Grüngas und Grünheizöl sind seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz keine Nischenprodukte mehr, sondern eine Rechnung, die jeder Besitzer einer Gas- oder Ölheizung irgendwann aufmachen muss. Die entscheidende Frage ist nicht, ob die grünen Brennstoffe kommen – sondern was sie Sie kosten und ab welchem Punkt sich der Umstieg auf eine andere Heizung schlicht rechnet. Wir haben die Zahlen für Sie zusammengetragen und ehrlich gegengerechnet.
- Grüngas und Grünheizöl sind Sammelbegriffe für Biomethan, Bioöl inklusive HVO, biogenes Flüssiggas und grünen Wasserstoff.
- Wurde Ihre Heizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut, trifft Sie keine Beimischungspflicht – Sie zahlen nur über den Brennstoffpreis mit.
- Für neue Gas- und Ölheizungen gilt die Bio-Treppe: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
- Aktuell kosten Grüngas-Tarife rund 1 bis 3 Cent je Kilowattstunde mehr als Erdgas, Bio-Heizöl etwa 10 Prozent mehr als normales Heizöl.
- Die 10-Prozent-Stufe ab 2029 schlägt mit rund 120 bis 140 Euro im Jahr zu Buche – bei 60 Prozent wird daraus ein vierstelliger Betrag.
- Solarthermie, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Hybridheizung erfüllen die Pflicht ebenfalls – oft günstiger als der Brennstoff.
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Was Grüngas und Grünheizöl überhaupt sind
Grüngas ist kein anderes Gas, sondern dasselbe Methan aus einer anderen Quelle. Meist handelt es sich um Biomethan – also Biogas aus Reststoffen, Gülle oder Energiepflanzen, das auf Erdgasqualität aufbereitet und ins normale Netz eingespeist wird. Ihre Gastherme merkt davon nichts, weil die Zuordnung rein bilanziell erfolgt, ähnlich wie bei Ökostromtarifen.
Grünheizöl funktioniert nach demselben Prinzip, ist technisch aber anspruchsvoller. Es besteht aus Bioöl, das aus Pflanzenölen, Altspeisefetten oder anderen Reststoffen gewonnen wird. Die bekannteste Variante heißt HVO, kurz für hydriertes Pflanzenöl – ein Öl, das chemisch so weit aufbereitet wurde, dass es fossilem Heizöl sehr nahekommt.
Das Gesetz zählt außerdem biogenes Flüssiggas sowie grünen, blauen, orangen und türkisen Wasserstoff samt daraus hergestellter Derivate dazu. Für ein normales Einfamilienhaus spielt Wasserstoff allerdings vorerst keine Rolle, weil Verfügbarkeit und Netzumbau fehlen. Praktisch relevant sind deshalb Biomethan für Gasheizungen und Bioöl für Ölheizungen.
Zwei Pflichten, die ständig verwechselt werden
Bevor wir rechnen, müssen wir eine Unterscheidung klären, an der sich fast alle Ratgeber vertun. Im Gebäudemodernisierungsgesetz stecken nämlich zwei getrennte Regelungen hinter demselben Stichwort.
| Merkmal | Grüngas-/Grünheizölquote | Bio-Treppe |
|---|---|---|
| Wen trifft es? | Brennstoffhändler, Importeure, Gasversorger | Eigentümer mit neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung |
| Ab wann? | ~ 2028 mit 1 % | ✗ 10 % ab 2029 |
| Endpunkt | 100 % bis 2045 | 60 % ab 2040 |
| Schon beschlossen? | ~ Nein, Gesetz bis 01.12.2026 | ✓ Ja, geltendes Recht |
| Wirkung für Sie | indirekt über den Preis | direkte Nachweispflicht |
Die Quote nimmt also Ihren Lieferanten in die Pflicht, nicht Sie. Sie merken davon trotzdem etwas, weil die Mehrkosten im Brennstoffpreis landen. Die Bio-Treppe dagegen richtet sich direkt an Sie als Eigentümer – allerdings nur, wenn Ihre Heizung nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde.
