Die Frage zur Nachtspeicherheizung lautet überall gleich: Ist sie verboten? Und die Antwort lautet überall gleich: nein, seit 2013 nicht mehr. Beides ist richtig und beides geht am heutigen Stand vorbei.
Denn seit Ende Juli 2026 gibt es zwar weiterhin kein Betriebsverbot, dafür aber eine scharfe Beschränkung beim Einbau, die praktisch niemand kennt. Gleichzeitig zahlt der Staat für den Ausstieg bis zu 46 Prozent, und dieser Satz sinkt ab Februar 2027. Dieser Beitrag bringt beides zusammen.
- Weiterbetreiben dürfen Sie unbefristet. Ein Betriebsverbot existiert nicht.
- Ein defektes Gerät dürfen Sie eins zu eins ersetzen.
- Ein Haus neu auf Stromdirektheizung umzurüsten ist dagegen seit Juli 2026 faktisch gesperrt.
- Nachtspeicher sind von der neuen Netzsteuerung dauerhaft ausgenommen.
- Für den Austausch gibt es bis zu 46 Prozent Förderung, ohne Altersgrenze des Geräts.
- Infrarotheizungen und neue Nachtspeicher werden nicht gefördert.
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So funktioniert eine Nachtspeicherheizung
Im Inneren einer Nachtspeicherheizung steckt ein Speicherkern aus feuerfesten Formsteinen, meist auf Magnesit-Basis, teils auch Forsterit. Er macht über 70 Masseprozent des Geräts aus, weshalb ein einzelner Ofen 100 bis 400 Kilogramm wiegt. Im Betrieb erreicht der Kern Temperaturen bis etwa 650 Grad.
Entladen wird auf zwei Wegen. Statisch über die Gerätehülle, und zwar unabhängig davon, ob jemand Wärme braucht. Dynamisch über einen Lüfter, der Raumluft durch das Steinpaket fördert und thermostatgesteuert ist.
Genau hier liegt eine selten genannte Kennzahl. Hersteller geben für ihre Geräte ein Wärmerückhaltevermögen von etwa 39 bis 46 Prozent an. Der übrige Teil der gespeicherten Wärme geht über die Hülle ab, bedarfsunabhängig.
Bei der Aufladung unterscheidet die einschlägige Norm drei Modelle: die Vorwärtssteuerung lädt ab Freigabebeginn, die Rückwärtssteuerung so spät wie möglich, die Spreizsteuerung teilt die Ladung auf. Moderne Steuerungen rechnen zusätzlich mit einer Prognose aus Außentemperatur und Nutzungsprofil. Was Hersteller „Aufladeautomatik” nennen, ist kein Normbegriff.
Warum Stromdirektheizung thermodynamisch ungünstig ist
Auf Geräteebene liegt der Nutzungsgrad nahe bei 100 Prozent. Jede Kilowattstunde Strom wird zu Wärme. Deshalb klingt der Vorwurf der Ineffizienz zunächst falsch, und deshalb argumentieren Hersteller gern so.
Der Einwand greift aber eine Ebene tiefer. Strom ist vollwertige Arbeitsfähigkeit. Raumwärme auf 20 Grad ist thermodynamisch fast wertlos. Ein elektrischer Widerstand vernichtet diese Arbeitsfähigkeit in einem einzigen Schritt. Eine Wärmepumpe nutzt denselben Strom dagegen als Antrieb und hebt zusätzlich Umweltwärme an.
Rechenbar wird das über den Primärenergiefaktor. Anlage 4 des Gebäudemodernisierungsgesetzes setzt netzbezogenen Strom mit 1,8 an, Erdgas und Heizöl mit 1,1. Daraus ergibt sich als eigene Rechnung:
| System | Primärenergie je kWh Wärme |
|---|---|
| Stromdirektheizung | rund 1,8 |
| Gas-Brennwert | rund 1,16 |
| Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 3,5 | rund 0,51 |
Der schlechte Primärenergiefaktor schlägt nicht direkt auf die Effizienzklasse durch. Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes staffelt die Klassen A+ bis H nach Endenergie, und auch Immobilienanzeigen nennen die Endenergie. Ein Nachtspeicherhaus landet also nicht automatisch in Klasse H. Der Primärenergie-Nachteil wirkt bei den Anforderungen, nicht beim ausgewiesenen Buchstaben.
Ist die Nachtspeicherheizung verboten?
Hier wird es interessant, denn die Antwort hat sich 2026 verändert, ohne dass es jemand gemerkt hat.
