Eine Dachbeschichtung macht ein verwittertes Dach optisch wieder ansehnlich – das kann sie, und das kann sie gut. Alles darüber hinaus sollten Sie kritisch prüfen: Eine verlängerte Lebensdauer ist technisch nicht belegt, Heizkosten spart die Beschichtung nicht, und gefördert wird sie auch nicht. Dazu kommt ein Vertriebsproblem, vor dem Verbraucherzentralen seit Jahren warnen. Wir zeigen Ihnen ehrlich, was 25 bis 50 Euro pro Quadratmeter tatsächlich bringen, bei welchen Dächern die Beschichtung rechtlich verboten ist, und woran Sie ein unseriöses Angebot in zwei Minuten erkennen.
- Eine Dachbeschichtung kostet 25 bis 50 € pro Quadratmeter, bei 120 m² Dachfläche also 3.000 bis 6.000 € zuzüglich Gerüst.
- Sie ist eine optische Maßnahme. Eine Verlängerung der Dachlebensdauer ist nicht nachgewiesen, und Heizkosten spart sie nicht – sie ersetzt auch keine Reparatur.
- Realistische Haltbarkeit sind fünf bis zehn Jahre. Danach steht die Frage erneut an, und ein zweiter Auftrag ist auf der alten Beschichtung schwieriger.
- Bei asbesthaltigen Faserzementplatten sind Hochdruckreinigung und Beschichtung verboten – das gilt auch für Privatpersonen.
- Eine Dachbeschichtung ist keine förderfähige Maßnahme. Für dasselbe Geld dämmen Sie die oberste Geschossdecke und sparen dauerhaft Heizenergie.
- Bei einem Vertragsabschluss an der Haustür haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Ein sofortiger Arbeitsbeginn hebelt das nicht automatisch aus.
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Was eine Dachbeschichtung ist – und was sie nicht ist
Bei einer Dachbeschichtung wird die Oberfläche der Dachpfannen gereinigt, grundiert und anschließend mit einer pigmentierten Beschichtung überzogen – meist auf Acryl- oder Reinacrylatbasis, teils mit nanostrukturierten Zusätzen. Das Ergebnis ist eine geschlossene, farblich einheitliche Oberfläche, an der Wasser abperlt und auf der Moos und Algen zunächst schlechter haften.
Wichtig ist die Abgrenzung nach unten. Eine Dachbeschichtung ist keine Sanierung: Sie repariert keine gebrochenen Ziegel, ersetzt keine schadhafte Unterspannbahn, verbessert die Dämmung um genau null und schafft keine neue wasserführende Ebene. Die Dichtheit Ihres Dachs hängt an der Eindeckung und der Unterdeckung darunter, nicht an der Farbschicht obendrauf – wie dieser Aufbau funktioniert, beschreiben wir im Beitrag zur Unterspannbahn beim Dach.
Unterschieden werden zwei Varianten. Die Imprägnierung oder Hydrophobierung ist transparent, dringt in die Poren ein und verändert die Optik kaum – sie ist günstiger und weniger eingriffsintensiv. Die Farbbeschichtung legt eine deckende Schicht auf und frischt die Farbe auf. Nur die zweite Variante liefert den optischen Effekt, um den es den meisten Kunden geht.
Dachbeschichtung: der Ablauf in vier Schritten
Eine fachgerechte Dachbeschichtung folgt immer derselben Reihenfolge. Wenn ein Anbieter einen dieser Schritte überspringt, ist das ein Warnsignal.
- Dachbegehung und Zustandsprüfung: Vor allem anderen wird geprüft, ob die Eindeckung überhaupt beschichtungsfähig ist – Ziegelmaterial, Oberflächenzustand, Risse, Frostschäden, Zustand von First, Ortgang und Anschlüssen. Ohne diese Prüfung kein Angebot.
- Reparaturen vorab: Gebrochene Ziegel werden ausgetauscht, loser Firstmörtel erneuert, Anschlüsse nachgearbeitet. Wer über eine schadhafte Stelle streicht, versiegelt den Schaden statt ihn zu beheben.
- Reinigung: Moos, Algen und Flechten werden entfernt – mit Hochdruck oder schonender mit Bürsten und Reinigungsmittel. Das anfallende Material muss aufgefangen und entsorgt werden, die Dachrinnen werden anschließend gespült.
