Die Entwurfsplanung ist der Moment, in dem aus ersten Ideen ein konkreter, durchdachter Bauentwurf wird. Sie bildet die dritte von neun Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) – und damit das Herzstück jeder Gebäudeplanung. Hier entstehen zudem detaillierte Zeichnungen, die Objektbeschreibung und eine belastbare Kostenberechnung. Wer ein Haus baut oder energetisch saniert, trifft nämlich in dieser Phase die wichtigsten Entscheidungen über Gestaltung, Technik und Budget. Wir erklären Ihnen verständlich, was zur Entwurfsplanung gehört, welche Unterlagen entstehen, was sie kostet – und warum gerade das Energiekonzept hier mitgedacht werden sollte.
- Die Entwurfsplanung ist die Leistungsphase 3 (LP 3) der HOAI und folgt auf Grundlagenermittlung und Vorplanung.
- Ergebnis ist ein ausgereifter Entwurf mit Zeichnungen (meist im Maßstab 1:100), einer Objektbeschreibung und der Kostenberechnung nach DIN 276.
- Die Kostenberechnung hat eine rechtliche Toleranz von ±20 % – sie sollte deshalb sorgfältig erstellt werden.
- Für die LP 3 sind rund 15 % des gesamten Architektenhonorars vorgesehen.
- Heizung, Lüftung und das Energiekonzept gehören in die Entwurfsplanung – wer sie zu spät plant, verschenkt Effizienz und Fördergeld.
Was ist die Entwurfsplanung?
Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase nach HOAI. Ihr Ziel ist es, auf Basis der Vorplanung ein vollständig ausgearbeitetes, tragfähiges Planungskonzept zu entwickeln, das alle projektspezifischen Fragen berücksichtigt. Anders gesagt: Aus groben Skizzen und Varianten wird jetzt ein konkreter Entwurf. Dieser ist so präzise, dass sich darauf anschließend eine Kostenberechnung und später die Genehmigungsplanung aufbauen lassen.
In dieser Phase fließen viele Anforderungen zusammen – städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische und öffentlich-rechtliche. Deshalb wird die Entwurfsplanung auch als System- und Integrationsplanung bezeichnet. Der Architekt koordiniert hier die Beiträge aller Fachplaner, etwa für Tragwerk, Brandschutz und Haustechnik, und führt sie zu einem stimmigen Gesamtentwurf zusammen.
Gerade weil so viel zusammenläuft, wird in die LP 3 viel Zeit investiert. Ein sauberer Entwurf verhindert nämlich teure Änderungen in späteren Phasen. Wird hier dagegen geschludert, rächt sich das spätestens auf der Baustelle.
Die Entwurfsplanung im Ablauf der HOAI-Leistungsphasen
Die HOAI gliedert jedes Bauprojekt in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen – von der ersten Idee bis zur Betreuung des fertigen Gebäudes. Die Entwurfsplanung steht genau in der Mitte des Planungsteils und ist zudem eng mit ihren Nachbarphasen verzahnt.
| Phase | Bezeichnung | Kern in einem Satz |
|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | Ziele, Rahmenbedingungen und Aufgabenstellung klären. |
| LP 2 | Vorplanung | Erste Konzepte und Varianten entwickeln, Grobkosten schätzen. |
| LP 3 | Entwurfsplanung | Ausgereiften Entwurf mit Kostenberechnung erarbeiten. |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | Bauantrag und alle Nachweise für die Behörde erstellen. |
| LP 5 | Ausführungsplanung | Den Entwurf in baufertige Detailpläne überführen. |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen erstellen. |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | Angebote prüfen, vergleichen und Firmen auswählen. |
| LP 8 | Objektüberwachung | Bauausführung überwachen, Qualität, Kosten und Termine sichern. |
| LP 9 | Objektbetreuung | Gewährleistung begleiten und Dokumentation übergeben. |
Der Unterschied zur Vorplanung
Die Vorplanung (LP 2) liefert nur eine grobe Ausrichtung mit ersten Skizzen und einer Kostenschätzung. Die Entwurfsplanung dagegen schafft ein vollständig durchdachtes, gestalterisch und technisch abgestimmtes Gebäudemodell. Erst nach der schriftlichen Freigabe des Entwurfs durch den Bauherrn beginnt die Genehmigungsplanung in LP 4.
