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Unterschied Brennwert Heizwert: Welche Zahl wo gilt

Inhalt

Auf dem Kesselprospekt steht 109 Prozent Wirkungsgrad. Auf dem Datenblatt desselben Geräts stehen 94 Prozent. Auf der Gasrechnung stehen Kilowattstunden, auf der Heizölrechnung nur Liter. Vier Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen.

Sie widersprechen sich nicht. Sie beziehen sich nur auf verschiedene Größen. Wer den Unterschied zwischen Brennwert und Heizwert verstanden hat, löst alle vier Rätsel auf einmal. Darum geht es hier.

Clever Kompakt
Brennwert und Heizwert – das Wichtigste im Überblick
  • Der Brennwert zählt die Kondensationswärme des Abgases mit, der Heizwert nicht.
  • Die heute gültigen Zeichen sind Hi und Hs, nicht mehr Hu und Ho.
  • Bei Erdgas liegt der Brennwert 11 Prozent über dem Heizwert, bei Heizöl 6 Prozent.
  • Wirkungsgrade über 100 Prozent sind ein Bezugsgrößen-Artefakt, kein Wunder.
  • Ihre Gasrechnung rechnet mit dem Brennwert, der Kesselprospekt mit dem Heizwert.
  • Ohne niedrigen Rücklauf arbeitet ein Brennwertkessel wie ein Heizwertkessel.

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1,11
Verhältnis Brennwert zu Heizwert bei Erdgas
9,9 %
die Gegenrichtung, nicht 11 Prozent
47 °C
Abgastaupunkt bei Heizöl
86 %
EU-Mindestanforderung an neue Kessel

Welche Zahl steht wo drauf

Beginnen wir am praktischen Ende. Diese vier Zahlen halten Sie tatsächlich in der Hand, und jede bezieht sich auf etwas anderes.

Was die beiden Werte bedeuten

Der Heizwert beschreibt die Wärmemenge, die bei der Verbrennung frei wird, ohne dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf kondensiert. Das Formelzeichen ist Hi.

Der Brennwert zählt zusätzlich die Energie mit, die beim Abkühlen und Kondensieren der Abgase frei wird. Sein Zeichen ist Hs.

Eine Anmerkung zu den Bezeichnungen, weil hier praktisch das gesamte Feld veraltet ist: Die früher üblichen Zeichen Hu für den unteren und Ho für den oberen Heizwert sind abgelöst. Maßgeblich ist heute die Begriffsnorm DIN 5499 in der Fassung 2018-07, und sie arbeitet mit Hi und Hs.

Ebenfalls überholt: Die oft zitierte DIN 51857 für gasförmige Brennstoffe wurde im Februar 2018 zurückgezogen. An ihre Stelle tritt die DIN EN ISO 6976 in der Fassung 2016-12. Für feste und flüssige Brennstoffe gilt die DIN 51900 in der Fassung 2023, biogene Festbrennstoffe wie Pellets sind dort ausdrücklich ausgenommen.

Woher das Wasser im Abgas kommt

Zwei Quellen gibt es. Die wichtigere ist der Wasserstoff im Brennstoff: Er verbrennt zu Wasser. Hinzu kommt bei Holz und Pellets die bereits enthaltene Feuchte.

Entscheidend ist ein Mengenverhältnis, das die ganze Rangfolge der Brennstoffe erklärt: Aus einem Kilogramm Wasserstoff entstehen neun Kilogramm Wasser. Je wasserstoffreicher der Brennstoff, desto mehr Wasserdampf im Abgas und desto größer der mögliche Brennwertgewinn.

Methan, der Hauptbestandteil von Erdgas, ist sehr wasserstoffreich. Heizöl besteht aus längeren Kohlenwasserstoffketten und ist wasserstoffärmer. Genau deshalb liegt der Gewinn bei Erdgas bei etwa elf, bei Heizöl nur bei etwa sechs Prozent.

Die Verhältnisse je Brennstoff

BrennstoffFaktor Hs zu Hientspricht
Erdgas1,11+ 11 %
Flüssiggas1,09+ 9 %
Holz und Pellets1,08+ 8 %
Heizöl1,06+ 6 %
Fernwärme1,00kein Unterschied

Die Faktoren stammen aus der Tabelle B.1 der DIN V 18599-1. Ein Fassungshinweis gehört dazu: Diese Normreihe ist inzwischen durch die DIN/TS 18599 in der Ausgabe 2025-10 ersetzt, die ab dem 1. Januar 2027 verbindlich anzuwenden ist.

