Sie planen einen überdachten Stellplatz fürs Auto? Dann stellt sich schnell die Frage nach der Carport Baugenehmigung. Dürfen Sie einfach loslegen – oder brauchen Sie einen Bauantrag? Die Antwort hängt vor allem von drei Punkten ab. Entscheidend sind nämlich die Grundfläche, die mittlere Wandhöhe und Ihr Bundesland. Denn in Deutschland gelten 16 verschiedene Landesbauordnungen. Deshalb unterscheiden sich die Grenzwerte teils erheblich. Wer ohne nötige Genehmigung baut, riskiert zudem ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall droht sogar der Rückbau auf eigene Kosten. Deswegen zeigen wir Ihnen, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.
- Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, entscheiden Grundfläche, mittlere Wandhöhe und Standort – die genauen Grenzwerte legt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes fest.
- In vielen Bundesländern sind Carports bis 50 m² und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei; strenger sind Berlin, NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern (je 30 m²), das Saarland (36 m²) und Thüringen (40 m²).
- Genehmigungsfrei heißt aber nicht regelungsfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Grenzbebauung gelten trotzdem.
- Im Außenbereich brauchen Sie fast immer eine vollständige Baugenehmigung – unabhängig von der Größe.
- Ein Solar-Carport mit Photovoltaik macht aus der Überdachung zugleich ein kleines Kraftwerk – energetisch oft die cleverste Variante.
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Braucht man eine Baugenehmigung für ein Carport?
Zunächst zur Einordnung: Baurechtlich gilt ein Carport als „offene Garage” oder überdachter Stellplatz. Der Unterschied zur geschlossenen Garage ist dabei einfach. Höchstens zwei Drittel der Wandfläche dürfen geschlossen sein. Verkleiden Sie mehr, dann spricht das Baurecht von einer Garage. Folglich gelten strengere Regeln für Brandschutz und Abstandsflächen. In den Landesbauordnungen behandelt man Carport und Garage allerdings weitgehend gleich. Deshalb gelten meist dieselben Grenzwerte.
Grundsätzlich ist ein Carport eine bauliche Anlage. Damit ist es zunächst genehmigungspflichtig wie eine Garage. Die Landesbauordnungen sehen jedoch Ausnahmen für verfahrensfreie Bauvorhaben vor. Ob Ihr Carport darunterfällt, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab.
Diese fünf Faktoren entscheiden über die Genehmigungspflicht
Klären Sie diese Punkte am besten vor der Planung. Denn gemeinsam bestimmen sie, ob Sie einen Bauantrag stellen müssen:
- Brutto-Grundfläche: Meist sind 30 bis 50 m² zulässig – je nach Bundesland.
- Mittlere Wandhöhe: In der Regel gilt ein Limit von 3 m (in Rheinland-Pfalz 3,20 m).
- Abstand zur Grundstücksgrenze: Unter 3 m Abstand greifen zusätzliche Vorschriften.
- Innen- oder Außenbereich: Die Verfahrensfreiheit gilt grundsätzlich nur im Innenbereich.
- Bebauungsplan und Gestaltungssatzung: Ihre Gemeinde kann zudem eigene Vorgaben machen.
- je nach Bundesland
- Brutto, inkl. Überstand
- Durchschnitt min/max
- RLP bis 3,20 m
- max. 9 m je Grenze
- 15 m gesamt
- § 34 vs. § 35 BauGB
- Bebauungsplan prüfen
Carport ohne Baugenehmigung – wann ist das erlaubt?
Übrigens braucht nicht jeder Stellplatz einen Bauantrag. Fällt Ihr Vorhaben unter die verfahrensfreien Bauvorhaben Ihres Bundeslandes, dann dürfen Sie ohne Genehmigung bauen. Als grobe Faustregel gelten 30 bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlere Wandhöhe. Trotzdem müssen Sie alle übrigen baurechtlichen Vorgaben einhalten. Denn verfahrensfrei bedeutet eben nicht regelungsfrei.
Wie wird die mittlere Wandhöhe berechnet?
Die mittlere Wandhöhe ist der Durchschnitt aus niedrigster und höchster Wandhöhe. Sie ergibt sich also aus (Höhe min + Höhe max) ÷ 2. Nehmen wir beispielsweise an, Sie planen ein Pultdach – ein einseitig geneigtes Dach. An der Traufseite misst es 2,50 m, an der Firstseite dagegen 3,50 m. Damit liegt die mittlere Wandhöhe bei genau 3,00 m und somit im erlaubten Rahmen. Beachten Sie jedoch: Dachüberstand und Dachneigung verändern das Ergebnis. Lassen Sie die Maße im Zweifel deshalb fachlich prüfen.
