UPDATE: Alle Förderwerte auf BEG-Reform-Stand (seit 21.07.2026) aktualisiert.
Wenn Sie Ihr Haus umfassend sanieren und dabei auf ein Effizienzhaus-Niveau bringen möchten, führt an der KfW 261 kaum ein Weg vorbei. Hinter der etwas sperrigen Nummer steckt das zentrale Förderprogramm des Bundes für die Komplettsanierung von Wohngebäuden: ein zinsgünstiger Kredit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent. Damit lassen sich pro Wohneinheit bis zu 60.000 Euro der Sanierungskosten vom Staat übernehmen. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 gelten dabei neue Konditionen – alle Werte in diesem Beitrag sind auf dem aktuellen Stand. Wir erklären Ihnen, wie die Förderung funktioniert, wie hoch der Zuschuss je nach Effizienzhaus-Stufe ausfällt und worauf Sie 2026 unbedingt achten sollten.
- Die KfW 261 (offiziell „BEG Wohngebäude – Kredit”) fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zinsgünstigen Kredit plus Tilgungszuschuss. Die frühere Zuschussvariante KfW 262 ist eingestellt.
- Seit dem 21.07.2026 gibt es den Tilgungszuschuss nur noch für die Stufen Effizienzhaus 40 EE (10 %) und Effizienzhaus 55 EE (5 %) – mit Boni sind bis zu 40 Prozent möglich.
- Der maximale Kreditbetrag liegt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit; die Erneuerbare-Energien-Klasse ist jetzt Standard.
- Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich, und der Antrag muss vor Beginn der Sanierung stehen.
- Das Fördertopf-Budget ist 2026 deutlich kleiner als im Vorjahr – eine frühe Antragstellung ist daher entscheidend.
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Was ist die KfW 261?
Die KfW 261 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – also dem großen Förderrahmen, mit dem der Bund energetische Modernisierungen unterstützt. Konkret handelt es sich dabei um den Programmzweig „Wohngebäude – Kredit”. Gefördert wird die Sanierung eines bestehenden Wohnhauses, sodass es am Ende einen anerkannten Effizienzhaus-Standard erreicht. Wo das Programm im Fördersystem steht, zeigt unsere KfW-Programme-Übersicht.
Anders als bei einer einzelnen Maßnahme geht es hier also um das Gesamtpaket: Sie bringen Ihr Gebäude durch mehrere aufeinander abgestimmte Schritte auf ein festgelegtes Energieniveau. Die KfW belohnt das gleich doppelt – mit einem Kredit zu vergünstigten Zinsen und mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt. Sie zahlen also weniger zurück, als Sie aufgenommen haben.
Kredit und Tilgungszuschuss – wie das zusammenspielt
Den Kredit erhalten Sie nicht direkt von der KfW, sondern über Ihre Hausbank, die den Antrag an die Förderbank weiterreicht. Sobald die Sanierung abgeschlossen und von Ihrem Energieberater geprüft ist, schreibt Ihnen die KfW den Tilgungszuschuss gut. Dieser reduziert daher die Restschuld und verkürzt die Laufzeit. Je besser außerdem die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt dieser geschenkte Anteil aus.
261 oder 262 – warum es heute nur noch die 261 gibt
Viele suchen noch nach „KfW 261/262″ – die Doppelnummer stammt aus der Anfangszeit der BEG. Die KfW 262 war die Variante ohne beziehungsweise mit anderer Kreditstruktur und ist inzwischen eingestellt: Neue Anträge laufen ausschließlich über die KfW 261. Antragsberechtigt sind dort Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Contractoren.
| Merkmal | KfW 261 | KfW 262 |
|---|---|---|
| Status | ✓ Aktiv | ✗ Eingestellt |
| Förderart | ✓ Kredit + Tilgungszuschuss | ✗ Keine neuen Anträge |
| Zielgruppe | Privatpersonen, WEG, Unternehmen, Kommunen, Contractoren | – |
| Alternative heute | – | KfW 261 (Kredit) |
Für Ihr Sanierungsvorhaben ist deshalb immer die KfW 261 die richtige Programmnummer – unabhängig davon, ob Sie als Privatperson, WEG oder Unternehmen beantragen. Die Bezeichnung „KfW 261/262″ hat sich lediglich umgangssprachlich gehalten.