- Grundierung und Beschichtung: Die Grundierung reduziert die Saugfähigkeit und sorgt für die Haftung. Darauf kommen zwei Beschichtungsgänge, üblicherweise kreuzweise aufgetragen, mit einer Gesamtauftragsmenge von 800 bis 1.000 Gramm pro Quadratmeter.
Die Grundierung ist der Schritt, der beim Sparen am häufigsten wegfällt – und der über die Haltbarkeit entscheidet. Auf engobierten oder glasierten Tonziegeln haftet eine Beschichtung ohne Haftgrund praktisch nicht; auf saugenden Betondachsteinen zieht das Bindemittel ohne Grundierung in die Pfanne, und auf der Oberfläche bleibt zu wenig Film. Fragen Sie nach dem Produktnamen der Grundierung und der Auftragsmenge in Gramm pro Quadratmeter.
Dachbeschichtung Kosten im Detail
Die Preisspannen für eine Dachbeschichtung reichen im Netz von 20 bis 60 € pro Quadratmeter, weil dort ganz unterschiedliche Leistungsumfänge verglichen werden. Aufgeschlüsselt sieht es so aus.
| Leistung | Pro m² | Bei 120 m² Dachfläche |
|---|---|---|
| Dachreinigung inklusive Entsorgung | 5–12 € | 600–1.440 € |
| Imprägnierung (transparent) | 10–20 € | 1.200–2.400 € |
| Farbbeschichtung mit Grundierung und zwei Gängen | 25–50 € | 3.000–6.000 € |
| Gerüst und Absturzsicherung | 5–15 € | 600–1.800 € |
| Reparaturen vorab (Ziegel, Firstmörtel) | – | 200–1.500 € |
| Farbbeschichtung komplett | – | 3.800–9.300 € |
Zum Vergleich: Eine komplette Neueindeckung liegt bei 80 bis 130 € pro Quadratmeter, eine Neueindeckung mit Aufsparrendämmung bei 150 bis 250 €. Die Dachbeschichtung kostet also etwa ein Drittel einer Neueindeckung – hält aber fünf bis zehn Jahre statt vierzig. Auf die Nutzungsdauer gerechnet ist sie damit nicht die günstigere Lösung, sondern die teurere. Die Preise für eine echte Erneuerung haben wir unter Dachsanierung Kosten aufgeschlüsselt.
Die Spannen beruhen auf aktuellen Handwerkerkalkulationen und Verbraucherportalen. Dachneigung, Zugänglichkeit, Anzahl der Gauben, Verschmutzungsgrad und Produktqualität verschieben den Preis erheblich. Angebote deutlich unter 20 € pro Quadratmeter für eine Farbbeschichtung sind rechnerisch nur mit Materialeinsparung oder ohne Grundierung möglich.
Was eine Dachbeschichtung wirklich leistet
Hier lohnt es sich, die drei üblichen Werbeversprechen einzeln zu prüfen. Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen warnen seit Jahren genau davor.
| Versprechen | Bewertung | Was tatsächlich gilt |
|---|---|---|
| Frischt die Optik auf | ✓ Zutreffend | Deckende Beschichtung wirkt wie ein neues Dach |
| Hält Moos und Algen fern | ~ Zeitweise | Wirkt anfangs gut, lässt über die Jahre nach |
| Verlängert die Lebensdauer um 10–15 Jahre | ✗ Nicht belegt | Kein unabhängiger Nachweis, realistisch 5–10 Jahre Effekt |
| Spart Heizkosten | ✗ Falsch | Die Farbschicht hat keine Dämmwirkung |
| Ersetzt die Neueindeckung | ✗ Falsch | Keine neue wasserführende Ebene, keine Reparatur |
| Schützt vor Frostschäden | ~ Bedingt | Nur bei intakter Oberfläche, nicht bei vorhandenen Rissen |
Warum die Kritik den Vertrieb trifft, nicht das Produkt
Bemerkenswert ist, dass die Kritik der Verbraucherschützer an der Dachbeschichtung weniger das Produkt trifft als den Vertrieb. Eine sauber ausgeführte Beschichtung auf einem geeigneten Dach ist eine legitime kosmetische Maßnahme. Problematisch sind die Versprechen, mit denen sie verkauft wird – und der Weg, auf dem der Vertrag zustande kommt.
