind ausgeschlossen.

Technische Mindestanforderungen: der U-Wert entscheidet

Ohne die geforderten Werte gibt es keine Förderung, unabhängig von der Investitionssumme. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Bauteil durchlässt – je kleiner, desto besser gedämmt.

Bauteil Geforderter Wert Vergleich GModG
Dachfläche und oberste Geschossdecke U ≤ 0,14 W/(m²K) strenger als 0,24
Dachgauben U ≤ 0,20 W/(m²K) Sonderregel wegen Geometrie
Denkmalschutz und besondere Bausubstanz λ ≤ 0,040 W/(mK) ✓ Erleichterung

Praktisch heißt 0,14 W/(m²K) je nach Dämmstoff etwa 20 bis 26 Zentimeter Dämmstärke. Wo die Sparrenhöhe dafür nicht ausreicht, kombinieren Fachbetriebe Zwischensparren- und Aufsparrendämmung oder ergänzen eine Untersparrendämmung nach innen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt statt des U-Werts eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs, weil die Dämmstärke dort oft baulich begrenzt ist.

Wenn das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist

Bei einem unbeheizten Dachboden ist die Dämmung der obersten Geschossdecke fast immer die günstigere Lösung – bei ähnlicher Einsparung. Sie kostet einen Bruchteil einer Dachdämmung und ist oft in wenigen Tagen erledigt. Was dabei zu beachten ist, zeigen wir bei der Dämmung der obersten Geschossdecke.

Was eine Dachsanierung kostet

Ohne Kostenrahmen lässt sich die Förderung nicht einordnen. Die Preise 2026 liegen deutlich über dem Niveau von vor drei Jahren, vor allem wegen gestiegener Lohnkosten.

Leistung Preis je m² Dachfläche Förderfähig?
Neueindeckung ohne Dämmung ca. 80–150 € ✗ Nein
Energetische Sanierung mit Dämmung ca. 150–350 € ✓ Ja
  davon Dämmungca. 60–110 €
  davon Neueindeckungca. 45–80 €✓ im Zuge der Dämmung
  davon Gerüstca. 8–15 €
  davon Unterdeckbahnca. 8–12 €
  davon Anschlussdetailsca. 12–25 €

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Dachfläche ergeben sich damit rund 20.000 bis 45.000 Euro für eine energetische Sanierung, im Gesamtbild je nach Dachform und Materialwahl 15.000 bis 65.000 Euro. Die Wahl der Eindeckung wirkt dabei stärker als oft gedacht – ein Flachziegel liegt preislich anders als ein aufwendiges Schieferdach.

Preisangaben als Richtwerte (Stand August 2026)

Die Werte beruhen auf aktuellen Vergleichsangaben von Handwerks- und Verbraucherportalen. Nach oben verschieben sie sich vor allem durch Gauben, Kehlen, viele Anschlussdetails, schwierige Zugänglichkeit und Denkmalschutz. Ein verbindliches Angebot ist erst nach einer Dachbegehung möglich.

Zwei Rechenbeispiele – einmal mit, einmal ohne Bonus

An zwei konkreten Fällen sehen Sie, wie stark die neue 30.000-Euro-Schwelle wirkt.

Fall 1: Bonus greift

Ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Dachfläche wird energetisch saniert, Angebotssumme 32.500 Euro. Weil das förderfähige Volumen über 30.000 Euro liegt und die Maßnahme im Sanierungsfahrplan steht, gelten 20 Prozent: 6.500 Euro Zuschuss. Dazu kommen 50 Prozent der Baubegleitung, bei 2.500 Euro Honorar also 1.250 Euro. Insgesamt 7.750 Euro, Ihr Eigenanteil liegt bei rund 27.250 Euro.