Effizienzhaus-Stufen: Was seit der BEG-Reform gefördert wird
Der Kern der KfW 261 ist die Effizienzhaus-Stufe. Sie zeigt, wie viel Energie Ihr Gebäude nach der Sanierung im Vergleich zu einem neuen Referenzhaus braucht. Die Zahl dahinter ist dabei entscheidend: Ein Effizienzhaus 55 braucht nur 55 Prozent der Energie des Referenzwerts, ein Effizienzhaus 40 sogar nur 40 Prozent. Kurz gesagt gilt daher: Je kleiner die Zahl, desto besser das Gebäude – und desto höher die Förderung. Was hinter den Stufen steckt, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zum KfW-Effizienzhaus.
Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 hat sich hier Wesentliches geändert: Einen Tilgungszuschuss gibt es nur noch für die beiden besten Stufen Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55 – jeweils mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE), die jetzt Standard ist. Für Effizienzhaus 70, 85 und Denkmal entfällt der Tilgungszuschuss; diese Stufen profitieren nur noch vom zinsgünstigen Kredit.
- Kein Tilgungszuschuss mehr
- Zinsvorteil bleibt
- 5 % Tilgungszuschuss
- Guter Kompromiss
- 10 % Tilgungszuschuss
- Höchste Grundförderung
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Der Tilgungszuschuss ist der Grund, warum sich die KfW 261 für viele Sanierungen lohnt. Er richtet sich zunächst nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Darauf lassen sich anschließend mehrere Boni aufschlagen, sodass am Ende bis zu 40 Prozent des Kredits erlassen werden. Mit der BEG-Reform wurden die Basissätze allerdings um 10 Prozentpunkte gekürzt – je höher die Stufe, desto mehr bleibt Ihnen weiterhin erspart.
Grundförderung nach Effizienzhaus-Stufe (seit 21.07.2026)
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss (Basis) | Max. Zuschuss bei 150.000 € Kredit |
|---|---|---|
| Effizienzhaus Denkmal | entfällt | – |
| Effizienzhaus 85 EE | entfällt | – |
| Effizienzhaus 70 EE | entfällt | – |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15.000 € |
Diese Boni erhöhen den Zuschuss zusätzlich
Über die Grundförderung hinaus gibt es drei Boni, mit denen der Prozentsatz spürbar steigt. Der frühere Bonus für die EE-Klasse (+5 Prozentpunkte) ist entfallen, weil die EE-Klasse seit der Reform Standard ist. In der Summe sind so bis zu 40 Prozent möglich.
Erreichen Sie Effizienzhaus 40 EE (10 %) als Worst Performing Building (+10) mit Nachhaltigkeits-Klasse (+5) und serieller Sanierung (+15), ergibt das 40 Prozent – bei einem Kredit von 150.000 Euro also 60.000 Euro Tilgungszuschuss je Wohneinheit, die derzeit höchste Einzelförderung für die Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland.
Die Nachhaltigkeits-Klasse setzt übrigens ein anerkanntes Gütesiegel voraus. In der Praxis läuft das über eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung nach QNG, die ein unabhängiger Auditor bestätigt.
Maximaler Kreditbetrag und Konditionen 2026
Beim Kreditbetrag hat die BEG-Reform für eine Vereinfachung gesorgt: Die KfW fördert seit dem 21.07.2026 einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Die frühere Staffelung – 120.000 Euro als Standard und 150.000 Euro nur mit EE- oder NH-Klasse – ist entfallen, weil die EE-Klasse jetzt ohnehin Standard ist.
Der große Vorteil bei mehreren Wohneinheiten: Die Beträge gelten pro Einheit. Ein Dreifamilienhaus kann daher entsprechend höhere Summen fördern lassen. Zudem liegen die Zinsen dank staatlicher Verbilligung spürbar unter marktüblichen Sanierungskrediten, und Sie können außerdem zwischen verschiedenen Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren wählen.
