In der Welt der modernen Heizungstechnik spielt der hydraulische Abgleich eine zentrale Rolle für Effizienz, Komfort und Umweltbilanz eines Gebäudes. Mit steigenden Energiekosten, strengeren Klimazielen und einem wachsenden Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung gewinnt diese Technik zunehmend an Bedeutung – sowohl bei Neubauten als auch in der Sanierung von Bestandsgebäuden.
Doch nicht alle hydraulischen Abgleichmethoden sind gleich. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Verfahren A und Verfahren B ist für Fachbetriebe und Hauseigentümer entscheidend – nicht nur im Hinblick auf technische Effektivität, sondern auch auf die Förderfähigkeit. In diesem Beitrag beleuchten wir ausführlich das Verfahren A, seine Funktionsweise, Grenzen, den Vergleich mit Verfahren B sowie seine Bedeutung für die Heiztechnik im Jahr 2025.
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Was ist der hydraulische Abgleich überhaupt?
Ein effizientes Heizungssystem bildet das Rückgrat eines behaglichen Raumklimas – energieeffizient, komfortabel und kostensparend. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass Heizwasser in exakt der richtigen Menge an jeden Heizkörper oder Heizkreis gelangt.
Ohne hydraulischen Abgleich kommt es häufig zu folgenden Problemen:
- Überversorgung von Heizkörpern in der Nähe des Wärmeerzeugers
- Unterversorgung entfernterer Heizflächen
- Ungleichmäßige Raumtemperaturen
- Höherer Stromverbrauch durch Pumpen
- Verluste durch Rücklaufübertemperaturen
- Unnötig hohe Betriebskosten
Gerade in Zeiten steigender Energiekosten wird die energetische Optimierung der Heiztechnik zur Pflicht – und der hydraulische Abgleich ist hier ein Schlüsselfaktor. Experten schätzen das Einsparpotenzial durch einen korrekt durchgeführten Abgleich auf bis zu 15 % Heizenergie pro Jahr.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A – das Prinzip
Verfahren A war über viele Jahre das Standardverfahren für den Nachweis eines hydraulischen Abgleichs – insbesondere bei kleineren Heizsystemen.
Grundidee:
Statt eine aufwendige Heizlastberechnung für jeden Raum vorzunehmen, beruht dieses Verfahren auf Annahmen. Es wird davon ausgegangen, dass:
- die installierten Heizkörperflächen korrekt dimensioniert sind,
- eine Standardtemperatur (z. B. 70/55 °C oder 70/50 °C) angenommen wird,
- der Volumenstrom über die Heizkörper so eingestellt wird, dass diese Heizlast abgedeckt wird.
Das Verfahren kommt ohne raumweise Heizlastberechnung aus und wurde gerne bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet – aus Gründen der Einfachheit, Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit.
Kritische Punkte beim Verfahren A:
- Flächenbegrenzung: Das Verfahren ist nur für Heizflächen bis 500 m² je Heizkreis zulässig.
- Schätzungen statt Berechnungen: Heizflächendurchflüsse basieren auf groben Erfahrungswerten oder Annahmen zur Baualtersklasse.
- Ungenaue Ergebnisse: Eine echte Systemoptimierung ist kaum möglich – insbesondere bei komplexeren Anlagen mit Überdimensionierungen.
Wann war Verfahren A förderfähig – und warum nicht mehr?
Verfahren A wurde bis Ende 2022 von der BAFA für die Heizungsoptimierung anerkannt. Seit dem 01.01.2023 ist dies jedoch nicht mehr der Fall.
Aktuell wird im Rahmen der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) nur noch Verfahren B für Einzelmaßnahmen anerkannt. Diese Änderung basiert auf dem Bestreben, höhere energetische Standards umzusetzen und die tatsächlichen Effizienzpotenziale von Heizsystemen besser auszuschöpfen.
Verfahren A im Detail: Technisch betrachtet
Parameter | Beschreibung |
---|---|
Berechnungsmethode | Schätzung basierend auf installierter Fläche |
Heizlastberücksichtigung | Keine |
Anwendung | Bis 500 m², kleine Systeme |
Zeitaufwand | Gering |
Genauigkeit | Mittel bis niedrig |
Förderfähigkeit (2025) | Nicht mehr gültig |
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B – das anerkannte Standardverfahren
Das Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung, entweder nach der DIN EN 12831 oder in vereinfachter Form für kleinere Gebäude. Dabei werden Faktoren wie U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten), Gebäudedämmung, Fensterflächen, Ausrichtung und Nutzung der Räume berücksichtigt.