Wichtig ist das Zusammenspiel: Was über die Quote ohnehin im Netz landet, wird auf Ihre Bio-Treppen-Pflicht angerechnet. Liegt die Quote 2029 bei etwa 3 Prozent, müssen Sie die restlichen 7 Prozentpunkte selbst über einen entsprechenden Tarif beschaffen. Weil der Quotenpfad noch nicht beschlossen ist, lässt sich diese Differenz heute allerdings nicht seriös beziffern.
Läuft in Ihrem Keller eine Gas- oder Ölheizung, die vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde, gilt für Sie keine Beimischungspflicht. Sie müssen weder Grüngas bestellen noch etwas nachweisen. Erst wenn Sie die Anlage ersetzen, greift die Bio-Treppe für die neue Heizung.
Die Bio-Treppe: Wer wie viel wann beimischen muss
Die Stufen sind im Gesetz fest hinterlegt und steigen über elf Jahre deutlich an. Sie gelten für die gesamte Betriebsdauer der Heizung, nicht nur für ein Jahr.
| Ab | Mindestanteil grüner Brennstoffe | Bewertung |
|---|---|---|
| 01.01.2029 | 10 % | ✓ moderat, gut beherrschbar |
| 01.01.2030 | 15 % | ✓ noch überschaubar |
| 01.01.2035 | 30 % | ~ spürbar in der Abrechnung |
| 01.01.2040 | 60 % | ✗ preislich kaum kalkulierbar |
Warum die späten Stufen das eigentliche Risiko sind
Bei 10 Prozent reden wir über einen überschaubaren Aufschlag. Ab der 30-Prozent-Stufe im Jahr 2035 kippt die Rechnung jedoch, weil Biomethan nicht beliebig verfügbar ist. Die Menge hängt an landwirtschaftlicher Fläche und Reststoffaufkommen, und beides lässt sich nicht einfach verdoppeln. Steigt die Nachfrage durch die Pflicht bundesweit an, steigt der Preis mit.
Genau darin liegt der Unterschied zu einer Wärmepumpe: Deren Betriebskosten hängen am Strompreis, und der Strommarkt wächst mit dem Ausbau von Wind und Photovoltaik. Der Biomethanmarkt wächst nicht im gleichen Tempo. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, geht diese Wette für die nächsten 20 Jahre ein.
Was Grüngas kostet – die Rechnung für Ihre Gasheizung
Fangen wir bei den heutigen Preisen an. Erdgas liegt 2026 im Schnitt bei rund 12,5 bis 13,2 Cent je Kilowattstunde, in der Grundversorgung eher bei 13,6 bis 14,0 Cent. Günstige Neukundentarife starten bei etwa 8 bis 10 Cent. In diesem Preis stecken bereits die CO₂-Kosten, die 2026 mit rund 1,40 bis 1,55 Cent je Kilowattstunde zu Buche schlagen – bei 20.000 Kilowattstunden Verbrauch sind das etwa 280 Euro im Jahr.
Der Aufpreis für Grüngas heute
Reines Biomethan kostet in der Beschaffung derzeit rund 7,5 bis 8 Cent je Kilowattstunde und damit deutlich mehr als fossiles Erdgas im Einkauf. Beim Endkunden kommt das als Aufschlag von etwa 1 bis 3 Cent je Kilowattstunde an, je nach Anbieter, Region und Anteil. In Prozent gerechnet liegen Grüngas-Tarife rund 10 bis 15 Prozent über vergleichbaren Erdgastarifen.
Wer heute schon einen Tarif mit 65 Prozent Biomethananteil bucht, zahlt bis zu 25 Prozent mehr – solche Tarife bewegen sich zwischen 12 und 20 Cent je Kilowattstunde. Für die Bio-Treppe brauchen Sie diesen Anteil allerdings vorerst nicht.