Fall 2: Bonus verfehlt

Ein kleineres Dach mit 100 Quadratmetern, Angebotssumme 22.000 Euro. Der Sanierungsfahrplan liegt vor, das Volumen bleibt aber unter 30.000 Euro – der Bonus entfällt. Statt 20 Prozent gibt es 15 Prozent, also 3.300 statt 4.400 Euro. Die Differenz von 1.100 Euro ist allein der neuen Schwelle geschuldet.

Maßnahmen bündeln statt strecken

Wer in Fall 2 gleichzeitig die Fenster tauschen lässt und beides in einem Antrag zusammenfasst, überschreitet die 30.000 Euro und erhält den Bonus auf das gesamte Volumen. Weil der Sanierungsfahrplan 15 Jahre gültig ist, lässt sich das planen. Genau diese Reihenfolge klären wir im individuellen Sanierungsfahrplan vorab mit Ihnen.

KfW 261: Wenn das ganze Haus zum Effizienzhaus wird

Saniert Sie nicht nur das Dach, sondern das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard, führt der Weg über den Kredit 261 der KfW statt über den BAFA-Zuschuss. Auch hier haben sich die Konditionen am 21. Juli 2026 geändert, und zwar zum Nachteil.

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss Mit Nachhaltigkeits-Klasse
Effizienzhaus 40 EE10 %15 %
Effizienzhaus 55 EE5 %10 %
Effizienzhaus 70✗ keiner✗ keiner
Effizienzhaus 85✗ keiner✗ keiner

Der Kreditbetrag liegt einheitlich bei bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss wurde gegenüber der vorherigen Fassung pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, weshalb Effizienzhaus 70 und 85 nur noch den zinsgünstigen Kredit bringen, aber keinen Zuschussanteil mehr. Bei 150.000 Euro Kredit und 10 Prozent Tilgungszuschuss werden 15.000 Euro nicht zurückgezahlt, Ihre Restschuld beträgt 135.000 Euro.

Für eine einzelne Dachsanierung ist dieser Weg fast nie sinnvoll – er lohnt erst, wenn Hülle und Anlagentechnik gemeinsam angefasst werden, etwa im Rahmen einer Kernsanierung. Welche Stufe für Ihr Gebäude realistisch erreichbar ist, erklären wir unter Was ist ein Effizienzhaus.

Steuerbonus als Alternative zum Zuschuss

Wenn Sie den Antrag verpasst haben oder auf die Förderbedingungen verzichten möchten, bleibt der steuerliche Weg nach § 35c Einkommensteuergesetz. Sie setzen 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer ab, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selbst nutzen und sie älter als zehn Jahre ist. Beides gleichzeitig geht nicht: Wer den BAFA-Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich absetzen. Bei hohen Investitionssummen und gutem Steuersatz kann die Steuervariante günstiger sein, weil dort kein Zuschussdeckel von 12.000 Euro greift.

Antrag Schritt für Schritt

  • Energieeffizienz-Experten einbinden: Nur ein in der Expertenliste der dena eingetragener Fachbetrieb kann die technische Projektbeschreibung erstellen, ohne die kein Antrag möglich ist.
  • Angebot mit aufschiebender Bedingung einholen: Der Handwerksvertrag darf erst mit der Förderzusage wirksam werden. Achten Sie darauf, dass die geforderten U-Werte im Angebot ausdrücklich benannt sind.
  • Antrag beim BAFA stellen: Erst danach wird der Vertrag verbindlich. Für die Gebäudehülle ist das BAFA zuständig, nicht die KfW – diese Verwechslung kostet regelmäßig Zeit.
  • Umsetzen und Nachweis einreichen: Nach Abschluss reichen Sie die Fachunternehmererklärung und die Rechnungen ein. Wie lange die Auszahlung anschließend dauert, haben wir bei der BAFA-Bearbeitungszeit ausgewertet.

