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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Tabelle & Reform

Inhalt

Wer 2026 mit dem Gedanken spielt, eine Photovoltaikanlage zu installieren oder bereits eine besitzt, kommt an einem Begriff nicht vorbei: die Einspeisevergütung. Sie regelt, wie viel Geld Sie pro Kilowattstunde Solarstrom bekommen, wenn Sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Aktuell liegt der Satz bei 7,78 ct/kWh – deutlich weniger als noch vor zehn Jahren, aber dennoch eine planbare Einnahme über 20 Jahre. Gleichzeitig ändert sich gerade vieles: Das Solarspitzengesetz greift seit 2025, und für 2027 plant die Bundesregierung eine umfassende Reform.

Wir erklären Ihnen, wie hoch die aktuelle Einspeisevergütung ist, welche Werte ab August 2026 gelten, was der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung bedeutet und ob sich die Einspeisung 2026 überhaupt noch lohnt. Außerdem zeigen wir, was die geplante Abschaffung 2027 wirklich bedeutet – und wann Eigenverbrauch oder Direktvermarktung die bessere Wahl sind.

Clever Kompakt
Einspeisevergütung 2026 – das Wichtigste auf einen Blick
  • Aktueller Satz (1.2.2026 – 31.7.2026): 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung – jeweils für PV-Anlagen bis 10 kWp.
  • Die Vergütung sinkt alle sechs Monate um 1 % – ab August 2026 voraussichtlich auf 7,71 ct/kWh bzw. 12,23 ct/kWh.
  • Die Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt; bei privaten Anlagen bis 30 kWp sind die Einnahmen einkommensteuerfrei.
  • Seit 2025 gibt es bei negativen Strompreisen vorübergehend keine Vergütung mehr – die fehlenden Zeiten werden hinten an die 20 Jahre angehängt.
  • Ab 2027 plant die Bundesregierung, die fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp abzuschaffen und durch Direktvermarktung zu ersetzen.
  • Eigenverbrauch lohnt sich bei aktuellen Strompreisen fast immer mehr als die Einspeisung – mit Stromspeicher steigt der Effekt deutlich.

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7,78 ct
pro kWh Teileinspeisung (bis 10 kWp, ab 02/2026)
12,34 ct
pro kWh Volleinspeisung (bis 10 kWp, ab 02/2026)
20 Jahre
Garantierte Vergütungslaufzeit nach EEG
−1 %
Degression alle sechs Monate

Was ist die Einspeisevergütung – und wie funktioniert sie?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Förderung für Solarstrom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – also dem Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland steuert. Für jede Kilowattstunde, die Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen und nicht selbst verbrauchen, zahlt Ihr Netzbetreiber Ihnen einen festen Betrag – und das 20 Jahre lang, gerechnet ab dem Inbetriebnahmemonat.

Die Höhe der Vergütung hängt von drei Faktoren ab: dem Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße in Kilowattpeak (kWp) und der Einspeiseart – also ob Sie den Strom komplett ins Netz schicken (Volleinspeisung) oder nur den Überschuss (Teileinspeisung). Neu festgelegt werden die Sätze halbjährlich von der Bundesnetzagentur. Sinkt die Vergütung später weiter, betrifft das nur Anlagen, die danach in Betrieb gehen – Ihr persönlicher Satz bleibt 20 Jahre lang stabil.

Wer bekommt überhaupt eine Einspeisevergütung?

Anspruch auf die EEG-Vergütung haben grundsätzlich alle Betreiber von Photovoltaikanlagen mit Netzanschluss – vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeanlage. Voraussetzung ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR), einer öffentlichen Datenbank der Bundesnetzagentur, sowie ein eingebauter Zweirichtungszähler, der eingespeisten und bezogenen Strom getrennt erfasst. Den Antrag stellt in der Regel Ihr Installateur direkt beim Netzbetreiber; eine separate Bewilligung gibt es nicht.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? Tabelle nach Anlagengröße

Die Einspeisevergütung 2026 ist gestaffelt: Kleine Anlagen bis 10 kWp bekommen pro Kilowattstunde mehr als größere Anlagen. Bei gemischten Anlagen (z. B. 15 kWp) wird die Vergütung anteilig berechnet – die ersten 10 kWp werden mit dem höheren Satz vergütet, der Rest mit dem niedrigeren. Damit Sie die Werte schnell finden, haben wir die aktuelle Tabelle der Bundesnetzagentur zusammengestellt.