Was die Stufen konkret kosten
Für ein Einfamilienhaus mit rund 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch ergeben sich daraus folgende Größenordnungen. Die Werte sind Richtwerte auf Basis heutiger Preise und ohne Aufschläge für künftige Knappheit gerechnet.
| Stufe | Grüner Anteil | Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| ab 2029 | 10 % | ca. 120–140 € |
| ab 2030 | 15 % | ca. 180–210 € |
| ab 2035 | 30 % | ca. 360–420 € |
| ab 2040 | 60 % | ca. 720–840 € |
Dazu kommt die Quote, die über den allgemeinen Gaspreis wirkt. Schon rund 7 Prozent Grüngas im Netz führen nach aktuellen Untersuchungen zu etwa 178 Euro Mehrkosten pro Jahr für einen Zwei-Personen-Haushalt. Bis 2035 gehen Projektionen von einer Zusatzbelastung um die 350 Euro jährlich aus – zusätzlich zur weiter steigenden CO₂-Bepreisung.
Alle genannten Werte beruhen auf heutigen Marktpreisen und geben Größenordnungen wieder. Weil der Quotenpfad erst bis zum 1. Dezember 2026 gesetzlich festgelegt wird und Biomethan knapp bleibt, können die tatsächlichen Aufschläge nach oben abweichen. Für Ihre konkrete Situation rechnen wir das gerne im Beratungsgespräch durch.
Was Grünheizöl kostet – und woran es bei Ölheizungen hakt
Heizöl kostete am 18. August 2026 im Bundesdurchschnitt rund 136 Cent je Liter, im April lag der Preis mit etwa 1,43 Euro sogar auf einem Höchststand. Allein der CO₂-Anteil macht davon derzeit rund 17 bis 21 Cent je Liter aus – Tendenz steigend.
Der Aufpreis für Bio-Heizöl
Bio-Heizöl mit üblichen Beimischungsquoten kostet im Schnitt etwa 10 Prozent mehr als konventionelles Heizöl. Bei durchschnittlichen Heizkosten von rund 2.015 Euro im Jahr entspricht das ungefähr 200 Euro Aufschlag. Reines HVO liegt im Kraftstoffmarkt etwa 15 bis 20 Cent je Liter über konventionellem Diesel – ein brauchbarer Anhaltspunkt, solange sich für Heizöl noch kein breiter Markt gebildet hat.
Der eigentliche Knackpunkt: Kessel und Verfügbarkeit
Bei Gas ist die Sache technisch einfach, weil Biomethan chemisch identisch mit Erdgas ist. Beim Öl sieht es anders aus. Moderne Ölbrennwertkessel vertragen in der Regel bis zu 20 Prozent Beimischung, ältere Anlagen brauchen eine Freigabe des Herstellers oder Anpassungen an Brenner, Dichtungen und Leitungen. Ab der 30-Prozent-Stufe im Jahr 2035 wird das für viele Bestandskessel zum echten Problem.
Dazu kommt die Verfügbarkeit. Bio-Heizöl ist deutschlandweit nach wie vor schwer zu bekommen, längst nicht jeder Händler führt es. Wer sich auf Grünheizöl verlässt, sollte deshalb vorab klären, ob im eigenen Liefergebiet überhaupt jemand liefert – und ob der Kessel es verträgt.
Bevor Sie Bio-Heizöl ordern, prüfen Sie die Herstellerfreigabe für Ihren Kessel. Eine zu hohe Beimischung ohne Freigabe kann Dichtungen angreifen und im Schadensfall die Gewährleistung kosten. In unseren Projekten stellt sich das regelmäßig als der teurere Fehler heraus – teurer als der Brennstoffaufpreis selbst.
- Chemisch identisch mit Erdgas
- Keine Anpassung an der Therme
- Aufpreis 1–3 ct/kWh
- Bilanzielle Zuordnung im Netz
- Meist nur bis 20 % freigegeben
- Ältere Kessel brauchen Anpassung
- Aufpreis rund 10 %
- Bundesweit schwer verfügbar
Die Rechnung über 20 Jahre: Was die Treppe wirklich kostet
Einzelne Jahreswerte verharmlosen das Thema. Eine Gasheizung, die Sie 2026 einbauen, läuft realistisch bis etwa 2046 – und durchläuft damit alle vier Stufen. Rechnen wir das für unser Beispielhaus mit 20.000 Kilowattstunden auf heutigem Preisniveau durch.
