Energieausweis online erstellen
Ihren Energieausweis online erstellen Sie bei GREENOX per Express-Ausstellung in 24 Stunden – ausgestellt von dena-gelisteten Energieberatern, 100 % online ohne Vor-Ort-Termin. Über 3.000 Ausweise haben wir bundesweit für Wohn- und Nichtwohngebäude bereits erstellt.
- Gültig für Hausverkauf & Vermietung nach GModG
- ab 59,00 € – auch in Paketen erhältlich
- Sofort als PDF Vorschau verfügbar
- Rechtssicher & 10 Jahre gültig
Welchen Energieausweis benötige ich?
Schritt 1 / 2 – Baujahr
Wann wurde das Gebäude gebaut?
Schritt 2 / 2 – Wohneinheiten
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Energieausweis erstellen – Preise im Überblick
Erstellen Sie Ihren Energieausweis online – in wenigen Minuten, rechtssicher nach GModG (ursprünglich GEG) und bequem von zu Hause. Wählen Sie unten den passenden Ausweis-Typ samt transparentem Festpreis.
Verbrauchsausweis
Basiert auf ∅ Verbrauch von 3 Jahren
- Gültig für Baujahr nach 1977
- Sofort als PDF Vorschau in 3 Minuten
- Basierend auf verbrauchter Energie
- Kostenlose PDF Vorschau
- Kostenloser Support
- Gesetzeskonform (GModG)
- Speichern & später fortsetzen
- 10 Jahre Gültigkeit
- Adresse des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes
- Art des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten
- Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Beheizte Fläche
- Heizsystem
- Modernisierungsmaßnahmen
- Kontaktdaten des Eigentümers
Der Energieausweis Verbrauch ist ein Dokument unserer zertifizierten Energieberatung, das den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr anhand tatsächlicher Verbrauchsdaten darstellt. Er zeigt auf einer Skala von grün bis rot die energetische Effizienz an und gibt Empfehlungen zur Verbesserung. Der Ausweis ist in vielen EU-Ländern beim Immobilienverkauf oder bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben, um das Bewusstsein für den Energieverbrauch zu stärken und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
Sie haben Fragen zum Energieausweis? Hier können Sie Ihre Frage stellen.
Bedarfsausweis
Berechnet die tatsächlichen Wärmeverluste
- Gültig für Baujahr vor 1978
- Sofort als PDF Vorschau in 10 Minuten
- Basierend auf benötigter Energie
- Kostenlose PDF Vorschau
- Kostenloser Support
- Gesetzeskonform (GModG)
- Speichern & später fortsetzen
- 10 Jahre Gültigkeit
- Adresse des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes
- Art des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten
- Beheizte Fläche
- Heizsystem
- Modernisierungsmaßnahmen
- Kontaktdaten des Eigentümers
- Gebäudeform
- Länge und Breite des Objekts
- Angaben zur Gebäudehülle
- Angaben zu Fenstern und Türen
- Lüftungssystem
- Warmwasserbereitung
Der Bedarfsausweis informiert über die Energieeffizienz von Gebäuden und wird von unserer erfahrenen und zertifizierten Energieberatung erstellt. Der Bedarfsenergieausweis ist unabhängig vom Nutzerverhalten, das beim Verbrauchsenergieausweis im Vordergrund steht, und dadurch aussagekräftiger. Er gibt den berechneten Energiebedarf an, basierend auf der Wärmetransmission durch Wände, Decken, Erdreich etc. sowie auf der Anlagentechnik wie Heizung, Kühlung usw. Dies hilft Käufern, Mietern und Eigentümern, den rechnerischen Energiebedarf besser zu verstehen. Der Ausweis ist in einigen Ländern beim Verkauf oder bei der Vermietung Pflicht. Er fördert energetische Verbesserungen und einen bewussten Energiegebrauch.
Sie haben Fragen zum Energieausweis? Hier können Sie Ihre Frage stellen.
Energieausweis Gewerbe
Basiert auf ∅ Verbrauch von 3 Jahren
- Gültig für Gewerbe nach Baujahr 1977
- Sofort als PDF Vorschau in 10 Minuten
- Basierend auf verbrauchter Energie
- auch Postalisch verfügbar
- Kostenloser Support
- Gesetzeskonform (GModG)
- Speichern & später fortsetzen
- 10 Jahre Gültigkeit
- Adresse des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes
- Art des Gebäudes
- Anzahl der Wohneinheiten
- Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Beheizte Fläche
- Heizsystem
- Modernisierungsmaßnahmen
- Kontaktdaten des Eigentümers
Der Verbrauchsausweis für Gewerbeimmobilien wird von unserer zertifizierten Energieberatung erstellt und zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr an und hilft Eigentümern, Käufern und Mietern, den Energieverbrauch besser einzuschätzen.
In vielen Ländern ist der Verbrauchsausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Zudem unterstützt er dabei, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und die CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Sie haben Fragen zum Energieausweis Gewerbe oder benötigen einen Bedarfsenergieausweis für Gewerbe? Hier können Sie Ihre Frage stellen.
Mehrere Objekte? Energieausweis Pakete kaufen & sparen
Clever sparen – mit unseren Staffelpreisen sinkt der Preis pro Ausweis, je mehr Objekte Sie abdecken. Die Ausweise lösen Sie einzeln ein, wann Sie sie brauchen; ein Paket gilt dabei immer für einen Ausweistyp.
Pakete für Verbrauchsausweise – Wohngebäude
Einzelpreis regulär 59,00 € pro Ausweis · gilt nur für diesen Ausweistyp
Sie sparen 19 %
5er-Paket Verbrauchsausweis
Wenn Sie nur gelegentlich einen Ausweis brauchen, etwa für eine einzelne Vermietung.
239,50 €47,90 € pro Ausweis
Ersparnis 11,10 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
5er-Paket kaufenSie sparen 26 %
10er-Paket Verbrauchsausweis
Für kleine Portfolios: merklich besserer Stückpreis, Abruf je Objekt.
435,00 €43,50 € pro Ausweis
Ersparnis 15,50 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
10er-Paket kaufenSie sparen 31 %
25er-Paket Verbrauchsausweis
Der Mittelweg für Makler und Hausverwaltungen mit laufendem Bedarf.
1.025,00 €41,00 € pro Ausweis
Ersparnis 18,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
25er-Paket kaufenSie sparen 37 %
50er-Paket Verbrauchsausweis
Niedrigster Stückpreis – gedacht für große Bestände und Teams.
1.850,00 €37,00 € pro Ausweis
Ersparnis 22,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
50er-Paket kaufenPakete für Bedarfsausweise – Wohngebäude
Einzelpreis regulär 129,00 € pro Ausweis · gilt nur für diesen Ausweistyp
Sie sparen 19 %
5er-Paket Bedarfsausweis
Für einzelne Objekte, die einen Bedarfsausweis benötigen.
