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Effizienzhaus 40: Kosten, Vorteile & Förderung

Inhalt

Das Effizienzhaus 40 ist die höchste Effizienzhaus-Stufe der staatlichen Gebäudeförderung – im Neubau wie in der Sanierung. Ein solches Gebäude benötigt nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 hat sich bei der Förderung allerdings einiges verschoben: Der Kreditbetrag ist gestiegen, die Tilgungszuschüsse sind gesunken, und gefördert werden nur noch die EE- und NH-Klassen. Wir zeigen Ihnen deshalb, welche Anforderungen gelten, mit welcher Förderung Sie heute rechnen können und wann sich der Standard lohnt.

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Das Wichtigste im Überblick
  • Ein Effizienzhaus 40 braucht höchstens 40 % der Primärenergie des GEG-Referenzgebäudes, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 55 %.
  • In der Sanierung (KfW 261) gibt es bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss: 10 % in der EE-Klasse, 15 % in der NH-Klasse.
  • Im Neubau läuft die Förderung über „Klimafreundlicher Neubau" (KfW 297/298) – 100.000 € Kredit je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 €.
  • Seit dem 21. Juli 2026 sind die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Zusätzlich möglich bleiben +10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building und +15 Prozentpunkte für serielles Sanieren.
  • Nicht mehr gefördert werden „nackte" Effizienzhaus-Stufen: Es zählt nur noch EH 40 EE oder EH 40 NH.

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Was ist ein Effizienzhaus 40?

Der Begriff „Effizienzhaus" ist der Förderstandard der KfW für energieeffiziente Wohngebäude. Die Zahl dahinter beschreibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem gesetzlich definierten Vergleichsgebäude, dem Referenzgebäude nach GEG. Dieses Referenzgebäude entspricht rechnerisch einem Effizienzhaus 100.

Ein Effizienzhaus 40 benötigt demnach nur 40 % der Primärenergie dieses Vergleichsgebäudes – also 60 % weniger. Damit ist es die anspruchsvollste Stufe, die die KfW fördert. Erreicht wird das nicht über eine einzelne Maßnahme, sondern über das Zusammenspiel aus sehr guter Dämmung, hochwertiger Fenstertechnik, luftdichter Bauweise, kontrollierter Lüftung mit Wärmerückgewinnung und einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

Anforderungen an ein Effizienzhaus 40

Damit ein Gebäude als Effizienzhaus 40 anerkannt wird, müssen zwei Kennwerte gleichzeitig eingehalten werden. Ein Nachweis durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz ist dabei Pflicht.

Kennwert Anforderung Effizienzhaus 40 Vergleich: GEG-Neubaustandard
Jahres-Primärenergiebedarf ≤ 40 % des Referenzgebäudes ≤ 55 %
Transmissionswärmeverlust (H'T) ≤ 55 % des Referenzgebäudes ≤ 70 %
Erneuerbare Energien Pflicht für die Förderklassen EE und NH 65 % EE-Pflicht bei neuer Heizung
Nachweis Energieeffizienz-Expertin oder -Experte GEG-Nachweis

Technisch bedeutet das in der Praxis vor allem folgende Bausteine:

  • Hochwirksame Dämmung von Dach, Außenwänden und Bodenplatte, konsequent wärmebrückenreduziert geplant.
  • Dreifachverglaste Fenster und gedämmte Haustüren mit niedrigen U-Werten.
  • Luftdichte Gebäudehülle, überprüft per Blower-Door-Test.
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung – ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist dabei die Grundlage.
  • Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, in der Regel eine Wärmepumpe, häufig ergänzt um Photovoltaik.
Häufiger Irrtum: Effizienzhaus 40 ist kein gesetzlicher Standard

Immer wieder liest man, das Effizienzhaus 40 werde zur gesetzlichen Mindestanforderung für Neubauten. Das ist nicht der Fall. Der gesetzliche Mindeststandard im Neubau liegt weiterhin bei 55 % des Referenzgebäudes – also auf dem Niveau eines Effizienzhaus 55. Das Effizienzhaus 40 ist der freiwillige Förderstandard darüber, und genau dafür gibt es die Fördermittel.