Inbetriebnahme Anlagengröße Teileinspeisung Volleinspeisung
1.2.2026 – 31.7.2026 bis 10 kWp 7,78 ct/kWh 12,34 ct/kWh
bis 40 kWp 6,73 ct/kWh 10,35 ct/kWh
bis 100 kWp 5,50 ct/kWh 10,35 ct/kWh
1.8.2026 – 31.1.2027 (geplant) bis 10 kWp 7,71 ct/kWh 12,23 ct/kWh
bis 40 kWp 6,67 ct/kWh 10,25 ct/kWh
bis 100 kWp 5,45 ct/kWh 10,25 ct/kWh

Zum Vergleich: Im Zeitraum vom 1.8.2025 bis 31.1.2026 lagen die Sätze bei 7,86 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,47 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp. Wer also schon im Jahr 2025 in Betrieb gegangen ist, hat einen leicht höheren Vergütungssatz für die kommenden 20 Jahre gesichert. Der Trend ist klar: Die Sätze sinken systematisch – allerdings sehr moderat.

Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus

Nehmen wir an, Sie betreiben eine 9-kWp-Anlage in Stuttgart, die jährlich rund 9.000 kWh Solarstrom produziert. Sie verbrauchen 35 % davon selbst (3.150 kWh) und speisen 65 % (5.850 kWh) ins Netz ein. Bei einem Satz von 7,78 ct/kWh ergibt das eine jährliche Einspeisevergütung von rund 455 €. Über 20 Jahre kommen so etwa 9.100 € zusammen – zusätzlich zur Stromkosten-Ersparnis durch den Eigenverbrauch.

Werte als Richtwerte (Stand April 2026)

Die genannten Sätze ab August 2026 basieren auf der gesetzlich festgelegten Degression von einem Prozent pro Halbjahr. Die endgültigen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur jeweils im Laufe des Vorhalbjahres. Aktuelle Sätze prüfen Sie immer direkt auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur nach.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung – was lohnt sich?

Bei der Volleinspeisung wandert Ihr gesamter Solarstrom direkt ins Netz – Sie nutzen ihn nicht selbst. Den Strom für den eigenen Haushalt beziehen Sie wie bisher vom Energieversorger. Die Vergütung ist deutlich höher (12,34 ct/kWh statt 7,78 ct/kWh bis 10 kWp), aber dafür entgehen Ihnen die viel größeren Einsparungen aus dem Eigenverbrauch.

Bei der Teileinspeisung – auch Überschusseinspeisung genannt – verbrauchen Sie zuerst, was Sie selbst brauchen, und speisen nur den Überschuss ein. Der Vergütungssatz ist niedriger, aber jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 35 ct Strombezugskosten. Bei einem aktuellen Strompreis von durchschnittlich 35–40 ct/kWh ist Eigenverbrauch also rund vier- bis fünfmal so viel wert wie Einspeisung.

Wann ist Volleinspeisung trotzdem sinnvoll?

Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn das Gebäude tagsüber kaum Strom verbraucht – etwa bei Zweitwohnungen, Ferienhäusern oder unbewohnten Gebäuden. Auch steuerlich ist sie oft einfacher. Für klassische Einfamilienhäuser mit Familien, Homeoffice oder einer Wärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik ist die Teileinspeisung jedoch fast immer die wirtschaftlichere Wahl.

Solarspitzengesetz seit 2025: Was sich konkret ändert

Mit dem Solarspitzengesetz hat der Bundestag Anfang 2025 zwei wesentliche Änderungen für neue PV-Anlagen beschlossen, die direkt auf die Einspeisevergütung wirken. Hintergrund: An sonnigen Tagen erzeugen Solaranlagen so viel Strom, dass die Börsenstrompreise zeitweise ins Negative rutschen – der Staat zahlt dann die Vergütung, obwohl der Strom dem Netz eher schadet.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Seit Februar 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr für Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise einspeisen. Damit das Ihre Kalkulation nicht ruiniert, gibt es einen Ausgleich: Die nicht vergüteten Zeiten werden ans Ende der 20-jährigen Laufzeit angehängt. Sie verlieren also keine Vergütung dauerhaft, sondern bekommen sie zeitlich nach hinten verschoben. Wer einen Stromspeicher nutzt, kann den Strom in solchen Phasen sogar zwischenspeichern und später vermarkten.