522,50 €104,50 € pro Ausweis
Ersparnis 24,50 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
5er-Paket kaufenSie sparen 26 %
10er-Paket Bedarfsausweis
Passend für kleinere Bauvorhaben und überschaubare Bestände.
955,00 €95,50 € pro Ausweis
Ersparnis 33,50 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
10er-Paket kaufenSie sparen 31 %
25er-Paket Bedarfsausweis
Für Bauträger und Verwaltungen, bei denen regelmäßig Bedarfsausweise anfallen.
2.225,00 €89,00 € pro Ausweis
Ersparnis 40,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
25er-Paket kaufenSie sparen 37 %
50er-Paket Bedarfsausweis
Bester Stückpreis bei dauerhaft hohem Aufkommen.
4.050,00 €81,00 € pro Ausweis
Ersparnis 48,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
50er-Paket kaufenPakete für Verbrauchsausweise – Nichtwohngebäude
Einzelpreis regulär 169,00 € pro Ausweis · gilt nur für diesen Ausweistyp
Sie sparen 19 %
5er-Paket Verbrauchsausweis
Für einzelne Gewerbeobjekte wie Büro, Praxis oder Ladenfläche.
685,00 €137,00 € pro Ausweis
Ersparnis 32,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
5er-Paket kaufenSie sparen 26 %
10er-Paket Verbrauchsausweis
Wenn mehrere Standorte einen Ausweis brauchen.
1.250,00 €125,00 € pro Ausweis
Ersparnis 44,00 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
10er-Paket kaufenSie sparen 31 %
25er-Paket Verbrauchsausweis
Für Verwaltungen und Filialisten mit laufendem Bedarf.
2.912,50 €116,50 € pro Ausweis
Ersparnis 52,50 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
25er-Paket kaufenSie sparen 37 %
50er-Paket Verbrauchsausweis
Für große Gewerbebestände: niedrigster Preis pro Ausweis.
5.325,00 €106,50 € pro Ausweis
Ersparnis 62,50 € pro Ausweis
inkl. 19 % MwSt. und aller DIBt-Gebühren
50er-Paket kaufenPaket wählen, einmal zahlen, mehrfach nutzen
Sie bestellen wie gewohnt einen Energieausweis und wählen beim Bezahlen Ihr Paket. Danach erhalten Sie einen Code, mit dem Sie weitere Ausweise dieses Typs jederzeit abrufen – ohne erneut zu bezahlen.
Energieausweis online erstellen – Ihre Vorteile bei GREENOX
Bei GREENOX erstellen Sie Ihren Energieausweis online – ohne Vor-Ort-Termin, geführt durch ein einfaches Formular und geprüft von zertifizierten Energieberatern. So erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument, das Sie sofort für Verkauf oder Vermietung nutzen können.
Per Express in 24 h erhalten
Sie erstellen Ihren Energieausweis online – 100 % digital, ohne Vor-Ort-Termin. Den fertigen Ausweis erhalten Sie als PDF per E-Mail, auf Wunsch per Express in 24 h.
Rechtssicher nach GModG
Ihr online erstellter Energieausweis ist genauso rechtssicher wie vor Ort: ausgestellt von zertifizierten, dena-gelisteten Energieberatern, beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig.
Sofortige PDF-Vorschau & Festpreis ab 59 €
Sehen Sie das Ergebnis direkt im Formular. Transparente Festpreise – Verbrauchsausweis ab 59 €, im Paket schon ab 37,00 € pro Ausweis.
Von überall online erstellen
Ob am Laptop, Tablet oder Handy – Ihren Energieausweis erstellen Sie online ganz einfach von überall: gemütlich auf der Couch oder unterwegs. Das geführte Formular benötigt keine Fachkenntnisse, Angaben lassen sich speichern und jederzeit fortsetzen.
Sichere & flexible Zahlung
Bezahlen Sie bequem per PayPal, Klarna, Kreditkarte oder SEPA – verschlüsselt und sofort. Über 3.000 Ausweise bereits bundesweit erstellt.
Unsere zertifizierten Energieberater sind für Sie da
Energieberater mit Eintrag beim Bund. Persönlich erreichbar. Unser Team ist in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) eingetragen – qualifiziert für unabhängige Beratung, Energieausweise, individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieaudits und alles rund um Sanierung – aus einer Hand. Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Stuttgart
Tobias Ströhle
Energieberater – WG & NWG
München
Martina Lechner
Energieberaterin – WG
Köln
Julia Rosenbaum
Energieberaterin – WG
Stuttgart
Jonathan Eichhorn
Energieberater – NWG
Köln
Astrid Hartl
Energieberaterin – WG
Stuttgart
Jan-Dirk Blöhs
Energieberater – NWG
Stuttgart
Philipp Seil
Energieberater – WG, Architekt
München
Jakob Talko
Energieberater – WG & Denkmal
München
Susanne Mayr
Energieberaterin – WG & NWG
Kundenbewertungen über GREENOX
Ob Energieberatung, Photovoltaik oder Sanierungsplanung: Die folgenden Kundenstimmen zeigen, wie die Zusammenarbeit mit GREENOX erlebt wird – transparent, verlässlich und praxisnah.
„Nachdem ich über die Jahre zig Energieausweise bei verschiedenen Anbietern erstellt habe, kann ich Greenox für den Prozess, die Erklärungen, Speichermöglichkeit und Preiswürdigkeit nur empfehlen. Ganz klar 5 Sterne!“
Erik P.
„Sehr rasche Bewertung unseres Energieausweis. Vielen Dank für den tollen Service. Die Fragen, durch die man sich durchkämpfen muss, sind verständlich und mit Erklärungen versehen. Toller Service“
Gabriela L.
„Verbrauchsorientierter Energieausweis am Samstag innerhalb weniger Stunden online zum download als PDF verfügbar, zu günstigem Preis, alles wunderbar.“
Michael K.
„Nachdem ich über die Jahre zig Energieausweise bei verschiedenen Anbietern erstellt habe, kann ich Greenox für den Prozess, die Erklärungen, Speichermöglichkeit und Preiswürdigkeit nur empfehlen. Ganz klar 5 Sterne!“
Erik P.
25 Rezensionen
„Sehr rasche Bewertung unseres Energieausweis. Vielen Dank für den tollen Service. Die Fragen, durch die man sich durchkämpfen muss, sind verständlich und mit Erklärungen versehen. Toller Service“
Gabriela L.
