Der Brutto-Rauminhalt (BRI) ist das Volumen, das von den äußeren Begrenzungsflächen eines Bauwerks umschlossen wird – gebildet aus Gründungsflächen, Außenwänden und Dächern. Er ist die Bezugsgröße für Kostenkennwerte in Euro je Kubikmeter, für den Vergleich von Entwurfsvarianten und für Gebühren, die nach Bauvolumen bemessen werden. Maßgeblich ist die DIN 277:2021-08 „Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau", die die Fassung DIN 277-1:2016-01 ersetzt hat. Wer die Geschosse sauber trennt und die Messpunkte kennt, kommt in einer Viertelstunde zum Ergebnis. Diese Anleitung führt Sie mit einem vollständig durchgerechneten Einfamilienhaus durch das Verfahren – einschließlich der Punkte, an denen die meisten Berechnungen scheitern.
- Der BRI wird von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen und aus den Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen ermittelt.
- Höhenbezug sind die Oberkanten der Boden- und Deckenbeläge, bei Dächern die Oberkanten der Dachbeläge – nicht die Rohdecke.
- Getrennt auszuweisen sind der Regelfall der Raumumschließung (R) und der Sonderfall (S). Die früheren Bereiche a, b und c gibt es seit der Fassung 2016 nicht mehr.
- Balkone und Dachterrassen liefern sehr wohl Rauminhalt: gemessen wird bis zur Oberkante von Brüstung, Attika oder Geländer.
- Beim untersten Geschoss beginnt die Messung an der Unterkante der Bodenplatte einschließlich darunter liegender Dämmschichten.
- Der BRI gliedert sich in Netto-Rauminhalt (NRI) und Konstruktions-Rauminhalt (KRI).
Aufmaß und Berechnung anfragen BGF berechnen nach DIN 277
Was der Brutto-Rauminhalt beschreibt
Der Brutto-Rauminhalt erfasst das gesamte Bauvolumen eines Bauwerks einschließlich aller Konstruktionsteile. Wände, Decken, Stützen und Dachaufbau sind darin enthalten – es geht nicht um den nutzbaren Raum, sondern um den Baukörper als Ganzes. Genau deshalb eignet sich der BRI als frühe Kostenkennzahl: Er bildet den Bauaufwand besser ab als eine reine Flächenangabe.
Die Norm gliedert das Volumen weiter: Der Netto-Rauminhalt (NRI) ist der Anteil über der Netto-Raumfläche, also das Volumen der Räume selbst. Der Konstruktions-Rauminhalt (KRI) umfasst das Volumen aller Baukonstruktionen einschließlich der Hohlräume, die zwischen Bauteilen eingeschlossen sind – über abgehängten Decken, in Doppelböden, in mehrschaligen Fassaden. Beide zusammen ergeben den BRI, und der KRI darf auch als Differenz aus BRI und NRI ermittelt werden. Wer nur den BRI ausweist, liefert also eine Summe, aber keine Aussage über den Konstruktionsanteil.
Praktisch begegnet Ihnen der BRI an vier Stellen. Erstens in der Kostenermittlung nach DIN 276, wenn noch keine Ausführungsplanung existiert und nur mit Kennwerten je Kubikmeter gerechnet werden kann – Baukostendatenbanken weisen ihre Kennwerte ausdrücklich als Euro je Kubikmeter BRI aus. Zweitens in den Nutzungskosten nach DIN 18960; beide Normen nennt die DIN 277 selbst als Anwendungszweck. Drittens im Baugenehmigungsverfahren, wo Gebühren mancherorts nach Bauvolumen bemessen werden. Und viertens beim Vergleich von Entwurfsvarianten – zwei Häuser mit gleicher Wohnfläche können sich im BRI deutlich unterscheiden, und das kompaktere ist fast immer das günstigere.
Das beheizte Bruttovolumen Ve aus der energetischen Berechnung ist nicht der BRI. Ve umfasst nur das Volumen innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche – ein unbeheizter Keller oder ein kalter Dachraum gehört zum BRI, aber nicht zu Ve. Wer beide Werte gleichsetzt, verschiebt die Kennzahlen im Energieausweis spürbar.
