Mit dem KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus” gibt es seit dem 18. Juni 2026 einen neuen Förderkredit, der gezielt Unternehmen anspricht, die in Photovoltaik, Speicher oder Wärme investieren wollen. Anders als klassische Zuschüsse für Privathaushalte richtet sich der KfW 570 an Projektentwickler, Industriebetriebe, Contractoren und Stadtwerke, die ihren Strom selbst nutzen oder direkt vermarkten. Wir erklären Ihnen, wer antragsberechtigt ist, welche Konditionen gelten und worauf Sie beim Beihilferecht achten müssen. Denn die Förderung ist attraktiv, aber sie ist an klare Bedingungen geknüpft.
- Der KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus” ist ein Förderkredit für gewerbliche Investoren, keine Förderung für private Hausbesitzer.
- Gefördert werden bis zu 100 % der Investitionskosten, mit einem Kreditvolumen von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Das Programm zielt auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung (PPA) – nicht auf die klassische EEG-Einspeisevergütung.
- Wer für dieselbe Anlage bereits eine EEG- oder KWKG-Vergütung nutzt, muss stattdessen auf das Programm KfW 270 ausweichen.
- Der Antrag läuft nach dem Hausbankprinzip und muss vor Vorhabensbeginn bei einer Bank oder Sparkasse gestellt werden.
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Was ist der KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus”?
Der KfW 570 ist die neue Finanzierungslösung der KfW für größere Projekte mit erneuerbaren Energien. Gefördert werden Anlagen, deren Strom selbst verbraucht oder direkt am Markt verkauft wird. Damit füllt das Programm eine Lücke: Bisher lohnten sich große Solar- oder Speicherprojekte vor allem mit staatlicher Einspeisevergütung. Zunehmend setzen Unternehmen jedoch auf Eigenverbrauch und langfristige Lieferverträge, weil sie so unabhängiger von Börsenpreisen werden.
Das „Plus” im Namen steht für die vergünstigten Konditionen. Denn im Gegensatz zum Standardprogramm arbeitet der KfW 570 mit einem beihilfebehafteten, also zinsverbilligten Kredit. Folglich profitieren Sie von besseren Zinsen, müssen dafür aber die Regeln des europäischen Beihilferechts einhalten. Diese Kombination macht das Programm besonders für Projekte interessant, die keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.
Für wen ist das Programm 570 gedacht?
Antragsberechtigt sind für Vorhaben in Deutschland natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften, sofern sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen. Damit richtet sich der KfW 570 klar an Unternehmen und nicht an private Eigenheimbesitzer.
In der Praxis nutzen vor allem diese Gruppen das Programm: Projektentwickler und Contractoren, die Anlagen für Dritte errichten und betreiben. Außerdem Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihren eigenen Strombedarf über eine Dachanlage oder einen Speicher decken wollen. Und schließlich Stadtwerke und kommunale Unternehmen, die in die regionale Energieversorgung investieren.
Wenn Sie Ihren Strombedarf senken und die Abhängigkeit von steigenden Energiepreisen verringern möchten, ist Eigenverbrauch der zentrale Hebel. In einem separaten Ratgeber zeigen wir, wie Unternehmen ihre Energiekosten senken und dabei Fördermittel clever einsetzen.
Welche Anlagen und Kosten sind förderfähig?
Der KfW 570 fördert ein breites Spektrum an Technologien rund um die eigene Energieerzeugung. Wichtig ist dabei immer: Der erzeugte Strom darf keine staatliche Einspeisevergütung erhalten. Stattdessen geht es um Eigenverbrauch oder Direktvermarktung.
- Dachanlagen
- Freiflächen
- Fassaden-PV
- Batteriespeicher
- auch Nachrüstung
- Großwärmepumpen
- tiefe Geothermie
- Strom + Wärme
- aus einer Anlage
Gefördert werden also Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, etwa Photovoltaik auf Dach, Freifläche oder Fassade. Dazu kommen Batteriespeicher, die Sie auch nachträglich ergänzen dürfen. Ebenso förderfähig sind Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung. Selbst tiefe Geothermie und große Wärmepumpen fallen darunter.
Bei größeren Vorhaben lohnt sich der Blick auf die gesamte Energieinfrastruktur des Standorts. In unseren Projekten planen wir häufig Erzeugung, Speicher und Verbrauch gemeinsam, damit die Förderung optimal greift und sich die Investition rechnet.