60 % Wirkleistungsbegrenzung ohne Smart Meter

Die zweite Änderung: Wer ohne Smart Meter (intelligentes Messsystem) und Steuerungseinrichtung einspeist, dessen Anlage wird auf 60 % der Nennleistung gedrosselt. Das Stichwort dazu lautet Wirkleistungsbegrenzung. Sobald das intelligente Messsystem installiert ist, fällt diese Drosselung im Folgejahr weg. Für Anlagen unter 2 kW Leistung – etwa Balkonkraftwerke – gilt die Regelung bis auf weiteres nicht.

Smart Meter werden zur Pflicht

Der Rollout der Smart Meter läuft bundesweit – bis 2032 sollen alle Haushalte mit höherem Verbrauch oder eigener Stromerzeugung ein intelligentes Messsystem haben. Wer eine neue PV-Anlage plant, sollte den Smart Meter direkt mit einplanen, um die 60 %-Drosselung zu vermeiden.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Hier kursieren viele Halbwahrheiten – wir bringen Klarheit. Zunächst: Die Einspeisevergütung ist 2025 nicht abgeschafft worden. Wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, bekommt die volle Vergütung 20 Jahre lang. Was die Bundesregierung plant, ist eine Reform ab 2027: Neue PV-Anlagen mit bis zu 25 kWp installierter Leistung sollen dann keine fixe Einspeisevergütung mehr erhalten, sondern direkt an der Strombörse vermarkten.

Begründet wird das mit dem Photovoltaikboom und den Kosten für den Bundeshaushalt – die EEG-Förderung verschlingt jährlich mehrere Milliarden Euro. Außerdem ist eine Anpassung aus europarechtlichen Gründen nötig. An den bereits vereinbarten und für 20 Jahre festen Vergütungen für bestehende PV-Anlagen ändert sich aber nichts. Wer also heute oder im Laufe des Jahres 2026 startet, ist von der Reform 2027 nicht betroffen.

Was bedeutet Direktvermarktung in der Praxis?

Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren Solarstrom über einen Dienstleister an der Strombörse – statt einen festen Cent-Betrag zu bekommen. Vorteil: Sie können bei hoher Nachfrage und steigenden Börsenpreisen mehr verdienen. Nachteil: Sie sind auf einen Direktvermarkter angewiesen, brauchen ein ferngesteuertes Einspeisemanagement und tragen ein gewisses Marktrisiko. Für klassische Einfamilienhäuser ist Direktvermarktung ohne intelligenten Speicher selten attraktiver als Eigenverbrauch.

Lohnt sich die Einspeisevergütung 2026 überhaupt noch?

Kurze Antwort: Sie lohnt sich – aber nicht als Hauptargument für eine PV-Anlage. Mit Sätzen zwischen 5,50 und 12,34 ct/kWh ist die Einspeisung heute kein großes Geschäft mehr. Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage steht und fällt mit dem Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund 35 ct wert (eingesparter Strompreis), jede eingespeiste nur 7,78 ct.

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir typischerweise: Mit einer gut dimensionierten Anlage und einem Stromspeicher passend zur PV-Anlage erreichen Hausbesitzer Eigenverbrauchsanteile von 60 bis 80 % – statt 25 bis 35 % ohne Speicher. Die Einspeisevergütung ist dann der „Bonus oben drauf“, der nicht selbst verbrauchten Strom zumindest noch verzinst.

Direktvermarktung als Alternative zur Einspeisung?

Für PV-Anlagen über 100 kWp ist Direktvermarktung Pflicht; ab 2025 sinkt die Schwelle schrittweise. Für kleinere Anlagen unter 25 kWp ist sie freiwillig – und in Kombination mit einem intelligenten Speicher kann sie tatsächlich höhere Erlöse bringen, wenn Strom gezielt zu Hochpreis-Zeiten ins Netz fließt. Allerdings: Studien zeigen, dass Haushalte ohne smartes Energiemanagement mit Direktvermarktung im Schnitt sogar weniger verdienen als mit fester Einspeisevergütung. Lassen Sie sich im Zweifel durch eine unabhängige Energieberatung rechnen, was sich für Ihre Situation lohnt.

