In Deutschland werden immer noch überwiegend fossile Energieträger für die Heizung und Warmwasserbereitung genutzt, was fast ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen des Landes ausmacht. Um diesen Trend umzukehren und eine umweltfreundlichere Wärmeversorgung zu fördern, wurde das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ins Leben gerufen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen und Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung voranzutreiben. ALle Informationen zum Thema EWärmeG-Nachweis gibt es in nachfolgendem Beitrag.
Wer braucht einen EWärmeG Nachweis?
Das EWärmeG ist ein Landesgesetz von Baden-Württemberg und geht über das Bundesgesetz hinaus, indem es auch Altbauten und Bestandsgebäude einschließt, die bis zum 1. Januar 2009 errichtet wurden. Seit 2010 müssen Eigentümer sicherstellen, dass nach einem Austausch der Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden oder der Gesamtwärmebedarf um mindestens 15 Prozent reduziert wird. Ausnahmen gelten für Etagenheizungen.
Gibt es Ausnahmen zur Erfüllungspflicht?
Obwohl das EWärmeG grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gilt, gibt es Ausnahmen. Wohngebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Wohnfläche oder Nichtwohngebäude mit weniger als 50 Quadratmetern nutzbarer Fläche sind vom Gesetz ausgenommen. Ebenso Gebäude, deren Nutzung weniger als vier Monate im Jahr beträgt oder deren Energieverbrauch geringer ist als ein Viertel des bei ganzjähriger Nutzung zu erwartenden Energieverbrauchs. Auch bauliche oder technische Gründe sowie Denkmalschutz können von der Erfüllungspflicht befreien. Für alle anderen Akteure wird ein EWärmeG-Nachweis benötigt.
Welche Erfüllungsoptionen gibt es?
Das EWärmeG bietet verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen. Zu den Optionen gehören:- Der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermieanlagen, Pelletheizung oder Wärmepumpen.
- Bauliche Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke.
- Der Einbau von Brennstoffzellenheizungen oder Kraft-Wärme-Kopplung.
- Der Anschluss an ein Wärmenetz.
- Ein energetischer Sanierungsfahrplan (iSFP).
EWärmeG-Nachweis Kosten
Nachweisart | Kosten |
---|---|
EWärmeG-Nachweis | 399,00€ |
Sanierungsfahrplan (iSFP) | Ab 550,00€ |
Welche Erfüllungsoption ist die beste?
Es gibt keine einheitliche Lösung, da die Effizienz der Maßnahmen vom Zustand und der Größe des Gebäudes sowie vom Wärmebedarf abhängt. Es empfiehlt sich, die beste Option mit Hilfe eines Energieberaters zu ermitteln. Eine Energieberatung oder ein Sanierungsfahrplan können maßgeschneiderte Möglichkeiten aufzeigen, um Energiekosten und CO2-Emissionen langfristig zu senken.
Erfüllungsnachweis
Innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage muss gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, dass die Vorgaben des EWärmeG erfüllt sind. Dabei kann ein Erfüllungsnachweis hilfreich sein, der genau angibt, inwieweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.
Fazit
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz bietet eine klare Richtlinie für eine nachhaltigere Wärmeversorgung in Deutschland. Durch den gezielten Einsatz erneuerbarer Energien und energetischer Maßnahmen können Eigentümer nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch langfristig von geringeren Energiekosten und einem Beitrag zum Klimaschutz profitieren.