Ab Mai 2026 soll in Europa ein neuer, einheitlicher Energieausweis eingeführt werden. Grundlage dafür ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die einige wichtige Änderungen mit sich bringt: Die Bewertungsskala wird angepasst, ein sogenannter Renovierungspass kommt hinzu und für Eigentümer gelten künftig teils strengere Vorgaben.
Für Hausbesitzer, Vermieter und Verkäufer heißt das vor allem: Der Energieausweis bekommt mehr Gewicht und lässt sich besser vergleichen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was sich konkret ändert, wie die neue Skala funktioniert, wer betroffen ist und worauf Sie jetzt achten sollten – besonders dann, wenn Ihr Gebäude energetisch nicht gut eingestuft ist. Wichtig vorab: Wann genau die neuen Regelungen in Deutschland gelten, steht derzeit noch nicht fest. Die Bundesregierung möchte die Umsetzung über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regeln – die Eckpunkte dazu liegen aber erst seit Februar 2026 in ersten Zügen vor.
- Die EU schreibt ab Mai 2026 eine einheitliche Skala von A bis G vor – Klasse A ist Nullemissionsgebäuden vorbehalten, Klasse G umfasst die schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands.
- Rechtsgrundlage ist die EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD), die bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden muss.
- Ob Deutschland den Umsetzungstermin hält, ist offen: Die Bundesregierung hat eine Fristverlängerung auf EU-Ebene angekündigt und legt die Eckpunkte für die GEG-Novelle erst seit Februar 2026 vor.
- Der Energieausweis wird bei Verkauf, Vermietung, Mietvertragsverlängerung und umfassender Renovierung Pflicht – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.
- Nach derzeitigem Stand sollen bestehende gültige Energieausweise bis zum jeweiligen Ablaufdatum weiter nutzbar bleiben – die konkrete Übergangsregelung ergibt sich erst aus der deutschen GEG-Novelle.
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Was ändert sich beim Energieausweis ab Mai 2026?
Die wichtigste Neuerung betrifft die Skala: Statt der bisherigen Klassen von A+ bis H gilt europaweit eine einheitliche Skala von A bis G. Klasse A steht dabei für Nullemissionsgebäude (neu definiert durch die EPBD), Klasse G für die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands im jeweiligen Land. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Ziel der EU-Kommission ist es, Energieausweise in allen Mitgliedstaaten vergleichbar zu machen – wer in Stuttgart ein Haus kauft, soll auf einen Blick erkennen, wie dieses Gebäude im europäischen Vergleich dasteht.
Darüber hinaus führt die neue EU-Gebäuderichtlinie weitere Änderungen ein: Der Energieausweis muss zukünftig auch bei Mietvertragsverlängerungen und nach umfassender Renovierung vorgelegt werden. Als umfassende bzw. „größere Renovierung” gelten Maßnahmen, bei denen mehr als ein Viertel der Gebäudehüllfläche saniert wird oder die Maßnahmen mindestens ein Viertel des Gebäudewerts ausmachen. Zusätzlich wird der digitale Energieausweis Pflicht – die Informationen werden maschinenlesbar und sollen in zentralen Datenbanken abrufbar sein. Neu hinzu kommt auch der Renovierungspass, ein freiwilliger, individueller Fahrplan für die schrittweise Sanierung Ihres Gebäudes.
Die EPBD ist eine EU-Richtlinie – sie gibt den Rahmen vor, muss aber von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht überführt werden. In Deutschland soll das über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geschehen. Ob die Umsetzung bis zum 29. Mai 2026 gelingt, ist derzeit offen: Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, sich auf EU-Ebene für eine Fristverlängerung einzusetzen. Erste Eckpunkte der GEG-Novelle werden seit Februar 2026 diskutiert – wann die neuen Energieausweise in Deutschland tatsächlich eingeführt werden, ist damit noch nicht bekannt.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Hintergrund und Ziele
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) in ihrer Neufassung von 2024 ist das zentrale Instrument, mit dem die EU den Gebäudesektor klimaneutral machen will. Hintergrund: Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen in der EU entfallen auf Gebäude. Ohne einen konsequenten Umbau des Gebäudebestands ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 nicht erreichbar.
