HOAI-Rechner

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HOAI Rechner 2026: Architektenhonorar online berechnen

Inhalt

Wer mit einem Architekten oder Ingenieur ein Bauprojekt plant, stößt unweigerlich auf die HOAI – die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ein HOAI Rechner übersetzt diese komplexe Verordnung in eine konkrete Zahl: Wie viel Honorar dürfen Architekt und Bauherr realistisch erwarten? Wir zeigen Ihnen, wie ein HOAI Rechner funktioniert, welche Eingaben Sie brauchen, wie sich die Honorare nach dem EuGH-Urteil 2019 verändert haben und welche kostenlosen Tools online verfügbar sind. So planen Sie Ihr Architektenhonorar transparent – egal ob für Neubau, Sanierung oder energetische Modernisierung.

Clever Kompakt
HOAI Rechner – das Wichtigste im Überblick
  • Die HOAI regelt die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren nach klaren Tabellen – ein HOAI Rechner setzt diese in Sekunden in konkrete Eurobeträge um.
  • Vier Eingaben entscheiden über das Honorar: anrechenbare Kosten, Honorarzone (I–V), gewählte Leistungsphasen und Honorarsatz (Mindest- bis Höchstsatz).
  • Die HOAI 2021 ist die aktuell maßgebliche Fassung – die starren Mindest- und Höchstsätze gelten seit dem EuGH-Urteil 2019 zwar nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierung.
  • Online-Rechner sind kostenlos und schnell, Excel-Vorlagen detaillierter, Profi-Software (z. B. Bauer-Software) am genauesten – die Wahl hängt vom Anwendungsfall ab.
  • Bei Werten zwischen den HOAI-Tabellen wird linear interpoliert. Bei Bestandsbauten kommt zusätzlich ein Umbauzuschlag von bis zu 80 % hinzu.

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5
Honorarzonen (I–V) nach Schwierigkeit
9
Leistungsphasen (LPH 1–9)
bis 80 %
Umbauzuschlag bei Bestandsbauten
HOAI 2021
Aktuell maßgebliche Fassung

Was ist die HOAI – und wofür brauchen Sie einen Rechner?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine bundesweite Verordnung, die seit 1977 die Honorare für Planungsleistungen regelt. Sie definiert, wie viel ein Architekt oder Fachingenieur für seine Arbeit verlangen darf – abhängig von der Größe und Komplexität des Bauprojekts. Für Bauherren ist die HOAI deshalb wichtig, weil sie zeigt, ob ein Angebot marktüblich und nachvollziehbar ist.

Ein HOAI Rechner nimmt Ihnen die komplette Tabellenarbeit ab. Statt sich durch dutzende Seiten Verordnungstext und Honorartafeln zu kämpfen, geben Sie wenige Eckdaten in den Rechner ein – und erhalten in Sekunden eine belastbare Honorarschätzung. Das funktioniert online, in Excel oder über spezialisierte Software für Fachplaner.

Wie funktioniert ein HOAI Rechner?

Jeder HOAI Rechner braucht vier zentrale Eingaben, um ein Honorar zu berechnen. Diese stellen wir Ihnen einzeln vor – denn nur wenn Sie verstehen, was sie bedeuten, bekommen Sie auch ein realistisches Ergebnis.

1. Anrechenbare Kosten

Die anrechenbaren Kosten sind die Netto-Baukosten für die Herstellung des Bauwerks. Nach § 4 HOAI gehören dazu Aufwendungen für Herstellung, Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung – inklusive der zusammenhängenden Aufwendungen. In der Praxis stützen sich die meisten Rechner auf die Kostengruppen nach DIN 276. Manche Kostengruppen sind dabei voll anrechenbar (z. B. KG 300 Bauwerk), andere nur teilweise (KG 400 Technische Anlagen) und manche gar nicht (KG 100 Grundstückskosten).

