Das Effizienzhaus 70 ist eine mittlere Sanierungsstufe: Das Gebäude benötigt nur 70 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) – also 30 % weniger. Bei der Förderung hat sich zum 21. Juli 2026 allerdings genau hier am meisten geändert: In der EE-Klasse gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr, nur die NH-Klasse erhält noch 5 %. Wir zeigen Ihnen deshalb, was aktuell wirklich gilt, welche Alternativen es gibt und wann sich die Stufe 70 trotzdem lohnt.
- Ein Effizienzhaus 70 braucht höchstens 70 % der Primärenergie des GEG-Referenzgebäudes, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 85 %.
- Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit (KfW 261) – das gilt für alle Stufen einheitlich.
- Wichtig: EH 70 EE erhält seit dem 21. Juli 2026 keinen Tilgungszuschuss mehr. Nur EH 70 NH bekommt noch 5 % (max. 7.500 €).
- Neu ist dafür: Für serielles Sanieren auf EH 70 EE gibt es einen Bonus von 5 %.
- Der Worst-Performing-Building-Bonus von 10 Prozentpunkten bleibt bestehen – für viele unsanierte Häuser ist er damit der entscheidende Hebel.
- Das Effizienzhaus 70 ist eine reine Sanierungsstufe. Im Neubau gilt bereits das Niveau eines Effizienzhaus 55 als gesetzlicher Mindeststandard.
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Was bedeutet Effizienzhaus 70?
„Effizienzhaus" ist der Förderstandard der KfW für energieeffiziente Wohngebäude. Die Zahl gibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Vergleichsgebäude an, dem Referenzgebäude nach GEG, das rechnerisch einem Effizienzhaus 100 entspricht. Je niedriger die Zahl, desto effizienter das Gebäude.
Ein Effizienzhaus 70 verbraucht also 30 % weniger Primärenergie als dieses Vergleichsgebäude. Bewertet wird dabei die Primärenergie – also nicht nur der Verbrauch im Haus, sondern auch der Aufwand für Gewinnung, Transport und Umwandlung des Energieträgers. Genau deshalb verbessert der Wechsel von einer fossilen Heizung zu einer Wärmepumpe die Kennzahl so deutlich.
Anforderungen an ein Effizienzhaus 70
Zwei Kennwerte müssen gleichzeitig erfüllt und von einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.
| Kennwert | Effizienzhaus 70 | Effizienzhaus 55 | Effizienzhaus 85 |
|---|---|---|---|
| Jahres-Primärenergiebedarf | ≤ 70 % | ≤ 55 % | ≤ 85 % |
| Transmissionswärmeverlust (H'T) | ≤ 85 % | ≤ 70 % | ≤ 100 % |
| Tilgungszuschuss EE-Klasse | keiner | 5 % | keiner |
| Tilgungszuschuss NH-Klasse | 5 % | 10 % | 5 % |
Um die Stufe zu erreichen, werden in der Sanierung typischerweise diese Maßnahmen kombiniert:
- Dämmung: Fassade, Dach beziehungsweise oberste Geschossdecke und Kellerdecke.
- Fenstertausch: Dreifachverglasung mit niedrigem U-Wert und gedämmten Rahmen.
- Heizungstausch: Wärmepumpe, Pelletheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz – eine reine Gasheizung erfüllt die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien nicht.
- Lüftung: Anlage mit Wärmerückgewinnung auf Basis eines Lüftungskonzepts nach DIN 1946-6.
- Erneuerbare Erzeugung: Photovoltaik oder Solarthermie zur weiteren Senkung des Primärenergiebedarfs.