12 Rezensionen
„Verbrauchsorientierter Energieausweis am Samstag innerhalb weniger Stunden online zum download als PDF verfügbar, zu günstigem Preis, alles wunderbar.“
Michael K.
18 Rezensionen
In 3 Schritten zum Energieausweis online
Kein Vor-Ort-Termin · kein Papierkram · nur Ihre Angaben online eingeben
Ausweis-Typ wählen
Formular ausfüllen & bezahlen
Energieausweis erhalten
Was kostet ein Energieausweis?
Was kostet ein Energieausweis online? Bei GREENOX beginnen die Energieausweis Kosten ab 59,00 € inkl. MwSt. – je nach Gebäudeart als günstiger Verbrauchsausweis oder detaillierter Bedarfsausweis. Beide Ausweise sind rechtsgültig nach GModG, beim DIBt registriert und innerhalb von 1–3 Werktagen fertig.
|
Verbrauchsausweis
59 € inkl. MwSt. |
Bedarfsausweis
129 € inkl. MwSt. |
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|---|---|---|
| Inklusive Leistungen | ||
| Rechtsgültiger Energieausweis nach GModG | ||
| PDF-Vorschau des Energieausweises | ||
| Gebäudefoto im Energieausweis möglich | ||
| Registrierung beim DIBt inklusive | ||
| Modernisierungsempfehlungen | ||
| Energieausweis speichern & später fortführen | ||
| Datenupload & Anmerkungen | kostenlos | kostenlos |
| Support (Telefon & Chat) | kostenlos | kostenlos |
| Optionale Zusatzleistungen | ||
| Postalischer Versand | + 19 € | + 19 € |
| Express-Ausstellung (garantiert innerhalb 24h) | + 29 € | + 29 € |
| Nachträgliche Korrektur | + 9 € | + 9 € |
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Nach § 80 Abs. 3 GModG ist ein Energieausweis Pflicht bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und nach umfassenden Sanierungen – die Energiekennwerte müssen zudem in Immobilienanzeigen unaufgefordert angegeben werden. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden – alle Details im Ratgeber Energieausweis-Pflicht: Wann sie gilt und was bei Verstoß droht.
Pflicht beim Hausverkauf
Bei jedem Immobilienverkauf muss der Energieausweis spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorgelegt werden. Auch im Exposé ist die Energieeffizienzklasse Pflicht.
Pflicht nach § 80 Abs. 3 GModGPflicht bei Neuvermietung
Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus? Der Ausweis muss ab der ersten Anzeigenschaltung vorliegen — online wie offline. Beim Besichtigungstermin ist er dem Mieter vorzulegen.
Pflicht nach § 80 Abs. 3 GModGPflicht nach Sanierung & Neubau
Nach einer umfassenden energetischen Sanierung oder beim Neubau ist ein neuer Energieausweis erforderlich, der den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes widerspiegelt.
Pflicht nach § 80 Abs. 3 GModGBedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - welcher gilt für Ihr Gebäude?
Ob für Ihr Wohngebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nötig ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab. Pflicht ist der Bedarfsausweis bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (sofern nicht energetisch saniert) sowie bei Neubauten nach § 87 GModG; in allen anderen Fällen reicht der günstigere Verbrauchsausweis.
Welcher Ausweis für Sie konkret gilt, zeigt die Tabelle unten – ausführliche Vor- und Nachteile lesen Sie im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – der Vergleich.
| Gebäudetyp | Baujahr / Bedingung | Zulässiger Ausweistyp |
|---|---|---|
| 1–4 Wohneinheiten | Bauantrag vor 01.11.1977 – Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt | Nur Bedarfsausweis |
| 1–4 Wohneinheiten | Bauantrag vor 01.11.1977 – Wärmeschutzverordnung erfüllt | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| 1–4 Wohneinheiten | Bauantrag nach 01.11.1977 | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| 5+ Wohneinheiten | Beliebiges Baujahr | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| Neubau | Jedes Baujahr (§ 80 GModG) | Nur Bedarfsausweis |
| Nichtwohngebäude | Gewerbe, Büro, Handel | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Neuer Energieausweis ab 1. Januar 2027 – was das GModG ändert
Rechtsstand: GModG, verkündet am 28.07.2026 – BGBl. 2026 I Nr. 226Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) ist in Deutschland umgesetzt: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wurde am 28. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026, die neuen Regeln für den Energieausweis greifen ab dem 1. Januar 2027. Entscheidend für Sie: Die viel zitierte Skala von A bis G kommt tatsächlich – aber ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H.
Wohngebäude behalten A+ bis H
Für Wohnhäuser bleibt die bekannte Skala erhalten. Die Umstellung auf A bis G hat der Gesetzgeber ausdrücklich auf eine spätere Novelle verschoben. Ihr Einfamilienhaus rutscht also nicht allein wegen der neuen Skala eine Klasse ab.
Nichtwohngebäude: neue Skala A bis G
Für Gewerbe, Büro, Handel und Praxis gilt ab 2027 die Skala nach Anlage 10a. Eingestuft wird über das Verhältnis von Jahres-Primärenergiebedarf zum Referenzgebäude – Klasse A erreichen nur Gebäude, die am Standort keine fossilen Emissionen verursachen. Zulässig ist dort nur noch der Bedarfsausweis.
Neue Berechnungsnorm DIN/TS 18599:2025-10
Ab 2027 wird mit neuen Primärenergiefaktoren gerechnet. Ihre Effizienzklasse kann sich dadurch verschieben, obwohl Sie kein Fenster getauscht haben – Gebäude mit Wärmepumpe und Photovoltaik profitieren tendenziell.
Mehr Pflichten, Bußgeld bis 10.000 Euro
Erweiterte Pflichtangaben nach § 85 und strengere Angaben in Immobilienanzeigen. Vorzulegen ist der Ausweis künftig auch bei der Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro – und treffen auch Eigentümer mit einem älteren Ausweis.