2. Honorarzone (I bis V)

Die Honorarzone klassifiziert die Schwierigkeit des Projekts. Sie reicht von Zone I (sehr geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen). Eine einfache Lagerhalle landet in Zone I, ein architektonisch anspruchsvolles Wohngebäude meist in Zone III, ein Hochhaus oder Klinikum in Zone V. Je höher die Zone, desto höher das Honorar.

3. Leistungsphasen (LPH)

Die HOAI gliedert ein Bauprojekt in neun Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach Abschluss. Jede Leistungsphase hat einen festen Prozentsatz am Gesamthonorar. Eine vollständige Übersicht aller Phasen mit den jeweiligen Anteilen finden Sie in unserem Ratgeber zu den HOAI Leistungsphasen. Im Rechner wählen Sie aus, welche Phasen Sie beauftragen – oft sind das nicht alle neun, sondern nur ein Teil davon.

4. Honorarsatz

Innerhalb jeder Honorarzone gibt es eine Spannbreite: Mindestsatz, Viertelsatz, Mittelsatz, Dreiviertelsatz und Höchstsatz. Bei einfachen Projekten am unteren Rand der Zone kommt der Mindestsatz infrage, bei komplexen Aufgaben der obere Bereich. Mit dem EuGH-Urteil 2019 sind die Sätze rechtlich nicht mehr bindend – sie dienen aber weiterhin als wichtige Verhandlungsgrundlage.

Honorar berechnen Schritt für Schritt

So nutzen Sie einen HOAI Rechner in der Praxis – egal ob online oder in Excel:

  • HOAI-Fassung wählen: Wählen Sie die maßgebliche Verordnung. Für aktuelle Projekte gilt die HOAI 2021, für ältere Verträge weiterhin die HOAI 2013 oder vorhergehende Fassungen.
  • Leistungsbild auswählen: Objektplanung Gebäude, Innenarchitektur, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung – jedes Leistungsbild hat eine eigene Honorartafel.
  • Anrechenbare Kosten eingeben: Tragen Sie entweder den Gesamtbetrag der Netto-Baukosten ein oder geben Sie die Werte je DIN-276-Kostengruppe getrennt an. Letzteres ist genauer, vor allem bei gemischten Bauvorhaben.
  • Honorarzone festlegen: Wählen Sie die Honorarzone (I–V), die zur Komplexität Ihres Projekts passt. Im Zweifel hilft die Beratung durch den Architekten – die meisten Standardprojekte liegen in Zone III.
  • Leistungsphasen auswählen: Markieren Sie genau die Phasen, die der Architekt für Sie übernehmen soll. Wenn Sie nur die Genehmigungsplanung (LPH 4) beauftragen, zahlen Sie nicht für die Bauleitung (LPH 8).
  • Honorarsatz wählen: Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz – je nach Anspruch und Marktlage.
  • Ergebnis prüfen und exportieren: Die meisten Rechner geben das Honorar netto und brutto aus, oft inklusive Aufschlüsselung pro Leistungsphase. Diese Aufstellung dient als Grundlage für den Architektenvertrag.

HOAI 2021 vs. ältere Fassungen: Was sich geändert hat

Die HOAI wurde mehrfach überarbeitet. Die wichtigsten Fassungen für Bauherren in der Praxis:

HOAI-Fassung Geltung Besonderheit
HOAI 1996 Altverträge Historisch, nur bei alten laufenden Projekten relevant
HOAI 2009 Altverträge Neue Struktur der Leistungsbilder
HOAI 2013 Verträge bis Ende 2020 Letzte Fassung mit verbindlichen Mindest-/Höchstsätzen
HOAI 2021 Aktuell maßgeblich Mindest- und Höchstsätze nur noch als Orientierung – Honorare frei verhandelbar

Was hat das EuGH-Urteil 2019 verändert?

