Die PV-Pflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 und ist im Bremischen Solargesetz verankert. Damit ist Bremen eines der jüngsten Bundesländer mit einer verbindlichen Photovoltaik-Vorgabe für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer grundlegenden Dacherneuerung. Wir zeigen Ihnen, was 2026 konkret gilt, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie die hohe 50 %-Quote sicher erfüllen.
- PV-Pflicht in Bremen und Bremerhaven seit 1.7.2024 – für Neubau und grundlegende Dachsanierung.
- Mindestquote: 50 % der geeigneten Dachfläche – die höchste in ganz Deutschland.
- Bußgelder bei Verstoß: bis zu 10.000 € – moderates Strafmaß.
- Bagatellgrenze: Gebäude mit weniger als 50 m² Dachfläche sind ausgenommen.
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Rechtsgrundlage: Bremisches Solargesetz
Die PV-Pflicht in Bremen ist im Bremischen Solargesetz vom Juni 2023 geregelt. Anders als beispielsweise in Bayern handelt es sich um eine verbindliche Pflicht – nicht um eine bloße Empfehlung. Das Gesetz unterscheidet zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden:
| Stichtag | Was gilt seitdem? |
|---|---|
| 1. Juli 2024 | PV-Pflicht für Neubauten – Wohn- und Nichtwohngebäude |
| 1. Juli 2024 | PV-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung – auch im Bestand |
Wann greift die PV-Pflicht in Bremen?
Die Pflicht greift in mehreren klar definierten Fällen. Außerdem zeigen wir Ihnen, was Sie konkret beachten müssen:
- Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden: Sobald der Bauantrag nach dem 1.7.2024 gestellt wurde, gilt die Pflicht.
- Grundlegende Dachsanierung im Bestand: Wenn Sie die Dacheindeckung komplett erneuern, greift die Pflicht.
- Öffentliche Gebäude: Bereits seit 2023 verpflichtend.
- Bagatellgrenze: Gebäude mit weniger als 50 m² Dachfläche sind ausgenommen.
Mit einer Pflichtquote von 50 % der geeigneten Dachfläche gehört Bremen zu den Bundesländern mit den höchsten Anforderungen. Sofern Sie also bauen oder sanieren, sollten Sie mit einer entsprechend größeren Anlage rechnen als beispielsweise in Berlin oder Hamburg.
Mindestquote: 50 % der geeigneten Dachfläche
Bremen schreibt vor, dass mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Als geeignet gelten alle Flächen mit ausreichender Sonneneinstrahlung und ohne erhebliche Verschattung.
Wenn Ihr Dach beispielsweise 100 m² geeignete Fläche bietet, müssen mindestens 50 m² mit PV bestückt werden. Außerdem dürfen Sie freiwillig mehr installieren – und das lohnt sich angesichts der steigenden Strompreise in den meisten Fällen.
Den Antrag auf Befreiung müssen Sie vor Baubeginn beziehungsweise vor der Dachsanierung stellen. Eine nachträgliche Befreiung ist in Bremen nicht vorgesehen. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig zusammen mit dem Bauantrag ein.
Welche Ausnahmen gibt es in Bremen?
Wie alle Bundesländer mit PV-Pflicht sieht auch Bremen Ausnahmen vor, sofern eine Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist:
- Verschattung: Dach zu mehr als 50 % dauerhaft verschattet.
- Statik: Tragwerk lässt PV-Anlage nicht zu.
- Denkmalschutz: Erhebliche Beeinträchtigung des Denkmalwerts.
- Solarthermie als Ersatz: Anteilige Erfüllung möglich.
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Nachweis über Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Strafen: Bußgeld bis 10.000 €
Bremen sieht bei Verstößen gegen die PV-Pflicht Bußgelder von bis zu 10.000 € vor. Die genaue Höhe richtet sich nach Schwere und Vorsatz. Außerdem kann die Behörde anordnen, dass die PV-Anlage nachträglich errichtet wird.
Das Bremische Solargesetz gilt im gesamten Bundesland Bremen – also sowohl in der Stadt Bremen als auch in Bremerhaven. Es gibt keine kommunalen Sonderregelungen, die das Gesetz aufweichen würden.
In 5 Schritten zur pflichtkonformen PV-Anlage in Bremen
- Dachanalyse: Geeignete Fläche bestimmen und 50 %-Quote berechnen lassen.
- Anlage planen: Module, Wechselrichter und ggf. Stromspeicher passend dimensionieren im Rahmen unserer Photovoltaik-Leistung.
- Förderung sichern: Bremer Aufbau-Bank (BAB) und KfW 270 prüfen.
- Fachbetrieb beauftragen: Mindestens drei Angebote einholen.
- Anmeldung & Nachweis: Marktstammdatenregister, Netzbetreiber und Bauaufsicht informieren.
Fazit
Die PV-Pflicht in Bremen gehört mit ihrer 50 %-Quote zu den ambitioniertesten Solar-Regelungen Deutschlands. Mit der Pflicht für Neubauten seit Juli 2024 und der Erweiterung auf Bestandsgebäude bei Dachsanierung zeigt die Hansestadt klare Klimaambitionen. Trotzdem müssen Sie das nicht als Belastung sehen – die Förderlandschaft ist solide und die Anlagen amortisieren sich in 11 bis 14 Jahren.
Weiterführende Artikel: PV-Pflicht – alle Bundesländer im Überblick, PV-Pflicht Hamburg und PV-Pflicht Niedersachsen.
Häufige Fragen zur PV-Pflicht in Bremen
Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2024 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung. Sie ist im Bremischen Solargesetz verankert.
50 % der geeigneten Dachfläche müssen mit PV-Modulen belegt werden. Das ist die höchste Quote unter allen Bundesländern mit PV-Pflicht.
Ja, das Bremische Solargesetz gilt im gesamten Bundesland Bremen – also sowohl in der Stadt Bremen als auch in Bremerhaven.
Sie können die Förderprogramme der Bremer Aufbau-Bank (BAB) sowie den KfW-Kredit 270 nutzen. Zudem entfällt seit 2023 die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp.
Bremen sieht Bußgelder von bis zu 10.000 € vor. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Vorsatz. Zudem kann eine nachträgliche Installation angeordnet werden.
Eine Sanierung gilt als grundlegend, wenn die Dacheindeckung komplett erneuert wird. Einzelne Ziegel auswechseln oder eine kleine Fläche flicken reicht nicht. Auch der reine Austausch der Dämmung löst die Pflicht nicht aus.
Ja. Eine 10-kWp-Anlage produziert in Bremen jährlich 8.500 bis 9.500 kWh. Die Amortisationszeit liegt bei 11 bis 14 Jahren – mit Stromspeicher und Eigenverbrauchsoptimierung sogar darunter.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Beim Bauantrag oder bei der Sanierungsanzeige muss die PV-Erfüllung dokumentiert werden. Stichproben und Drittanzeigen sind möglich.