Die Richtlinie verfolgt drei große Ziele: Erstens sollen alle Neubauten ab 2030 Nullemissionsgebäude sein (öffentliche Gebäude bereits ab 2028). Zweitens müssen die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (MEPS) für bestehende Nichtwohngebäude festlegen. Drittens müssen sie nationale Renovierungspläne aufstellen, die den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20–22 Prozent senken. Die zentrale Rolle in diesem System spielt der neue, einheitliche EU-Energieausweis – er macht erst sichtbar, wo der Handlungsbedarf tatsächlich liegt. Was die Richtlinie für Ihr Haus konkret an Sanierungspflichten bedeutet, erklären wir im Ratgeber zur EU-Sanierungspflicht im Detail.
Neue Skala A bis G: So lesen Sie Ihren Energieausweis
Die neue Skala soll vor allem eines sein: vergleichbar. Die Klasse A ist EU-weit einheitlich für Nullemissionsgebäude reserviert – also Gebäude mit sehr geringem Energiebedarf, der vollständig aus erneuerbaren Energien oder emissionsfreien Quellen gedeckt wird. Die Klasse G umfasst in jedem Mitgliedstaat die schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands. Die übrigen Gebäude werden in etwa gleich großen Anteilen den Klassen B bis F zugeordnet. Die genauen Schwellenwerte legen die einzelnen Mitgliedstaaten auf Basis der EU-Vorgaben fest – sie können sich also zwischen den EU-Ländern leicht unterscheiden.
Gleich bleibt die Einfärbung: Ist die Skala rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude, grün steht für einen sehr guten energetischen Zustand. Praktischer Nebeneffekt: Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es künftig die gleichen Energieeffizienzskalen – wer die A-bis-G-Einstufung vom Kauf einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks kennt, kann die Einordnung seines Gebäudes also intuitiv lesen. Wenn Ihr Haus heute in Deutschland noch die Klasse E trägt, kann es nach der neuen Skala durchaus in die Klasse F oder G rutschen.
Im Energieausweis selbst finden Sie weiterhin die beiden zentralen Kennwerte: den Endenergiebedarf und den Primärenergieverbrauch, jeweils in kWh pro Quadratmeter und Jahr. Zusätzlich werden die CO₂-Emissionen und – neu – konkrete Modernisierungsempfehlungen inklusive Kostenschätzungen ausgewiesen. Welche Inhalte im GEG-Energieausweis heute bereits enthalten sind und was sich 2026 konkret im Dokument ändert, können Sie dort nachlesen.
| Alte Skala (A+ bis H) | Neue EU-Skala (A bis G) | Beispiel Endenergiebedarf |
|---|---|---|
| A+ / A | A (Nullemissionsgebäude) | unter 30 kWh/(m²·a) |
| B | B | 50–75 kWh/(m²·a) |
| C | C | 75–100 kWh/(m²·a) |
| D | D | 100–130 kWh/(m²·a) |
| E / F | E / F | 130–200 kWh/(m²·a) |
| G / H | G (schlechteste 15 %) | über 200 kWh/(m²·a) |
Die genauen Klassengrenzen werden erst mit der deutschen Umsetzung im GEG festgelegt. Die Tabelle zeigt die wahrscheinliche Zuordnung auf Basis des aktuellen Stands – kleinere Verschiebungen sind möglich.
Wer braucht einen neuen EU-Energieausweis?