In Praxiswerten ausgedrückt ergibt das für die gängigen Brennstoffe:

BrennstoffHeizwert HiBrennwert Hs
Erdgas H10,4 kWh/m³11,5 kWh/m³
Heizöl EL9,8 kWh/l10,6 kWh/l
Flüssiggas12,87 kWh/kg13,98 kWh/kg
Holzpellets4,8 bis 4,9 kWh/kgrund 5,2 kWh/kg
Zwei kursierende Zahlen sind falsch

Für Heizöl liest man gelegentlich einen Brennwert von 12,74 kWh je Liter. Das wären 30 Prozent über dem Heizwert und widerspricht sowohl dem Normfaktor als auch den physikalischen Einzelwerten. Und für Pellets kursieren 5,5 kWh je Kilogramm, was 12 Prozent entspräche. Beide Werte sollten Sie nicht übernehmen.

Warum Wirkungsgrade über 100 Prozent möglich sind

Das ist der Punkt, an dem die meisten aussteigen. Dabei ist die Erklärung in vier Schritten erzählt.

Erstens ist der Wirkungsgrad ein Verhältnis: nutzbare Wärme geteilt durch zugeführte Brennstoffenergie. Zweitens wird die zugeführte Energie historisch auf den Heizwert bezogen. Diese Konvention stammt aus einer Zeit, in der die Kondensationswärme technisch nicht nutzbar war und man sie deshalb gar nicht erst mitzählte.

Drittens nutzt ein Brennwertkessel Energie, die im Nenner dieses Bruchs gar nicht enthalten ist. Der Bruch wird größer als eins. Und viertens ist das deshalb kein Perpetuum mobile, sondern schlicht ein Artefakt der Bezugsgröße.

Die theoretischen Höchstwerte sind 111 Prozent bei Erdgas und 106 Prozent bei Heizöl. Eine eigene Rechnung macht das greifbar: 111 geteilt durch 1,11 ergibt exakt 100,0 Prozent. Die Höchstwerte sind also genau der Grenzfall, in dem die gesamte Kondensationswärme genutzt wird und gar nichts verloren geht.

Bezogen auf den Brennwert liegen reale Geräte bei 95 bis 98 Prozent. Und sie können 100 Prozent niemals überschreiten.

Der Widerspruch zum Datenblatt

Jetzt zur Eingangsfrage. Auf dem ErP-Datenblatt desselben Kessels, der im Prospekt mit 109 Prozent beworben wird, steht eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von etwa 92 bis 94 Prozent.

Beide Zahlen beschreiben dasselbe Gerät

Die europäische Kennzahl ist einheitlich brennwertbezogen definiert. Deshalb kann sie bei Gas- und Ölgeräten nie über 100 Prozent liegen. Der alte Normnutzungsgrad ist dagegen heizwertbezogen. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine einfache Division. In die ErP-Kennzahl gehen zusätzlich der Hilfsstrombedarf, eine Teillastgewichtung und Regelungskorrekturen ein.

Wer also zwei Angebote vergleicht, sollte prüfen, welche Kennzahl jeweils genannt wird. Ein Gerät mit 98 Prozent brennwertbezogen entspricht rechnerisch rund 109 Prozent heizwertbezogen. Dieselbe Technik, zwei Zahlen.

Der Taupunkt entscheidet, ob überhaupt kondensiert wird

Damit Wasserdampf kondensiert, muss das Abgas unter seinen Taupunkt abgekühlt werden. Die Literatur nennt dafür keine einzelne Zahl, sondern eine Spanne.

ErdgasHeizöl EL
Abgastaupunktca. 55 bis 57 °Cca. 47 °C
Rücklauf für nennenswerte Kondensationhöchstens 50 °Chöchstens 42 °C
Praxiszielhöchstens 45 °Chöchstens 40 °C
Optimum30 bis 35 °C25 bis 32 °C

Dass es eine Spanne und keinen festen Wert gibt, erklärt sonst niemand. Der Taupunkt hängt vom Wasserdampf-Partialdruck im Abgas ab, und der wird von der Luftzahl bestimmt. Je mehr Luftüberschuss der Brenner fährt, desto stärker wird das Abgas verdünnt, desto niedriger der Taupunkt. Eine saubere Brennereinstellung ist damit Teil der Brennwertnutzung.