Im Volltext des Gebäudemodernisierungsgesetzes kommt das Wort „Nachtspeicher” kein einziges Mal vor, ebenso wenig „Betriebsverbot”. Der frühere § 72, der ein Betriebsverbot für alte Heizkessel enthielt, ist weggefallen. Er galt für Nachtspeicher ohnehin nie, weil er nur Kessel betraf, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff beschickt werden.
Das Gesetz kennt Nachtspeicheröfen aber unter einem anderen Begriff. § 3 Nummer 29 definiert die Stromdirektheizung als Gerät zur direkten Erzeugung von Raumwärme durch Ausnutzung des elektrischen Widerstands, ausdrücklich „auch in Verbindung mit Wärmespeichern”.
Eine Stromdirektheizung darf in ein bestehendes Wohngebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Im Neubau sind es sogar 45 Prozent. Ausgenommen sind Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt. Und ausdrücklich ausgenommen ist der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung.
Daraus folgen drei Sätze, die den Kern dieses Beitrags bilden:
- Weiterbetreiben: unbefristet erlaubt. Es gibt keine Pflicht zum Austausch und keine zur Stilllegung.
- Defektes Gerät ersetzen: erlaubt, der Austausch ist ausdrücklich ausgenommen.
- Ein Haus neu umrüsten: faktisch gesperrt, außer das Gebäude ist außergewöhnlich gut gedämmt oder es handelt sich um ein selbstbewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus.
Der Vollständigkeit halber die Historie: Eine Pflicht zur Stilllegung gab es tatsächlich einmal, in § 10a der Energieeinsparverordnung von 2009, allerdings nur für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohnungen. Sie wurde 2013 aufgehoben. Wer heute noch mit diesem Paragrafen argumentiert, zitiert Recht, das seit dreizehn Jahren nicht mehr gilt.
Die Netzsteuerung gilt für Nachtspeicher nicht
Seit 2024 gibt es die netzorientierte Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. In Ratgebern steht regelmäßig, Bestandsanlagen müssten bis Ende 2028 umstellen. Für Nachtspeicher ist das falsch.
Zwar nennt das Energiewirtschaftsgesetz Nachtstromspeicherheizungen als Regelbeispiel, allerdings mit einem Vorbehalt zugunsten der Bundesnetzagentur. Und die hat etwas anderes vorgesehen: In ihrer Festlegung sind Nachtspeicher ausdrücklich nicht in den Katalog aufgenommen, weil sie nach Wirkungsweise und Strombezugsverhalten keine hinreichende Flexibilität aufweisen.
Praktisch heißt das: Es bleibt bei der individuell mit dem Netzbetreiber vereinbarten Rabatt beim Netzentgelt. Die bekannten Module mit pauschalem Rabatt sind für Nachtspeicher nicht wählbar.
Wichtig ist allerdings die Kehrseite. Dieser Bestandsschutz ist objektbezogen und endet mit Austausch, Ersatz oder Umbau der Anlage. Wer wechselt, verlässt die alte Welt endgültig.
Was der Heizstrom heute kostet
Die belastbarste Quelle ist der gemeinsame Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Die folgenden Werte sind mengengewichtete Bruttogesamtpreise zum Stichtag 1. April 2025.
| Tarifart | Preis je kWh |
|---|---|
| Haushaltsstrom, Durchschnitt | 40,05 ct |
| Wärmepumpe | 31,70 ct |
| Nachtspeicherheizung | 28,47 ct |
| Wärmepumpe mit getrennter Messung | 27,44 ct |
Ja, Nachtstrom ist weiterhin günstiger als Haushaltsstrom, und zwar um gut elf Cent. Die eigentliche Pointe steht aber in der letzten Zeile: Eine Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt lag zum selben Stichtag unter dem Nachtspeicherpreis.
Der Grund steht im Energiefinanzierungsgesetz. Für Strom, der in einer Wärmepumpe mit eigenem Zählpunkt verbraucht wird, entfallen bestimmte Umlagen. Nachtspeicherheizungen sind dort nicht genannt.
Hinzu kommt ein struktureller Punkt: Der ökonomische Grund für den nächtlichen Sondertarif erodiert. Der Stromüberschuss liegt heute mittags, nicht nachts. 2025 gab es in 573 Stunden negative Großhandelspreise. Wer flexibel ist, profitiert inzwischen eher von einem dynamischen Stromtarif als von der klassischen Nachtstromlogik.
Was in einer alten Nachtspeicherheizung steckt
Dieser Teil entscheidet über die Kosten des Ausstiegs, und er wird meist auf einen Warnhinweis verkürzt.