Von 2029 bis 2034 fallen mit 10 und 15 Prozent rund 900 bis 1.100 Euro zusammen an. Die Jahre 2035 bis 2039 mit 30 Prozent bringen weitere 1.800 bis 2.100 Euro. Ab 2040 kommen bei 60 Prozent jährlich 720 bis 840 Euro dazu, über sieben Jahre also rund 5.000 bis 5.900 Euro. In Summe landen Sie bei etwa 7.700 bis 9.100 Euro allein für die Beimischung.
Und das ist die konservative Rechnung. Sie unterstellt gleichbleibende Preise, obwohl die Nachfrage nach Biomethan durch die Pflicht bundesweit steigt und das Angebot begrenzt bleibt. Nicht enthalten sind außerdem die weiter steigende CO₂-Bepreisung und mögliche höhere Netzentgelte, wenn immer weniger Haushalte am Gasnetz hängen und die Fixkosten auf weniger Schultern verteilt werden.
Vergleichen Sie nicht Anschaffungspreis gegen Anschaffungspreis, sondern die Gesamtkosten über 20 Jahre – inklusive Beimischung, CO₂-Preis, Netzentgelten und Förderung. Genau diese Rechnung machen wir in der Energieberatung für Ihr Gebäude auf, mit Ihren echten Verbrauchswerten statt mit Durchschnittshäusern.
Ihre Alternativen zur Beimischung
Die Bio-Treppe lässt sich auch erfüllen, ohne einen einzigen Liter Bioöl zu kaufen. Das Gesetz erkennt mehrere gleichwertige Wege an, und in vielen Häusern sind die günstiger als der Brennstoff.
- Solarthermie: Eine Anlage mit mindestens 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Nutzfläche erfüllt die Anforderung bis 2034.
- Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Eine Anlage, die mindestens 73 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnt, zählt ebenfalls bis 2034.
- Wärmepumpen-Hybrid: Bei einer Kombination aus Wärmepumpe und fossilem Spitzenlasterzeuger darf der fossile Teil höchstens 70 Prozent der Leistung abdecken.
- Biomasse-Hybrid: Auch die Kombination mit einer Pellet- oder Holzheizung ist als Erfüllungsoption anerkannt.
Besonders die Hybridwärmepumpe ist ein pragmatischer Mittelweg, wenn Sie die vorhandene Gastherme noch nicht abschreiben wollen. Die Wärmepumpe übernimmt den Grundlastbetrieb, die Therme springt nur an den kältesten Tagen ein – und die Beimischungspflicht ist erledigt.
Beachten Sie aber die Befristung: Solarthermie und Lüftungsanlage tragen nur bis 2034. Danach brauchen Sie eine andere Lösung. Wer heute in eine dieser Optionen investiert, kauft sich also gut acht Jahre Zeit, keine dauerhafte Freistellung.
Grüngas oder Wärmepumpe? Die ehrliche Gegenrechnung
Für ein Einfamilienhaus mit rund 18.000 Kilowattstunden Wärmebedarf liegen die Jahreskosten 2026 bei etwa 2.150 Euro für Gas, 1.750 Euro für Öl und 1.300 Euro für Pellets. Eine Wärmepumpe mit einem günstigen Wärmepumpentarif kommt auf ungefähr 1.080 bis 1.260 Euro. Der Abstand von 800 bis 1.100 Euro pro Jahr entsteht dabei ganz ohne Beimischungspflicht – die kommt bei Gas und Öl noch obendrauf.
Wann die Wärmepumpe klar gewinnt
Rechnerisch ist der Fall meist eindeutig: Nach Abzug der Förderung liegt der Eigenanteil einer Wärmepumpe häufig nur 3.000 bis 7.000 Euro über dem einer neuen Gasheizung. Bei 800 bis 1.200 Euro jährlicher Ersparnis amortisiert sich dieser Mehrpreis in drei bis acht Jahren – und danach arbeitet die Anlage für Sie. Wie sich die Heizungsförderung 2026 aktuell entwickelt, ändert an dieser Grundrichtung wenig.