Der Energieausweis ist nicht für jedes Gebäude dauerhaft Pflicht – aber in immer mehr Situationen unverzichtbar. Nach aktuellem Stand brauchen Sie einen gültigen Energieausweis in folgenden Fällen:
- Beim Verkauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung
- Bei der Neuvermietung oder Verpachtung
- Bei der Verlängerung oder dem Abschluss eines neuen Mietvertrags (neu ab 2026)
- Nach einer umfassenden Renovierung – das heißt: mehr als 25 % der Gebäudehüllfläche saniert oder mindestens 25 % des Gebäudewerts betroffen (neu ab 2026)
- Bei Neubau oder größeren Umbauten
- Für alle öffentlichen Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr ab einer bestimmten Nutzfläche
Für reine Selbstnutzer ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht bleibt der Energieausweis auch nach 2026 freiwillig. Trotzdem lohnt sich ein Blick: Ein aktueller Ausweis zeigt Ihnen objektiv, wo Ihr Haus steht – und ist die Basis für jede sinnvolle energetische Sanierung. Die gesetzliche Pflicht ist in § 80 Gebäudeenergiegesetz geregelt; eine ausführliche Erklärung der Anforderungen finden Sie im Beitrag zu § 80 GEG.
Denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt: Bei Verkauf oder Vermietung muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden – andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – der Unterschied
Es gibt in Deutschland zwei Arten von Energieausweisen, und dieser Unterschied bleibt auch unter den neuen EU-Regeln bestehen. Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist günstig, schnell erstellt, aber stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen wird durch einen Energieberater anhand der Bausubstanz berechnet: Dämmung, Fenster, Heizung, Warmwasser – jedes Bauteil fließt in die Berechnung ein. Das Ergebnis ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit aussagekräftiger.
Für Neubauten und kleine Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht auf Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude kann der Eigentümer wählen. Welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist, hängt von Baujahr, Sanierungsstand und Verwendungszweck ab – eine ausführliche Entscheidungshilfe finden Sie im Ratgeber Bedarfsausweis.
Renovierungspass und digitaler Energieausweis: Was ist neu?
Zwei echte Neuerungen bringt die EPBD-Novelle ab 2026: den Renovierungspass und den digitalen Energieausweis. Der Renovierungspass ist ein freiwilliges, individuelles Dokument, das für ein konkretes Gebäude einen schrittweisen Fahrplan zur Sanierung aufzeigt. Er zeigt Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge wirtschaftlich sinnvoll sind und wie sich Ihr Gebäude Richtung Nullemissionsstandard entwickeln lässt. In Deutschland übernimmt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bereits heute diese Funktion – er wird voraussichtlich nahtlos zum Renovierungspass weiterentwickelt.
Der digitale Energieausweis wiederum ist maschinenlesbar: Alle Daten werden strukturiert in einer zentralen Datenbank gespeichert und können von Eigentümern, Maklern, Behörden und bei Bedarf auch von Förderstellen digital abgerufen werden. Das reduziert Papierkram, beschleunigt Förderanträge und macht Manipulationen schwieriger.
Wer heute einen iSFP erstellen lässt, bekommt auf die anschließenden Sanierungsmaßnahmen einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 Prozent auf die BEG-Förderung. Mit der Integration in den EU-Renovierungspass bleibt dieser Vorteil voraussichtlich erhalten.
Was kostet ein Energieausweis 2026?
Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises, der Gebäudegröße und dem gewählten Anbieter ab. Bei GREENOX starten die Energieausweis-Kosten für ein Einfamilienhaus bei 59 € inkl. MwSt. für einen Verbrauchsausweis und bei 129 € inkl. MwSt. für einen Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis für Gewerbeimmobilien liegt bei 249 €. Alle Ausweise sind rechtsgültig nach GEG, beim DIBt registriert und innerhalb von 1–3 Werktagen fertig. Der postalische Versand kostet optional 19 € zusätzlich.