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die starren Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen EU-Recht verstoßen. Konsequenz: Architekten und Bauherren dürfen Honorare seit 2021 frei vereinbaren. Die Honorartafeln der HOAI 2021 dienen weiterhin als Orientierung – wer ohne schriftliche Honorarvereinbarung arbeitet, fällt aber automatisch auf den Basishonorarsatz zurück. Eine klare, schriftliche Vereinbarung ist deshalb wichtiger denn je.

Bestandsverträge bleiben gültig

Verträge, die unter der HOAI 2013 abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Wenn Sie aktuell einen Altvertrag prüfen, sollten Sie also unbedingt mit der damals gültigen HOAI-Fassung rechnen – sonst kommen falsche Ergebnisse heraus.

Welcher HOAI Rechner ist der richtige? Online, Excel oder Software

Auf dem Markt gibt es drei Hauptkategorien von HOAI Rechnern – mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen:

Variante Stärken Schwächen Geeignet für
Online-Rechner (kostenlos) ✓ Sofort nutzbar
✓ Kein Download
~ Eingeschränkte Detailtiefe Erste Schätzung, Vergleichsangebote prüfen
HOAI Excel-Tabelle ✓ Volle Transparenz
✓ Offline nutzbar
~ Einarbeitung nötig
✗ Fehleranfällig
Bauherren mit technischem Hintergrund
Profi-Software (z. B. Bauer-Software) ✓ Eichrechtskonform
✓ Vertragsexport
✗ Kostenpflichtig Architekten, Ingenieurbüros, Bauleiter

Empfehlung für Bauherren

Wenn Sie als Bauherr eine erste Einschätzung brauchen, reicht ein kostenloser Online-Rechner völlig aus. Verlassen Sie sich aber nicht auf eine einzige Berechnung – holen Sie mindestens zwei vergleichende Angebote ein und prüfen Sie, ob die ausgewiesene Honorarzone und der gewählte Satz plausibel sind. Bei größeren Projekten (z. B. ein Neubau-Mehrfamilienhaus) lohnt es sich, einen Sachverständigen oder unabhängigen Architekten beratend einzubinden, der die Eingaben einordnen kann.

Anrechenbare Kosten richtig ermitteln

Die anrechenbaren Kosten sind der größte Hebel bei der Honorarberechnung. Sie systematisch nach DIN 276 zu erfassen, ist deshalb der wichtigste Schritt. Die relevanten Kostengruppen im Überblick:

  • KG 100 Grundstück: Nicht anrechenbar.
  • KG 200 Vorbereitende Maßnahmen: Nur teilweise anrechenbar.
  • KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen: Vollständig anrechenbar – das ist der größte Block.
  • KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen: Anrechenbar, abhängig vom Leistungsbild.
  • KG 500 Außenanlagen: Anrechenbar bei Beauftragung der entsprechenden Leistungen.
  • KG 600 Ausstattung und Kunstwerke: Meist nicht anrechenbar.
  • KG 700 Baunebenkosten: Beinhalten unter anderem das Honorar selbst – nicht anrechenbar.

Wer noch keine detaillierten Baukostenpläne hat, kann mit Erfahrungswerten arbeiten. Für ein Einfamilienhaus mittlerer Ausstattung liegen die Bruttobaukosten 2026 typischerweise zwischen 2.500 und 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Daraus lassen sich die anrechenbaren Kosten überschlägig ableiten. Wer noch keine Grundlage hat, sollte zunächst einen Grundriss erstellen lassen – das schafft die Basis für eine fundierte Kostenermittlung.

Interpolation: Was tun bei Werten zwischen den Tabellen?

Die HOAI-Tabellen sind in festen Stufen aufgebaut. Liegen Ihre anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tabellenwerten, wird linear interpoliert. Beispiel: Die Tabelle gibt für 250.000 € und 300.000 € jeweils ein Honorar an. Bei 275.000 € liegt das Honorar nicht beim niedrigeren Wert, sondern genau in der Mitte beider Werte. Diese Interpolation rechnet jeder gute HOAI Rechner automatisch aus – Sie müssen nichts manuell umrechnen.

