Energieberatung iSFP

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Energieberatung lohnt sich: iSFP-Anträge in 4 Jahren versechsfacht

Inhalt

Immer mehr Eigentümer lassen sich vor der Sanierung fachlich beraten: Die Zahl der Anträge auf geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) hat sich zwischen 2020 und 2024 mehr als versechsfacht. Der Fahrplan ist seit 2020 Standard der Bundesförderung – seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr deutlich an. Allein 2024 gingen knapp 100.000 Anträge für die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern ein, ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Zahlen stammen aus dem aktuellen dena-Gebäudereport 2026 (Abb. 94). Wir ordnen für Sie ein, was hinter dem Boom steckt, was ein iSFP kostet und wie sich der iSFP-Bonus seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 verändert hat.

Clever Kompakt
Das Wichtigste im Überblick
  • Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit 2020 Standard der geförderten Energieberatung – seitdem haben sich die Anträge laut dena-Gebäudereport 2026 mehr als versechsfacht.
  • 2024 wurden knapp 100.000 Anträge auf Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser gestellt – 25 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Das BAFA übernimmt zudem die Hälfte der Kosten für die Beratung: bis zu 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, bis zu 850 € beim Mehrfamilienhaus.
  • Seit dem 21. Juli 2026 verdoppelt der Fahrplan die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit – der 5-Prozent-Bonus gilt jedoch erst ab 30.000 € Investitionssumme.
  • Der Fahrplan ist 15 Jahre gültig und damit eine langfristige Grundlage für Ihre Sanierungsstrategie.

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Anstieg der iSFP-Anträge 2020–2024
~100.000
Beratungs-Anträge für Ein-/Zweifamilienhäuser 2024
+25 %
Zuwachs gegenüber dem Vorjahr
60.000 €
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit mit iSFP

iSFP-Anträge versechsfacht: Das zeigt der dena-Gebäudereport 2026

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) wertet in ihrem jährlichen Gebäudereport die Anträge der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) aus – also genau jener Förderung, über die der iSFP läuft. Das Ergebnis ist eindeutig: Seit dem Start des Fahrplans im Jahr 2020 sind die Zahlen nämlich rapide gestiegen. Von 2020 bis 2024 haben sie sich mehr als versechsfacht.

Besonders stark wächst die Nachfrage bei privaten Hausbesitzern. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurden 2024 knapp 100.000 Anträge auf geförderte Energieberatung gestellt – ein Anstieg um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zudem legte auch der Bereich der Nichtwohngebäude zu: Dort stieg die Zahl der geförderten Beratungen (EBN) auf 6.521 Anträge.

Damit ist die Energieberatung eines der wenigen Segmente im Gebäudebereich, das seit Jahren durchgehend wächst – während zum Beispiel der Verkauf von Heizungen zeitweise deutlich eingebrochen ist. Eigentümer planen ihre Sanierung also zunehmend mit System, statt einfach loszulegen.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein einheitlich aufgebauter Bericht, den ein geprüfter Energieberater nach einem Termin vor Ort in Ihrem Gebäude erstellt. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen für Ihr Haus sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge Sie diese am besten umsetzen und welche Kosten, Einsparungen und Förderungen jeweils zu erwarten sind. Anders als eine punktuelle Einzelberatung liefert der iSFP damit eine langfristige Strategie – gültig für 15 Jahre.

Das steht im Bericht

Der Bericht beginnt mit der Aufnahme vor Ort: Zunächst werden Gebäudehülle, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizung und Verbrauch erfasst und bewertet. Anschließend entwickelt der Energieberater Maßnahmenpakete – zum Beispiel erst Dach und Fenster, danach die Heizung. Für jedes Paket nennt der Fahrplan außerdem Kosten, Einsparung, CO₂-Effekt und passende Programme. So sehen Sie auf einen Blick, wo Ihr Haus heute steht und welche Effizienzklasse nach der Sanierung erreichbar ist.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Einen förderfähigen Sanierungsfahrplan dürfen jedoch nur Energie-Effizienz-Experten erstellen, die auf der dena-Expertenliste für die Bundesförderung eingetragen sind. Nur dann gibt es den BAFA-Zuschuss für die Beratung – und nur dann zählt der Fahrplan später für den iSFP-Bonus. Prüfen Sie deshalb vor dem Auftrag, ob Ihr Berater gelistet ist. Die Energieberater von GREENOX sind natürlich dort eingetragen.