| Gebäudeart | Effizienzskala ab 01.01.2027 | Zulässiger Ausweistyp |
|---|---|---|
| Wohngebäude ausschließlich Wohnzwecke |
A+ bis H – unverändert | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
| Gemischt genutzte Gebäude z. B. Wohnhaus mit Ladenlokal |
je nach Einordnung des Gebäudes | Nur Bedarfsausweis |
| Nichtwohngebäude Gewerbe, Büro, Handel |
Neu: A bis G – Anlage 10a | Nur Bedarfsausweis |
Ihr Zeitfenster läuft bis 31. Dezember 2026
Bis Silvester dürfen Energieausweise noch nach den bisherigen Regeln ausgestellt werden – in der Regel schneller und günstiger. Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Was Eigentümer jetzt konkret prüfen sollten
Beim Verkauf und bei der Neuvermietung bleibt der Energieausweis unverändert Pflicht – daran ändert das GModG nichts. Drei Fragen entscheiden darüber, ob Sie noch 2026 handeln sollten: Läuft Ihr Ausweis in den nächsten Monaten ab? Nutzen Sie Ihr Gebäude gemischt, also teils gewerblich? Und besitzen Sie ein Nichtwohngebäude, für das ab 2027 nur noch der Bedarfsausweis zulässig ist? Alle Paragrafen, Fristen und Bußgelder haben wir im Ratgeber EU-Energieausweis: Skala A–G und neue Pflichten 2027 aufgeschlüsselt. Wie sich die Klassen berechnen, zeigt die Übersicht zur Energieeffizienzklasse Haus, und für Gewerbeobjekte finden Sie die Details beim Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis online
Ihre Frage ist nicht dabei? Über unser Kontaktformular können Sie uns alle Fragen stellen.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist nach § 80 Absatz 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) Pflicht, wenn Sie ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Nutzungseinheit verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Bei einem Neubau ist er nach § 80 Absatz 1 unverzüglich nach Fertigstellung auszustellen.
Vorlegen müssen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung. Das Gesetz lässt dafür auch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein Auslegen während der Besichtigung genügen. Nach Vertragsabschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben. In Immobilienanzeigen sind die Kennwerte anzugeben, sobald ein Ausweis vorliegt.
Bei einer Sanierung entsteht die Pflicht nicht automatisch: Nach § 80 Absatz 2 ist ein neuer Energiebedarfsausweis nur dann fällig, wenn bei der Änderung für das gesamte Gebäude neue Berechnungen durchgeführt werden. Ein reiner Heizungstausch löst die Pflicht also nicht aus.
Ausgenommen sind kleine Gebäude nach § 104. Bei Baudenkmälern gelten die Vorlage- und Aushangpflichten des § 80 Absatz 3 bis 7 nicht.
Was ändert sich beim Energieausweis ab 1. Januar 2027?
Mit dem Gesetz vom 23. Juli 2026 wurde aus dem Gebäudeenergiegesetz das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Heizungsteil gilt seit dem 29. Juli 2026, die Neuregelungen zum Energieausweis greifen ab dem 1. Januar 2027. Das Wichtigste in Kürze:
- Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Die viel zitierte Umstellung auf A bis G betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude.
- Nichtwohngebäude erhalten die neue Skala A bis G und dürfen nur noch mit einem Bedarfsausweis bewertet werden.
- Verbrauchsdaten: Statt drei Jahren genügen künftig zwei Jahre.
- Neue Berechnungsnorm DIN/TS 18599:2025-10 mit veränderten Primärenergiefaktoren.
- Mehr Pflichtangaben im Ausweis, Ausstellung künftig digital und maschinenlesbar.
- Erweiterte Vorlagepflicht – auch bei der Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen.
Bis zum 31. Dezember 2026 werden Energieausweise noch nach den bisherigen Regeln ausgestellt. Alle Paragrafen und Fristen im Detail lesen Sie im Ratgeber EU-Energieausweis: Skala A–G und neue Pflichten 2027.
Brauche ich ab 2027 einen neuen Energieausweis?
Nein. Eine Pflicht, vorhandene Energieausweise austauschen zu lassen, gibt es nicht. Für Wohngebäude läuft Ihr Ausweis die vollen zehn Jahre nach § 79 Absatz 3 GModG aus – auch wenn er nach den alten Regeln ausgestellt wurde.
Für Nichtwohngebäude gelten besondere Übergangsregeln: Vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte und noch gültige Ausweise können grundsätzlich weiterverwendet werden. Ob das in Ihrem Fall bis zum vollen Ablaufdatum gilt, klären wir gern konkret.
Zwei Punkte sollten Sie trotzdem kennen: Die neuen Anzeige- und Vorlagepflichten ab 2027 gelten auch für ältere Ausweise. Und wenn Sie ohnehin einen neuen Ausweis benötigen, kann die neue Berechnungsnorm ab 2027 einen anderen Kennwert ergeben als zuvor – ohne dass sich an Ihrem Gebäude etwas geändert hat.
Eine an die Effizienzklasse gekoppelte Sanierungspflicht für private Wohngebäude enthält das GModG nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis nach § 81 GModG bewertet die Bausubstanz und die Anlagentechnik selbst – Dämmung, Fenster, Heizung. Das Ergebnis ist unabhängig davon, wie die Bewohner heizen.
Der Verbrauchsausweis nach § 82 GModG rechnet mit dem tatsächlich erfassten Endenergieverbrauch. Dafür sind Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten nötig, wobei das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode nicht länger als 18 Monate zurückliegen darf.
Ein Bedarfsausweis ist nach § 80 Absatz 3 vorgeschrieben für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Diese Pflicht entfällt, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 schon bei der Baufertigstellung erfüllt hat oder durch spätere Änderungen mindestens dorthin gebracht wurde. In allen anderen Fällen dürfen Sie zwischen beiden Varianten wählen.
Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig und rechtlich gleichwertig. Ab 2027 genügen zwei Jahre Verbrauchsdaten, und für Nichtwohngebäude sowie gemischt genutzte Objekte ist nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen. Ausführlich im Vergleich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Welchen Energieausweis brauchen Gewerbeimmobilien ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 ist für Nichtwohngebäude – Büro, Handel, Praxis, Produktion – ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Der günstigere Verbrauchsausweis fällt für diese Gebäude weg. Zusätzlich gilt dort die neue Effizienzskala A bis G.
Bis zum 31. Dezember 2026 können Sie für Ihre Gewerbeimmobilie noch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Wenn ein Ausweis in den nächsten Monaten fällig wird, lohnt es sich, das nicht ins neue Jahr zu schieben.
Details und Preise finden Sie beim Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Was kostet ein Energieausweis?
Bei GREENOX zahlen Sie einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer:
| Ausweisart | Preis |
|---|---|
| Verbrauchsausweis | 59 € |
| Bedarfsausweis | 129 € |
| Nichtwohngebäude | 169 € |
Optional hinzubuchbar: Express-Ausstellung innerhalb von 24 Stunden für 29 €, postalischer Versand für 19 €, nachträgliche Korrektur für 9 €.
Für mehrere Objekte gibt es Staffelpakete – ab fünf Ausweisen sinkt der Stückpreis, beim 50er-Paket um bis zu 37 Prozent. Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen, lesen Sie unter Energieausweis Kosten.
Wie lange dauert es, einen Energieausweis zu erstellen?
Standardmäßig erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach vollständiger Dateneingabe – als PDF per E-Mail.