Grenzbebauung: Carport direkt an der Grundstücksgrenze
In den meisten Bundesländern dürfen Sie ein Carport direkt an die Grundstücksgrenze setzen. Möglich macht das nämlich die „Privilegierung von Grenzbauten”. Üblich sind dabei maximal 3,00 m Wandhöhe und höchstens 9 m Länge je Grenze. Insgesamt sind außerdem meist 15 m grenzständige Bebauung erlaubt. Bleiben Sie darunter, dann ist die Zustimmung des Nachbarn rechtlich nicht zwingend.
Die Unterschrift des Nachbarn ist zwar nicht vorgeschrieben. Trotzdem lohnt sich das Gespräch. Holen Sie das Einverständnis schriftlich ein, dann vermeiden Sie spätere Konflikte. Außerdem geht das Verfahren beim Bauamt schneller, falls Sie eine Ausnahme von den Grenzwerten brauchen.
Baugenehmigung Carport nach Bundesland im Überblick
Ob Sie eine Genehmigung brauchen, bestimmt vor allem Ihr Bundesland. Denn die Landesbauordnungen unterscheiden sich bei Grundfläche, Wandhöhe und Grenzbebauung. Damit Sie die genehmigungsfreien Größen auf einen Blick sehen, haben wir deshalb alle 16 Bundesländer für Sie zusammengestellt.
| Bundesland | Grundfläche (genehmigungsfrei) | Mittlere Wandhöhe | Besonderheit | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 50 m² | 3,0 m | seit 28.06.2025 (vorher 30 m²) | LBO BW |
| Bayern | bis 50 m² | 3,0 m | echt verfahrensfrei, keine Anzeige | BayBO Art. 57 |
| Berlin | bis 30 m² | 3,0 m | Genehmigungsfreistellung möglich | BauO Bln § 61 |
| Brandenburg | bis 50 m² | 3,0 m | auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus | BbgBO § 61 |
| Bremen | bis 50 m² | 3,0 m | nur für private Nutzung | BremLBO |
| Hamburg | bis 50 m² | 3,0 m | Anzeige bei der Baubehörde nötig | HBauO § 60 |
| Hessen | bis 50 m² | 3,0 m | Anmeldung bei der Gemeinde empfohlen | HBO § 62 |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 30 m² | 3,0 m | nur im Innenbereich | LBauO M-V § 61 |
| Niedersachsen | bis 30 m² | 3,0 m | Stellplatzmaße zusätzlich beachten | NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m² | 3,0 m | Anzeigepflicht bei der Gemeinde | BauO NRW |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m² | 3,20 m | Firsthöhe bis 4 m bei Giebel | LBauO RLP § 62 |
| Saarland | bis 36 m² | 3,0 m | darüber Bauantrag nötig | LBO Saarland |
| Sachsen | bis 50 m² | 3,0 m | im überbaubaren Bereich | SächsBO § 61 |
| Sachsen-Anhalt | bis 50 m² | 3,0 m | nur im Innenbereich | BauO LSA § 60 |
| Schleswig-Holstein | bis 50 m² | 3,0 m | Grenzbebauung max. 9 m Länge | LBO SH |
| Thüringen | bis 40 m² | 3,0 m | Anzeige bei der Gemeinde nötig | ThürBO § 63 |
Die Werte beruhen auf den aktuellen Landesbauordnungen und dienen als erste Orientierung. Gemeinden können über Bebauungspläne und Satzungen jedoch strengere Vorgaben machen. Prüfen Sie deshalb vor Baubeginn immer die örtlichen Regeln. Fragen Sie im Zweifel außerdem direkt beim zuständigen Bauamt nach.
Die wichtigsten Bundesländer im Detail
In Bayern dürfen Sie ein Carport bis 50 m² und 3 m Wandhöhe ganz frei errichten. Sie brauchen nämlich weder Bauantrag noch Bauanzeige noch eine Behördenfrist. Damit gehört Bayern zu den unkompliziertesten Ländern.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze dagegen bei nur 30 m². Zusätzlich gilt für bestimmte Vorhaben eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Auch Niedersachsen erlaubt nur 30 m² und verlangt zudem, dass Sie die Stellplatzmaße einhalten.
In Hessen sind dagegen bis 50 m² möglich. Eine Anmeldung bei der Gemeinde ist dort allerdings ratsam. Wichtig ist außerdem: Diese Grenzwerte können sich ändern. Baden-Württemberg etwa hat erst zum 28.06.2025 von 30 auf 50 m² angehoben.
Innenbereich oder Außenbereich – der entscheidende Unterschied
Einen Punkt übersehen viele, dabei ist er entscheidend. Die genehmigungsfreien Regeln gelten nämlich nur im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemeint sind damit Grundstücke innerhalb zusammenhängender Bebauung. Sobald für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht, zählt es zudem automatisch als Innenbereich.