Warum boomt die Energieberatung?

Der Blick in den Gebäudebestand erklärt die Nachfrage: Rund 60 Prozent der deutschen Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1979 – also aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Viele dieser Häuser sind kaum gedämmt und verbrauchen deshalb ein Vielfaches eines Neubaus. Gleichzeitig laufen laut dena-Report noch rund 18,7 Millionen Öl- und Gasheizungen in deutschen Heizungskellern, wie unsere Auswertung zum Heizungsbestand in Deutschland zeigt.

Dazu kommt die Förderlogik: Wer saniert, bekommt vom Staat Zuschüsse – allerdings nur, wenn Anträge, Nachweise und Reihenfolge stimmen. Genau hier setzt der Sanierungsfahrplan an. Er bringt Struktur in ein komplexes Thema und sichert zudem bares Geld bei der Förderung. In unseren Energieberatungen in Stuttgart, München und Köln erleben wir außerdem häufig, dass Eigentümer nach steigenden Energiepreisen und den Debatten ums Heizungsgesetz schlicht Sicherheit bei der Planung wollen, bevor sie fünfstellige Beträge investieren.

Was kostet ein iSFP – und was zahlt das BAFA?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Kosten eines iSFP je nach Anbieter, Region und Größe des Hauses meist bei etwa 1.300 bis 2.500 € brutto. Das klingt zunächst viel, allerdings übernimmt das BAFA im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) die Hälfte der Kosten. Ihr Eigenanteil sinkt dadurch in der Praxis meist auf rund 600 bis 1.400 € – je nach Honorar Ihres Beraters.

Gebäudetyp BAFA-Zuschuss Maximaler Zuschuss Typischer Eigenanteil*
Ein-/Zweifamilienhaus ✓ 50 % 650 € ca. 600–1.400 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) ✓ 50 % 850 € je nach Größe höher

*Richtwerte, Stand Juli 2026 – die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäude und Beratungsumfang ab.

Wichtig ist die Reihenfolge: Den Antrag auf den Zuschuss stellt Ihr Energieberater beim BAFA, und zwar bevor die Beratung beginnt. Eine Förderung im Nachhinein ist nämlich nicht möglich. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa Dämmung oder neue Fenster – gibt es anschließend die BAFA-Förderung von 15 Prozent Grundzuschuss, die der Fahrplan weiter aufwerten kann.

iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026: Das hat sich geändert

Mit der BEG-Reform 2026 hat sich die Mechanik des iSFP-Bonus verändert. Bis zum 20. Juli 2026 galt: Wer eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme umsetzte, bekam pauschal 5 Prozentpunkte zusätzlich – aus 15 wurden also 20 Prozent Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der 5-Prozent-Bonus dagegen erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten – und nur für den Anteil darüber.

Unverändert wertvoll bleibt der zweite Effekt: Mit einem gültigen Fahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Gerade bei größeren Sanierungen – etwa einer kompletten Fassadendämmung mit Fenstertausch – macht das mehrere tausend Euro Unterschied.

Kleine Projekte: Bonus entfällt

Kleine Einzelmaßnahmen: Bonus entfällt

Für kleinere Projekte unter 30.000 € – etwa eine einzelne Kellerdeckendämmung – gibt es seit dem 21. Juli 2026 keinen iSFP-Bonus mehr. Es bleibt dann bei 15 Prozent Grundförderung. Der iSFP lohnt sich in diesem Fall vor allem als Planungsinstrument, nicht als Förder-Booster.

Rechenbeispiel: 4.000 € mehr Zuschuss

Nehmen wir eine Fassadendämmung mit Fenstertausch für 50.000 € förderfähige Kosten: Ohne iSFP erhalten Sie 15 Prozent auf höchstens 30.000 € – also 4.500 €. Mit iSFP sind dagegen die vollen 50.000 € förderfähig: 15 Prozent auf die ersten 30.000 € (4.500 €) plus 20 Prozent auf die restlichen 20.000 € (4.000 €) ergeben 8.500 € Zuschuss. Der Fahrplan bringt Ihnen hier folglich 4.000 € mehr – ein Vielfaches seines Eigenanteils.