Einspeisevergütung beantragen – Schritt für Schritt

Die gute Nachricht: Sie müssen die Einspeisevergütung nicht extra beantragen. Sobald Ihre PV-Anlage korrekt angemeldet ist, wird sie automatisch nach EEG vergütet. Wichtig ist, dass die formalen Schritte vollständig und rechtzeitig erfolgen – sonst kann der Netzbetreiber die Auszahlung zurückhalten oder Bußgelder fällig werden. So läuft es ab:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Schon vor der Installation meldet Ihr Fachbetrieb die geplante Anlage beim zuständigen Netzbetreiber an. Empfohlen ist ein Vorlauf von rund acht Wochen, damit die Netzprüfung stattfinden kann.
  • Installation und Inbetriebnahme: Die PV-Module werden montiert, der Wechselrichter angeschlossen und der Zählerschrank vorbereitet. Achten Sie darauf, dass ein Zweirichtungszähler oder ein moderner Smart Meter verbaut wird.
  • Eintrag im Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss Ihre Anlage online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden – sonst entfällt der Vergütungsanspruch.
  • Zähleranschluss und erste Messung: Der Netzbetreiber tauscht den Zähler oder schaltet die Einspeisung frei. Ab diesem Moment erfasst er Ihre eingespeisten Kilowattstunden.
  • Auszahlung der Vergütung: Je nach Netzbetreiber bekommen Sie die Einspeisevergütung monatlich oder jährlich auf Ihr Konto – immer rückwirkend, basierend auf den tatsächlich eingespeisten kWh.
Verspätete Anmeldung kann teuer werden

Wer die Anlage nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist im Marktstammdatenregister einträgt, riskiert den Verlust der Einspeisevergütung sowie Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Lassen Sie diesen Schritt am besten direkt durch Ihren Fachbetrieb erledigen.

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke: Sinnvoll oder nicht?

Bei Balkonkraftwerken – Steckersolargeräten mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung – ist die Einspeisevergütung in der Praxis fast immer der falsche Weg. Eine 800-Watt-Anlage erzeugt im Jahr rund 800 kWh Solarstrom; davon werden vielleicht 400 kWh ins Netz eingespeist. Das ergibt bei 7,78 ct/kWh eine Vergütung von rund 32 Euro im Jahr. Dem stehen rund 20 Euro Messkosten für den Zweirichtungszähler und der Aufwand für Abrechnungen gegenüber – netto bleibt fast nichts übrig.

Deutlich attraktiver ist die vereinfachte Anmeldung ohne EEG-Förderung: Bei der Registrierung im Marktstammdatenregister wählen Sie schlicht die Option „keine EEG-Förderung in Anspruch nehmen“. Damit entfällt die Pflicht zum Zählertausch, und Sie verbrauchen den Solarstrom direkt selbst – jede selbst genutzte Kilowattstunde spart deutlich mehr als die Einspeisevergütung einbringen würde. Wer das Maximum aus seinem Mini-Kraftwerk holen möchte, sollte zudem auf einen passenden Wechselrichter fürs Balkonkraftwerk achten.

Was passiert nach 20 Jahren mit Ihrer PV-Anlage?

Nach 20 Jahren endet die garantierte EEG-Förderung – und damit auch der feste Vergütungssatz. Ihre PV-Anlage produziert aber weiter Strom; moderne Module haben eine Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren und mehr. Sie haben dann mehrere Möglichkeiten: weiter ins Netz einspeisen (sogenannte Post-EEG- oder Ü20-Anlagen), den Strom komplett selbst verbrauchen oder in die Direktvermarktung wechseln.

Wer weiter einspeist, bekommt vom Netzbetreiber den sogenannten Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten – aktuell rund 4,5 ct/kWh. Das ist deutlich weniger als die ursprüngliche Vergütung, aber immer noch besser, als den Strom kostenlos abzugeben. Die Anschlussregelung dafür wurde mit dem Solarpaket I bis Ende 2032 verlängert. Spätestens jetzt lohnt sich oft die Nachrüstung mit einem Stromspeicher, um den Eigenverbrauch zu maximieren.