Am Markt liegen die Preise 2026 je nach Anbieter höher: Verbrauchsausweise werden meist zwischen 60 und 150 € angeboten, Bedarfsausweise für Einfamilienhäuser zwischen 300 und 500 €. Für Mehrfamilien- und Nichtwohngebäude steigen die Preise entsprechend, da Datenerhebung und Berechnung aufwendiger werden. Ob die neuen EU-Anforderungen zu höheren Kosten führen, ist aktuell noch offen. Wahrscheinlich ist, dass insbesondere der Bedarfsausweis durch die Einbindung in digitale Datenbanken und die erweiterte Informationstiefe (z. B. konkrete Modernisierungsempfehlungen mit Kostenschätzung) etwas teurer wird – gleichzeitig beschleunigen digitale Abläufe den Prozess. Einen Energieausweis online können Sie bei GREENOX in wenigen Minuten anstoßen und erhalten das fertige PDF meist innerhalb von 1–3 Werktagen.
Für Makler, Hausverwaltungen und Bestandshalter bietet GREENOX Paketpreise ab 23,80 € pro Ausweis. Die Ausweise sind flexibel pro Objekt einlösbar – wahlweise als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Das senkt die Stückkosten deutlich, ohne dass Sie sich vorab auf einzelne Gebäude festlegen müssen.
Gilt mein alter Energieausweis noch?
Eine der häufigsten Fragen zur EPBD-Novelle: Muss ich meinen alten Ausweis jetzt ersetzen? Nach derzeitigem Stand und der üblichen Praxis bei Gesetzesnovellen ist davon auszugehen, dass bestehende, gültige Energieausweise bis zum jeweils ausgewiesenen Ablaufdatum weiter nutzbar bleiben. Nach aktuellem § 79 GEG ist ein Energieausweis in der Regel zehn Jahre gültig – ein 2022 ausgestellter Ausweis würde also planmäßig bis 2032 laufen. Die endgültige Übergangsregelung ergibt sich jedoch erst aus der deutschen Umsetzung der EPBD, die voraussichtlich im Rahmen einer GEG-Novelle erfolgt. Solange diese nicht steht, kann auch noch nicht abschließend beantwortet werden, ob und in welchen Fällen Ausweise ggf. vor Ablauf ersetzt werden müssen.
Spätestens wenn der Ausweis abläuft oder ein Anlass eintritt (Verkauf, Neuvermietung, Mietvertragsverlängerung, umfassende Renovierung), müssen Sie einen neuen Ausweis nach den dann geltenden Regeln erstellen lassen. Detaillierte Informationen zur Laufzeit und zu den Übergangsregelungen finden Sie im Ratgeber Wie lange ist ein Energieausweis gültig?. Wichtig: Ein abgelaufener Ausweis darf bei Verkauf oder Vermietung nicht mehr vorgelegt werden – hier drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.
Die hier beschriebenen Übergangsregelungen basieren auf dem aktuellen § 79 GEG und der üblichen Praxis bei Gesetzesänderungen. Wie genau bestehende Ausweise in die neuen EU-Vorgaben überführt werden, wird erst mit der deutschen GEG-Novelle festgelegt. Änderungen sind also möglich.
Was Hauseigentümer jetzt tun sollten – 5 Schritte
Die neue EU-Richtlinie klingt komplex, aber Sie können sich in fünf übersichtlichen Schritten gut vorbereiten. So wissen Sie genau, wo Ihr Haus steht und welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen.
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, ob Sie einen gültigen Energieausweis haben und bis wann dieser gültig ist. Den Ausweis finden Sie in Ihren Unterlagen oder beim letzten Verkäufer/Vermieter.
- Einordnung verstehen: Vergleichen Sie die ausgewiesene Klasse mit der neuen EU-Skala. So wissen Sie, ob Ihr Haus nach neuen Maßstäben eine der unteren Klassen bekommen würde.