Welche Fassung gilt – und was sich geändert hat
Bei kaum einer Berechnungsnorm halten sich veraltete Regeln so hartnäckig wie hier. Wenn Ihnen eine Berechnung mit den Bereichen a, b und c vorgelegt wird, ist sie nach einer Fassung gerechnet, die seit zehn Jahren nicht mehr gilt.
| Fassung | Was sie regelte | Status |
|---|---|---|
| DIN 277, ältere Ausgaben (u. a. 1950) | Berechnung des „umbauten Raumes" (UR) | zurückgezogen |
| DIN 277-1:1987-06 und 2005-02 | Brutto-Rauminhalt mit den Bereichen a, b und c | zurückgezogen |
| DIN 277-1:2016-01 | Bereiche a/b/c ersetzt durch Regelfall (R) und Sonderfall (S) | zurückgezogen |
| DIN 277:2021-08 | einteilige Norm für den Hochbau, Messpunkte präzisiert | gültig |
Die aktuelle Fassung trägt keine Teilnummer mehr: Sie heißt schlicht DIN 277, gilt ausschließlich für den Hochbau und hat DIN 277-1:2016-01 ersetzt. Inhaltlich wurden vor allem die Regeln zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten überarbeitet und die Zuordnung der Grundflächen präzisiert. Für die Praxis heißt das: Zwei Berechnungen desselben Gebäudes nach unterschiedlichen Fassungen liefern unterschiedliche Zahlen. Geben Sie deshalb immer an, nach welcher Fassung, mit welchem Messverfahren und auf welcher Planungsgrundlage gerechnet wurde – die Norm verlangt diese Angabe ausdrücklich.
Die Formel und die Bereiche R und S
Der BRI ist aus den Brutto-Grundflächen und den dazugehörigen Höhen zu ermitteln. Für jedes Geschoss multiplizieren Sie also die BGF mit der zugehörigen Höhe und addieren anschließend.
BRI = Σ (BGF × zugehörige Höhe). Als Höhe gilt der vertikale Abstand zwischen den Oberkanten der Boden- oder Deckenbeläge, bei Dächern bis zur Oberkante des Dachbelags. Wird das Bauwerk von schrägen oder gekrümmten Flächen begrenzt, ist der Rauminhalt nach den tatsächlichen geometrischen Verhältnissen zu ermitteln – beim Satteldach also über die echte Querschnittsfläche, nicht über eine geschätzte Mittelhöhe.
Zusätzlich sind Grundflächen und Rauminhalte getrennt nach der Art der Raumumschließung zu ermitteln. Diese Trennung ist keine Formsache – sie entscheidet darüber, wie ein Volumen in Kennwerte eingeht.
| Bereich | Definition nach DIN 277 | Beispiele |
|---|---|---|
| R Regelfall |
Bereiche mit Nutzungen der Netto-Raumfläche, die bei allen Begrenzungsflächen des Raums vollständig umschlossen sind | Wohn- und Aufenthaltsräume, Keller, Treppenhaus, Technikraum – und auch eine Garage mit Rollgitter, die zwar zum Außenklima offen, aber allseitig umschlossen ist |
| S Sonderfall |
Bereiche mit Nutzungen der Netto-Raumfläche, die konstruktiv fest mit dem Bauwerk verbunden, aber nicht bei allen Begrenzungsflächen vollständig umschlossen sind | Loggien, Balkone, Dachterrassen, unterbaute Eingangsbereiche und Höfe, Außentreppen |
Der entscheidende Unterschied zur alten Systematik: Ein Balkon ist kein Fall von „kein Rauminhalt", sondern ein Sonderfall S mit einer eigenen Höhenregel. Und Außentreppen fallen nicht heraus, sondern hinein – sofern sie konstruktiv fest mit dem Bauwerk verbunden oder unterbaut sind. Nicht verbundene Bauteile, die lediglich an das Bauwerk anschließen, bleiben unberücksichtigt.
Wo genau gemessen wird
Der häufigste Fehler entsteht nicht in der Formel, sondern an den Rändern. Diese fünf Messpunkte entscheiden über das Ergebnis:
- Seitlich: äußere Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung – also Außenseite von Putzschicht, Vorsatzschale oder Wärmedämmverbundsystem.
- Unten: beim untersten Geschoss ab Unterkante der Boden- bzw. Fundamentplatte einschließlich der darunter liegenden Dämmschichten. Eine Perimeterdämmung unter der Platte zählt also mit – und das gilt unabhängig davon, ob das Gebäude unterkellert ist.
- Zwischen den Geschossen: von Oberkante Bodenbelag bis Oberkante Bodenbelag des darüber liegenden Geschosses. Nicht Rohdecke zu Rohdecke: Der Fußbodenaufbau gehört dazu.
- Oben: bis Oberkante Dachbelag, also bis zur fertigen Dachfläche.
- Sonderfall S: Bei überdeckten, aber nicht allseitig umschlossenen Bereichen wird bis zur Oberkante der Überdeckung gemessen. Bei nicht überdeckten, aber umschlossenen Bereichen bis zur Oberkante der umschließenden Bauteile – Brüstung, Attika, Geländer.