Lohnt sich der iSFP für Sie? Eine ehrliche Einordnung

Der iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie in den nächsten Jahren eine größere energetische Sanierung planen oder Ihr Haus schrittweise modernisieren möchten. Dann rechnet sich der Eigenanteil in der Regel schon mit der ersten umgesetzten Maßnahme – durch die verdoppelte Kostengrenze und den Bonus oberhalb der 30.000-€-Schwelle. Außerdem schützt der Fahrplan vor teuren Fehlern, etwa einer zu groß geplanten Heizung vor der Dämmung.

Weniger lohnend ist er dagegen, wenn Sie gar keine Sanierung planen oder nur eine einzelne kleine Maßnahme umsetzen wollen. Auch bei einem ohnehin effizienten Neubau bringt er wenig. Diese Ehrlichkeit gehört für uns zur Beratung dazu – in unseren Projekten raten wir davon ab, wenn er keinen echten Mehrwert liefert.

Reihenfolge sichert den Bonus

Der Fahrplan muss vor dem Förderantrag der jeweiligen Maßnahme vorliegen, und die Maßnahme muss im Fahrplan empfohlen sein. Lassen Sie den iSFP deshalb mit Weitblick erstellen – er sollte alle realistischen Sanierungsschritte der nächsten 15 Jahre abdecken.

Fazit: Der Boom hat gute Gründe

Der Anstieg der iSFP-Anträge auf das Sechsfache seit 2020 ist kein Zufall: Der individuelle Sanierungsfahrplan verbindet nämlich unabhängige Beratung mit handfesten Vorteilen bei der Förderung – und gibt Eigentümern Sicherheit in einem unklaren Förderumfeld. Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 lohnt sich der Bonus zwar erst ab größeren Summen, als Basis Ihrer Sanierung bleibt er jedoch erste Wahl. Die knapp 100.000 Antragsteller allein im Jahr 2024 dürften das ähnlich sehen.

Weiterführende Artikel: Förderung 2026 – was die BEG-Reform ändert, 60 % aller Wohngebäude stammen aus der Zeit vor 1979 und Wohin geht die Energie im Haus?

Häufige Fragen zum iSFP

Kosten, Gültigkeit und Erstellung

Was kostet ein iSFP nach Abzug der Förderung?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Gesamtkosten meist bei 1.300 bis 2.500 € brutto. Das BAFA übernimmt davon 50 Prozent, maximal 650 €. Ihr Eigenanteil beträgt deshalb in der Regel rund 600 bis 1.400 € – je nach Anbieter und Gebäudegröße.

Wie lange ist ein iSFP gültig?

Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre ab Ausstellung gültig. In dieser Zeit kann er als Grundlage für mehrere Förderanträge dienen – vorausgesetzt, die jeweilige Maßnahme ist im Fahrplan als Empfehlung enthalten.

Wer darf einen iSFP erstellen?

Nur Energie-Effizienz-Experten, die auf der dena-Expertenliste für die Bundesförderung eingetragen sind. Andernfalls gibt es weder den BAFA-Zuschuss für die Beratung noch später den iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen.

Bonus, Pflicht und Abgrenzung

Wie funktioniert der iSFP-Bonus seit der BEG-Reform 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 gilt der 5-Prozent-Bonus erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten – und nur auf den Anteil darüber. Zusätzlich verdoppelt der Fahrplan die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Bei kleineren Projekten bleibt es dagegen bei 15 Prozent Grundförderung.

Ist ein iSFP Pflicht für eine Förderung?

Nein, die meisten Förderungen gibt es auch ohne iSFP. Er ist jedoch Voraussetzung für den Bonus und die verdoppelte Kostengrenze bei BAFA-Einzelmaßnahmen. Beim KfW-Programm 308 („Jung kauft Alt”) dient er zudem als üblicher Nachweis für die Sanierungspflicht.

Was ist der Unterschied zwischen iSFP und Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein gesetzliches Pflichtdokument bei Verkauf oder Neuvermietung und bildet nur den Ist-Zustand ab. Der iSFP ist dagegen ein ausführlicher Bericht mit konkretem Plan für die Sanierung, Kostenrahmen und Förder-Überblick – deutlich tiefer und über Jahre nutzbar.

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