Ziel ist es, Angebot (Heizkörperleistung) und Nachfrage (Heizbedarf) aufeinander abzustimmen. Erst dadurch ist eine echte Systemoptimierung möglich – inklusive:
- Einstellung der Pumpenleistung
- Auswahl des richtigen Temperaturniveaus
- Dimensionierung von Regel- und Absperrarmaturen
- Vermeidung von Überdimensionierungen
Typische Werkzeuge für Verfahren B:
- DanBasic 6
- Softwaremodule der Heizungshersteller
- Tools zur Heizlast- und Ventilberechnung
Vergleich: Verfahren A vs. B – auf einen Blick
Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
---|---|---|
Heizlastberechnung | Keine | Raumweise, nach DIN EN 12831 oder vereinfacht |
Genauigkeit | Niedrig bis mittel | Hoch |
Planungsaufwand | Gering | Mittel bis hoch |
Förderfähig (2025) | Nein | Ja (BAFA, BEG, KfW) |
Einsatzbereich | Einfache, kleine Heizsysteme | Alle Anlagengrößen, auch komplexe Systeme |
Einsparpotenzial | 5–10 % (geschätzt) | 10–25 % (realistisch erreichbar) |
Langfristige Energieeinsparung | Eingeschränkt | Hoch, durch optimale Systemabstimmung |
Besonderheit: Wärmepumpen und hydraulischer Abgleich
Mit dem Boom an Wärmepumpen als klimaschonende Alternative zu fossilen Heizsystemen wird der hydraulische Abgleich noch bedeutender. Diese Anlagen sind auf niedrige Vorlauftemperaturen optimiert und sehr sensibel gegenüber Strömungs- und Druckdifferenzen im System. Ein ungenauer Abgleich kann hier zu erheblichen Effizienzverlusten führen.
Verfahren B ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern bei Wärmepumpen-Anlagen praktisch zwingend erforderlich.
Fazit: Ist Verfahren A noch sinnvoll im Jahr 2025?
Kurz gesagt: Nein. Auch wenn Verfahren A über viele Jahre hinweg als praktikabler Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen galt – insbesondere bei kleineren Heizsystemen und überschaubaren Gebäudestrukturen – hat es im Jahr 2025 kaum noch eine realistische Daseinsberechtigung. Die steigenden Anforderungen an Energieeffizienz, die Weiterentwicklung technischer Standards sowie die klare Förderkulisse setzen heute andere Maßstäbe.
Die technische Ungenauigkeit von Verfahren A basiert auf pauschalen Annahmen statt auf realen, raumspezifischen Daten. Ohne eine exakte Heizlastberechnung bleibt jede Optimierung auf gut Glück – ein Risiko, das in modernen, energieeffizient ausgelegten Gebäuden nicht mehr vertretbar ist. Hinzu kommt, dass Verfahren A bei größeren Anlagen und bei Gebäuden mit anspruchsvollen Anforderungen an Komfort und Verbrauch sehr schnell an seine Grenzen stößt.
Ein weiterer zentraler Punkt: Förderrechtlich ist Verfahren A nicht mehr anerkannt. Seit dem 01.01.2023 akzeptieren BAFA und KfW im Rahmen der BEG-Förderung ausschließlich Verfahren B als gültigen Nachweis für einen hydraulischen Abgleich. Wer also in den Genuss staatlicher Zuschüsse oder zinsgünstiger Förderdarlehen kommen möchte, muss zwingend auf das fundierte, nachweisbare Verfahren B setzen.
Zudem bietet Verfahren A keine Grundlage für eine vollständige Systemoptimierung. Ohne konkrete Daten zur Heizlast ist es nahezu unmöglich, Komponenten wie Umwälzpumpen, Heizkörper oder Ventile wirklich optimal aufeinander abzustimmen. Gerade in Zeiten, in denen Heiztechnik zunehmend mit intelligenten Steuerungen, Smart-Home-Systemen und Niedertemperaturtechnologie wie Wärmepumpen kombiniert wird, ist ein hoher Grad an Systemtransparenz unerlässlich.
Für moderne Heizsysteme – insbesondere in Kombination mit Wärmepumpen, Flächenheizungen oder umfassenden Effizienzmaßnahmen – ist Verfahren B daher nicht nur empfehlenswert, sondern die einzig zukunftsfähige Lösung. Es ermöglicht eine realistische Einschätzung des Energiebedarfs auf Raumebene, fördert eine präzise Regelung des gesamten Heizsystems und schafft die Grundlage für langfristige Energieeinsparungen und nachhaltige Betriebskostenreduktion.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer heute ein Heizsystem plant, modernisiert oder fördern lassen möchte, kommt an Verfahren B nicht vorbei. Es vereint technische Präzision, gesetzliche Förderfähigkeit und wirtschaftliche Effizienz – und macht die Heiztechnik fit für eine nachhaltige, klimaschonende Zukunft.