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Wärmepumpe Förderung 2024: Aktuelle BEG Fördersätze

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Bei GREENOX sind wir stets darauf bedacht, unsere Kunden über die neuesten Entwicklungen und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz zu informieren. Ein wichtiges Thema in diesem Jahr ist die neue Förderung für Wärmepumpen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie als Verbraucher wissen sollten:


Förderkonditionen ab 2024

Die Bundesregierung hat neue attraktive Förderkonditionen für den Heizungstausch auf Wärmepumpen beschlossen. Diese umfassen:

Bildquelle: https://www.waermepumpe.de/


  • Basisförderung (30 Prozent): Jeder, der einen fachgerechten Heizungstausch auf eine förderfähige Wärmepumpe gemäß der BEG-Förderrichtlinie durchführt, kann diese Förderung in Anspruch nehmen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser zusätzliche Bonus wird gewährt, wenn die neue Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt. Wichtig ist, dass die alte Heizung noch funktionsfähig sein muss.
  • Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent): Dieser Bonus richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000 Euro. Der Nachweis erfolgt über den Steuerbescheid.
  • Effizienzbonus (5 Prozent): Dieser Bonus wird vergeben, wenn die Wärmepumpe ein umweltfreundliches Kältemittel verwendet oder besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie nutzt.

Es gilt zu beachten, dass die maximale Förderung 70 Prozent der Investitionskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Wohneinheit, beträgt. Somit können Sie maximal 21.000 Euro Förderung erhalten.


Antragsstellung und wichtige Termine

Die Beantragung der Förderung erfolgt online bei der KfW. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist dies voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Es gibt jedoch eine Übergangsregelung: Vom 1. Januar bis 31. August 2024 können Sie bereits einen Fachpartner beauftragen und die Maßnahme umsetzen. Der Antrag kann anschließend nachgereicht werden, ohne dass dies Ihre Förderung beeinträchtigt. Sie können auch Ihren Fachhandwerker unter Vorbehalt der Förderung beauftragen. Wir empfehlen, die aktuellen Handwerkskapazitäten zu nutzen und sich die neuen Förderbedingungen zu sichern.


Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben der Wärmepumpen-Förderung können Sie auch Förderungen für Heizungsoptimierungen in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem interessant, wenn Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist. Gefördert werden Maßnahmen wie der Austausch von Heizkörpern, die die Effizienz Ihrer aktuellen Anlage steigern und den Übergang zur Wärmepumpe erleichtern. Diese Optimierungen werden mit bis zu 20 Prozent der Investitionskosten gefördert, wobei die maximale Investitionssumme bei 60.000 Euro liegt.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen stehen wir Ihnen bei GREENOX gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns direkt, um von diesen attraktiven Fördermöglichkeiten zu profitieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

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