LP 2
- Skizzen & Varianten
- Grobe Kostenschätzung
- Erste Baubeschreibung
LP 3
- Detailzeichnungen 1:100
- Objektbeschreibung
- Kostenberechnung DIN 276
LP 4
- Bauantragsunterlagen
- Behördliche Nachweise
- Einreichung beim Bauamt
Was gehört zur Entwurfsplanung? Die Grundleistungen
Die HOAI listet für die Entwurfsplanung nämlich mehrere Grundleistungen auf. Sie bilden zusammen das, was Sie als Bauherr am Ende dieser Phase in den Händen halten. Wir gehen die wichtigsten Punkte für Sie durch.
- Entwurf erarbeiten: Auf Grundlage der Vorplanung entsteht der durchgearbeitete Entwurf, der alle wesentlichen Vorgaben und Bedingungen berücksichtigt.
- Fachplaner integrieren: Die Beiträge von Tragwerksplanung, Haustechnik und Brandschutz werden koordiniert und in den Entwurf eingearbeitet.
- Objektbeschreibung verfassen: Ein erläuternder Text beschreibt Ziele, Nutzung und Anforderungen des Gebäudes.
- Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen und mit der Kostenschätzung aus der Vorplanung vergleichen.
- Genehmigungsfähigkeit verhandeln: Bei genehmigungspflichtigen Projekten werden die Weichen für die spätere Behördenprüfung gestellt.
- Terminplan fortschreiben sowie die Ergebnisse zusammenfassen, erläutern und dokumentieren.
Die Entwurfszeichnungen
Das zentrale Element ist der Entwurf selbst. Er entsteht aus Zeichnungen, Skizzen und zunehmend aus 3D-Modellen, die Architektur, Struktur und technische Anlagen präzise darstellen. Üblich ist dabei der Maßstab 1:100 für Gebäude, bei Innenräumen hingegen 1:50 bis 1:20. Schon hier werden zudem Materialien, das Fassadenkonzept sowie erste Ideen zu Farb- und Lichtgestaltung festgelegt. Viele Büros arbeiten dabei mit BIM (Building Information Modeling) – einer digitalen 3D-Methode, die Planungsfehler früh sichtbar macht.
Die Objektbeschreibung
Neben den Zeichnungen gehört ein beschreibender Text dazu, die sogenannte Objektbeschreibung. Sie hält fest, wie das Gebäude genutzt werden soll, und nennt beispielsweise Größe, Standort, vorgesehene Materialien und die technischen Anlagen. Dadurch wird der Entwurf auch für Laien nachvollziehbar und dient zudem allen Beteiligten als verbindliche Grundlage.
Kostenberechnung nach DIN 276
Ein wesentliches Ergebnis der Entwurfsplanung ist die Kostenberechnung nach DIN 276 – der Norm, die Baukosten nach festen Kostengruppen ordnet. Sie ist deutlich detaillierter als die Kostenschätzung aus der Vorplanung und gliedert die Kosten bis in die tiefste Ebene auf. Erst dadurch lässt sich verlässlich beurteilen, ob das Projekt im geplanten Budget bleibt.
Wichtig zu wissen: Die Kostenberechnung hat eine rechtliche Toleranz von ±20 %. Die berechneten Zahlen dürfen also um nicht mehr als 20 % von den am Ende abgerechneten Kosten abweichen. Deshalb lohnt es sich, in dieser Phase sorgfältig zu arbeiten und die Kostenberechnung mit der ursprünglichen Schätzung abzugleichen.
Die Kostenschätzung (LP 2) ist eine grobe erste Einordnung. Die Kostenberechnung (LP 3) ist verbindlicher, detaillierter und bildet die Grundlage für Ihre Finanzierungsentscheidung. Verwechseln Sie die beiden nicht – sie haben unterschiedliche Genauigkeit und Rechtswirkung.
Energie- und Haustechnik-Konzept in der Entwurfsplanung
Ein Punkt, der in vielen Erklärungen zu dieser Phase zu kurz kommt: Genau hier fallen die entscheidenden Weichen für die Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Denn Heizung, Lüftung und das gesamte technische Konzept gehören in den Entwurf – und nicht erst auf die Baustelle. In unseren Projekten in Stuttgart und ganz Deutschland sehen wir immer wieder, dass eine zu späte Energieplanung später teuer nachgebessert werden muss.