Asbest sitzt bei belasteten Geräten überwiegend schwach gebunden, also in der kritischen Form: im Kernsteinträger, in Distanzhaltern im Luftstrom, in der Dämmhülse der Steuerpatrone, in Dichtungen am Ventilatorgehäuse, in der Rückwand und in asbestisolierter Verdrahtung. Kritisch sind vor allem Geräte, bei denen asbesthaltige Teile im Luftstrom des Lüfters liegen.
- schwach gebunden, im Luftstrom
- 1977: viele Hersteller stellten um
- 1984: äußere Sicherheitsgrenze
- entsteht erst im Betrieb
- betrifft auch asbestfreie Geräte
- gelangt nicht in die Raumluft
- PCB in Geräten vor 07/1989
- künstliche Mineralfasern vor 06/2000
- Geräte gelten im Zweifel als belastet
Die Baujahresgrenzen werden unterschiedlich angegeben. Vollzugsbehörden nennen 1984 als äußere Sicherheitsgrenze, andere Stellen 1977 als Zeitpunkt, ab dem die meisten westdeutschen Fabrikate umgestellt hatten. Sicherheit gibt nur das Typenschild in Verbindung mit einer Herstellerauskunft. Im Zweifel sollten Geräte als schadstoffhaltig behandelt werden.
Rückbau: neue Pflichten und eine Frist im Dezember
Die Gefahrstoffverordnung wurde zweimal novelliert, im Dezember 2024 und erneut im Dezember 2025. Das wird im Netz regelmäßig vermischt. Drei Punkte sind praktisch relevant.
Pflicht zur Auskunft des Veranlassers. Wer Arbeiten an baulichen oder technischen Anlagen veranlasst, muss dem ausführenden Betrieb vorab alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsdaten über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte.
Pflicht zur Genehmigung. Seit Dezember 2025 brauchen Abbrucharbeiten mit Asbest im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos eine behördliche Genehmigung. Sie gilt vier Wochen nach Eingang der Anzeige als erteilt, wenn keine Einwände kommen.
Bis zu diesem Tag ist die Genehmigung nach der neuen Regelung nachzuweisen. Wer einen Rückbau noch in diesem Jahr plant, sollte die Fristen beim ausführenden Betrieb abfragen, bevor der Termin steht.
Zur häufig gestellten Frage, ob Privatleute selbst ausbauen dürfen: Verboten ist es nicht. Die Verordnung erstreckt die Ausnahmen auf private Haushalte, und Anzeige, Zulassung und Nachweis der Sachkunde adressieren Arbeitgeber. Die Minimierungspflicht gilt aber auch für Sie.
Vollzugsbehörden raten trotzdem dringend ab, und das aus guten Gründen: Als Laie können Sie die Belastung nicht beurteilen, das Abklemmen muss ohnehin ein Elektrobetrieb übernehmen, und eine Faserfreisetzung in der eigenen Wohnung wirkt jahrelang nach. Eine Behörde formuliert es unmissverständlich: Öffnen Sie niemals eigenhändig ein Nachtspeichergerät.
Ein Hinweis zur Entsorgung: Geräte unterliegen dem Elektrogesetz, haushaltsübliche Mengen nehmen kommunale Sammelstellen kostenlos an. Die Deponierung ganzer Geräte ist unzulässig. Mehr zum Thema steht in unserem Beitrag zum Rückbau.
Bis zu 46 Prozent für den Ausstieg
Und jetzt der Teil, der in keiner einzigen der rankenden Seiten vorkommt. Wir haben es geprüft: Das Wort Klimageschwindigkeitsbonus steht dort nirgends.
Dabei sind Nachtstromspeicherheizungen im Förderdokument ausdrücklich genannt, und zwar mit einer Besonderheit.
Bei Gas- und Biomasseheizungen verlangt der Bonus eine Inbetriebnahme vor mindestens zwanzig Jahren. Für Nachtstromspeicherheizungen gilt diese Anforderung ausdrücklich nicht. Ein funktionsfähiges Gerät von 2015 qualifiziert genauso wie eines von 1972.
Die Sätze beim Austausch gegen eine Wärmepumpe: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus, bezogen auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Das ergibt als eigene Rechnung maximal 12.880 Euro. Mit Einkommensbonus sind bis zu 70 beziehungsweise 80 Prozent möglich.
Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 um vier Prozentpunkte und danach halbjährlich weiter. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 Euro.
Zwei Bedingungen sind zu beachten. Die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung ist Voraussetzung für den Bonus. Wer billig selbst ausbaut, riskiert ihn also. Umgekehrt ist der Ausbau samt Entsorgung von Schadstoffen selbst förderfähig, die asbestgerechte Entsorgung läuft also in den förderfähigen Kosten mit.