Förderung: Das hat sich zum 21. Juli 2026 geändert
Grundlage ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude vom 17. Juli 2026. Alle Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Weil das Effizienzhaus 70 vorher bei 10 % lag, bleibt in der EE-Klasse rechnerisch nichts übrig.
| Förderbaustein | Bis 20. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Kredit je Wohneinheit | 120.000 € (150.000 € mit EE-Klasse) | einheitlich 150.000 € |
| Tilgungszuschuss EH 70 EE | 10 % | kein Tilgungszuschuss |
| Tilgungszuschuss EH 70 NH | 15 % | 5 % – max. 7.500 € |
| Bonus EE-Klasse | + 5 Prozentpunkte | entfällt |
| Serielles Sanieren | nur höhere Stufen | 5 % auch für EH 70 EE |
| Worst-Performing-Building-Bonus | + 10 Prozentpunkte | + 10 Prozentpunkte |
Sanieren Sie auf Effizienzhaus 70 EE, erhalten Sie keinen Tilgungszuschuss mehr. Der Förderkredit über bis zu 150.000 € je Wohneinheit mit verbilligtem Zins bleibt aber bestehen, ebenso der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung. Und sobald ein Bonus greift – Worst Performing Building oder serielles Sanieren – fließt auch wieder ein Zuschuss.
- EE-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- NH-Klasse: 15 % – max. 22.500 €
- höchste Stufe, höchster Zuschuss
- EE-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- NH-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
- zugleich GEG-Neubauniveau
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- serielles Sanieren: 5 % möglich
- EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
- NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
- Einstiegsstufe der Sanierung
Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig eingegangen sind, werden nach den bisherigen Konditionen bearbeitet – also noch mit 10 beziehungsweise 15 % Tilgungszuschuss. Bereits erteilte Zusagen bleiben in vollem Umfang gültig, auch wenn die Sanierung erst später umgesetzt wird.
Lohnt sich Effizienzhaus 70 überhaupt noch?
Die Frage ist berechtigt – und die Antwort hängt an drei Punkten. Denn ohne Tilgungszuschuss verliert die Stufe an Attraktivität, sie ist aber nicht wertlos geworden.
| Situation | Bewertung | Empfehlung |
|---|---|---|
| Gebäude ist ein Worst Performing Building | 10 % Zuschuss möglich | Effizienzhaus 70 bleibt attraktiv |
| Serielle Sanierung geplant | 5 % Zuschuss auf EH 70 EE | Bonus gezielt mitnehmen |
| Stufe 55 technisch erreichbar | 5–10 % statt 0 % | Variante Effizienzhaus 55 rechnen lassen |
| Nur einzelne Bauteile geplant | kein Effizienzhaus nötig | Einzelmaßnahmen prüfen |
| NH-Klasse mit QNG angestrebt | 5 % Zuschuss | Zertifizierungskosten gegenrechnen |
Wenn ein Gebäude die Stufe 70 erreichen kann, liegt die Stufe 55 häufig nicht weit entfernt – oft entscheidet nur die Dämmstärke oder die Qualität der Fenster. Da beim Effizienzhaus 55 wieder ein Tilgungszuschuss von 5 bis 10 % fließt, lohnt sich fast immer eine Variantenberechnung über beide Stufen. In unseren Projekten ist die höhere Stufe unter dem Strich erstaunlich oft die günstigere Lösung.
Rechenbeispiel: Sanierung zum Effizienzhaus 70
Angenommen, Sie sanieren ein Einfamilienhaus und schöpfen den Förderkredit von 150.000 € voll aus. So unterscheiden sich die Varianten:
| Variante | Tilgungszuschuss | Zuschussbetrag |
|---|---|---|
| EH 70 EE | 0 % | 0 € |
| EH 70 NH | 5 % | 7.500 € |
| EH 70 EE als Worst Performing Building | 10 % | 15.000 € |
| EH 70 NH als Worst Performing Building | 15 % | 22.500 € |
| EH 55 EE als Worst Performing Building | 15 % | 22.500 € |
Unabhängig von der Stufe kommt der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung hinzu: 50 % der Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € je Wohneinheit. Diese Begleitung ist bei einer Effizienzhaus-Sanierung ohnehin verpflichtend.