Für welche Dächer eine Dachbeschichtung infrage kommt
Nicht jede Eindeckung ist beschichtungsfähig. Das Material entscheidet darüber, ob eine Dachbeschichtung überhaupt haftet und wie lange sie hält.
Eignung nach Eindeckungsmaterial
| Eindeckung | Eignung | Begründung |
|---|---|---|
| Betondachsteine, unbeschichtet | ✓ Gut | Saugende Oberfläche, gute Haftung mit Grundierung |
| Tonziegel, unglasiert | ✓ Gut | Poröse Oberfläche nimmt Grundierung an |
| Tonziegel, engobiert oder glasiert | ✗ Schlecht | Dichte Oberfläche, Beschichtung platzt ab |
| Faserzement ohne Asbest (nach 1993) | ~ Bedingt | Nur mit Systemfreigabe des Herstellers |
| Faserzement mit Asbest (vor 1993) | ✗ Verboten | Reinigung und Beschichtung rechtlich untersagt |
| Schiefer | ✗ Nein | Naturstein, Beschichtung schließt Poren |
| Metalldeckung, Bitumenschindeln | ✗ Nein | Andere Systeme, andere Anforderungen |
Bei den Flachziegeln und Betondachsteinen der 1970er- bis 1990er-Jahre – der klassischen Frankfurter Pfanne etwa – ist die Beschichtung technisch am unproblematischsten. Bei glasierten Ziegeln aus den 2000er-Jahren würden wir grundsätzlich abraten.
- Saugende Oberfläche
- Grundierung haftet
- Der Regelfall
- Porige Oberfläche
- Beschichtung hält
- Farbwechsel möglich
- Dichte Oberfläche
- Beschichtung platzt ab
- Finger weg
- Asbestverdacht
- Reinigen und Beschichten untersagt
- Sanierung nach TRGS 519
Achtung Asbest: wann die Beschichtung verboten ist
Diesen Punkt lassen viele Ratgeber weg oder nennen Faserzementplatten pauschal als geeignet – und das ist gefährlich. Wellplatten und Faserzementplatten, die vor 1993 verbaut wurden, enthalten in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest.
Nach der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 sind Arbeiten verboten, bei denen Asbestfasern freigesetzt werden können. Dazu gehören ausdrücklich das Hochdruckreinigen, Schleifen und Abbürsten asbesthaltiger Platten – und ebenso Beschichtungs- und Überdeckungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern. Diese Verbote gelten nicht nur für Handwerksbetriebe, sondern genauso für Privatpersonen.
Bereits werkseitig beschichtete Asbestplatten dürfen allenfalls drucklos mit Wasser und weichen Hilfsmitteln gereinigt werden, die die Oberfläche nicht abtragen. Wer ein Faserzementdach aus dieser Zeit hat, sollte statt einer Beschichtung eine geordnete Sanierung planen – im Rahmen einer Dachsanierung mit fachgerechter Entsorgung nach TRGS 519.
Ein Anbieter, der Ihnen eine Hochdruckreinigung oder Beschichtung eines Faserzementdachs aus der Zeit vor 1993 anbietet, verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung – und Sie als Auftraggeber stehen mit in der Verantwortung. Bei unklarem Baujahr hilft eine Materialprobe durch ein akkreditiertes Labor. Ob Fasern in die Raumluft gelangt sind, klärt eine Raumluftanalyse. Welche Baujahre generell kritisch sind, zeigt unser Beitrag zu Wohngebäuden aus der Zeit vor 1979.
Die drei realen Risiken einer Dachbeschichtung
Auch auf einem geeigneten Dach kann eine Dachbeschichtung Schaden anrichten. Drei Mechanismen sollten Sie kennen.
Wassereintrag bei der Reinigung
Das ist das größte Risiko und hat mit der Beschichtung selbst nichts zu tun. Ein Hochdruckstrahl in flachem Winkel drückt Wasser unter die Ziegel. Ist die Unterspannbahn alt, spröde oder gar nicht vorhanden – bei Dächern vor 1970 keine Seltenheit –, landet dieses Wasser in der Dämmung oder auf der Geschossdecke. Der Schaden zeigt sich erst Wochen später als Stockfleck oder Schimmel, und dann ist die Firma längst weg. Wie eine Schimmelsanierung abläuft, haben wir separat beschrieben.
