KfW 159

AKTUELLES WISSEN

KfW 159: Kredit für altersgerechtes Umbauen 2026

Inhalt

Wer sein Zuhause barrierefrei umbauen oder besser gegen Einbrecher schützen möchte, muss das nicht allein stemmen. Mit dem KfW 159, dem Förderkredit „Altersgerecht Umbauen”, vergibt die staatliche KfW-Bank zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden sowohl der Abbau von Barrieren als auch ein wirksamer Einbruchschutz – und das ganz unabhängig vom Alter. Wir erklären Ihnen, welche Konditionen 2026 gelten, welche Maßnahmen dazugehören und wie Sie den Antrag richtig stellen. So holen Sie das Maximum aus dem Programm heraus.

Clever Kompakt
Das Wichtigste zur KfW 159 im Überblick
  • Die KfW 159 ist ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für barrierereduzierendes Umbauen und Einbruchschutz.
  • Der effektive Jahreszins startet 2026 bei rund 2,57 Prozent, die Laufzeit reicht bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Eine Altersgrenze gibt es nicht: Auch junge Familien, Mieter und Vermieter können den Kredit nutzen.
  • Den Antrag stellen Sie immer vor Beginn der Maßnahme – und zwar über Ihre Bank, nicht direkt bei der KfW.
  • Alternativ gibt es seit April 2026 wieder den Zuschuss 455-B von bis zu 6.250 Euro, allerdings mit knappem Budget.

Kostenlose Förderberatung anfragen Zur Energieberatung

50.000 €
Kredit je Wohneinheit
ab 2,57 %
effektiver Jahreszins (Stand 2026)
bis 30 J.
Kreditlaufzeit
bis 6.250 €
Zuschuss über KfW 455-B

Was ist die KfW 159?

Die KfW 159 trägt den offiziellen Namen „Altersgerecht Umbauen – Kredit”. Dahinter steht ein Förderprogramm der KfW-Bank, mit dem Sie Umbauten für mehr Barrierefreiheit und einen besseren Einbruchschutz günstig finanzieren. Der Name führt dabei leicht in die Irre: Das Programm richtet sich nämlich nicht nur an Seniorinnen und Senioren.

Tatsächlich gibt es keine Altersgrenze. Deshalb können auch junge Familien, Menschen mit Behinderung oder Vermieter den Kredit beantragen. Gefördert wird zudem der Kauf von Wohnraum, der bereits altersgerecht umgebaut wurde. So profitieren Sie selbst dann, wenn Sie nicht selbst zur Baustelle greifen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Kredit und Zuschuss. Die KfW 159 ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen – dafür aber zu günstigen Zinsen und mit hohem Kreditrahmen. Wer lieber einen einmaligen Zuschuss möchte, findet ihn im Programm 455-B, das wir weiter unten erklären. Beide Wege lassen sich allerdings nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren.

Konditionen 2026: Zinssatz, Höchstbetrag und Laufzeit

Der größte Vorteil der KfW 159 ist der günstige Zinssatz, der meist deutlich unter einem klassischen Modernisierungskredit liegt. Zudem bekommen Sie viel Spielraum bei Laufzeit und Rückzahlung. Damit Sie die Eckdaten auf einen Blick sehen, haben wir sie zusammengestellt.

Kondition KfW 159 – Altersgerecht Umbauen
Maximaler Kreditbetrag bis 50.000 € pro Wohneinheit
Effektiver Jahreszins ab ca. 2,57 %, je nach Laufzeit & Zinsbindung höher (Stand 2026, Richtwert)
Laufzeit 4 bis 30 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre 1 bis 5 Jahre
Zinsbindung 5 oder 10 Jahre
Sondertilgung ✗ nur komplette vorzeitige Rückzahlung

Wie viel Kredit bekomme ich?

Sie können bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanzieren, und zwar für 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen nicht nur die reinen Bauarbeiten, sondern auch die Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung. Bei größeren Vorhaben summiert sich das schnell – umso wichtiger ist der niedrige Zins.

Was kostet der Kredit?

Der effektive Jahreszins startet 2026 bei rund 2,57 Prozent, steigt aber je nach Laufzeit und Zinsbindung. Da sich Förderzinsen am Kapitalmarkt orientieren und laufend angepasst werden, gilt der Zinssatz jeweils ab dem Tag der Kreditzusage. Deshalb sollten Sie den tagesaktuellen Wert immer direkt bei der KfW oder über Ihre Bank prüfen. Eine vorzeitige Teiltilgung ist nicht möglich; Sie können den Kredit nur vollständig auf einmal zurückzahlen.

Welche Maßnahmen fördert die KfW 159?

Die KfW unterscheidet zwei große Bereiche: die Barrierereduzierung und den Einbruchschutz. Innerhalb der Barrierereduzierung gibt es sieben Förderbereiche, die vom Weg zum Haus bis zum barrierefreien Bad reichen. Damit deckt das Programm nahezu jede sinnvolle Umbaumaßnahme ab.