Im Außenbereich nach § 35 BauGB sieht es dagegen anders aus. Dort liegt Ihr Grundstück etwa frei außerhalb des Ortes. Deshalb brauchen Sie fast immer eine vollständige Baugenehmigung – unabhängig von Größe oder Höhe. Die vereinfachten Regeln greifen hier nämlich nicht. Klären Sie ein solches Vorhaben deswegen unbedingt vorab mit dem Bauamt.
Bebauungsplan, Gestaltungssatzung und Nachbarrecht beachten
Auch ein genehmigungsfreies Carport dürfen Sie nicht völlig frei planen. Denn Ihre Gemeinde kann über den Bebauungsplan oder eine Satzung eigene Vorgaben machen. Häufig betrifft das die Dachform, die Materialien oder die Farben. Werfen Sie deshalb immer einen Blick in die Landesbauordnung und den örtlichen Bebauungsplan.
Hinzu kommen außerdem Brandschutz und Abstandsflächen. Diese gelten ebenfalls für verfahrensfreie Carports. Da Carport und Garage baurechtlich gleichstehen, müssen Sie dieselben Regeln einhalten. Wer sorgfältig plant, vermeidet so späteren Ärger. Genau hier zahlt sich daher eine frühzeitige Beratung aus.
Solar-Carport und Wallbox: Genehmigung bei Photovoltaik
Ein Carport bietet die ideale Fläche für Solarstrom. Belegen Sie die Überdachung mit Modulen, dann wird der Stellplatz zum kleinen Kraftwerk. Im besten Fall laden Sie damit Ihr E-Auto direkt mit eigenem Sonnenstrom. Genau hier liegt außerdem unsere Stärke. Wir planen und installieren nämlich die passende Photovoltaik-Anlage für Ihr Carport. Speicher und Wallbox beziehen wir dabei von Anfang an mit ein.
Für die Baugenehmigung ändert die Photovoltaik meist wenig. Bleibt das Carport innerhalb der genehmigungsfreien Grenzen, dann ist auch die Solarüberdachung in der Regel verfahrensfrei. Anders sieht es dagegen aus, wenn die Module Höhe oder Fläche vergrößern. Denken Sie ohnehin über eine energetische Sanierung nach? Dann lohnt es sich, den Solar-Carport gleich als Baustein einzuplanen.
Wohnmobile sind mit 2,80 bis 3,50 m oft höher als die erlaubten 3 m Wandhöhe. Deshalb überschreitet ein Wohnmobil-Carport häufig die zulässigen Maße. In diesen Fällen brauchen Sie folglich einen formellen Bauantrag. Das gilt ebenso für höhere Fahrzeugunterstände.
Was kostet eine Carport-Baugenehmigung?
Ist Ihr Carport genehmigungspflichtig, dann kommen weitere Kosten auf Sie zu. Die Höhe hängt allerdings stark von Bundesland, Größe und Aufwand ab. Als Richtwerte können Sie mit diesen Beträgen rechnen:
- Genehmigungsgebühr beim Amt: rund 200 bis 500 € (in manchen Ländern ab 100 €).
- Planungskosten Architekt für den Bauantrag: etwa 950 bis 2.500 €.
- Statik: rund 800 bis 1.400 €.
- Vermessung (nur falls ein neuer amtlicher Lageplan nötig ist): 800 bis 2.500 €.
In vielen Bundesländern darf zudem nur ein bauvorlageberechtigter Planer den Antrag einreichen. Meist ist das ein Architekt. Deshalb scheitern viele Hausbesitzer beim Alleingang an formalen Details. Planen Sie fachliche Hilfe daher früh ein.
Die genannten Beträge sind typische Spannen. Je nach Region, Grundstück und Anbieter können sie nämlich abweichen. Holen Sie für ein verlässliches Bild daher konkrete Angebote ein. Die Amtsgebühren klären Sie zudem am besten direkt bei Ihrer Gemeinde.
Carport ohne Genehmigung gebaut – welche Strafe droht?
Ein Carport ohne nötige Genehmigung kann teuer werden. Je nach Bundesland drohen nämlich Bußgelder zwischen 500 und 50.000 €. Im schlimmsten Fall ordnet das Bauamt zudem den Rückbau auf Ihre Kosten an. Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht. Deshalb kann die Behörde auch Jahre später noch einschreiten. Häufig fällt das übrigens beim Verkauf der Immobilie auf.
Eine nachträgliche Baugenehmigung gibt es nur, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre. Wer sichergehen will, lässt die Genehmigungspflicht deshalb vor dem Bau prüfen. Übrigens kann auch eine spätere Nutzungsänderung neue Pflichten auslösen. Das gilt etwa, wenn aus dem Carport ein geschlossener Lagerraum wird.