Förderung im Neubau: Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298)

Wer neu baut, wird nicht über das Effizienzhaus-Programm der Sanierung gefördert, sondern über das Programm „Klimafreundlicher Neubau. Es ist ein zinsverbilligter Kredit ohne Tilgungszuschuss – der Vorteil liegt also im Zins, nicht im Zuschuss.

Förderstufe Anforderung Kredit je Wohneinheit
Effizienzhaus 55 EH 55, keine Öl- oder Gasheizung 100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude EH 40 und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus unter dem QNG-PLUS-Schwellenwert; keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung 100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG EH 40 plus Zertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM 150.000 €

Der entscheidende Hebel im Neubau ist also die QNG-Zertifizierung: Sie hebt den möglichen Kreditbetrag um 50.000 € je Wohneinheit. Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre. Beachten Sie zudem, dass eine Biomasseheizung in beiden EH-40-Stufen ausgeschlossen ist.

Förderung in der Sanierung: KfW 261

Sanieren Sie ein bestehendes Wohngebäude auf Effizienzhaus 40, läuft die Förderung über den KfW-Kredit 261. Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein einheitlicher Kreditbetrag von bis zu 150.000 € je Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss, den die KfW direkt mit dem Darlehen verrechnet.

Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe – Sanierung mit KfW 261 seit 21.07.2026
Effizienzhaus 40
10 % / 15 %
  • EE-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
  • NH-Klasse: 15 % – max. 22.500 €
  • höchste Stufe, höchster Zuschuss
Effizienzhaus 55
5 % / 10 %
  • EE-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
  • NH-Klasse: 10 % – max. 15.000 €
  • zugleich GEG-Neubauniveau
Effizienzhaus 70
– / 5 %
  • EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
  • NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
  • serielles Sanieren: 5 % möglich
Effizienzhaus 85
– / 5 %
  • EE-Klasse: kein Tilgungszuschuss
  • NH-Klasse: 5 % – max. 7.500 €
  • Einstiegsstufe der Sanierung
Basis ist ein Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich möglich: +10 Prozentpunkte Worst-Performing-Building-Bonus und +15 Prozentpunkte für serielles Sanieren. Stand: 13.08.2026, Quelle: KfW.

Für das Effizienzhaus 40 stehen damit zwei Wege offen. Die EE-Klasse erreichen Sie, wenn ein wesentlicher Anteil des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Die NH-Klasse setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude voraus – dafür liegt der Tilgungszuschuss 5 Prozentpunkte höher.

150.000 €
Kredit je Wohneinheit (KfW 261)
15 %
max. Tilgungszuschuss EH 40 NH
+10 %
Bonus Worst Performing Building
50 %
Zuschuss Fachplanung & Baubegleitung

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Grundlage ist die neue Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude vom 17. Juli 2026. Damit Sie die Verschiebung einordnen können, hier die Gegenüberstellung für das Effizienzhaus 40 in der Sanierung.

Förderbaustein Bis 20. Juli 2026 Seit 21. Juli 2026
Kredit je Wohneinheit 120.000 € (150.000 € mit EE-Klasse) einheitlich 150.000 €
Tilgungszuschuss EH 40 20 % 10 % (EE) / 15 % (NH)
Bonus EE-Klasse + 5 Prozentpunkte entfällt
Förderfähige Stufen EH 40 auch ohne Klassenzusatz nur EH 40 EE oder EH 40 NH
Worst-Performing-Building-Bonus + 10 Prozentpunkte + 10 Prozentpunkte
Serielles Sanieren + 15 Prozentpunkte + 15 Prozentpunkte
Vertrauensschutz für bestehende Zusagen

Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 vollständig eingegangen sind, werden nach den bisherigen Konditionen bearbeitet. Bereits erteilte Zusagen bleiben in vollem Umfang gültig – auch wenn die Maßnahme erst später umgesetzt wird. Für alle Anträge seit dem 21. Juli gelten dagegen ausschließlich die neuen Bedingungen.