Barrierereduzierung: die sieben Förderbereiche

Gefördert werden Wege zum Gebäude und das Wohnumfeld, der Eingangsbereich, das Überwinden von Treppen und Stufen sowie eine barrierearme Raumaufteilung. Hinzu kommen der Umbau von Bad und Sanitärräumen, Maßnahmen für Sicherheit und Kommunikation im Alltag sowie Gemeinschaftsräume für Mehrgenerationenwohnen. Wer die genauen Anforderungen kennen möchte, findet sie in der Norm für barrierefreies Bauen nach DIN 18040.

Besonders häufig geht es dabei um den Badumbau, etwa eine bodengleiche Dusche oder breitere Türen. Wie so ein Umbau abläuft und was er kostet, zeigen wir Ihnen im Detail beim Thema barrierefreies Bad.

Einbruchschutz mitfinanzieren

Neben dem barrierefreien Umbau fördert die KfW 159 auch einen besseren Schutz vor Einbrechern. Dazu gehören einbruchhemmende Türen und Fenster, nachrüstbare Fenstersicherungen, stabile Rollläden, robuste Schlösser sowie Bewegungsmelder und Einbruchmeldesysteme. Sie können den Einbruchschutz übrigens auch allein finanzieren, ohne gleichzeitig barrierefrei umzubauen.

Standard „Altersgerechtes Haus”: mehr Förderung sichern

Für besonders umfassende Umbauten gibt es einen Bonus. Erreichen Sie den sogenannten Standard „Altersgerechtes Haus”, steigen die maximal förderfähigen Kosten auf 50.000 Euro je Wohneinheit. Damit lohnt sich ein durchdachtes Gesamtkonzept oft mehr als einzelne Teilmaßnahmen.

Um diesen Standard zu erfüllen, müssen der Zugang zum Haus, Bad und Küche sowie die Schlaf- und Wohnräume barrierereduziert sein. Zusätzlich sind bestimmte Bedienelemente vorgeschrieben. Weil die Anforderungen recht technisch sind, empfiehlt sich hier eine fachliche Planung – sonst verschenken Sie leicht Fördermittel.

Baubegleitung ist förderfähig

Die Kosten für Beratung, Planung und fachliche Begleitung zählen zu den förderfähigen Kosten. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland übernehmen wir die Baubegleitung deshalb häufig direkt mit – so bleibt das Vorhaben förderkonform und sauber dokumentiert.

KfW 159 oder Zuschuss 455-B – was ist besser?

Seit dem 8. April 2026 gibt es neben dem Kredit wieder einen echten Zuschuss: das Programm 455-B „Barrierereduzierung”. Nach der Aussetzung Anfang 2025 kehrt es zu unveränderten Konditionen zurück. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, ist aber deutlich niedriger als der Kreditrahmen.

Für Einzelmaßnahmen erhalten Sie 10 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 25.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro. Erreichen Sie den Standard „Altersgerechtes Haus”, sind es 12,5 Prozent von maximal 50.000 Euro und damit bis zu 6.250 Euro. Kredit und Zuschuss lassen sich jedoch nicht für dieselbe Maßnahme kombinieren – Sie müssen sich also entscheiden.

Zuschuss-Budget 2026 ist knapp

Für 2026 stehen nur rund 50 Millionen Euro für den Zuschuss 455-B bereit – deutlich weniger als in den Vorjahren. Erfahrungsgemäß ist der Topf innerhalb weniger Monate leer. Wenn Sie den Zuschuss möchten, sollten Sie den Antrag daher früh stellen. Details prüfen Sie direkt bei der KfW.

Lässt sich die KfW 159 mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, allerdings mit klaren Grenzen. Für ein und dieselbe Maßnahme dürfen Sie Kredit 159 und Zuschuss 455-B nicht doppelt nutzen. Verschiedene Maßnahmen an Ihrem Haus können jedoch aus unterschiedlichen Töpfen gefördert werden.

Besonders interessant ist die Kombination mit einer energetischen Sanierung. Bauen Sie zugleich barrierefrei um und modernisieren die Gebäudehülle, lässt sich die KfW 159 mit dem BEG-Kredit der KfW (Programm 261) verbinden. So senken Sie Ihre Heizkosten und erhöhen den Wohnkomfort in einem Zug. Wichtig ist nur: Die Summe aller öffentlichen Fördermittel darf die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

So beantragen Sie die KfW 159

Der wichtigste Grundsatz lautet: erst beantragen, dann bauen. Wer die Verträge mit Handwerkern schon unterschrieben hat, verliert den Förderanspruch. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei noch nicht als Vorhabensbeginn.