Und hier liegt auch der Grund, warum Erdgas der bessere Brennwertbrennstoff ist: Mehr Wasserstoff bedeutet mehr Wasserdampf im Abgas und einen höheren Taupunkt.

Warum der alte Heizkreis das Problem ist

Daraus folgt die wichtigste praktische Erkenntnis dieses Beitrags.

Ein Brennwertkessel an einem Heizkreis, der mit 70 oder gar 90 Grad Vorlauf gefahren wird, ist ein teurer Heizwertkessel. Liegt der Rücklauf bei 50 Grad, kondensiert praktisch nichts mehr. Der gesamte Brennwertvorteil von elf Prozent schrumpft auf Bruchteile eines Prozents.

Zwei Stellschrauben gibt es, und die billigere kostet gar nichts.

  • Die Heizkurve absenken. Eine zu steil eingestellte Kurve hebt den gesamten Temperaturpegel und damit auch den Rücklauf über den Taupunkt.
  • Den hydraulischen Abgleich durchführen. Ohne ihn strömt zu viel Wasser durch die kesselnahen Heizkörper, kühlt dort kaum aus und kommt heiß zurück.
  • Überströmventile, hydraulische Weichen und Beimischschaltungen prüfen. Sie schleusen warmen Vorlauf in den Rücklauf.
  • Eine Rücklaufanhebung entfernen lassen. Was beim alten Kessel Korrosionsschutz war, verhindert beim Brennwertgerät genau das, wofür es gekauft wurde.
  • Bei knapp dimensionierten Heizkörpern den Volumenstrom senken. Dann spreizt der Kreis stärker und der Rücklauf sinkt.

Zum Abgleich ein rechtlicher Hinweis: Pflicht ist er erst ab sechs Wohneinheiten. Im Ein- und Zweifamilienhaus bleibt er Fördervoraussetzung. Wie das abläuft, steht in unserem Beitrag zum hydraulischen Abgleich.

Eine Auswertung von Beratungsstellen legt nahe, dass nur etwa ein Drittel der installierten Anlagen das Brennwertpotenzial tatsächlich ausschöpft.

Wie Ihre Gasrechnung zustande kommt

Der Gaszähler misst ein Volumen in Kubikmetern. Die Kilowattstunden auf der Rechnung sind daraus berechnet, und zwar nach dieser Logik: Betriebsvolumen mal Zustandszahl mal Abrechnungsbrennwert.

Die Zustandszahl rechnet das gemessene Volumen auf den Normzustand um. Sie berücksichtigt Gastemperatur, Luftdruck und damit die geografische Höhe Ihres Hauses sowie den Überdruck im Zähler. Sie ist also ortsabhängig und steht auf Ihrer Rechnung.

Der Abrechnungsbrennwert wird vom Netzbetreiber monatlich ermittelt und liegt je nach Gasqualität meist zwischen 10 und 11,5 Kilowattstunden je Kubikmeter.

Zur Rechtsgrundlage: Die Umrechnung ist keine Erfindung des Versorgers. Sie folgt dem Eichrecht und wird technisch durch das DVGW-Arbeitsblatt G 685-2 in der Fassung 2023-12 konkretisiert. Die Pflichtangaben auf der Rechnung regelt das Energiewirtschaftsgesetz. Wer pauschal „G 685″ zitiert, nennt eine Archivfassung von 2008.

Die Rechenfalle beim Preisvergleich

Und jetzt der Punkt, den kein Wettbewerber erklärt und der beim Energiepreisvergleich regelmäßig zu Fehlschlüssen führt.

Plus 11 Prozent bedeutet umgekehrt minus 9,9 Prozent

Der Brennwert liegt bei Erdgas 11 Prozent über dem Heizwert. Umgekehrt liegt der Heizwert aber nicht 11 Prozent darunter, sondern nur 9,9 Prozent. Denn eins geteilt durch 1,11 ergibt 0,901. Diese Asymmetrie ist die häufigste Rechenfalle, und sie taucht in keinem der rankenden Ratgeber auf.