In fünf Schritten zur Carport-Baugenehmigung
Ist Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig, dann gehen Sie am besten strukturiert vor. So behalten Sie nämlich den Überblick und vermeiden unnötige Verzögerungen:
- Genehmigungspflicht klären: Prüfen Sie zunächst anhand der Landesbauordnung und des Bebauungsplans, ob Ihr Carport verfahrensfrei ist oder einen Bauantrag braucht.
- Standort und Maße festlegen: Bestimmen Sie danach Grundfläche, mittlere Wandhöhe und Abstand zur Grenze, denn diese Angaben entscheiden über das Verfahren.
- Unterlagen zusammenstellen: Anschließend brauchen Sie Bauzeichnungen, einen Lageplan und oft einen Nachweis zur Statik. In vielen Ländern muss zudem ein bauvorlageberechtigter Planer unterschreiben.
- Antrag einreichen: Reichen Sie die vollständigen Unterlagen bei der Behörde Ihrer Gemeinde ein und warten Sie die Entscheidung ab.
- Bauen und dokumentieren: Schließlich legen Sie nach der Genehmigung los. Halten Sie sich genau an die genehmigten Pläne, damit es später keine Beanstandungen gibt.
Fazit
Ob Sie für Ihr Carport eine Baugenehmigung brauchen, hängt von vier Dingen ab. Entscheidend sind nämlich Grundfläche, mittlere Wandhöhe, Standort und Ihr Bundesland. In den meisten Ländern sind Carports bis 50 m² genehmigungsfrei. In NRW, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind es dagegen nur 30 m². Beachten Sie aber: Verfahrensfrei heißt nicht regelungsfrei. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Grenzbebauung gelten nämlich immer. Wer im Außenbereich baut, braucht zudem fast immer eine Genehmigung.
Planen Sie Ihr Carport gleich als Solar-Carport, dann holen Sie langfristig den größten Nutzen aus der Fläche. Eine passende Photovoltaik-Anlage zahlt sich dabei besonders aus. Unser Tipp: Lassen Sie die Genehmigungspflicht deshalb vor dem Bau prüfen, statt später ein Bußgeld zu riskieren. Weiterführend interessieren Sie vielleicht außerdem unsere Seiten zur Energieberatung, zur energetischen Sanierung und zur BAFA-Förderung.
Häufige Fragen zur Carport-Baugenehmigung
Genehmigungspflicht und erlaubte Maße
Das hängt von Bundesland, Größe und Standort ab. In den meisten Bundesländern sind Carports bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. In NRW, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gelten dagegen nur 30 m². Im Außenbereich brauchen Sie zudem fast immer eine Baugenehmigung. Prüfen Sie deshalb vor dem Bau die Landesbauordnung und den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Je nach Bundesland liegt die genehmigungsfreie Grundfläche zwischen 30 und 50 m². In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind es nämlich 30 m². Im Saarland gelten 36 m², in Thüringen 40 m². In den übrigen Ländern sind dagegen 50 m² erlaubt. Die mittlere Wandhöhe darf dabei in der Regel 3 m nicht überschreiten.
Die mittlere Wandhöhe ist der Durchschnitt aus niedrigster und höchster Wandhöhe, also (Höhe min + Höhe max) ÷ 2. Bei einem Pultdach mit 2,50 m an der Traufe und 3,50 m am First ergibt das beispielsweise genau 3,00 m. Dachüberstand und Dachneigung verändern das Ergebnis allerdings. Lassen Sie die Maße im Zweifel deshalb fachlich prüfen.
Grenze, Strafen und Solar-Carport
In den meisten Bundesländern ja, dank der Privilegierung von Grenzbauten. Üblich sind dabei maximal 3 m Wandhöhe und höchstens 9 m Länge je Grenze. Insgesamt sind außerdem meist 15 m grenzständige Bebauung erlaubt. Bleiben Sie in diesem Rahmen, dann ist die Zustimmung des Nachbarn rechtlich nicht zwingend.
Je nach Bundesland drohen Bußgelder zwischen 500 und 50.000 €. Im Extremfall folgt zudem eine Abrissverfügung auf eigene Kosten. Schwarzbauten verjähren außerdem nicht. Deshalb kann das Bauamt auch Jahre später noch einschreiten, häufig beim Verkauf der Immobilie. Eine nachträgliche Genehmigung gibt es nur, wenn das Carport grundsätzlich zulässig wäre.
Bleibt das Carport innerhalb der genehmigungsfreien Grenzen Ihres Bundeslandes, dann ist die Photovoltaik-Überdachung in der Regel ebenfalls verfahrensfrei. Vergrößern die Module jedoch Höhe oder Fläche über die zulässigen Werte hinaus, dann kann ein Bauantrag nötig werden. Planen Sie den Solar-Carport deshalb am besten von Anfang an gemeinsam mit der Anlagenauslegung.