Verlust der Diffusionsfähigkeit
Dieses Argument wird häufig überzeichnet, hat aber einen Kern. Die Dachpfanne ist nicht die dichtende Ebene eines Steildachs, sondern der Regenschirm darüber – die Dampfdiffusion läuft über den Dachaufbau innen. Eine dichte Beschichtung auf einer saugenden Pfanne behindert allerdings die Rücktrocknung der Pfanne selbst. Bleibt Feuchtigkeit im Betonstein und friert dort, sprengt sie die Oberfläche ab. Deshalb sind wasserdampfdurchlässige Systeme die richtige Wahl, keine filmbildenden Dichtanstriche.
Abblättern nach Jahren
Löst sich eine Beschichtung nach acht Jahren fleckig, ist der Zustand schlechter als vorher: Die alte Schicht muss vor einem neuen Auftrag entfernt werden, und das ist bei einer Dachfläche kaum wirtschaftlich machbar. Rechnen Sie eine Beschichtung deshalb nicht als beliebig wiederholbar – sie ist eher eine Einmalmaßnahme mit begrenzter Laufzeit.
Warum es keine Förderung gibt – und was Sie mit dem Geld sonst machen
Keine BEG-Einzelmaßnahme, kein Zuschuss
Eine Dachbeschichtung ist keine energetische Maßnahme und damit keine BEG-Einzelmaßnahme. Es gibt keinen BAFA-Zuschuss, keinen KfW-Kredit und keinen Steuerbonus nach § 35c EStG. Wenn ein Anbieter mit Förderung wirbt, ist das schlicht falsch – gefördert wird nur eine Dämmmaßnahme, die im Zuge einer Dachsanierung entsteht. Was dabei möglich ist, steht in unserer Übersicht zur Förderung der Dachsanierung 2026.
Was 5.000 € stattdessen bewirken
Interessanter ist die Gegenrechnung. Nehmen wir 5.000 €, den typischen Preis einer Farbbeschichtung auf 120 m². Damit könnten Sie stattdessen:
- Die oberste Geschossdecke dämmen – rund 150 m² zu 30 €/m², spart dauerhaft 5 bis 10 % der Heizenergie und ist mit 15 % förderfähig.
- Eine Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk ausführen – 150 m² Fassade zu 30 €/m², mit einer Amortisation von fünf bis neun Jahren.
- Rund ein Sechstel einer Neueindeckung mit Zwischensparrendämmung zurücklegen, die dann 40 Jahre hält.
Damit ist die Entscheidung klar zu fassen: Wenn Ihnen die Optik wichtig ist und das Dach technisch in Ordnung, ist die Beschichtung eine legitime Ausgabe für Aussehen. Wenn Sie Substanz oder Energiekosten verbessern wollen, ist jeder Euro anderswo besser angelegt.
- Ca. 150 m² möglich
- 15 % Förderung
- Wirkt 40 Jahre
- Nur bei zweischaliger Wand
- 15 % Förderung
- Fassade bleibt unverändert
Sechs Warnsignale beim Dachbeschichtung-Angebot
Das Vertriebsmuster ist so verbreitet, dass es sich lohnt, es zu kennen. Wenn zwei oder mehr dieser Punkte zutreffen, unterschreiben Sie nichts.
- Der Anbieter klingelt unaufgefordert und hat „gerade ein Gerüst in der Nachbarschaft”.
- Es wird ein Schaden am Dach behauptet, den Sie nicht sehen und der nicht fotografisch dokumentiert wird.
- Der Preis gilt „nur heute” oder es gibt einen hohen Rabatt bei sofortiger Unterschrift.
- Die Arbeiten sollen noch am selben oder am nächsten Tag beginnen.
- Eine Anzahlung in Bargeld wird verlangt, bevor irgendetwas gemacht wurde.
- Auf dem Angebot fehlen Produktnamen, Auftragsmengen in Gramm pro Quadratmeter, Firmenadresse oder Handelsregisternummer.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein behaupteter Dachschaden echt ist, lassen Sie das Dach von einem unabhängigen Fachmann anschauen. Ein Bausachverständiger kostet für eine Dachbegehung mit Kurzbericht typischerweise 300 bis 800 € – und liefert Ihnen eine belastbare Grundlage statt eines Verkaufsgesprächs.