Praktisch wird es beim Vergleich verschiedener Brennstoffe. Gas kommt fertig in Kilowattstunden, und zwar brennwertbezogen. Heizöl, Flüssiggas und Pellets kommen in Litern, Kilogramm oder Tonnen, also ganz ohne Energieangabe.

Eine eigene Beispielrechnung mit einem frei gewählten Preis von 1,10 Euro je Liter Heizöl: Heizwertbezogen ergibt das 11,22 Cent je Kilowattstunde, brennwertbezogen 10,59 Cent. Derselbe Ölpreis, zwei Zahlen mit sechs Prozent Abstand. Nur die zweite ist mit dem Preis auf Ihrer Gasrechnung vergleichbar.

Die Merkregel lautet deshalb: immer auf derselben Bezugsgröße vergleichen. Und weil sich die Gasrechnung nicht ändern lässt, ist der Brennwert die praktischere gemeinsame Basis.

Kondensat: Neutralisation ist meist nicht nötig

Ein Brennwertgerät produziert saures Kondensat. Bei Gas liegt der pH-Wert etwa zwischen 3,8 und 5,3, bei Öl deutlich niedriger.

Maßgeblich ist das Arbeitsblatt DWA-A 251 in der Fassung August 2024. Es hat die ältere Fassung von 2011 ersetzt, die ihrerseits das vielfach zitierte ATV-DVWK-A 251 von 2003 abgelöst hatte.

NennwärmeleistungNeutralisation
unter 25 kWkann entfallen, wenn die Randbedingungen eingehalten sind
25 bis 200 kWkann entfallen bei nachgewiesenem Mischungsverhältnis
über 200 kWzwingend vorgeschrieben

Für das typische Einfamilienhaus mit 10 bis 25 Kilowatt ist eine Neutralisationseinrichtung also in aller Regel nicht vorgeschrieben. Auch für Öl gilt das: Bei ausschließlicher Verwendung von schwefelarmem Heizöl gelten bis 200 Kilowatt dieselben Regeln wie für Gas.

Ein Vorbehalt gehört dazu: Das Arbeitsblatt ist eine technische Regel, kein Gesetz. Verbindlich ist die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde, und die kann strenger sein.

Die Abgasanlage ist der unterschätzte Kostenblock

Ein Heizwertkessel bläst sein Abgas mit rund 160 Grad in den Schornstein. Es bleibt trocken, und der Zug entsteht thermisch.

Ein Brennwertgerät entlässt das Abgas mit unter 55 Grad. Es ist mit Wasserdampf gesättigt und kondensiert im Schornstein weiter. Ein gemauerter Schornstein saugt dieses saure Kondensat auf. Die Folge heißt Versottung und reicht von Durchfeuchtung bis zu Salzausblühungen im Wohnraum.

Dazu kommt der Druck. Wegen der niedrigen Abgastemperatur entsteht kein ausreichender thermischer Auftrieb, das Gebläse drückt das Abgas durch die Anlage. Es herrscht also Überdruck, und eine undichte Anlage würde Abgas ins Gebäude drücken.

Erforderlich ist deshalb eine Abgasanlage, die feuchteunempfindlich und überdruckdicht ist. Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 1443 mit einem W für den Nassbetrieb und P1 oder P2 für Überdruck. Praktisch wird ein Innenrohr aus Polypropylen oder Edelstahl in den vorhandenen Schacht eingezogen.

Als Orientierung nennen Portale 60 bis 120 Euro je laufendem Meter für ein Kunststoffrohr und 1.500 bis 3.500 Euro für die gesamte Sanierung im Einfamilienhaus. Das sind Marktspannen, keine Festpreise. Wichtig ist vor allem: Dieser Posten wird in Angeboten gern übersehen.

Gibt es eine Pflicht zur Brennwerttechnik?

Im deutschen Gebäudeenergierecht stand sie nie. Und mit der Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz sind Ende Juli 2026 zwei vielzitierte Vorschriften ersatzlos weggefallen: die Anforderung an 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizungstausch und das Betriebsverbot für Kessel ab dreißig Jahren.

Die faktische Pflicht kommt aus dem EU-Recht. Die Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte verlangt seit dem 26. September 2015 für Geräte bis 400 Kilowatt eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 86 Prozent. Dieser Wert ist nur mit Brennwerttechnik erreichbar.