Rechenbeispiel: Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE

Angenommen, Sie sanieren ein Einfamilienhaus umfassend auf Effizienzhaus 40 EE. Der Kredit wird bis zur Höchstgrenze von 150.000 € je Wohneinheit ausgeschöpft. So sieht die Rechnung aus:

Position EH 40 EE EH 40 NH
Förderkredit 150.000 € 150.000 €
Tilgungszuschuss 10 % 15 %
Zuschussbetrag 15.000 € 22.500 €
Mit Worst-Performing-Building-Bonus (+10 Prozentpunkte) 30.000 € 37.500 €

Hinzu kommt der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung: 50 % der Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € je Wohneinheit. Diese Begleitung ist bei einer Effizienzhaus-Sanierung ohnehin Pflicht – der Zuschuss ist also kein Extra, sondern gehört fest in die Kalkulation.

Unser Tipp aus der Praxis

Prüfen Sie früh, ob Ihr Gebäude als Worst Performing Building gilt. Der Bonus von 10 Prozentpunkten verdoppelt den Zuschuss beim Effizienzhaus 40 EE praktisch – und er ist an den energetischen Zustand des Bestands gebunden, nicht an das Sanierungsziel. Gerade bei unsanierten Häusern aus den 1950er- bis 1970er-Jahren lohnt sich diese Prüfung fast immer.

Kosten: Was ein Effizienzhaus 40 zusätzlich kostet

Der Standard verlangt mehr Material, mehr Technik und mehr Planung als ein Gebäude auf gesetzlichem Mindestniveau. Belastbare Pauschalpreise gibt es nicht, weil Bestand, Grundriss und Haustechnik den Aufwand bestimmen. Die Mehrkosten verteilen sich dabei typischerweise auf diese Positionen:

  • Gebäudehülle: größere Dämmstärken, wärmebrückenfreie Details, sorgfältige Ausführung der Luftdichtheitsebene.
  • Fenster und Türen: Dreifachverglasung mit gedämmten Rahmen statt Standardelementen.
  • Anlagentechnik: Wärmepumpe, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, häufig Photovoltaik mit Speicher.
  • Planung und Nachweise: Energieeffizienz-Expertin oder -Experte, Wärmebedarfsberechnung, Blower-Door-Test, bei der NH-Klasse zusätzlich die QNG-Zertifizierung.

Diesen Mehrkosten stehen niedrigere Betriebskosten, der Tilgungszuschuss, der verbilligte Zins und ein deutlich besserer Wiederverkaufswert gegenüber. Ob sich der Sprung von Effizienzhaus 55 auf 40 im Einzelfall rechnet, lässt sich seriös nur mit einer Berechnung am konkreten Gebäude beantworten.

Gibt es das Effizienzhaus 40 Plus noch?

Nein, als eigene Förderstufe nicht mehr. Das Effizienzhaus 40 Plus mit seiner Pflicht zu Stromerzeugung und Batteriespeicher war Teil älterer Förderprogramme. In der heutigen Förderlandschaft übernimmt diese Rolle die QNG-Zertifizierung: Sie belohnt Nachhaltigkeit über den reinen Energiebedarf hinaus – im Neubau mit einem höheren Kreditbetrag, in der Sanierung mit 5 Prozentpunkten mehr Tilgungszuschuss über die NH-Klasse.