Die KfW-Zinssätze werden regelmäßig angepasst und liegen im Jahr 2026 je nach Laufzeit und Zinsbindung typischerweise unter den marktüblichen 3,5 bis 4,5 Prozent für Sanierungskredite. Den tagesaktuellen Sollzins nennt Ihnen Ihre Hausbank oder Ihr Energieberater im Beratungsgespräch.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit die KfW 261 bewilligt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste betrifft das Alter des Gebäudes: Es muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre alt sein – maßgeblich ist dabei das Datum von Bauantrag oder Bauanzeige. Neubauten fallen deshalb nicht unter dieses Programm.
Zwingend erforderlich ist außerdem die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Diese Fachperson muss in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen sein und begleitet Ihr Vorhaben daher von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie erstellt die technische Projektbeschreibung und die „Bestätigung zum Antrag” (BzA), ohne die kein Antrag möglich ist. Wir übernehmen diese Rolle als Energieeffizienz-Experten für die KfW für Ihr gesamtes Sanierungsprojekt.
Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem ausführenden Betrieb. Der Förderantrag muss davor gestellt sein. Nur die Planungsleistungen von Energieberater und Architekt dürfen Sie schon vorher beauftragen.
Antrag Schritt für Schritt
Der Ablauf einer geförderten Effizienzhaus-Sanierung folgt einer festen Reihenfolge. Wer sie einhält, vermeidet die häufigsten Fehler – allen voran den verspäteten Antrag.
- Energieberater einbinden: Sie wählen einen Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste. Er analysiert Ihr Gebäude und legt gemeinsam mit Ihnen die Ziel-Effizienzhaus-Stufe fest.
- Sanierungskonzept erstellen: Der Experte plant die Maßnahmen und erstellt die technische Projektbeschreibung sowie die Bestätigung zum Antrag (BzA) im KfW-Portal.
- Kreditantrag über die Hausbank stellen: Mit der BzA beantragen Sie den Kredit bei Ihrer Bank, die ihn an die KfW weiterleitet – noch bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben.
- Sanierung durchführen: Nach der Zusage vergeben Sie die Aufträge und lassen die Maßnahmen umsetzen. Der Energieberater begleitet die Bauphase.
- Nachweis und Tilgungszuschuss: Nach Fertigstellung bestätigt der Experte die erreichte Effizienzhaus-Stufe. Die KfW schreibt Ihnen anschließend den Tilgungszuschuss gut.
Realistisch sollten Sie für den gesamten Prozess rund 12 bis 24 Monate einplanen – von der ersten Energieberatung über die Bauphase bis zur Gutschrift des Zuschusses. Ein guter Startpunkt ist häufig der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der die sinnvolle Reihenfolge der Schritte festlegt.
Rechenbeispiel: Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE
Nehmen wir an, Sie sanieren ein Einfamilienhaus umfassend und erreichen dabei die Stufe Effizienzhaus 55 EE. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro, der Tilgungszuschuss seit der BEG-Reform bei 5 Prozent.
| Position | Wert |
|---|---|
| Aufgenommener Kredit | 150.000 € |
| Tilgungszuschuss (EH 55 EE) | 5 % |
| Erlassene Summe (Zuschuss) | 7.500 € |
| Tatsächlich zurückzuzahlen | 142.500 € |
In diesem Fall schenkt Ihnen der Staat also 7.500 Euro – zusätzlich zum Zinsvorteil, den der vergünstigte Kredit über die gesamte Laufzeit bringt. Handelt es sich bei Ihrem Haus zudem um ein Worst Performing Building, kommen 10 Prozentpunkte dazu: Dann sind es 15 Prozent beziehungsweise 22.500 Euro. Der Zinsvorteil bleibt in jedem Fall das zweite starke Argument für die Förderung.
Wichtig 2026: Das Budget ist begrenzt
Ein Punkt, den viele ältere Ratgeber übersehen: Für die BEG Wohngebäude steht 2026 deutlich weniger Geld zur Verfügung als in den Vorjahren – genau deshalb wurden mit der Reform vom 21.07.2026 auch die Tilgungszuschüsse gekürzt. Der Fördertopf für den Wohngebäude-Kredit wurde spürbar verkleinert, sodass eine Erschöpfung im Jahresverlauf möglich ist. Wer eine Sanierung plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf die lange Bank schieben.