Reine Heizwertkessel dürfen in der EU seitdem nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Die einzige Ausnahme sind sogenannte B1-Kessel für Gemeinschaftsschornsteine bis 10 beziehungsweise 30 Kilowatt, für die 75 Prozent genügen.

Neu ist dagegen eine Brennstoffanforderung: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nachweisen, beginnend mit zehn Prozent. Das ist eine Frage des Brennstoffs, nicht der Technik.

Wer die Anlage bewertet

Ob ein Brennwertkessel in Ihrem Haus tatsächlich im Brennwertbetrieb läuft, zeigt kein Prospekt. Es zeigt sich an der Rücklauftemperatur, an der Heizkurve und an der Hydraulik.

In der GREENOX Gruppe kommen Heizungstechnik, hydraulischer Abgleich und energetische Bewertung aus einer Hand. Für bauliche Eingriffe an Dach und Schornstein, etwa bei einer Sanierung der Abgasanlage, arbeiten wir mit Garnisch + Werndle zusammen.

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Häufige Fragen

Begriffe und Zahlen

Was ist der Unterschied zwischen Brennwert und Heizwert?
Der Brennwert zählt die Kondensationswärme des Wasserdampfs im Abgas mit, der Heizwert nicht. Bei Erdgas macht das elf Prozent aus, bei Heizöl sechs.
Heißen die Werte noch Hu und Ho?
Nein. Die heute gültigen Formelzeichen sind Hi für den Heizwert und Hs für den Brennwert. Die alten Bezeichnungen sind durch die europäische Harmonisierung abgelöst.
Warum hat mein Kessel über 100 Prozent Wirkungsgrad?
Weil der Wirkungsgrad traditionell auf den Heizwert bezogen wird und der Brennwertkessel Energie nutzt, die darin nicht enthalten ist. Auf den Brennwert bezogen liegt er bei 95 bis 98 Prozent.
Warum stehen im Datenblatt nur 94 Prozent?
Die europäische Kennzahl ist brennwertbezogen und berücksichtigt zusätzlich Hilfsstrom und Teillastverhalten. Beide Angaben beschreiben dasselbe Gerät, nur mit unterschiedlichem Bezug.
Rechnet meine Gasrechnung mit Brennwert oder Heizwert?
Mit dem Brennwert. Der Zähler misst nur ein Volumen, die Kilowattstunden entstehen rechnerisch aus Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert. Beide Werte stehen auf Ihrer Rechnung.

Technik und Praxis

Lohnt sich Brennwert an alten Heizkörpern?
Nur bei niedrigem Rücklauf. Ab etwa 50 Grad kondensiert praktisch nichts mehr, und das Gerät arbeitet wie ein Heizwertkessel. Entscheidend ist nicht der Heizkörpertyp, sondern die Systemtemperatur.
Was kann ich ohne Investition verbessern?
Die Heizkurve absenken und den hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Außerdem prüfen, ob eine Rücklaufanhebung verbaut ist, denn die verhindert die Kondensation.
Brauche ich eine Neutralisationsanlage?
Im Einfamilienhaus meist nicht. Unter 25 Kilowatt kann sie unter bestimmten Randbedingungen entfallen, zwingend ist sie erst über 200 Kilowatt. Maßgeblich bleibt die Satzung Ihrer Gemeinde.
Kann ich meinen alten Schornstein weiternutzen?
In der Regel nicht ohne Sanierung. Nötig ist eine feuchteunempfindliche und überdruckdichte Abgasführung, meist über ein eingezogenes Innenrohr. Dieser Posten fehlt in Angeboten häufig.
Ist Brennwerttechnik vorgeschrieben?
Nicht im deutschen Gebäudeenergierecht. Faktisch aber ja, weil die EU-Ökodesign-Verordnung seit 2015 eine Effizienz verlangt, die nur mit Brennwerttechnik erreichbar ist.
Anlage prüfen lassen
Erst die Rücklauftemperatur, dann das Gerät

Viele Brennwertkessel laufen nie im Brennwertbetrieb, weil die Heizkurve zu hoch steht oder der Abgleich fehlt. Wir messen nach, prüfen die Hydraulik und sagen Ihnen, ob sich an Ihrer Anlage noch etwas holen lässt, bevor Sie über einen Austausch nachdenken.

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