- Energieberatung in Anspruch nehmen: Eine professionelle Energieberatung zeigt Ihnen, welche Maßnahmen in Ihrem Gebäude den größten Effekt haben – von Dämmung über Heizung bis zu Fenstern.
- Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Ein iSFP (künftig: Renovierungspass) plant die Sanierung schrittweise und sichert Ihnen den iSFP-Bonus auf spätere Fördermittel.
- Förderung sichern: Über die BAFA-Förderung und die KfW sind aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss für energetische Sanierungen möglich. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Wer jetzt aktiv wird, hat einen doppelten Vorteil: Die Nachfrage nach Energieberatern und Handwerkern wird mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie voraussichtlich stark steigen. Frühe Projekte profitieren von kürzeren Wartezeiten und bislang noch vergleichsweise stabilen Preisen.
Was tun, wenn das Haus in eine schlechte Klasse fällt?
Keine Panik: Eine schlechte Einstufung ist keine unmittelbare Sanktion, sondern zunächst einmal eine Bestandsaufnahme. In Deutschland sind für private Wohngebäude derzeit keine konkreten Zwangssanierungen vorgeschrieben. Die EU-Vorgaben zu Mindestanforderungen (MEPS) gelten zunächst für öffentliche und große Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude wird der Pfad über die nationalen Renovierungspläne und Fördersysteme gesteuert – also über Anreize, nicht über Verbote.
Wenn Ihr Haus in Klasse F oder G fällt, lohnt sich dennoch ein frühes Handeln: Erstens senken Sie durch eine Sanierung direkt Ihre Heizkosten und steigern den Wohnkomfort. Zweitens erhöhen Sie den Marktwert Ihrer Immobilie spürbar. Drittens stehen aktuell umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland erleben wir häufig, dass eine gut geplante Kombination aus Dämmung, Fenstertausch und moderner Heizung (z. B. Wärmepumpe) ein Haus von Klasse F auf Klasse C oder besser heben kann.
Starten Sie nie mit Einzelmaßnahmen, ohne vorher ein Gesamtkonzept erstellt zu haben. Eine neue Heizung in einem ungedämmten Haus kann teuer und ineffizient werden. Der iSFP zeigt die richtige Reihenfolge – und sichert zusätzliche Fördermittel.
Fazit: Der EU-Energieausweis wird transparenter und wichtiger
Die neue EU-Gebäuderichtlinie macht den Energieausweis ab Mai 2026 zu einem europaweit einheitlichen Dokument. Die Skala von A bis G, der digitale Energieausweis und der Renovierungspass sind die drei wichtigsten Neuerungen. Für Eigentümer bedeutet das: Der Energieausweis wird aussagekräftiger, beeinflusst Kauf- und Mietentscheidungen stärker – und ist die Grundlage für gezielte Förderung. Wann genau die neuen Regeln in Deutschland gelten und wie bestehende Ausweise in die neue Systematik überführt werden, hängt vom Fortschritt der GEG-Novelle ab.
Wer frühzeitig handelt, nutzt die aktuell hohen Fördersätze, sichert sich gute Handwerkskapazitäten und erhöht gleichzeitig den Wert seiner Immobilie. Ob Sie einen Energieausweis neu ausstellen lassen möchten, Ihren Sanierungsfahrplan erstellen oder die KfW-Energieberatung nutzen wollen – sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur umgesetzten Sanierung.
Häufige Fragen zum EU-Energieausweis
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht überführt werden. In Deutschland soll das über die GEG-Novelle geschehen – erste Eckpunkte dazu werden seit Februar 2026 diskutiert. Ob der EU-Termin eingehalten wird, ist offen: Die Bundesregierung hat angekündigt, sich auf EU-Ebene für eine Fristverlängerung einzusetzen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass bestehende Energieausweise bis zum regulären Ablaufdatum weiter nutzbar bleiben; die endgültigen Übergangsregelungen ergeben sich aber erst aus der deutschen GEG-Novelle.