Schritt für Schritt zum Effizienzhaus 40

  • Energieberatung einholen: Zunächst prüft eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz, ob und wie Ihr Gebäude die Stufe erreichen kann.
  • Förderweg festlegen: Anschließend entscheiden Sie zwischen EE- und NH-Klasse – und damit auch, ob eine QNG-Zertifizierung sinnvoll ist.
  • Bestätigung zum Antrag: Danach erstellt die Expertin oder der Experte die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Sie für die KfW brauchen.
  • Antrag über die Bank: Den Kredit 261 beantragen Sie über Ihren Finanzierungspartner, also Hausbank oder Sparkasse – und zwar vor Beginn der Maßnahme.
  • Umsetzen und begleiten lassen: Erst nach der Zusage beauftragen Sie die Fachbetriebe. Die Baubegleitung läuft während der gesamten Bauzeit mit.
  • Nachweis und Zuschuss: Zuletzt bestätigt die Expertin oder der Experte das Ergebnis, woraufhin die KfW den Tilgungszuschuss verrechnet.
Erst Antrag, dann Auftrag

Der häufigste Grund für abgelehnte Förderanträge ist ein zu früh unterschriebener Vertrag. Beauftragen Sie Bauleistungen also erst, wenn die Förderzusage vorliegt – oder arbeiten Sie mit einem Vertrag unter aufschiebender Bedingung. Die Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher vergeben.

Weitere Details zu den einzelnen Programmen finden Sie in unserer Übersicht der KfW-Programme sowie auf unserer Seite zum KfW-Effizienzhaus. Wie sich die Stufen unterscheiden, lesen Sie außerdem bei Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 85. Die offiziellen Konditionen können Sie zudem direkt bei der KfW nachlesen.

Häufige Fragen zum Effizienzhaus 40

Was bedeutet Effizienzhaus 40 genau?

Das Gebäude benötigt nur 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach GEG, der Transmissionswärmeverlust liegt bei maximal 55 %. Es ist damit die höchste Effizienzhaus-Stufe der KfW-Förderung.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für ein Effizienzhaus 40?

In der Sanierung bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit plus 10 % Tilgungszuschuss in der EE-Klasse oder 15 % in der NH-Klasse. Mit dem Worst-Performing-Building-Bonus kommen 10 Prozentpunkte hinzu, bei serieller Sanierung 15 Prozentpunkte. Im Neubau gibt es 100.000 € Kredit je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 €.

Ist das Effizienzhaus 40 gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Der gesetzliche Mindeststandard im Neubau liegt bei 55 % des Referenzgebäudes, also auf dem Niveau eines Effizienzhaus 55. Das Effizienzhaus 40 ist ein freiwilliger Förderstandard.

Was ist der Unterschied zwischen EE-Klasse und NH-Klasse?

Die EE-Klasse verlangt einen wesentlichen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung. Die NH-Klasse setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude voraus und bringt 5 Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss.

Wird ein Effizienzhaus 40 ohne EE- oder NH-Klasse noch gefördert?

Nein. Seit dem 21. Juli 2026 fördert die KfW ausschließlich die Klassen EE und NH. Eine Effizienzhaus-Stufe ohne diesen Zusatz ist nicht mehr förderfähig.

Kann ich die Effizienzhaus-Förderung mit der Heizungsförderung kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Die Heizung ist Teil des Effizienzhaus-Konzepts und wird über den Kredit 261 mitgefördert. Die separate Heizungsförderung KfW 458 richtet sich an Eigentümer, die nur die Heizung tauschen.

Wer darf den Nachweis für das Effizienzhaus 40 erstellen?

Nur eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Diese Person erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet den Bau und bestätigt am Ende das Ergebnis.

Lohnt sich das Effizienzhaus 40 gegenüber dem Effizienzhaus 55?

Das hängt vom Gebäude ab. Das Effizienzhaus 40 bringt den doppelten Tilgungszuschuss gegenüber der Stufe 55, verlangt aber deutlich mehr Aufwand bei Hülle und Technik. Sinnvoll ist eine Variantenberechnung, die Mehrkosten, Zuschuss und Einsparung gegenüberstellt.

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