Ihr Widerrufsrecht: was wirklich gilt
Hier wird häufig Falsches behauptet, und zwar von beiden Seiten. Der Grundsatz ist klar: Bei einem Vertrag, den Sie außerhalb von Geschäftsräumen abschließen – also an Ihrer Haustür oder auf Ihrer Terrasse –, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht.
Der Arbeitsbeginn beendet das Widerrufsrecht nicht
Die verbreitete Behauptung, ein sofortiger Arbeitsbeginn hebele dieses Recht aus, ist so nicht richtig. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Absatz 4 BGB erst dann, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Leistung muss vollständig erbracht sein, Sie müssen dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben, und Sie müssen vorher bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung verlieren. Die Beweislast für beide Erklärungen liegt beim Unternehmer.
Praktisch bedeutet das: Wurde Ihnen an der Haustür nur ein Formular hingehalten und am nächsten Morgen stand das Gerüst, ist Ihr Widerrufsrecht mit hoher Wahrscheinlichkeit noch intakt. Wurden Sie über das Widerrufsrecht überhaupt nicht belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Erklären Sie den Widerruf per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, nicht telefonisch. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Halten Sie fest, wann und wo der Vertrag geschlossen wurde und wann die Arbeiten begonnen haben – das sind die entscheidenden Angaben. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes weiter.
Was in einen seriösen Vertrag zur Dachbeschichtung gehört
Wenn Sie sich bewusst für eine Dachbeschichtung entscheiden, prüfen Sie das Angebot an sechs Punkten. Ein Fachbetrieb liefert diese Angaben ohne Nachfragen.
Erstens die vollständige Firmenanschrift mit Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zweitens die Produktbezeichnungen von Grundierung und Beschichtung samt Hersteller, plus die Auftragsmenge in Gramm pro Quadratmeter. Drittens der Leistungsumfang getrennt nach Reinigung, Reparaturen, Grundierung und Beschichtung, mit Einheitspreisen statt einer Pauschale.
Viertens die Angabe, wie die Dachrinnen geschützt und das Reinigungsmaterial entsorgt wird. Fünftens eine schriftliche Gewährleistung mit klarer Aussage darüber, was sie abdeckt – „zehn Jahre Garantie” ohne Bezugspunkt ist wertlos. Und sechstens ein Zahlungsplan ohne Vorkasse: Übliche Praxis ist eine Zahlung nach Abnahme, allenfalls mit einer Teilzahlung nach der Reinigung.
Alternativen zur Dachbeschichtung
Je nachdem, was Sie eigentlich erreichen wollen, gibt es passendere Wege als eine Dachbeschichtung. Wenn es nur um Moos und verstopfte Rinnen geht, genügt eine reine Dachreinigung für 5 bis 12 € pro Quadratmeter, gegebenenfalls mit einer transparenten Imprägnierung. Der optische Effekt ist geringer, das Risiko ebenso.
Wenn das Dach mehr als 40 Jahre alt ist oder Ziegel brechen, führt kein Weg an einer Neueindeckung vorbei – und dann sollten Sie die Dämmung mitplanen, weil die Chance sonst 40 Jahre nicht wiederkommt. Wollen Sie die Dachfläche zusätzlich nutzen, lohnt der Blick auf Solardachziegel oder eine klassische Photovoltaikanlage im Zuge der Neueindeckung.
Fazit: kosmetisch legitim, technisch überschätzt
Eine Dachbeschichtung macht ein altes, aber intaktes Dach für 3.800 bis 9.300 Euro wieder ansehnlich, und wenn Ihnen genau das wichtig ist, ist das eine nachvollziehbare Entscheidung. Alles andere – längere Lebensdauer, gesparte Heizkosten, ersparte Neueindeckung – ist Werbung ohne belastbaren Nachweis.
Drei Dinge sollten Sie mitnehmen. Prüfen Sie zuerst das Material Ihrer Eindeckung: Bei Faserzement aus der Zeit vor 1993 ist die Beschichtung nicht nur unklug, sondern verboten. Zweitens ist die Reinigung der riskante Teil, nicht die Farbe – ein Hochdruckstrahl auf ein Dach ohne intakte Unterspannbahn produziert Feuchteschäden. Und drittens: Wenn Sie 5.000 Euro in Ihr Haus stecken wollen und es nicht um Optik geht, bringt eine Dämmmaßnahme dauerhaft mehr, wird gefördert und hält viermal so lange.