Wann eine Gasheizung trotzdem sinnvoll bleiben kann
Wir verkaufen Ihnen keine Wärmepumpe um jeden Preis. Es gibt Fälle, in denen sie derzeit nicht die beste Wahl ist: unsanierte Gebäude mit sehr hohen Vorlauftemperaturen und ohne Spielraum bei den Heizflächen, Objekte mit fest zugesagtem Fernwärmeanschluss in den nächsten Jahren, oder Gebäude, bei denen die kommunale Wärmeplanung ein konkretes Netzgebiet vorsieht. In solchen Fällen kann eine Übergangslösung mit Hybridtechnik die vernünftigere Entscheidung sein.
Entscheidend ist, dass Sie die Rechnung überhaupt aufmachen. Wer eine neue Gasheizung einbaut, ohne die Bio-Treppe eingepreist zu haben, unterschätzt die Betriebskosten der nächsten zwei Jahrzehnte systematisch. Was für Bestandsanlagen gilt und wann Sie wirklich tauschen müssen, haben wir im Beitrag zur Heizung Austauschpflicht aufgeschlüsselt.
Nachweis, Fristen und was bei Verstoß passiert
Der Nachweis ist unbürokratischer, als viele befürchten. Sie brauchen eine Bestätigung Ihres Lieferanten, die den Anteil grüner Brennstoffe ausweist – üblicherweise kommt sie zusammen mit der Jahresabrechnung. Diese Belege müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Bei den Erfüllungsalternativen läuft der Nachweis anders: Hier bestätigt eine fachkundige Person oder Ihr Fachunternehmer per Unternehmererklärung, dass die Anlage die Anforderungen erfüllt. Wer die Pflicht nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 5.000 Euro.
Für Vermieter gibt es zusätzlich eine Kostenteilung. Ab 2028 werden CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte bei neu eingebauten fossilen Heizungen hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Ab 2029 gilt das auch für die Mehrkosten der Bio-Treppe – allerdings nur bis einschließlich der 30-Prozent-Stufe. Die teure 60-Prozent-Stufe ab 2040 bleibt damit vollständig beim Vermieter hängen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die Reihenfolge ist wichtiger als die Eile. Diese fünf Schritte bringen Sie zu einer belastbaren Entscheidung, die ersten beiden schaffen Sie an einem Nachmittag.
- Einbaudatum Ihrer Heizung prüfen: Alles, was vor dem 29. Juli 2026 eingebaut wurde, ist von der Bio-Treppe nicht betroffen. Ein Blick auf das Typenschild oder ins Wartungsprotokoll genügt.
- Restlaufzeit realistisch schätzen: Gas- und Ölkessel halten typischerweise 20 bis 25 Jahre. Steht der Tausch in den nächsten fünf Jahren an, treffen Sie die Entscheidung ohnehin bald – dann planen Sie besser jetzt.
- Ihren tatsächlichen Verbrauch heranziehen: Nehmen Sie die letzten drei Jahresabrechnungen statt eines Durchschnittswerts. Bei 30.000 Kilowattstunden fallen die Beimischungskosten anderthalbmal so hoch aus wie in unseren Beispielrechnungen.
- Kommunale Wärmeplanung abfragen: Steht für Ihre Straße ein Fernwärmenetz an, ändert das die Rechnung grundlegend. Die Auskunft gibt Ihre Gemeinde kostenlos.
- Gesamtkosten über 20 Jahre gegenrechnen lassen: Erst wenn Anschaffung, Förderung, Brennstoff, Beimischung und CO₂-Preis in einer Rechnung stehen, sehen Sie, welche Heizung für Ihr Gebäude die günstigere ist.
Fazit
Grüngas und Grünheizöl sind keine Bedrohung, sondern eine Preisfrage mit klarer Richtung. Für Ihre bestehende Heizung ändert sich zunächst wenig – Sie zahlen über die Quote indirekt mit, mehr nicht. Wer dagegen jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, bindet sich an die Bio-Treppe und damit über 20 Jahre an rund 7.700 bis 9.100 Euro zusätzliche Brennstoffkosten, konservativ gerechnet.