Schon in der Entwurfsplanung sollte feststehen, wie das Gebäude beheizt wird, ob eine kontrollierte Lüftung sinnvoll ist und welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt. Wird etwa eine Wärmepumpe vorgesehen, beeinflusst das die Vorlauftemperaturen, die Heizflächen und damit auch die Gestaltung der Räume.
Warum Heizlast und Wärmeschutz früh feststehen müssen
Damit die Haustechnik richtig dimensioniert wird, braucht es belastbare Zahlen. Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 zeigt, wie viel Heizleistung Ihr Gebäude tatsächlich benötigt – die Basis für eine effiziente, nicht überdimensionierte Anlage. Parallel dazu liefert der Wärmeschutznachweis nach GEG die Vorgaben für Dämmung und Gebäudehülle. Beide Nachweise greifen direkt in den Entwurf ein und sollten deshalb nicht erst in der Genehmigungsplanung auftauchen.
Auch erneuerbare Energien gehören früh auf den Tisch. Wer eine Photovoltaik-Anlage einplant, sollte Dachneigung, Ausrichtung und Leitungswege schon im Entwurf berücksichtigen. Dadurch vermeiden Sie spätere Kompromisse und holen das Maximum aus Ihrer Anlage heraus.
Eine frühe Energieberatung spart bares Geld: Wer Dämmung, Heizung und Lüftung gemeinsam plant, erreicht bessere Effizienzklassen und höhere Förderquoten – ohne teure Umplanungen.
Förderung früh mitdenken
Ob ein Gebäude förderfähig ist, entscheidet sich nicht beim Bauantrag, sondern bereits in der Planung. Wer energetische Standards von Anfang an mitplant, kann staatliche Zuschüsse deutlich besser ausschöpfen. Das gilt insbesondere bei der Sanierung im Bestand, wo oft mehrere Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden.
Ein bewährtes Werkzeug ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – eine geförderte Schritt-für-Schritt-Strategie, die zeigt, in welcher Reihenfolge Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind. Er lässt sich zudem ideal mit der Entwurfsplanung verzahnen. Auch wer eine umfassende energetische Sanierung plant, profitiert davon, Förderfragen schon in dieser Phase zu klären, statt sie nachträglich aufzusetzen.
Förderprogramme, Quoten und Zuständigkeiten (BAFA, KfW) werden regelmäßig angepasst. Lassen Sie die für Ihr Projekt passenden Programme deshalb individuell prüfen, bevor Sie Verträge unterschreiben – ein Förderantrag muss in der Regel vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Typische Fehler in der Entwurfsplanung
Aus unserer Praxis kennen wir die Stolperfallen, die in dieser Phase am häufigsten auftreten. Wer sie kennt, kann sie vermeiden.
Der erste Fehler ist eine zu oberflächliche Kostenberechnung. Wird sie zu optimistisch angesetzt, droht später ein böses Erwachen, weil die ±20 %-Toleranz gerissen wird. Der zweite Fehler ist die zu späte Einbindung der Fachplaner: Statik, Brandschutz und Haustechnik müssen in den Entwurf integriert sein, sonst entstehen Widersprüche, die in der Ausführungsplanung mühsam korrigiert werden müssen.
Der dritte und teuerste Fehler betrifft das Energiekonzept. Wird die Heizungs- und Effizienzplanung nämlich ausgeklammert, passt am Ende oft die Technik nicht zum Gebäude – oder Fördermittel gehen verloren. Deshalb gilt: Je gründlicher die Planung in dieser Phase, desto reibungsloser der spätere Bau.
Was kostet die Entwurfsplanung?
Die Kosten der Entwurfsplanung sind Teil des Architektenhonorars. Seit der HOAI 2021 sind die Prozentsätze rechtlich nicht mehr bindend – ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 hat die festen Sätze gekippt. In der Praxis dienen sie dennoch weiterhin als wichtige Orientierung.
Für die Leistungsphase 3 sind rund 15 % des gesamten Honorars vorgesehen. Damit ist die LP 3 nach der Ausführungsplanung und der Objektüberwachung einer der größten Honoraranteile – was den Aufwand und die Bedeutung dieser Phase widerspiegelt. Das konkrete Honorar hängt von den Baukosten, der Projektart und dem vereinbarten Leistungsumfang ab und sollte deshalb individuell ermittelt werden.