Weiterführende Artikel: Dachsanierung Kosten im Überblick, Dach abdichten: Anleitung und Materialien und Aufsparrendämmung: Kosten und Aufbau.
Häufige Fragen zur Dachbeschichtung
Eine Farbbeschichtung mit Grundierung und zwei Auftragsgängen kostet 25 bis 50 € pro Quadratmeter. Dazu kommen Reinigung mit 5 bis 12 €, Gerüst mit 5 bis 15 € und Reparaturen vorab. Bei 120 m² Dachfläche landen Sie insgesamt bei 3.800 bis 9.300 €. Eine reine Imprägnierung ohne Farbwechsel liegt bei 10 bis 20 € pro Quadratmeter.
Als optische Maßnahme auf einem technisch intakten Dach ja. Als Ersatz für eine Sanierung nein: Sie repariert nichts, dämmt nicht und ihre Lebensdauerverlängerung ist nicht unabhängig nachgewiesen. Realistisch hält eine Beschichtung fünf bis zehn Jahre. Wenn Ihnen Substanz oder Heizkosten wichtiger sind als Aussehen, ist das Geld in einer Dämmmaßnahme besser angelegt.
In der Praxis fünf bis zehn Jahre, bei hochwertigen Reinacrylat-Systemen mit sauberer Grundierung bis zu 15 Jahre. Hersteller geben meist fünf, teilweise zehn Jahre Garantie – deren Wert hängt aber davon ab, ob der ausführende Betrieb dann noch existiert. Rechnen Sie die Maßnahme nicht als beliebig wiederholbar: Eine abgeblätterte Altbeschichtung lässt sich auf der Dachfläche kaum wirtschaftlich entfernen.
Nein. Eine Beschichtung ist eine dünne Farbschicht auf der Dachpfanne und hat keine Dämmwirkung. Die Wärmedämmung eines Steildachs sitzt zwischen oder über den Sparren, nicht auf den Ziegeln. Wer mit Heizkostenersparnis für eine Dachbeschichtung wirbt, macht eine unzutreffende Aussage.
Nein. Sie ist keine energetische Maßnahme und damit keine BEG-Einzelmaßnahme – es gibt weder BAFA-Zuschuss noch Steuerbonus nach § 35c EStG. Gefördert wird nur eine Dämmung, etwa im Zuge einer Neueindeckung. Anbieter, die mit Förderung für eine Beschichtung werben, geben eine falsche Auskunft.
Nein. Nach der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Hochdruckreinigung, Abbürsten, Schleifen sowie Beschichtungs- und Überdeckungsarbeiten an asbesthaltigen Faserzementplatten verboten – auch für Privatpersonen. Betroffen sind in Deutschland praktisch alle Platten, die vor 1993 verbaut wurden. Statt einer Beschichtung ist eine fachgerechte Sanierung mit Entsorgung nach TRGS 519 der richtige Weg.
Ja, Sie haben 14 Tage Widerrufsrecht. Ein sofortiger Arbeitsbeginn beendet dieses Recht nicht automatisch: Nach § 356 Absatz 4 BGB erlischt es erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist, Sie dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben und vorher bestätigt haben, dass Sie das Widerrufsrecht damit verlieren. Fehlt eine Widerrufsbelehrung ganz, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Gut geeignet sind unbeschichtete Betondachsteine und unglasierte Tonziegel, weil ihre poröse Oberfläche Grundierung annimmt. Engobierte und glasierte Tonziegel sind ungeeignet, weil die Beschichtung auf der dichten Oberfläche nicht dauerhaft haftet. Schiefer, Metalldeckungen und Bitumenschindeln kommen ebenfalls nicht infrage, asbesthaltiger Faserzement ist verboten.
Sie ist der riskantere Teil der Maßnahme. Ein Hochdruckstrahl in flachem Winkel drückt Wasser unter die Ziegel; ist die Unterspannbahn spröde oder fehlt sie – bei Dächern vor 1970 häufig – gelangt Feuchtigkeit in die Dämmung oder auf die Geschossdecke. Schonender ist die Reinigung mit Bürsten und Reinigungsmittel. Lassen Sie vorab prüfen, ob eine funktionsfähige Unterdeckung vorhanden ist.