Anders als beim Zuschuss stellen Sie den Kreditantrag nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. In fünf Schritten läuft das so ab:

  • Maßnahmen planen: Legen Sie fest, welche Umbauten Sie umsetzen möchten und ob Sie den Standard „Altersgerechtes Haus” anstreben. Eine fachliche Beratung hilft, alle förderfähigen Kosten zu erfassen.
  • Angebote einholen: Holen Sie Kostenvoranschläge ein, unterschreiben aber noch keine Aufträge. Denn der Vertragsabschluss gilt bereits als Beginn des Vorhabens.
  • Kreditantrag stellen: Beantragen Sie die KfW 159 über Ihre Bank – vor Beginn der Arbeiten. Die Bank prüft Ihre Unterlagen und reicht den Antrag bei der KfW ein.
  • Umbau umsetzen: Nach der Zusage können die Handwerker starten. Die technischen Mindestanforderungen der KfW müssen dabei eingehalten werden.
  • Abruf und Nachweis: Rufen Sie den Kredit ab und bewahren Sie alle Rechnungen auf. Damit weisen Sie die fachgerechte Umsetzung nach.
Antrag immer vor Vertragsabschluss

Sowohl beim Kredit als auch beim Zuschuss gilt: Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens vorliegen. Als Beginn zählt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Rückwirkend lässt sich keine Förderung sichern.

Fazit: Für wen sich die KfW 159 lohnt

Die KfW 159 ist eine der flexibelsten Förderungen für barrierefreies Umbauen und Einbruchschutz. Der günstige Zins, der hohe Kreditrahmen und die fehlende Altersgrenze machen sie für viele Eigentümer attraktiv. Wer nur kleinere Maßnahmen plant, fährt dagegen oft mit dem Zuschuss 455-B besser – sofern das Budget noch reicht.

Unterm Strich hängt die richtige Wahl von Ihrem Vorhaben, Ihren Kosten und Ihrer Finanzierung ab. Weil sich Kredit, Zuschuss und energetische Förderung geschickt verzahnen lassen, lohnt sich eine unabhängige Beratung fast immer. So schöpfen Sie die Förderung voll aus und vermeiden teure Formfehler.

Weiterführende Artikel: BAFA oder KfW – welche Förderung passt?, Sanierungskredit im Überblick und BEG-Förderung der KfW (261/262).

Häufige Fragen zur KfW 159

Wie hoch ist der Kredit der KfW 159?

Sie können bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren, und zwar für 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch Beratung, Planung und Baubegleitung zählen dazu.

Wie hoch ist der Zinssatz der KfW 159 2026?

Der effektive Jahreszins startet 2026 bei rund 2,57 Prozent und steigt je nach Laufzeit und Zinsbindung. Da die KfW ihre Konditionen laufend anpasst, prüfen Sie den tagesaktuellen Wert am besten direkt bei der KfW oder über Ihre Bank.

Gibt es bei der KfW 159 eine Altersgrenze?

Nein. Trotz des Namens „Altersgerecht Umbauen” richtet sich das Programm an alle Altersgruppen. Auch junge Familien, Mieter und Vermieter können den Kredit beantragen.

Kann ich KfW 159 und den Zuschuss 455-B kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie müssen sich pro Umbau zwischen Kredit und Zuschuss entscheiden. Verschiedene Maßnahmen dürfen Sie aber aus unterschiedlichen Programmen fördern.

Wo beantrage ich die KfW 159?

Den Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbauten vorliegt.

Fördert die KfW 159 auch Einbruchschutz?

Ja. Gefördert werden unter anderem einbruchhemmende Türen und Fenster, Fenstersicherungen, Rollläden, sichere Schlösser sowie Melde- und Bewegungssysteme. Der Einbruchschutz ist auch einzeln förderfähig.

Jetzt clever starten
Kostenlose Förderberatung bei GREENOX
Unsicher, ob Kredit oder Zuschuss besser passt und wie Sie alle Fördermittel ausschöpfen? Unser Team berät Sie bundesweit kostenlos und unverbindlich – von der Planung bis zum fertigen Antrag. Alles aus einer Hand.
Beratungsgespräch vereinbaren Kontakt aufnehmen

Anfrage bei GREENOX!

Jetzt anfragen. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

Welche Leistung(en) möchten Sie bei der GREENOX GmbH anfragen?
Erzählen Sie uns bitte etwas über Ihr Vorhaben

Falls Sie hilfreiche Unterlagen wie Baupläne, Angebote oder ähnliches haben, laden Sie diese bitte hier als Anlage hoch.
Ihre Kontaktdaten
Wie dürfen wir Sie kontaktieren?
Zeitpunkt der Kontaktaufnahme (sofern eingeschränkt erreichbar)
Woher kennen Sie uns?
Fast geschafft. Bitte stimmen Sie noch der Kontaktaufnahme zu

Falls Ihre Anfrage nicht wie gewünscht funktioniert, erreichen Sie uns auch per E-Mail unter info@greenox-group.de.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

Eine Bestätigung Ihrer Anfrage haben wir Ihnen per E-Mail geschickt. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns auch zuvor telefonisch.

In unserem Blog finden Sie aktuelle Themen und häufige Fragen zur Energieberatung und energetischen Sanierung.

Denken Sie gerade über eine neue Heizung nach?

Dann sollten Sie jetzt handeln. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz steht die Heizungsförderung auf dem Prüfstand – möglicherweise werden die Zuschüsse schon ab Donnerstag (9.07.) gekürzt. Endgültig entschieden ist das noch nicht; im Gespräch sind eine spürbare Absenkung und eine mögliche Einkommensgrenze. Noch gelten die vollen Konditionen: bis zu 70 % Zuschuss.