Die Fachunternehmererklärung ist ein zentrales Dokument bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere wenn staatliche Fördermittel wie die der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden sollen. Verwaltet durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), stellt die Fachunternehmererklärung sicher, dass die durchgeführten Arbeiten den rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Sie bildet die Grundlage für die Qualitätssicherung und ist notwendig für den Erhalt von Zuschüssen. Dieser Beitrag erklärt die Anforderungen, den Nutzen und den rechtlichen Rahmen der Fachunternehmererklärung.
Definition
Die Fachunternehmererklärung ist ein von einem Fachbetrieb ausgestelltes Dokument, das die ordnungsgemäße Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und anderer relevanter Vorschriften bestätigt. Sie wird nach Abschluss der Maßnahmen ausgestellt und dient als Nachweis für die Einhaltung technischer Standards, die für die Beantragung von Fördermitteln zwingend erforderlich sind.
In der Praxis bestätigt die Fachunternehmererklärung, dass die durchgeführten Arbeiten in Bezug auf Energieeffizienz, Materialauswahl und technische Umsetzung den Anforderungen des GEG und der BEG-Förderung entsprechen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Verwendungsnachweises, der für die Auszahlung von Fördermitteln beim BAFA eingereicht werden muss.
In welchen Fällen ist eine Fachunternehmer - Erklärung erforderlich?
Die Fachunternehmererklärung wird in einer Vielzahl von Situationen benötigt, insbesondere bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Folgende Maßnahmen erfordern in der Regel eine solche Erklärung:
- Wärmedämmung: Die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken erfordert eine Fachunternehmererklärung, um sicherzustellen, dass die Dämmmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen.
- Heizungsmodernisierung: Der Einbau oder die Optimierung von Heizungsanlagen, einschließlich Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Gasbrennwertkesseln, erfordert ebenfalls eine Fachunternehmererklärung, die bestätigt, dass die Systeme den modernen Effizienzstandards entsprechen.
- Austausch von Fenstern und Türen: Auch der Austausch von Fenstern und Türen zur Verbesserung der Energieeffizienz muss durch eine Fachunternehmererklärung dokumentiert werden.
- Einbau von Lüftungs- und Klimaanlagen: Diese Maßnahmen erfordern ebenfalls eine Fachunternehmererklärung, insbesondere wenn sie zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
- Installation von Solaranlagen: Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen, die der Energiegewinnung dienen, müssen durch eine Fachunternehmererklärung bescheinigt werden.
Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes bei und sind deshalb im Rahmen der BEG-Förderung förderfähig. Die Fachunternehmererklärung dokumentiert dabei, dass die Arbeiten nach den neuesten technischen Standards und gesetzlichen Anforderungen ausgeführt wurden.
Der rechtliche Rahmen: Warum ist sie so wichtig?
Die rechtliche Grundlage für die Fachunternehmererklärung ist im § 96 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verankert. Hier wird festgelegt, dass Fachbetriebe nach Abschluss der Arbeiten dem Gebäudeeigentümer schriftlich bestätigen müssen, dass die ausgeführten Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dieser Nachweis muss dem Eigentümer innerhalb einer bestimmten Frist ausgehändigt werden, und dieser ist verpflichtet, die Erklärung mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.
Die Bedeutung der Fachunternehmererklärung geht jedoch weit über die reine Dokumentation der Arbeiten hinaus. Sie ist eine Voraussetzung für die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln, insbesondere im Rahmen der BAFA-Förderung. So können Hauseigentümer sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von den Förderprogrammen des Bundes profitieren. Die Fachunternehmererklärung dient auch als Nachweis gegenüber Behörden oder Energieberatern, etwa bei der Erstellung eines Energieausweises oder bei einer späteren Veräußerung des Gebäudes.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Nichtausstellung einer Fachunternehmererklärung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das GEG sieht Bußgelder von bis zu 5.000 Euro vor, wenn eine solche Erklärung nicht ausgestellt oder fehlerhaft ausgestellt wird. Darüber hinaus kann die Nichterfüllung dieser Pflicht dazu führen, dass Fördermittel verweigert oder zurückgefordert werden. Daher ist es entscheidend, dass sowohl Handwerksbetriebe als auch Hausbesitzer sicherstellen, dass die Erklärung korrekt und vollständig erstellt wird.
BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beitragen. Die BEG-Förderung ist in verschiedene Module unterteilt, darunter die Einzelmaßnahmen (wie Heizungsmodernisierungen oder Dämmungen) und die Sanierung zum Effizienzhausstandard. Für die Beantragung dieser Fördermittel ist die Fachunternehmererklärung ein unverzichtbarer Bestandteil.
Wie funktioniert die Beantragung der BEG-Förderung?
Um eine Förderung im Rahmen der BEG zu erhalten, sind mehrere Schritte notwendig:
- Beratung und Planung: Vor der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sollte ein qualifizierter Energieberater oder Fachhandwerker hinzugezogen werden, um die geplanten Arbeiten zu besprechen und die Fördermöglichkeiten zu ermitteln.
- Antragstellung beim BAFA: Nachdem die Maßnahmen geplant wurden, kann der Förderantrag online beim BAFA eingereicht werden. Hierbei wird auch eine Technische Projektnachweis-ID (TPN) erstellt, die für den Verwendungsnachweis benötigt wird.
- Durchführung der Maßnahmen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden.
- Erstellung der Fachunternehmererklärung: Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Handwerker die Fachunternehmererklärung aus, die bestätigt, dass die Maßnahmen nach den Anforderungen des GEG und der BEG durchgeführt wurden.
- Nachweisführung und Auszahlung: Die Fachunternehmererklärung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Fördergelder.
Schritt | Beschreibung |
---|---|
Beratung und Planung | Energieberater/Fachhandwerker konsultieren |
Antragstellung | Antrag im BAFA-Portal einreichen |
Durchführung der Maßnahmen | Umsetzung nach GEG und BEG-Vorgaben |
Fachunternehmererklärung | Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen durch den Handwerker |
Verwendungsnachweis und Auszahlung | Einreichung der Erklärung und Nachweise beim BAFA |
Erklärung und Steuerermäßigung
Neben der BEG-Förderung spielt die Fachunternehmererklärung auch eine Rolle bei der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hausbesitzer können Kosten für energetische Sanierungen teilweise steuerlich geltend machen, wenn sie die erforderlichen Nachweise, einschließlich der Fachunternehmererklärung, beim Finanzamt einreichen.
Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gibt es spezielle Formulare, die vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt werden. Diese Formulare unterscheiden sich je nach Art der Sanierung (z.B. Gebäudehülle oder Anlagentechnik), und auch hier ist die Fachunternehmererklärung zwingend erforderlich.
Fazit
Die BAFA Fachunternehmererklärung ist ein Schlüsseldokument für alle, die energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen und staatliche Förderungen in Anspruch nehmen wollen. Sie stellt sicher, dass die durchgeführten Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und dient als Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln. Hausbesitzer sollten daher sicherstellen, dass sie frühzeitig einen qualifizierten Handwerker beauftragen, der die notwendigen Erklärungen ausstellt.
Die Rolle der Fachunternehmererklärung wird durch die zunehmenden Anforderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Förderprogramme von BAFA und KfW weiter gestärkt. Sie ist nicht nur ein Nachweis gegenüber dem Staat, sondern auch ein Instrument der Qualitätssicherung und ein wichtiger Bestandteil des Verwendungsnachweises für Fördermittel. GREENOX unterstützt Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.