Wenn es schneller gehen muss, buchen Sie die Express-Ausstellung für 29 €: Dann liegt der Ausweis innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Für Nichtwohngebäude planen Sie wegen des größeren Erfassungsaufwands bis zu 48 Stunden ein.
Steht ein Besichtigungstermin an, reichen Sie die Daten am besten einige Tage vorher ein – dann brauchen Sie den Express-Zuschlag nicht.
Wie erstellt GREENOX den Energieausweis online?
In drei Schritten: Sie wählen die passende Ausweisart, geben die Daten Ihrer Immobilie in unser Online-Formular ein und erhalten den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht erforderlich.
Jeder Ausweis wird von einem unserer dena-gelisteten Energieberater geprüft und beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert – Sie erhalten also ein Dokument mit offizieller DIBt-Registriernummer. Über 3.000 Energieausweise haben wir bundesweit auf diesem Weg erstellt.
Wie ein fertiger Ausweis aussieht, zeigt unser Energieausweis-Muster.
Ist ein Energieausweis aus dem Internet gültig?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob die Daten online oder vor Ort erhoben wurden. Entscheidend ist, dass der Ausweis von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person erstellt und mit einer Registriernummer nach § 98 versehen wird.
Beides ist bei GREENOX der Fall: zertifizierte Energieberater, DIBt-Registrierung, bundesweit anerkanntes PDF. Vorsicht ist nur bei Anbietern geboten, die keine Registriernummer ausweisen oder die Qualifikation ihrer Aussteller nicht nennen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nach § 88 GModG dürfen nur Personen mit einer anerkannten baunahen Fachqualifikation Energieausweise ausstellen – darunter Architekten, Bauingenieure, staatlich anerkannte Techniker sowie qualifizierte Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation im energiesparenden Bauen.
Wer ohne diese Berechtigung einen Energieausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 108 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Anbieter die Qualifikation seiner Aussteller offenlegt.
Kann ich meinen Energieausweis selbst erstellen?
Nein. Die Ausstellung ist nach § 88 GModG an eine Fachqualifikation gebunden – ein selbst ausgefülltes Formular ist kein gültiger Energieausweis und erfüllt Ihre Vorlagepflicht nicht.
Was Sie selbst übernehmen können, ist die Datenerhebung: Sie tragen die Angaben zu Ihrem Gebäude online ein, unsere Energieberater rechnen, prüfen und stellen aus.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis wird nach § 79 Absatz 3 GModG für zehn Jahre ausgestellt. Das Ausstellungs- und das Ablaufdatum stehen auf der ersten Seite.
Vorzeitig verliert er seine Gültigkeit nur in einem Fall: wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Ausweis erforderlich wird, weil bei einer Änderung am Gebäude für das gesamte Gebäude neue Berechnungen durchgeführt werden. Eine energetische Maßnahme allein – etwa eine neue Heizung – macht Ihren Ausweis nicht ungültig.
Mehr dazu unter Wie lange ist ein Energieausweis gültig.
Welche Daten braucht man für einen Energieausweis?
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir Adresse und Baujahr, die beheizte Fläche, den Energieträger sowie Abrechnungen über 36 zusammenhängende Monate – die jüngste Abrechnungsperiode darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Für den Bedarfsausweis kommen technische Angaben hinzu: Wandaufbau und Dämmung, Fenstertypen, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung.
Sie müssen dafür kein Fachwissen mitbringen – das Formular führt Sie Feld für Feld durch die Angaben, und bei Unklarheiten hilft unser Support weiter. Ab 2027 genügen zwei Jahre Verbrauchsdaten.
Was steht in einem Energieausweis?
Nach § 85 GModG enthält der Ausweis die allgemeinen Gebäudedaten – Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Nutzfläche – sowie die eingesetzten Energieträger. Dazu kommen der Endenergie- und der Primärenergiekennwert, die Energieeffizienzklasse und die Treibhausgasemissionen als CO₂-Äquivalent.
Praktisch besonders nützlich sind die Modernisierungsempfehlungen nach § 84: konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern. Jeder Ausweis trägt außerdem eine Registriernummer nach § 98 zur behördlichen Kontrolle.
Welche Energieeffizienzklassen gibt es?
Für Wohngebäude gibt es neun Klassen von A+ bis H. Maßgeblich ist nach § 86 Absatz 2 GModG allein die Endenergie – in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr:
| Klasse | Endenergie in kWh/(m²·a) |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Klasse A+ steht für Passiv- und Niedrigstenergiegebäude, Klasse H für unsanierte Altbauten. Gut gedämmte Bestandsgebäude erreichen nach einer energetischen Sanierung meist B oder C. Nichtwohngebäude erhalten ab 2027 eine eigene Skala von A bis G. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Energieeffizienzklasse Haus.
Was ist der Unterschied zwischen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf?
Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die Ihrem Gebäude zugeführt werden muss – für Heizung, Lüftung und Warmwasser. Der Primärenergiebedarf rechnet die Vorkette des Energieträgers mit ein: Gewinnung, Transport und Umwandlung. Umgerechnet wird über die Primärenergiefaktoren nach § 22 GModG.
Deshalb schneiden Wärmepumpe und Solarthermie beim Primärenergiebedarf deutlich besser ab als Öl oder Gas. Wichtig für die Einordnung: Die Energieeffizienzklasse ergibt sich allein aus der Endenergie – der Primärenergiewert steht ebenfalls im Ausweis, bestimmt aber nicht die Klasse.
Ab 2027 gelten neue Primärenergiefaktoren nach DIN/TS 18599:2025-10. Ihr Kennwert kann sich dadurch verschieben, obwohl Sie nichts verändert haben.
Benötige ich einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung?
Nein – der Energieausweis wird nach § 79 Absatz 2 GModG für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Wenn Sie eine Wohnung im Mehrfamilienhaus vermieten, brauchen Sie den Ausweis für das ganze Haus. Beauftragt wird er in der Regel von der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung.
Eine Ausnahme gibt es: Sind Gebäudeteile nach § 106 getrennt zu behandeln – etwa ein Ladenlokal im Wohnhaus, das sich in Nutzung und Technik wesentlich unterscheidet und einen nicht unerheblichen Flächenanteil einnimmt –, dann sind für Wohn- und Gewerbeteil getrennte Ausweise Pflicht. Für gemischt genutzte Gebäude ist ab 2027 ohnehin nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 108 GModG kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – und zwar in drei Fällen: wenn Sie den Ausweis nicht rechtzeitig vorlegen, wenn Sie ihn nach Vertragsabschluss nicht übergeben und wenn in einer Immobilienanzeige die Pflichtangaben nach § 87 fehlen.