„Ein offener Balkon liefert keinen Rauminhalt" ist die verbreitetste Falschaussage zum BRI. Richtig ist: Ein Balkon mit Brüstung oder Geländer ergibt einen Rauminhalt im Bereich S, gemessen von Oberkante Bodenbelag bis Oberkante Brüstung. Ohne Rauminhalt bleiben nur Terrassen, Treppen, Rampen und Höfe, die weder überdeckt sind noch umschließende Bauteile aufweisen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Satteldach
Das Gebäude hat einen rechteckigen Grundriss von 10,00 × 9,00 Metern in Außenmaßen und ist voll unterkellert. Über Erd- und Obergeschoss liegt ein Satteldach mit 38 Grad Neigung und 0,50 Metern Kniestock; der Dachraum ist über eine Treppe erreichbar, aber noch nicht ausgebaut. Im Obergeschoss gibt es eine in den Baukörper eingerückte Loggia von 3,00 × 2,00 Metern und einen nicht überdeckten Balkon von 5,00 m² mit einer 1,00 Meter hohen Brüstung.
Die Brutto-Grundfläche je Vollgeschoss beträgt 10,00 m × 9,00 m = 90,00 m². Für die Höhen brauchen wir den Schnitt, nicht die lichten Raumhöhen allein:
| Schichtaufbau von unten | Dicke | Höhe über Bezugspunkt |
|---|---|---|
| Perimeterdämmung unter der Bodenplatte (Beginn der Messung) | 0,10 m | 0,10 m |
| Bodenplatte | 0,25 m | 0,35 m |
| Fußbodenaufbau Keller → OK Bodenbelag KG | 0,10 m | 0,45 m |
| lichte Höhe Keller | 2,25 m | 2,70 m |
| Kellerdecke | 0,20 m | 2,90 m |
| Fußbodenaufbau EG → OK Bodenbelag EG | 0,15 m | 3,05 m |
Damit steht die Höhe des untersten Geschosses fest: 3,05 Meter von Unterkante Dämmung bis Oberkante Bodenbelag des Erdgeschosses. Erd- und Obergeschoss haben je 2,50 Meter lichte Höhe; mit 0,20 Metern Decke und 0,15 Metern Fußbodenaufbau ergibt das für das Erdgeschoss 2,85 Meter. Über dem Obergeschoss folgt der unausgebaute Dachraum ohne Bodenbelag, weshalb dort die Oberkante der Rohdecke maßgebend ist: 2,50 m + 0,20 m = 2,70 Meter.
- 90,00 m² × 3,05 m
- ab UK Dämmung unter der Bodenplatte
- 90,00 m² × 2,85 m
- OK Belag zu OK Belag
- 90,00 m² × 2,70 m
- davon 16,20 m³ Loggia im Bereich S
- Kniestock + Dachkörper
- bis OK Dachbelag
Der Dachraum: Kniestock und Dachkörper getrennt
Der Kniestock ist ein Quader: 90,00 m² × 0,50 m = 45,00 m³. Darüber liegt der Dachkörper, und hier wird häufig zu knapp gerechnet, weil bis zur Rohdecke oder nur bis zur Sparrenoberkante gemessen wird. Maßgebend ist die Oberkante des Dachbelags.
Bei 9,00 Metern Gebäudetiefe und 38 Grad Neigung liegt der First 4,50 m × tan 38° = 3,52 Meter über der Traufebene. Ein 30 Zentimeter dicker Dachaufbau, rechtwinklig zur Dachfläche gemessen, ergibt vertikal 0,30 m ÷ cos 38° = 0,38 Meter zusätzlich. Der Querschnitt des Dachkörpers besteht damit aus einem Streifen und einem Dreieck:
- Streifen für den Dachaufbau: 9,00 m × 0,38 m = 3,42 m²
- Dreieck bis zum First: 0,5 × 9,00 m × 3,52 m = 15,84 m²
- Querschnitt gesamt: 19,26 m² × 10,00 m Gebäudelänge = 192,60 m³
Der Dachraum liefert also 45,00 m³ + 192,60 m³ = 237,60 m³. Da er ausbaufähig, aber noch nicht ausgebaut ist, muss dieser Anteil nach der Norm ohnehin getrennt ausgewiesen werden – dieselbe Regel gilt für Rohbauflächen, deren Ausbau später folgt.
Loggia und Balkon: Bereich S richtig behandeln
Hier liegt der zweite klassische Fehler. Die Loggia ist in den Baukörper eingerückt, ihre 6,00 m² stecken also bereits in den 90,00 m² des Obergeschosses. S