Die rund 15 % beziehen sich auf das Gesamthonorar nach HOAI für das Leistungsbild Gebäude. Da die HOAI-Sätze seit 2021 nur noch Orientierung sind, kann das tatsächliche Honorar je nach Vereinbarung abweichen. Für ein konkretes Angebot empfehlen wir ein persönliches Planungsgespräch.
Fazit
Die Entwurfsplanung ist die entscheidende Phase, in der aus einer Idee ein realisierbares, kalkulierbares Bauvorhaben wird. Hier entstehen die Zeichnungen, die Objektbeschreibung und die Kostenberechnung nach DIN 276 – und hier werden die Weichen für Gestaltung, Technik und Budget gestellt. Wer die Energie- und Haustechnikplanung von Anfang an mitdenkt, baut nämlich nicht nur effizienter, sondern sichert sich auch die besten Fördermöglichkeiten. Als Architekturbüro und Energieberater begleiten wir Sie durch alle Schritte – von der ersten Planung bis zur Baubegleitung vor Ort.
Weiterführende Artikel: Baubegleitung bei der Sanierung, Energieausweis richtig lesen und unsere Übersicht zur energetischen Sanierung.
Häufige Fragen zur Entwurfsplanung
Ablauf und Inhalt
Die Entwurfsplanung ist die dritte von neun Leistungsphasen der HOAI. Dabei wird auf Basis der Vorplanung ein vollständig ausgearbeiteter, tragfähiger Entwurf entwickelt – nämlich mit detaillierten Zeichnungen, einer Objektbeschreibung und einer Kostenberechnung nach DIN 276. Schließlich bildet sie die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Zur Entwurfsplanung gehören zunächst das Erarbeiten des Entwurfs, das Integrieren der Fachplaner, die Objektbeschreibung, die Kostenberechnung nach DIN 276 mit Vergleich zur Kostenschätzung, das Verhandeln der Genehmigungsfähigkeit sowie das Fortschreiben des Terminplans. Außerdem werden die Ergebnisse zusammengefasst und dokumentiert.
Die Vorplanung (LP 2) liefert zunächst erste Konzepte, Varianten und eine grobe Kostenschätzung. Die Entwurfsplanung (LP 3) macht daraus dagegen einen ausgereiften, detaillierten Entwurf mit verbindlicher Kostenberechnung. Kurz: Die Vorplanung zeigt die Richtung, während die Entwurfsplanung den konkreten Weg festlegt.
Üblich ist zunächst der Maßstab 1:100 für Gebäude. Bei Innenräumen wird dagegen je nach Detailgrad auch 1:50 bis 1:20 verwendet. Der genaue Maßstab richtet sich nämlich nach Art und Größe des Projekts sowie den fachlichen Anforderungen.
Kosten, Dauer und Energie
Die Kostenschätzung entsteht zunächst in der Vorplanung und ist eine erste, grobe Einordnung. Die Kostenberechnung nach DIN 276 entsteht dagegen in der Entwurfsplanung, ist deutlich detaillierter und hat zudem eine rechtliche Toleranz von ±20 %. Deshalb ist sie die belastbare Grundlage für Ihre Finanzierungsentscheidung.
Für die Leistungsphase 3 sind nach HOAI rund 15 % des Gesamthonorars vorgesehen. Seit der HOAI 2021 sind diese Prozentsätze allerdings nur noch eine Orientierung und nicht mehr rechtlich bindend. Das tatsächliche Honorar hängt zudem von Baukosten, Projektart und Leistungsumfang ab.
Eine große. In der Entwurfsplanung werden nämlich Heizsystem, Lüftung und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) festgelegt. Heizlastberechnung und Wärmeschutznachweis sollten zudem hier bereits einfließen, weil sie den Entwurf direkt beeinflussen. Wer das Energiekonzept dagegen zu spät plant, riskiert Effizienzverluste und entgangene Fördermittel.
Das hängt stark von Größe und Komplexität des Projekts ab. Bei einem Einfamilienhaus sind oft einige Wochen realistisch, bei größeren oder komplexeren Vorhaben dagegen deutlich länger. Da viele Fachplaner koordiniert werden müssen, lohnt sich hier zudem Sorgfalt vor Tempo – Fehler in dieser Phase sind später teuer.