Umbauzuschlag bei Bestandsbauten

Bei Umbauten, Modernisierungen oder Sanierungen sind die anrechenbaren Kosten oft niedriger als bei einem Neubau – die Arbeit für den Architekten ist aber meist aufwendiger. Deshalb sieht die HOAI einen Umbauzuschlag von bis zu 80 % vor. Der Zuschlag wird in der Honorarvereinbarung schriftlich vereinbart und gilt für die zusätzlichen Erschwernisse, die bei Bestandsarbeit auftreten – etwa die Bestandsaufnahme, die Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz oder die Anpassung an gewachsene Strukturen.

Wer ohnehin saniert, kombiniert die Architektenleistung idealerweise mit einer Energieberatung und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das spart nicht nur Planungskosten, sondern erschließt zusätzlich 5 % iSFP-Bonus auf förderfähige Einzelmaßnahmen.

Tipps zur Honorarvereinbarung mit Ihrem Architekten

Ein HOAI Rechner zeigt das mögliche Honorar – die rechtssichere Vereinbarung mit dem Architekten ist eine eigene Aufgabe. Diese Punkte sollten Sie immer schriftlich festhalten:

  • Leistungsumfang: Welche der 9 Leistungsphasen werden tatsächlich beauftragt? Nur LPH 1–4 (bis zur Baugenehmigung)? Oder Komplettleistung bis LPH 9?
  • Anrechenbare Kosten und Schätzgrundlage: Auf welcher Kostenbasis wird das Honorar berechnet? Geschätzte Baukosten? Tatsächliche Kosten nach Abrechnung?
  • Honorarzone und -satz: Schriftlich festhalten, sonst gilt automatisch der Basishonorarsatz.
  • Umbauzuschlag bei Bestand: Höhe und Geltungsbereich klar benennen.
  • Nebenkosten: Werden Reisekosten, Druckkosten und Behördengebühren separat abgerechnet oder sind sie pauschal enthalten?
  • Zahlungsplan: Üblich ist die Abrechnung nach abgeschlossener Leistungsphase, manchmal mit Abschlagszahlungen.

Was GREENOX als Architekturpartner für Sie übernimmt

Wir sind ein eingetragenes Energieberater- und Architektenbüro mit Sitz in Stuttgart. Für Sanierungs- und Modernisierungsprojekte übernehmen wir nicht nur die energetische Planung, sondern auf Wunsch auch die klassischen Architektenleistungen nach HOAI – von der Bestandsaufnahme bis zur Bauleitung. Konkret begleiten wir Sie bei:

  • Energetische Sanierung mit allen 9 Leistungsphasen oder als Teilleistung
  • Heizungsmodernisierung inklusive Heizlastberechnung und Anlagentechnik
  • Genehmigungsplanung und Behördenabstimmung in Stuttgart und der Region
  • Förderoptimierte Planung mit BEG-, KfW- und ESP-Wohnen-Kombinationen
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Fazit

Ein HOAI Rechner macht in Sekunden sichtbar, was sonst nur Fachleute aus der Verordnung herauslesen können: das marktübliche Architektenhonorar für Ihr Projekt. Wer die vier Stellschrauben – anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen und Honorarsatz – versteht, kann Angebote besser einordnen und Verträge fairer verhandeln. Seit dem EuGH-Urteil 2019 sind Honorare frei verhandelbar, eine schriftliche Vereinbarung ist deshalb wichtiger denn je.

In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir täglich, wie viel Klarheit eine saubere HOAI-Kalkulation bringt – sowohl für Bauherren als auch für Architekten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zu den HOAI Leistungsphasen, zur Energieberatung und zur Heizlastberechnung.

Häufige Fragen zum HOAI Rechner

Was ist ein HOAI Rechner?