Die Konditionen des KfW 570 im Detail
Der KfW 570 gehört zu den zinsgünstigsten Kreditprogrammen für gewerbliche Energieprojekte. Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie zusammengestellt.
| Kondition | KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus” |
|---|---|
| Finanzierungsanteil | bis zu 100 % der förderfähigen Kosten |
| Kreditvolumen | bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben |
| Effektiver Jahreszins | ab ca. 3,37 % (Stand 2026, bonitätsabhängig) |
| Laufzeit | 2 bis 20 Jahre wählbar |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis zu 3 Jahre |
| Zinsbindung | gesamte Laufzeit oder mindestens 10 Jahre |
| Antragsweg | Hausbankprinzip (Bank oder Sparkasse) |
Den genauen Zinssatz legt Ihre Hausbank fest, denn er hängt von der Bonität und der Besicherung ab. Der angegebene Wert ist deshalb ein Richtwert und kann im Einzelfall abweichen. Die lange mögliche Laufzeit und die tilgungsfreien Anlaufjahre verschaffen Ihrem Projekt in der Startphase Luft, in der die Anlage oft noch nicht voll wirtschaftlich arbeitet.
Zinssatz und Konditionen ändern sich regelmäßig und hängen von Ihrer Bonität ab. Maßgeblich ist immer das aktuelle KfW-Merkblatt zum Programm 570 sowie das Angebot Ihrer Hausbank. Für eine belastbare Kalkulation empfehlen wir eine individuelle Beratung.
KfW 570 oder KfW 270 – welches Programm passt?
Neben dem neuen Programm 570 gibt es weiterhin den bewährten KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard”. Beide fördern erneuerbare Energien, doch sie sprechen unterschiedliche Konstellationen an. Die zentrale Frage lautet: Nutzen Sie für Ihre Anlage eine staatliche Einspeisevergütung oder nicht?
| Merkmal | KfW 270 (Standard) | KfW 570 (Plus) |
|---|---|---|
| Zinsverbilligung / Beihilfe | ✗ Nein | ✓ Ja |
| Für EEG-geförderte Anlagen | ✓ Ja | ✗ Nein |
| Eigenverbrauch / Direktvermarktung (PPA) | ~ Möglich | ✓ Zielgruppe |
| Beihilferechtliche Auflagen | ✓ Gering | ~ Kumulierungsverbot beachten |
Kurz gesagt: Setzen Sie auf die klassische EEG-Einspeisevergütung, bleibt der KfW 270 die richtige Wahl. Vermarkten Sie Ihren Strom dagegen selbst oder über einen Liefervertrag, spielt der KfW 570 seine zinsvergünstigten Konditionen aus. Welche Variante für Ihr Vorhaben günstiger ist, lässt sich am besten in einer Förderberatung durchrechnen. Einen allgemeinen Überblick über die Förderlandschaft gibt unser Ratgeber zu BAFA oder KfW 2026.
Eigenverbrauch, Direktvermarktung und PPA
Der KfW 570 wurde bewusst für den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen. Deshalb lohnt sich ein kurzer Blick auf die drei Begriffe, die dahinterstehen.
Eigenverbrauch bedeutet, dass Sie den erzeugten Strom direkt im eigenen Betrieb nutzen, etwa für Maschinen, Kühlung oder eine Wärmepumpe. Das senkt Ihre Stromrechnung unmittelbar, weil Sie weniger teuren Netzstrom zukaufen müssen.
Direktvermarktung heißt, dass Sie überschüssigen Strom selbst am Markt verkaufen, zum Beispiel über die Strombörse. Ein PPA (Power Purchase Agreement) ist ein direkter Liefervertrag zwischen Erzeuger und Abnehmer, der planbare Erlöse unabhängig von Förderung und Börsenpreis sichert. Genau diese Modelle will das Programm 570 stärken.
So läuft die Antragstellung Schritt für Schritt
Wie bei fast allen KfW-Krediten gilt auch beim Programm 570 das Hausbankprinzip. Die KfW vergibt den Kredit also nicht direkt, sondern über Ihre Bank oder Sparkasse. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge, denn ein zu früher Start kann die Förderung kosten.
- Vorhaben planen und Wirtschaftlichkeit prüfen: Zunächst klären Sie Technik, Standort und Nutzungskonzept – also Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder PPA. Eine fundierte Förderberatung zeigt, ob der KfW 570 oder der KfW 270 besser passt.
- Finanzierungspartner ansprechen: Anschließend wenden Sie sich an Ihre Hausbank und stellen den Antrag über sie. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens vorliegt.
- Beihilfe- und Kumulierungsprüfung: Danach prüfen Sie gemeinsam mit der Bank, ob und wie sich die Förderung mit anderen Mitteln kombinieren lässt, ohne die Beihilfegrenzen zu überschreiten.