Fazit: Dachsanierung Förderung 2026 richtig nutzen

Die Förderung für die Dachsanierung bleibt attraktiv: 15 Prozent Grundförderung, 20 Prozent mit Sanierungsfahrplan und bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit. Zwei Punkte entscheiden aber darüber, ob Sie das Maximum erreichen. Erstens die neue Schwelle von 30.000 Euro für den iSFP-Bonus, die bei kleineren Dächern schnell verfehlt wird. Zweitens der U-Wert von 0,14 W/(m²K), ohne den kein Zuschuss fließt.

Und der wichtigste Hebel bleibt das Timing: Wenn das Dach ohnehin neu muss, macht die gleichzeitige Dämmung aus einer nicht förderfähigen Reparatur eine geförderte Maßnahme. Ob sich der Sanierungsfahrplan bei Ihrem Volumen rechnet, sagen wir Ihnen im Rahmen unserer Energieberatung vorab – bundesweit, mit Sitz in Stuttgart.

Weiterführende Artikel: Untersparrendämmung und energetische Sanierung.

Häufige Fragen zur Förderung der Dachsanierung

Wie hoch ist die Förderung für eine Dachsanierung 2026?

Das BAFA fördert die Dachdämmung mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Satz auf 20 Prozent, sofern das förderfähige Volumen mindestens 30.000 Euro erreicht. Der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich werden Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent gefördert.

Wird die Neueindeckung des Dachs gefördert?

Nur im Zusammenhang mit einer Dämmung. Eine reine Neueindeckung, weil die Ziegel schadhaft sind, ist nicht förderfähig. Wird das Dach dagegen gleichzeitig gedämmt, gehören Abnehmen und Wiederaufbringen der Eindeckung, Unterdeckbahn, Gerüst und Anschlussdetails zu den förderfähigen Kosten. Deshalb lohnt es, beide Arbeiten in einem Zug auszuführen.

Welcher U-Wert ist für die Förderung vorgeschrieben?

Die Dachfläche und die oberste Geschossdecke müssen einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen. Für Dachgauben gilt 0,20 W/(m²K). Diese Anforderungen liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard von 0,24. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt stattdessen eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs von höchstens 0,040 W/(mK).

Was ist die neue 30.000-Euro-Regel beim iSFP-Bonus?

Seit dem 21. Juli 2026 erhalten Sie die zusätzlichen 5 Prozentpunkte nur noch, wenn das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt. Vorher genügte es, dass die Maßnahme im Sanierungsfahrplan stand. Bei kleineren Dächern wird die Schwelle oft verfehlt – dann hilft es, mehrere Maßnahmen in einem Antrag zu bündeln.

Beantrage ich die Dachdämmung beim BAFA oder bei der KfW?

Beim BAFA. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – also Dach, Wand, Keller und Fenster – ist das BAFA zuständig. Die KfW verantwortet die Heizungsförderung sowie die Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Diese Verwechslung führt regelmäßig zu abgelehnten Anträgen.

Was kostet eine Dachsanierung pro Quadratmeter?

Eine Neueindeckung ohne Dämmung liegt bei etwa 80 bis 150 Euro je Quadratmeter, eine energetische Sanierung mit Dämmung bei 150 bis 350 Euro. Für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Dachfläche ergeben sich daraus rund 20.000 bis 45.000 Euro. Gauben, Kehlen und schwierige Zugänglichkeit treiben den Preis nach oben.

Lohnt sich die Dämmung der obersten Geschossdecke als Alternative?

Wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird, fast immer. Die Einsparung ist ähnlich hoch wie bei einer Dachdämmung, die Kosten liegen aber bei einem Bruchteil, weil das Dach nicht geöffnet werden muss. Gefördert wird sie mit den gleichen Sätzen und muss denselben U-Wert von 0,14 W/(m²K) erreichen.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, für dieselben Kosten ist nur einer der beiden Wege möglich. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 Prozent über drei Jahre bei maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung und setzt Selbstnutzung sowie ein Gebäudealter über zehn Jahre voraus. Bei hohen Investitionssummen ist er oft günstiger, weil dort kein Zuschussdeckel von 12.000 Euro greift.

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