Ein HOAI Rechner ist ein digitales Tool, mit dem sich das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der Honorarordnung HOAI schnell berechnen lässt. Sie geben anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen und Honorarsatz ein – das Tool liefert in Sekunden eine belastbare Honorarsumme inklusive Aufschlüsselung pro Leistungsphase.

Wo finde ich einen kostenlosen HOAI Rechner online?

Es gibt mehrere kostenlose Online-Rechner, unter anderem auf HOAI.de, schels.info oder bei spezialisierten Anbietern. Die meisten sind ohne Registrierung nutzbar. Für eine erste Schätzung reichen sie völlig aus. Profi-Software wie Bauer-Software ist kostenpflichtig, dafür aber detaillierter und exportiert direkt Honorarverträge.

Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?

Anrechenbare Kosten sind die Netto-Baukosten für die Herstellung des Objekts. Sie umfassen laut § 4 HOAI Kosten für Herstellung, Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung. Voll anrechenbar ist meist die Kostengruppe 300 nach DIN 276 (Bauwerk), teilweise die KG 400 (Technische Anlagen). Grundstückskosten und Baunebenkosten zählen dagegen nicht dazu.

Was bedeuten die Honorarzonen I bis V?

Die Honorarzonen klassifizieren die Schwierigkeit eines Projekts. Zone I steht für sehr einfache Bauten (z. B. Lagerhalle), Zone III für durchschnittliche Anforderungen (typisches Einfamilienhaus), Zone V für sehr hohe Anforderungen (z. B. Hochhaus, Klinikum). Je höher die Zone, desto höher das Architektenhonorar.

Welche HOAI-Fassung gilt 2026?

Für alle Verträge, die seit dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, gilt die HOAI 2021. Die Mindest- und Höchstsätze sind seit dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr verbindlich, dienen aber weiterhin als Orientierung. Verträge nach HOAI 2013 oder älteren Fassungen behalten ihre Gültigkeit.

Wie funktioniert die Interpolation im HOAI Rechner?

Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Werten der HOAI-Honorartafel, wird linear interpoliert. Beispiel: Die Tafel gibt für 250.000 € und 300.000 € jeweils ein Honorar vor. Bei tatsächlichen anrechenbaren Kosten von 275.000 € berechnet der Rechner automatisch den Zwischenwert – Sie müssen nichts manuell umrechnen.

Was ist der Umbauzuschlag bei der HOAI?

Bei Umbauten, Modernisierungen und Sanierungen kann ein Umbauzuschlag von bis zu 80 % auf das Honorar vereinbart werden. Er deckt die zusätzlichen Erschwernisse ab, die bei der Arbeit im Bestand entstehen – etwa Bestandsaufnahme, Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz oder Anpassung an gewachsene Strukturen. Der Zuschlag muss schriftlich im Architektenvertrag vereinbart werden.

Reicht ein Online-HOAI-Rechner für die Vertragsverhandlung?

Für die erste Einschätzung ja – für den Vertrag eher nein. Online-Rechner liefern eine gute Schätzung, geben aber nicht alle Details aus, die in einen rechtssicheren Architektenvertrag gehören. Bei größeren Projekten empfehlen wir, das Ergebnis mit einem unabhängigen Architekten oder Sachverständigen abzugleichen – und die Honorarvereinbarung anschließend schriftlich auszuformulieren.

Welche Leistungsphasen kann ich einzeln beauftragen?

Grundsätzlich alle. Häufige Konstellationen: nur LPH 1–4 (bis zur Baugenehmigung), nur LPH 5 (Ausführungsplanung), nur LPH 8 (Bauleitung) oder die Komplettleistung von LPH 1–9. Welche Phasen für Ihr Projekt sinnvoll sind, hängt von der Bauausführung und Ihrer eigenen Erfahrung ab. Ein erfahrener Architekt berät Sie dazu.

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