Elektro-Direktheizungen sind in der Einzelmaßnahmenförderung ausdrücklich ausgeschlossen, namentlich Elektro-Speicherheizungen, Nachtstromspeicherheizungen, Heizstrahler und Infrarotheizungen. Es gibt also Geld fürs Rausreißen, nie fürs Einbauen. Die halbe Ratgeberlandschaft empfiehlt Infrarot als Alternative, ohne das zu erwähnen.
Nachtspeicherheizung ersetzen: drei Wege
Der entscheidende bauliche Punkt wird fast überall übersehen: Ein Nachtspeicherhaus hat kein hydraulisches Verteilsystem. Keine Rohrleitungen, keine Heizkörper, oft keinen Schornstein und keinen Gasanschluss. Dafür eine kräftige Elektrozuleitung und einen eigenen Heizstromzählpunkt. Genau daher stammen die extremen Kostenspannen, die man im Netz findet.
| Weg | Eingriff | Förderung |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe mit neuem Rohrnetz | groß, Heizflächen kommen hinzu | ✓ voll förderfähig |
| Luft-Luft-Wärmepumpe oder Multisplit | mittel, kein Rohrnetz nötig | ✓ förderfähig |
| Nachtspeicher ersetzen oder Infrarot | gering | ✗ nicht förderfähig |
Die Luft-Luft-Wärmepumpe ist der naheliegende Weg genau dann, wenn keine Hydraulik vorhanden ist. Statt des hydraulischen Abgleichs wird dort ein Nachweis über die Einregulierung der Luftvolumenströme verlangt, und eine Jahresarbeitszahl muss nicht berechnet werden.
Eine Besonderheit für Baden-Württemberg: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz knüpft an den Austausch einer zentralen Wärmeerzeugung an. Nachtspeicher sind dezentral. Tauschen Sie dezentral gegen dezentral, greift es nicht. Steigen Sie dagegen auf eine zentrale Wärmepumpe um, greift es als nachträglicher Einbau, samt Nachweispflicht gegenüber der unteren Baurechtsbehörde.
Nachtspeicherheizung in der Mietwohnung
Hier gibt es seit Mai 2026 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die kein Wettbewerber kennt.
In den Urteilen vom 20. Mai 2026 mit den Aktenzeichen VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25 ging es um Mieter, die mit elektrischen Einzelheizungen heizten und den Strom selbst bezahlten. Die Vermieterin stellte auf eine zentrale Wärmeversorgung um und wollte die Kosten umlegen.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Vorschrift zum Wärmecontracting hier weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, weil sie voraussetzt, dass der Mieter die Wärmekosten schon vorher als Betriebskosten getragen hat. Umgelegt werden dürfen nur die Kosten, die auch bei einer zentralen Versorgung nach der Heizkostenverordnung angefallen wären.
Dahinter steht eine Systematik, die ebenfalls selten erklärt wird: Die Heizkostenverordnung gilt für Nachtspeicher gar nicht. Sie erfasst nur zentrale Anlagen. Beim Nachtspeicher rechnet nicht der Vermieter ab, der Mieter hat einen eigenen Stromvertrag. Keine Heizkostenabrechnung, keine Pflicht zur Erfassung, kein Kürzungsrecht.
Darf der Vermieter umgekehrt austauschen? Ja, als Modernisierung. Die Mieterhöhung ist allerdings scharf gedeckelt: Beim Einbau einer Heizungsanlage darf sie höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren betragen. Angekündigt werden muss drei Monate vorher in Textform, einschließlich der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
Wer den Ausstieg plant
Der Umstieg von Nachtspeicher auf ein wassergeführtes System ist kein Heizungstausch, sondern ein Neuaufbau. Heizlast, Heizflächen, Rohrführung, Zählerplatz und Förderantrag hängen zusammen, und der Schadstoffrückbau kommt dazu.
In der GREENOX Gruppe kommen Energieberatung, Auslegung und Förderantrag aus einer Hand. Für Elektroplanung, Zählerplatz und das fachgerechte Abklemmen arbeiten wir mit GREENOX Dürr Elektrotechnik zusammen, bei größeren Objekten ergänzt um Elektro Zepf.
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Ob bei Ihnen ein wassergeführtes System oder eine Luft-Luft-Lösung sinnvoller ist, entscheidet sich an Grundriss, Dämmstandard und Zählerplatz. Wir prüfen beides, klären den Schadstoffrückbau mit und stellen den Förderantrag, solange der höhere Bonus gilt.