Der EU-Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er zeigt den Endenergiebedarf, den Primärenergieverbrauch und die CO₂-Emissionen und ordnet das Gebäude in eine Energieeffizienzklasse ein. Nach Umsetzung der neuen EU-Vorgaben gilt eine einheitliche Skala von A (Nullemissionsgebäude) bis G (schlechteste 15 Prozent des Bestands) in allen EU-Ländern – die gleiche Logik, die man vom Kauf von Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken kennt.
Nach derzeitigem Stand und der üblichen Praxis bei Gesetzesänderungen ist davon auszugehen, dass gültige Energieausweise bis zum ausgewiesenen Ablaufdatum weiter nutzbar bleiben – aktuell gelten zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 GEG). Ein 2022 ausgestellter Energieausweis würde also planmäßig bis 2032 laufen. Die konkreten Übergangsregelungen werden jedoch erst mit der deutschen Umsetzung der EPBD (voraussichtlich über eine GEG-Novelle) endgültig feststehen. Spätestens bei Ablauf, Verkauf, Neuvermietung, Mietvertragsverlängerung oder umfassender Renovierung muss ein neuer Ausweis nach den dann geltenden Regeln erstellt werden.
Nach der EPBD gilt eine Renovierung als größer, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehüllfläche saniert werden oder die Maßnahmen mindestens 25 Prozent des Gebäudewerts umfassen. Liegen Sie in diesen Fällen, brauchen Sie nach aktuellem Stand künftig einen neuen Energieausweis. Welche Maßnahmen konkret zählen (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Dacherneuerung), wird erst mit der deutschen GEG-Novelle endgültig definiert.
Bei GREENOX starten die Preise bei 59 € für einen Verbrauchsausweis und 129 € für einen Bedarfsausweis (jeweils Einfamilienhaus, inkl. MwSt.). Am Markt liegen Verbrauchsausweise meist zwischen 60 und 150 €, Bedarfsausweise zwischen 300 und 500 €. Durch zusätzliche Pflichtangaben (Modernisierungsempfehlungen, digitale Datenerfassung) kann es ab 2026 zu leichten Preisanpassungen kommen. Die genauen Kosten hängen von Gebäudegröße, Zustand und Region ab.
Energieausweise dürfen nur qualifizierte Aussteller erstellen – je nach Bundesland etwa Architekten, Bauingenieure, Energieberater mit entsprechender Weiterbildung oder Handwerksmeister mit Qualifikation nach § 88 GEG. Die Anforderungen an die Qualifikation werden durch die EPBD-Novelle EU-weit vereinheitlicht. GREENOX ist zertifizierter Energieberater und stellt Energieausweise deutschlandweit aus.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er die Bausubstanz analysiert und unabhängig vom Nutzerverhalten ist. Er ist Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern nicht entsprechend saniert. Der Verbrauchsausweis ist günstiger und basiert auf Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre – für sanierte Altbauten und Mehrfamilienhäuser meist ausreichend.
Eine schlechte Einstufung ist zunächst keine Sanktion, sondern eine Bestandsaufnahme. Empfehlenswert ist eine Energieberatung, gefolgt von einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Auf dieser Basis lassen sich Fördermittel von BAFA und KfW (aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss) gezielt einsetzen. Eine Kombination aus Dämmung, Fenstertausch und moderner Heizung kann ein Gebäude oft um mehrere Klassen verbessern.
Unabhängig vom Baujahr sind denkmalgeschützte Gebäude und kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche von der Ausweispflicht ausgenommen. Für Selbstnutzer ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht ist der Energieausweis grundsätzlich freiwillig. Bei Verkauf, Vermietung, Mietvertragsverlängerung oder umfassender Renovierung ist er hingegen für nahezu jedes Gebäude Pflicht.
Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, iSFP oder energetische Sanierung: Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum fertigen Dokument – bundesweit und mit Sitz in Stuttgart.
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