Fazit: Einspeisevergütung 2026 – planbar, aber nicht der Hauptgrund

Die Einspeisevergütung 2026 liegt bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp und sinkt halbjährlich um ein Prozent. Sie ist eine planbare, 20 Jahre lang garantierte Einnahme – aber kein Wirtschaftlichkeitsmotor mehr. Den Großteil Ihrer Rendite holen Sie heute aus dem Eigenverbrauch, idealerweise kombiniert mit Stromspeicher und intelligenter Steuerung. Die geplante Reform 2027 betrifft nur Neuanlagen ab dem Stichtag; wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, sichert sich die feste Vergütung.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie Ihre Photovoltaik-Entscheidung nicht von ein paar Cent Vergütungssatz abhängig, sondern denken Sie das Gesamtsystem – PV, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox, Smart Meter – als zusammenhängende Energiestrategie. So holen Sie maximale Wirtschaftlichkeit aus Ihrer Anlage, und die Einspeisevergütung wird zum stabilen Bonus.

Weiterführende Artikel: Stromspeicher: Funktionen, Kosten und Förderung, Netzentgelte 2026 und Energetische Sanierung: Förderungen 2026.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 erhalten Sie für Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für 10–40 kWp sind es 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh, für 40–100 kWp 5,50 bzw. 10,35 ct/kWh. Ab dem 1. August 2026 sinken die Sätze planmäßig um ein weiteres Prozent.

Wird die Einspeisevergütung 2025 oder 2027 abgeschafft?

2025 wurde die Einspeisevergütung nicht abgeschafft – sie wurde lediglich durch das Solarspitzengesetz angepasst (keine Vergütung bei negativen Strompreisen, 60 % Drosselung ohne Smart Meter). Für 2027 plant die Bundesregierung jedoch, die fixe Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp durch eine verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen. Bestehende Anlagen behalten ihren Vergütungssatz aber für die volle 20-jährige Laufzeit.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Die Einspeisevergütung wird ab dem Inbetriebnahmemonat genau 20 Jahre lang plus die Restmonate bis zum Jahresende gezahlt. Eine 2026 in Betrieb genommene Anlage erhält die Vergütung also bis Ende 2046. Nach Ablauf der 20 Jahre können Sie weiter einspeisen, erhalten dann aber nur noch den Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei privaten Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp – also praktisch allen Einfamilienhaus-Anlagen – sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung seit 2022 einkommensteuerfrei. Auch die Umsatzsteuer entfällt seit Januar 2023 für den Kauf und die Installation kleiner PV-Anlagen. Für größere Anlagen oder gewerbliche Nutzung gelten besondere Regelungen.

Wann und wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

In der Regel können Sie zwischen monatlicher und jährlicher Auszahlung wählen – je nach Netzbetreiber. Der Netzbetreiber liest den Zählerstand aus, berechnet die Vergütung anhand Ihres festen Cent-Satzes und überweist den Betrag im Folgemonat oder einmal im Jahr. Sie müssen für die Auszahlung selbst nichts unternehmen, sobald Anlage und Anmeldung korrekt eingerichtet sind.

Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk Einspeisevergütung?

Theoretisch ja, praktisch lohnt es sich fast nie. Bei einer 800-Watt-Anlage liegen die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bei rund 30 Euro pro Jahr – dem stehen Messkosten für den Zweirichtungszähler und Verwaltungsaufwand gegenüber. Der bessere Weg ist die vereinfachte Anmeldung ohne EEG-Förderung: Sie verbrauchen den Strom selbst und sparen damit deutlich mehr als die Einspeisevergütung einbringen würde.

Lohnt sich Eigenverbrauch oder Einspeisung mehr?

Eigenverbrauch lohnt sich bei aktuellen Strompreisen fast immer mehr. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 35 ct (eingesparter Strombezug), jede eingespeiste bringt nur 7,78 ct. Mit einem Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typischen 25–35 % auf 60–80 % steigern. Die Einspeisevergütung sollten Sie als planbaren Zusatzertrag betrachten – nicht als Hauptargument für die PV-Anlage.

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