Unser Rat ist deshalb nüchtern: Rechnen Sie mit Ihren eigenen Verbrauchswerten, nicht mit Durchschnittshäusern, und ziehen Sie die Erfüllungsalternativen ernsthaft in Betracht. In vielen Gebäuden ist die Hybridlösung der ehrlichere Kompromiss als der Sprung ins kalte Wasser – und in ebenso vielen rechnet sich die Wärmepumpe schon nach wenigen Jahren.
Weiterführende Artikel: Gasheizung – Kosten und neue Rechtslage, das Gebäudemodernisierungsgesetz im Überblick und der Heizungsbestand in Deutschland 2026.
Häufige Fragen zu Grüngas und Grünheizöl
Die Grüngas- und Grünheizölquote verpflichtet die Brennstoffhändler und Energieversorger, ihrem Gas und Heizöl einen wachsenden grünen Anteil beizumischen. Sie startet 2028 mit einem Prozent und soll bis 2045 auf 100 Prozent steigen. Die Bio-Treppe dagegen richtet sich direkt an Eigentümer mit einer neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung. Was über die Quote ohnehin im Netz ist, wird auf die Bio-Treppe angerechnet.
Nein. Wurde Ihre Heizung vor dem 29. Juli 2026 eingebaut, gilt für Sie keine Beimischungspflicht und auch keine Nachweispflicht. Sie spüren die Entwicklung nur indirekt über den Brennstoffpreis, weil Ihr Lieferant eigene Quotenkosten weitergibt. Erst wenn Sie die Anlage durch eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzen, greift die Bio-Treppe.
Grüngas-Tarife liegen aktuell rund 1 bis 3 Cent je Kilowattstunde über Erdgas, das entspricht etwa 10 bis 15 Prozent. Für die 10-Prozent-Stufe ab 2029 bedeutet das bei 20.000 Kilowattstunden Verbrauch rund 120 bis 140 Euro Mehrkosten im Jahr. Bei 60 Prozent ab 2040 werden daraus je nach Preisentwicklung 720 bis 840 Euro jährlich.
Anerkannt sind Biomethan, Bioöl einschließlich HVO, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, oranger und türkiser Wasserstoff und daraus hergestellte Derivate. Für Einfamilienhäuser sind praktisch nur Biomethan bei Gasheizungen und Bioöl bei Ölheizungen relevant, weil Wasserstoff weder flächendeckend verfügbar noch für normale Heizgeräte freigegeben ist.
Moderne Ölbrennwertkessel verarbeiten in der Regel bis zu 20 Prozent Beimischung. Ältere Anlagen brauchen eine ausdrückliche Herstellerfreigabe, teils auch Anpassungen an Brenner, Dichtungen und Leitungen. Spätestens ab der 30-Prozent-Stufe im Jahr 2035 stößt ein großer Teil des Bestands an technische Grenzen. Klären Sie die Freigabe deshalb, bevor Sie bestellen.
Über eine Bestätigung Ihres Lieferanten, die üblicherweise mit der Jahresabrechnung kommt und den grünen Anteil ausweist. Diese Belege bewahren Sie mindestens fünf Jahre auf. Erfüllen Sie die Pflicht stattdessen über Solarthermie, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder eine Hybridheizung, genügt eine Unternehmererklärung Ihres Fachbetriebs.
Der Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 5.000 Euro. Wie streng kontrolliert wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, weil die Vollzugspraxis der Länder sich erst entwickeln muss. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht – die Nachweise anzufordern kostet Sie nichts.
Ja, gleich vier. Anerkannt sind eine Solarthermieanlage mit mindestens 0,04 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche, eine Lüftungsanlage mit mindestens 73 Prozent Wärmerückgewinnung, eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit höchstens 70 Prozent fossilem Leistungsanteil sowie eine Biomasse-Hybridheizung. Solarthermie und Lüftungsanlage gelten allerdings nur bis 2034.