Die fehlende Angabe in der Anzeige ist dabei die häufigste Falle: Sie greift schon, sobald ein gültiger Ausweis vorliegt – unabhängig davon, ob es später zu einer Besichtigung kommt.
Beantragen Sie den Ausweis deshalb rechtzeitig, bevor Sie die Anzeige schalten. Was beim Hausverkauf ohne Energieausweis droht, haben wir gesondert aufgeschrieben.
Muss ich nach dem Hauskauf ein Beratungsgespräch führen?
Unter einer Bedingung ja. Nach § 80 Absatz 4 GModG müssen Sie als Käufer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen nach der Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer ausstellungsberechtigten Person führen – vorausgesetzt, ein solches Gespräch wird als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten.
Diese Regelung wird häufig übersehen. Sinnvoll ist das Gespräch ohnehin: Es ordnet die Modernisierungsempfehlungen aus dem Ausweis in eine sinnvolle Reihenfolge ein. Wir beraten Käufer im Rahmen unserer Energieberatung dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Energiepass und Energieausweis?
Inhaltlich keiner – beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument. „Energiepass" ist eine ältere, umgangssprachliche Bezeichnung. Die amtliche Bezeichnung im Gebäudemodernisierungsgesetz lautet Energieausweis.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude: Das Dokument heißt immer Energieausweis. Mehr dazu unter Energiepass.
Energieausweis Nichtwohngebäude
Erfahren Sie mehr über den Energieausweis Nichtwohngebäude
Warum ist eine Energieberatung für Nichtwohngebäude wichtig?
- Kostensenkung: Eine optimierte Energienutzung reduziert die Betriebskosten.
- Gesetzliche Anforderungen: Einhaltung von Energiegesetzen wie dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Nachhaltigkeit: Reduktion von CO₂-Emissionen und Förderung erneuerbarer Energien.
Welche Maßnahmen empfiehlt ein Energieberater?
- Optimierung der Gebäudedämmung und der Anlagentechnik.
- Umstellung auf energieeffiziente Heiz- und Kühlsysteme.
- Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Wärmepumpen.
- Erstellung eines Energiemanagementkonzepts nach DIN EN 16247 oder ISO 50001.
Wie finden Sie einen qualifizierten Energieberater für Nichtwohngebäude?
Ein erfahrener Energieberater sollte über eine Zulassung als BAFA- oder KfW-Berater verfügen und umfassende Erfahrung mit gewerblichen Gebäuden haben. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Energieberatungsseite.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nicht jeder darf einen Energieausweis erstellen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt in Anlage 11 genau fest, welche Berufsgruppen und Qualifikationen dazu berechtigt sind. Nur von zugelassenen Fachleuten ausgestellte Ausweise sind rechtsgültig — ein selbst erstellter Energieausweis ohne entsprechende Qualifikation ist nicht anerkannt. Bei GREENOX übernehmen das unsere zertifizierten Energieberater für Sie — schnell, günstig und vollständig GModG-konform.
- Bauingenieure (Hochschulabschluss)
- Architekten mit Hochbau-Schwerpunkt
- Elektroingenieure (Schwerpunkt Gebäudetechnik)
- Absolventen mit Abschluss in Bauphysik
- Meister im Heizungs- und Sanitärbereich
- Meister im Schornsteinfegerhandwerk
- Staatl. geprüfte Techniker (Gebäudetechnik)
- Kälte- und Klimatechnik-Meister
- Energieberater mit anerkannter Weiterbildung
- Zugelassen bei dena, BAFA oder KfW
- Speziell für Wohn- & Nichtwohngebäude
- Online-Ausstellung nach GModG möglich
- Meister des Dachdeckerhandwerks
- Meister der Wärme-, Kälte- & Schallisolierung
- Staatl. geprüfte Techniker (Bautechnik, Bauphysik)
- Personen mit Weiterbildung nach GModG Anlage 11
- Zertifizierte Energieberater nach GModG
- Rechtsgültig, DIBt-registriert, 10 Jahre gültig
- Verbrauchsausweis ab 59 € · Bedarfsausweis ab 129 €
Energieeffizienz-Klasse Haus
Was ist die Energieeffizienzklasse eines Hauses?
Die Energieeffizienzklasse eines Hauses gibt an, wie hoch der Energieverbrauch einer Immobilie ist. Ähnlich wie bei Elektrogeräten erfolgt die Einteilung von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).
Wie wird die Energieeffizienzklasse berechnet?
Die Einstufung basiert auf dem Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes, der im Energieausweis festgehalten ist. Es gibt zwei Arten der Berechnung:
- Bedarfsausweis: Analyse der Gebäudesubstanz und Heiztechnik.
- Verbrauchsausweis: Auswertung des tatsächlichen Energieverbrauchs.
Welche Faktoren beeinflussen die Energieeffizienzklasse?
- Wärmedämmung von Wänden, Dach und Fenstern.
- Art der Heizungsanlage und deren Effizienz.
- Erneuerbare Energien wie Photovoltaik oder Wärmepumpen.
Wie können Sie die Energieeffizienzklasse verbessern?
Durch gezielte Maßnahmen kann die Effizienzklasse eines Hauses optimiert werden:
- Dämmung: Eine verbesserte Isolierung reduziert den Wärmeverlust.
- Moderne Heizsysteme: Wärmepumpen oder Brennwerttechnik steigern die Effizienz.
- Erneuerbare Energien: Photovoltaikanlagen senken den Energiebedarf.
Was ist ein Energiepass?
Der Energiepass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Energieausweis nach Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Beide Begriffe bezeichnen dasselbe rechtsgültige Dokument: Seit der Energieeinsparverordnung 2007 lautet der offizielle Name „Energieausweis", in der Alltagssprache hat sich „Energiepass" jedoch parallel gehalten und wird bis heute synonym verwendet. Eine ausführliche Einordnung mit Geschichte, Inhalt und Pflichten finden Sie im Ratgeber Energiepass – Bedeutung und Pflichten im Überblick.
Wann ist ein Energiepass Pflicht?
Nach § 80 Abs. 3 GModG müssen Sie einen Energiepass vorlegen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Schon bei der ersten Besichtigung ist er Interessenten unaufgefordert zu zeigen; in Immobilienanzeigen sind die zentralen Energiekennwerte verpflichtend anzugeben. Auch Neubauten und größere energetische Sanierungen erfordern einen aktuellen Energiepass. Verstöße gegen die Vorlagepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Welche Arten von Energiepässen gibt es?
Es existieren zwei rechtsgültige Varianten – beide sind 10 Jahre gültig und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert:
- Bedarfsausweis – Berechnung auf Basis technischer Gebäudedaten wie Dämmung, Fensterqualität und Heiztechnik. Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (sofern nicht energetisch saniert) sowie bei Neubauten nach § 87 GModG.
