Energieausweis Nicht-Wohngebäude

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Themen in diesem Beitrag
Energieausweis für Nichtwohngebäude

Als Eigentümer oder Verwalter eines Nichtwohngebäudes ist es wichtig, die Vorschriften und Anforderungen rund um den Energieausweis Nichtwohngebäude zu kennen. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verpflichtend vorzulegen. Ihr Nichtwohngebäude Energieberater unterstützt Sie dabei, den richtigen Energieausweis für Ihr Gebäude zu erhalten und bietet umfassende Beratung und Dienstleistungen an.

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Was ist ein Energieausweis und warum ist er wichtig?

Ein Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft potenziellen Mietern oder Käufern, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten besser einzuschätzen. Er soll zudem Anreize für energetische Sanierungen schaffen und somit den CO2-Ausstoß verringern.


Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide haben spezifische Einsatzgebiete und Berechnungsmethoden:

Bedarfsausweis:

  • Berechnung: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes, unter Berücksichtigung der Bauweise, Anlagentechnik und Nutzung.
  • Einsatz: Pflicht bei Neubauten sowie bei älteren Gebäuden, die vor 1977 gebaut oder nach den damaligen Wärmeschutzverordnungen modernisiert wurden.
  • Vorteile: Unabhängig von individuellen Verbrauchsgewohnheiten; liefert eine objektive Bewertung des energetischen Zustands.

Verbrauchsausweis:

  • Berechnung: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Einsatz: Geeignet für Bestandsgebäude, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde.
  • Nachteile: Kann durch individuelles Nutzungsverhalten verfälscht werden, weniger objektiv als der Bedarfsausweis.



Wann wird welcher Ausweis benötigt?

Ein Energieausweis wird in verschiedenen Situationen benötigt, wie zum Beispiel bei:

  • Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes
  • Verpachtung oder Leasing von Gewerbeimmobilien
  • Neubau oder umfangreicher Modernisierung eines Gebäudes
  • Öffentlichen Gebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr (z.B. Supermärkte)

Anforderungen und Pflichten

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestehen bestimmte Anforderungen und Pflichten im Umgang mit Energieausweisen:

  • Aushangpflicht: In behördlich genutzten Gebäuden und Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr (ab 250 m²) muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.
  • Berechnung: Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt nach der Norm DIN V 18599:2018-09. Für bestimmte Gebäude kann ein vereinfachtes Berechnungsverfahren genutzt werden.
  • Stromverbrauch: Neben dem Heizenergieverbrauch muss auch der Stromverbrauch erfasst werden, um Einsparpotenziale besser aufzuzeigen.

Erstellung und Kosten

Die Erstellung eines Energieausweises kann durch zertifizierte Energieberater durchgeführt werden. Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises und Umfang der erforderlichen Berechnungen:

Art des Energieausweises Kostenbereich Berechnungsgrundlage
Bedarfsausweis 200-800 € Detaillierte Analyse der Gebäudecharakteristika
Verbrauchsausweis 50-200 € Tatsächlicher Energieverbrauch der letzten 3 Jahre

Typische Kosten können von 79 € für einfache Verbrauchsausweise bis hin zu mehreren hundert Euro für komplexe Bedarfsausweise reichen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und auf die Qualifikation des Ausstellers zu achten.


Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die energetische Sanierungen und die Erstellung von Energieausweisen unterstützen. Dazu gehören Förderungen der KfW-Bank und BAFA-Zuschüsse. Informieren Sie sich bei Ihrem Energieberater über die aktuellen Fördermöglichkeiten und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.


Häufige Fragen und Fehler

Wann muss ein Energieausweis erneuert werden?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden, sofern das Gebäude weiterhin verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.


Was passiert, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Das Fehlen eines Energieausweises kann zu Bußgeldern führen. Für Verkäufer und Vermieter besteht die Pflicht, einen gültigen Energieausweis vorzulegen.


Welche Angaben müssen im Energieausweis enthalten sein?

Neben dem Heizenergieverbrauch muss auch der Stromverbrauch angegeben werden. Dies hilft, Einsparpotenziale besser zu identifizieren und notwendige Maßnahmen zur energetischen Sanierung zu planen.


Welche Besonderheiten gelten für Nichtwohngebäude?

Für Nichtwohngebäude gelten spezifische Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsmethoden und der Pflicht zum Aushang des Energieausweises in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr.


Wie kann die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert werden?

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umfassen die Dämmung, den Einsatz energieeffizienter Heiz- und Kühltechniken, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Optimierung der Beleuchtungssysteme. Eine umfassende Energieberatung kann helfen, die passenden Maßnahmen für Ihr Gebäude zu identifizieren und umzusetzen.


Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Energieeffizienz von Gebäuden?

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung der Energieeffizienz. Intelligente Steuerungssysteme können den Energieverbrauch in Echtzeit überwachen und steuern. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Anpassung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der Beleuchtung, was zu erheblichen Energieeinsparungen führen kann.


Wie unterstützen wir bei GREENOX Sie bei der Erstellung eines Energieausweises?

Bei GREENOX bieten wir umfassende Dienstleistungen rund um den Energieausweis an. Unsere zertifizierten Energieberater unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Energieausweises, führen die notwendigen Berechnungen durch und stellen Ihnen den Ausweis schnell und zuverlässig aus. Zudem beraten wir Sie zu möglichen Förderprogrammen und energetischen Sanierungsmaßnahmen.


Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Dämmung: Eine gute Dämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster) ist essenziell, um Wärmeverluste zu minimieren und den Heizenergiebedarf zu senken.
  • Heizungstechnik: Der Einsatz moderner, effizienter Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Brennwertkessel kann den Energieverbrauch erheblich reduzieren.
  • Erneuerbare Energien: Die Installation von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie kann zur Deckung des Energiebedarfs beitragen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern.
  • Lüftungssysteme: Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung verbessert die Luftqualität und senkt den Energiebedarf für Heizung und Kühlung.
  • Beleuchtung: Der Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung und die Nutzung von Tageslichtsystemen können den Stromverbrauch deutlich senken.
  • Gebäudemanagement: Intelligente Steuerungssysteme optimieren den Betrieb der technischen Gebäudeausrüstung und passen den Energieverbrauch dem tatsächlichen Bedarf an.

Fazit

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung und Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden. Mit den richtigen Informationen und Unterstützung durch professionelle Energieberater können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig Kosten sparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Für weitere Informationen und professionelle Beratung steht Ihnen GREENOX zur Seite. Besuchen Sie unsere Webseite www.greenox-group.de und lassen Sie sich individuell beraten.

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