Förderprogramme können bei ausgeschöpftem Budget kurzfristig ausgesetzt werden. Wer die Planung mit dem Energieberater rechtzeitig startet und den Antrag früh im Jahr einreicht, sichert sich die Konditionen, bevor der Topf leer ist.
Lohnt sich die KfW 261?
Ob sich die Förderung rechnet, hängt von Ihrem Vorhaben ab. Für eine umfassende energetische Sanierung auf Effizienzhaus 40 oder 55 ist die KfW 261 meist die wirtschaftlichste Lösung, weil Zuschuss und Zinsvorteil zusammenkommen. Je höher die erreichte Stufe und je mehr Boni greifen, desto attraktiver wird das Paket. Für die Stufen 70 und 85 ist die Rechnung seit der Reform nüchterner: Hier bleibt nur der Zinsvorteil.
Ehrlich gesagt ist das Programm aber nichts für Eilige: Der Planungsaufwand ist hoch, der Energieberater Pflicht, und von der ersten Idee bis zur Auszahlung vergehen oft ein bis zwei Jahre. Wollen Sie dagegen nur eine einzelne Maßnahme umsetzen – etwa nur die Fenster oder nur die Dämmung –, ist häufig die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen der schnellere und passendere Weg. Wie sich die beiden Wege unterscheiden, zeigt unser Vergleich BAFA oder KfW 2026. Welcher Weg für Ihr Haus der richtige ist, klären wir gern gemeinsam.
Fazit
Die KfW 261 ist das stärkste Förderinstrument, wenn Sie Ihr Wohngebäude komplett auf Effizienzhaus-Niveau sanieren möchten. Mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent, einem Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und einem Zinsvorteil obendrauf lassen sich erhebliche Summen sparen – auch wenn die BEG-Reform vom 21.07.2026 die Sätze gekürzt hat und den Tilgungszuschuss auf die Stufen 40 und 55 begrenzt. Voraussetzung sind ein Gebäude ab fünf Jahren, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte und ein Antrag, der vor dem ersten Handwerkervertrag steht. Weil das Budget 2026 knapper ist, lohnt sich frühes Handeln besonders.
Weiterführende Themen: unsere Energieberatung, der individuelle Sanierungsfahrplan und die QNG-Zertifizierung für die Nachhaltigkeits-Klasse.
Häufige Fragen zur KfW 261/262
Die KfW 262 ist eingestellt – neue Anträge laufen ausschließlich über die KfW 261. Sie fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit Kredit plus Tilgungszuschuss und steht Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen offen. Die Doppelbezeichnung „261/262″ hat sich nur umgangssprachlich gehalten.
Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 beträgt der Basiszuschuss 5 Prozent für Effizienzhaus 55 EE und 10 Prozent für Effizienzhaus 40 EE; für die Stufen 70, 85 und Denkmal entfällt er. Mit den Boni für Worst Performing Building, Nachhaltigkeits-Klasse und serielle Sanierung sind bis zu 40 Prozent möglich – also maximal 60.000 Euro je Wohneinheit.
Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit – die frühere Staffelung mit 120.000 Euro ist entfallen, weil die EE-Klasse jetzt Standard ist. Bei mehreren Wohneinheiten gelten die Summen jeweils pro Einheit.
Ja, ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste ist Pflicht. Er plant die Maßnahmen, stellt den Antrag und weist am Ende die erreichte Stufe nach. Ohne diese Begleitung gibt es folglich keine Förderung.
Immer vor dem Vorhabenbeginn. Als Beginn gilt nämlich schon der erste Liefer- oder Leistungsvertrag. Nur Energieberater und Architekt dürfen Sie vorher beauftragen. Ein Antrag im Nachhinein ist nicht möglich.
Für umfassende Sanierungen auf Effizienzhaus 40 oder 55 bleibt sie das lohnendste Programm, weil Zuschuss und Zinsvorteil zusammenkommen. Allerdings ist der Fördertopf 2026 kleiner und die Reform hat die Sätze gekürzt – deshalb sollten Sie früh handeln. Für einzelne Maßnahmen ist dagegen oft die BAFA-Förderung schneller.