- Verbrauchsausweis – Auswertung der tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre. Zulässig für Gebäude ab Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder mit mindestens 5 Wohneinheiten.
Welche Variante für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist, lesen Sie im ausführlichen Vergleich Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis.
Wie beantrage ich einen Energiepass online?
Bei GREENOX erstellen zertifizierte Energieberater Ihren Energiepass nach § 88 GModG vollständig online: Ausweisart wählen, Gebäudedaten ins gesicherte Formular eingeben, Energiepass innerhalb von 1 bis 3 Werktagen als PDF per E-Mail erhalten – ohne Vor-Ort-Termin. Der Verbrauchsausweis ist ab 59 €, der Bedarfsausweis ab 129 € verfügbar. Jetzt passenden Energiepass auswählen und online beantragen
Energieausweis Verbrauchsausweis
Der Energie-Verbrauchsausweis ist eine der zwei zugelassenen Varianten des Energieausweises nach Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Im Unterschied zum Bedarfsausweis basiert er nicht auf einer technischen Gebäudeberechnung, sondern auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre. Damit ist er für die meisten Wohngebäude ausreichend, schneller erstellt und günstiger – bei GREENOX bereits ab 59 € statt 129 € für den Bedarfsausweis.
Wann reicht ein Energie-Verbrauchsausweis aus?
Nach § 80 Abs. 3 GModG ist der Verbrauchsausweis zulässig, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Das Wohngebäude hat 5 oder mehr Wohneinheiten – unabhängig vom Baujahr.
- Das Wohngebäude wurde nach einem Bauantrag ab 01.11.1977 errichtet.
- Ein älteres Gebäude erfüllt die Wärmeschutzverordnung von 1977 (z. B. nach energetischer Sanierung).
In allen anderen Fällen ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Welche Variante für Ihr Gebäude konkret gilt, zeigt unser Vergleich Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis.
Welche Informationen enthält ein Energie-Verbrauchsausweis?
- Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²·a) als zentraler Kennwert.
- Energieeffizienzklasse auf der Skala von A+ bis H.
- Vergleichswerte mit ähnlichen Gebäuden zur Einordnung Ihres Verbrauchs.
- Heizungsart und Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.).
- Modernisierungsempfehlungen mit konkreten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.
- DIBt-Registriernummer als amtlicher Echtheitsnachweis.
Wie beantrage ich einen Energie-Verbrauchsausweis online?
Bei GREENOX erstellen zertifizierte Energieberater Ihren Verbrauchsausweis vollständig online: Sie geben Adresse, Baujahr, beheizte Wohnfläche, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und den Energieträger ins gesicherte Formular ein. Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen erhalten Sie den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail – nach § 88 GModG ausgestellt, beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig. Eine ausführliche Einordnung mit Kosten- und Pflichtdetails finden Sie im Ratgeber Energie-Verbrauchsausweis – Inhalt, Kosten und Pflichten im Detail.
Jetzt Verbrauchsausweis online beantragenEnergieausweis für Vermietung
Wer eine Immobilie vermietet, ist nach § 80 Abs. 3 GModG verpflichtet, einen gültigen Energieausweis für die Vermietung vorzulegen. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die zentralen Energiekennwerte angegeben sein – spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Ausweis dem Mietinteressenten unaufgefordert ausgehändigt werden. Bei GREENOX erhalten Vermieter den Verbrauchsausweis ab 59 €, den Bedarfsausweis ab 129 €, online erstellt in 1 bis 3 Werktagen.
Wann benötige ich als Vermieter einen Energieausweis?
Die Vorlagepflicht greift in vier konkreten Situationen:
- Bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses – auch bei jedem Mieterwechsel.
- Bei der Verpachtung einer Immobilie.
- In jeder Immobilienanzeige (z. B. ImmoScout, eBay Kleinanzeigen) sind Endenergiebedarf, Energieträger, Effizienzklasse und Baujahr Pflichtangaben.
- Spätestens beim Mietvertragsabschluss ist der Ausweis dem Mieter auszuhändigen.
Welcher Energieausweis ist für meine Mietimmobilie Pflicht?
Welche Variante zulässig ist, hängt von Baujahr, Wohneinheiten und Sanierungsstand ab:
- Verbrauchsausweis (ab 59 €): zulässig für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten oder Bauantrag nach dem 01.11.1977. Basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre.
- Bedarfsausweis (ab 129 €): Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (sofern nicht energetisch saniert). Basiert auf einer technischen Gebäudeanalyse.
Eine vollständige Übersicht aller Konstellationen finden Sie im Vergleich Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis.
Welche Strafen drohen Vermietern ohne Energieausweis?
Wer den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegt oder die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GModG. Die nach Landesrecht zuständige Behörde – meist die Bauaufsichtsbehörde – kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängen. Auch fehlende oder falsche Effizienzklasse-Angaben in Inseraten werden geahndet. Wir empfehlen, den Energieausweis rechtzeitig vor der ersten Besichtigung zu beantragen, um rechtliche Risiken und Verzögerungen bei der Vermietung zu vermeiden.
Wie beantragen Vermieter den Energieausweis online?
Bei GREENOX erstellen zertifizierte Energieberater Ihren Energieausweis vollständig online: Sie geben Adresse, Baujahr, beheizte Wohnfläche, Heizungstyp und – beim Verbrauchsausweis – die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre ins gesicherte Formular ein. Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen erhalten Sie den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail – nach § 88 GModG ausgestellt, beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig. Eine ausführliche Einordnung mit Fristen und Praxistipps für Vermieter lesen Sie im Ratgeber Energieausweis bei Neuvermietung – Pflicht und Kosten 2026.
Jetzt Energieausweis für die Vermietung beantragenEnergieausweis bei Neubau
Bei jedem Neubau ist nach § 80 Absatz 1 GModG ein Energiebedarfsausweis auszustellen – auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis ist bei der Fertigstellung nicht möglich, weil dafür Abrechnungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten vorliegen müssen. Bei GREENOX erstellen zertifizierte Energieberater Ihren Bedarfsausweis ab 129 € – online beantragt, in 1 bis 3 Werktagen ausgestellt und 10 Jahre gültig.
Wann wird der Energieausweis für einen Neubau benötigt?
Die Pflicht greift bei Neubauten in mehreren Phasen:
- Bereits in der Planungs- und Bauphase sind die Anforderungen des GModG an Wärmeschutz und Anlagentechnik einzuhalten – Grundlage hierfür ist der Wärmeschutznachweis.
- Unverzüglich nach Fertigstellung ist der Energieausweis auszustellen und dem Eigentümer oder Bauherrn zu übergeben. Auf Verlangen ist er der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen.