- Kreditzusage und Umsetzung: Nach der Zusage können Sie mit dem Bau starten. Erst nach Vorhabensbeginn abgerufene Mittel und eingehaltene Fristen sichern die zugesagten Konditionen.
Der Kreditantrag muss über Ihren Finanzierungspartner gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Wer zu früh bestellt oder mit dem Bau startet, riskiert den Verlust der Förderung. Klären Sie den Zeitpunkt daher frühzeitig mit Bank und Berater.
Kumulierungsverbot und Beihilferecht beachten
Weil der KfW 570 als beihilfebehaftete Förderung ausgestaltet ist, gelten die Regeln des europäischen Beihilferechts. Die Förderung stützt sich auf die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831 oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Bei De-minimis-Beihilfen darf die Summe aller Beihilfen in drei Jahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Zusätzlich greift ein strenges Kumulierungsverbot. Für den Strom aus den geförderten Anlagen dürfen Sie also keine gesetzliche Einspeisevergütung oder Marktprämie nach EEG, KWKG oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beanspruchen. Wer das doch tut, verliert den Anspruch auf das Programm 570. In diesem Fall bleibt der KfW 270 die passende Alternative.
Sobald Sie für eine Anlage die EEG-Einspeisevergütung, eine Marktprämie oder eine KWKG-Förderung nutzen, ist der KfW 570 für diese Anlage ausgeschlossen. Prüfen Sie deshalb früh, welches Modell wirtschaftlich sinnvoller ist – die zinsverbilligte Finanzierung oder die staatliche Einspeisevergütung.
Grundsätzlich lässt sich der Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren, solange die zulässigen Beihilfegrenzen eingehalten werden. Diese Feinabstimmung ist komplex und lohnt sich meist erst mit fachlicher Begleitung. Für Unternehmen mit Energieaudit-Pflicht kann sich zudem der Blick auf ein Energieaudit oder ein Energiemanagement nach ISO 50001 lohnen, weil sich daraus oft weitere förderfähige Maßnahmen ableiten.
Fazit
Der KfW 570 „Erneuerbare Energien – Plus” ist ein starkes Instrument für Unternehmen, die auf Eigenverbrauch und Direktvermarktung setzen. Bis zu 100 Prozent Finanzierung, ein hohes Kreditvolumen und zinsverbilligte Konditionen machen große Solar-, Speicher- und Wärmeprojekte planbar. Im Gegenzug müssen Sie das Kumulierungsverbot und die beihilferechtlichen Grenzen im Blick behalten. Ob sich der KfW 570 oder der KfW 270 für Ihr Vorhaben rechnet, hängt vor allem vom Vermarktungsmodell ab. Deshalb empfehlen wir, die Wirtschaftlichkeit früh und fundiert durchzurechnen. Als Energieberater begleiten wir Unternehmen bundesweit von der ersten Idee bis zum fertigen Förderantrag.
Weiterführende Artikel: BAFA oder KfW 2026, Energiekosten senken für Unternehmen und unsere Photovoltaik-Leistungen.
Häufige Fragen zum KfW 570
Der KfW 570 ist ein Förderkredit für Unternehmen, die in erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Speicher oder Wärme investieren. Er wurde am 18. Juni 2026 gestartet und richtet sich an Projekte mit Eigenverbrauch oder Direktvermarktung, nicht an private Haushalte.
Antragsberechtigt sind gewerblich oder freiberuflich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. In der Praxis nutzen es vor allem Projektentwickler, Contractoren, Industriebetriebe und Stadtwerke.
Der Kredit finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem Volumen von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Der effektive Jahreszins liegt 2026 bei etwa 3,37 Prozent und hängt von Bonität und Besicherung ab.
Der KfW 270 ist der Standardkredit ohne Zinsverbilligung und passt für Anlagen mit EEG-Vergütung. Der KfW 570 bietet zinsverbilligte Konditionen, ist aber Anlagen mit Eigenverbrauch oder Direktvermarktung vorbehalten, die keine EEG-Vergütung nutzen.
Die Antragstellung läuft nach dem Hausbankprinzip über eine Bank oder Sparkasse. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird, da ein zu früher Start die Förderung gefährdet.
Nein. Für die geförderten Anlagen dürfen Sie keine EEG-Vergütung, Marktprämie oder KWKG-Förderung nutzen. Dieses Kumulierungsverbot ist verpflichtend. Wer die Einspeisevergütung nutzen möchte, wählt stattdessen den KfW 270.