Effizienzhaus 70 und Energieeffizienzklassen – nicht dasselbe
Effizienzhaus-Stufen und die Energieeffizienzklassen A+ bis H werden häufig verwechselt, messen aber Unterschiedliches. Die Effizienzhaus-Stufe vergleicht den berechneten Primärenergiebedarf mit einem Referenzgebäude. Die Energieeffizienzklasse im Energieausweis ordnet den Endenergiebedarf je Quadratmeter einer festen Skala zu.
Ein saniertes Effizienzhaus 70 landet dadurch meist in einer guten Klasse, eine exakte Umrechnung gibt es jedoch nicht. Für die Förderung zählt allein die Effizienzhaus-Stufe, für Verkauf und Vermietung dagegen die Klasse im Energieausweis.
Schritt für Schritt zum Effizienzhaus 70
- Bestand aufnehmen: Zunächst analysiert eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz das Gebäude und rechnet die erreichbaren Stufen durch.
- Varianten vergleichen: Anschließend stellen Sie Stufe 70 und Stufe 55 gegenüber – inklusive Boni und Mehrkosten.
- Bestätigung zum Antrag: Danach erstellt die Expertin oder der Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA).
- Antrag über die Bank: Den Kredit 261 beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner – vor Beginn der Maßnahme.
- Umsetzen: Erst nach der Zusage beauftragen Sie die Fachbetriebe; die Baubegleitung läuft mit.
- Nachweis einreichen: Zuletzt bestätigt die Expertin oder der Experte das Ergebnis, woraufhin ein etwaiger Tilgungszuschuss verrechnet wird.
Ein zu früh unterschriebener Bauvertrag ist der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge. Beauftragen Sie Bauleistungen also erst nach der Förderzusage – oder nutzen Sie einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher vergeben.
Mehr zu den Programmen finden Sie in unserer Übersicht der KfW-Programme, zum Kredit selbst bei KfW 261/262 und zur Systematik auf unserer Seite KfW-Effizienzhaus. Die Nachbarstufen im Vergleich: Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 85. Die offiziellen Konditionen lesen Sie zudem bei der KfW nach.
Häufige Fragen zum Effizienzhaus 70
Das Gebäude benötigt nur 70 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 85 % des Referenzwerts. Das entspricht 30 % weniger Primärenergiebedarf.
Seit dem 21. Juli 2026 gibt es für EH 70 EE keinen Tilgungszuschuss mehr. EH 70 NH erhält 5 %, also maximal 7.500 € je Wohneinheit. Hinzu kommen können 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building oder 5 % für serielles Sanieren.
Der Kreditbetrag ist gestiegen: Seit dem 21. Juli 2026 gilt einheitlich ein Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit – unabhängig von der Effizienzhaus-Stufe.
Ja, wenn ein Bonus greift oder der verbilligte Kredit im Vordergrund steht. Andernfalls lohnt der Vergleich mit dem Effizienzhaus 55, das wieder 5 bis 10 % Tilgungszuschuss bringt. Bei Einzelmaßnahmen ist ein Effizienzhaus-Nachweis dagegen gar nicht nötig.
So bezeichnet die Förderung Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten im Bestand zählen. Wird ein solches Gebäude saniert, gibt es 10 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss. Ob Ihr Haus dazugehört, prüft eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte.
Nein. Neubauten müssen bereits das Niveau eines Effizienzhaus 55 einhalten – die Stufe 70 spielt daher nur in der Sanierung eine Rolle.
Die EE-Klasse verlangt einen wesentlichen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Die NH-Klasse setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude voraus – beim Effizienzhaus 70 ist sie derzeit die einzige Variante mit Tilgungszuschuss.
Ja. Wer schrittweise saniert, fördert einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Welcher Weg für Sie passt, zeigt unser Vergleich BAFA oder KfW sowie unsere Seite zur BAFA-Förderung.