- Bei Erstvermietung oder Erstverkauf ist er Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; ein deutlich sichtbarer Aushang während der Besichtigung genügt ebenfalls. Nach Vertragsabschluss ist er zu übergeben.
- In Immobilienanzeigen sind nach § 87 Absatz 1 GModG fünf Angaben Pflicht: die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf, die wesentlichen Energieträger für die Heizung sowie – bei Wohngebäuden – Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Welcher Energieausweis ist für Neubauten Pflicht?
Bei der Errichtung schreibt § 80 Absatz 1 GModG den Bedarfsausweis vor. Berechnet wird er nach § 81 Absatz 1 auf Basis der Nachweise, die für den Neubau ohnehin erstellt werden – bei Wohngebäuden nach den §§ 15 und 16, bei Nichtwohngebäuden nach den §§ 18 und 19. Rechengrundlage ist die DIN V 18599; ab dem 1. Januar 2027 gilt die DIN/TS 18599:2025-10. In die Bilanz gehen ein:
- Gebäudehülle: Wandaufbau, Dämmung, Fenster, Dach
- Anlagentechnik: Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung
- Erneuerbare Energien: Wärmepumpe, Solarthermie, Photovoltaik
Später ist für dasselbe Gebäude auch ein Verbrauchsausweis zulässig, sobald genügend Verbrauchsdaten vorliegen – die Bedarfsausweis-Pflicht für Altbauten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 greift bei Neubauten nicht. Hintergründe und Vergleich beider Varianten finden Sie im Vergleich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Welche GModG-Anforderungen muss ein Neubau erfüllen?
Für ein neu errichtetes Wohngebäude darf der Jahres-Primärenergiebedarf nach § 15 Absatz 1 GModG höchstens das 0,55-fache des Referenzgebäudes betragen – das entspricht in etwa dem Niveau eines KfW-Effizienzhaus 55. Zusätzlich begrenzt § 16 den Transmissionswärmeverlust auf das 1,0-fache des Referenzgebäudes.
Wichtig für Bauherren: Die frühere Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist mit dem GModG entfallen. An ihre Stelle tritt Technologieoffenheit – die Anforderung wird über den Primärenergiebedarf gesteuert, nicht über eine feste Quote. Die gestaffelten Anteile biogener Brennstoffe nach den §§ 42 bis 46 betreffen ausschließlich den Heizungstausch im Bestand, nicht den Neubau.
Vorausschauend planen sollten Sie beim Neubaustandard: Das Nullemissionsgebäude wird für behördlich genutzte Gebäude ab 2028 und für alle übrigen Neubauten ab 2030 zum Standard. Parallel kommt die Bilanzierung der Lebenszyklus-Treibhausgase – ab 2028 für Neubauten über 1.000 m², ab 2030 für alle.
Wer heute schon höher baut, verschafft sich Zugang zur KfW-Förderung: Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) verlangt ein Effizienzhaus 40 ohne fossile oder Biomasse-Wärmeerzeugung und finanziert bis zu 100.000 € je Wohnung, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Welche Stufe für Ihr Vorhaben trägt, rechnen wir in der Energieberatung durch. Der Energieausweis dokumentiert den erreichten Standard verbindlich auf der Skala A+ bis H.
Wie beantrage ich einen Energieausweis für meinen Neubau online?
Bei GREENOX erstellen zertifizierte Energieberater Ihren Bedarfsausweis für Neubauten vollständig online: Sie laden Bauplan oder Architektenzeichnung, die U-Werte der Bauteile sowie die Daten zu Heizung und Lüftung ins gesicherte Formular. Innerhalb von 1 bis 3 Werktagen erhalten Sie den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail – mit der Express-Option innerhalb von 24 Stunden. Ausgestellt wird er von einer nach § 88 GModG berechtigten Person, beim DIBt registriert und 10 Jahre gültig.
Detaillierte Hinweise und Praxistipps für Bauherren finden Sie auf unserer Themenseite Energieausweis bei Neubau.
Energieausweis Muster
Aufbau eines Energieausweises
- Deckblatt: Enthält grundlegende Angaben zur Immobilie und den Ausweistyp.
- Energieverbrauchs- oder Bedarfswerte: Angaben zum Primärenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch.
- Energieeffizienzklasse: Einteilung in Klassen von A+ (sehr effizient) bis H (ineffizient).
- Modernisierungsempfehlungen: Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Angaben zum Aussteller: Name und Qualifikation des ausstellenden Energieberaters.
Energieausweis Beispiel – Kostenloser Download
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Energieausweis online
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Warum den Energieausweis online erstellen? Mit unserem Online-Service sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Sie müssen keine Vor-Ort-Termine vereinbaren und erhalten Ihren Ausweis schnell und zuverlässig. Erfahren Sie alles über die Energieausweis Kosten, die Unterschiede zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis sowie darüber, wie lange ein Energieausweis gültig ist. Wichtig zu wissen: Mit dem neuen EU-Energieausweis ändern sich Skala und Pflichten für Eigentümer ab dem 1. Januar 2027 deutschlandweit.
Für den Hausverkauf ohne Energieausweis sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten – auch beim Notartermin für den Hausverkauf ist der Ausweis verpflichtend. Käufer informieren sich am besten vorab, worauf sie beim Energieausweis beim Hauskauf achten sollten. Bei Denkmalschutz-Immobilien gelten besondere Regelungen – Details dazu unter Denkmalschutz Energieausweis.
Für Gewerbeimmobilien ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude unverzichtbar – Pflichten, Kosten und Vorteile erklärt unser Ratgeber Energieausweis für Gewerbe-Immobilien. Besitzen Sie ein älteres Gebäude? Erfahren Sie mehr über den Energieausweis für alte Häuser und ab welchem Baujahr er Pflicht ist: Energieausweis Pflicht nach Baujahr.
Nutzen Sie unseren Service für die Erstellung eines Energieausweises für die Vermietung – auch bei einer Neuvermietung gelten besondere Pflichten, Kosten und Fristen. Berechnen Sie die Kosten für den Verbrauchsausweis oder die Kosten für den Bedarfsausweis. Auch ein Energieausweis bei Neubau ist gesetzlich vorgeschrieben. Vermieten oder verkaufen Sie eine einzelne Eigentumswohnung? Im Ratgeber Energieausweis für Wohnung klären wir Pflicht, Kosten und Gültigkeit.
GREENOX bietet Ihnen einen einfachen, transparenten und zuverlässigen Online-Service für Energieausweise. Lassen Sie sich von unserem Experten-Team beraten und erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben mit minimalem Aufwand. Alle weiterführenden Informationen rund um den Energieausweis finden Sie in unserem Energieausweis-Ratgeber.
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